Bedingungsloses Grundeinkommen – klassenübergreifendes Projekt?

Viele rufen nach einem bedingungslosen Grundeinkommen: Erwerbsloseninitiativen ebenso wie der Milliardär Götz Werner, Besitzer der Drogeriekette dm. Laut Magazin Focus gehört er zu den 100 reichsten Deutschen, 2005 wurde sein Vermögen auf über 1 Mrd. Euro geschätzt.

Teile der Linkspartei finden sich unter den Befürwortern ebenso wie Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts, Botschafter der von Metallarbeitgebern in Leben gerufenen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und Initiator des Vereins Pro Bürgergeld. Er  ist einer der Falken unter den Neoliberalen.

Attac und Teile der Grünen befürworten das Projekt ebenso, wie der ehemalige CDU-Minsterpräsident Althaus, jetzt Vorstandsmitglied beim kanadisch-österreichischen Automobilzulieferer Magna.

Was führt Menschen in so gegensätzlicher sozialer Stellung zu einem gemeinsamen Projekt?

Wollen sie tatsächlich – klassenübergreifend – ein „Gutes Leben für Alle“

          ohne Existenzangst

          mit menschengerechtem und bezahlbarem Wohnraum

         mit Arbeit zu gerechtem Lohn

         verantwortlich, solidarisch

            und selbstbestimmt

         mit freiem Zugang zu Bildung und Kultur

          in sauberer Umwelt

         mit guten sozialen Kontakten

         demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten

• und all dem, was zu einem Leben in Würde und ohne Not gehört?

Ist das der Wunsch des Milliardärs ebenso wie der des Erwerblosen? Schwer zu glauben für eine Marxistin – denn dann hätten wir bereits den Sozialismus (jedem nach seiner Leistung) übersprungen und hätten den Kommunismus (jedem nach seinen Bedürfnissen) umgesetzt.

Was also treibt die Menschen gemeinsam an, die sich voneinander unterscheiden „nach ihrem Platz in ... der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem ... Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und der Größe des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den sie verfügen“?1

Natürlich ihre jeweilige Interessenlage – nur: die ist keine gemeinsame!

 

Interessenlage der Erwerblosen

Die Interessenlage der Erwerblosen und ihrer Vertretung ist eindeutig: Ihnen stehen keine – tariflich bezahlten – Arbeitsplätze zur Verfügung. Deswegen wollen sie eine bedarfsunabhängige, armutsfeste, repressionsfreie, Teilhabe sichernde, menschenwürdige Mindestsicherung. Sie soll personenbezogen ausbezahlt werden ohne Ausschnüffelung und weitaus höher als Hartz IV sein. Deswegen sind sie für ein bedingungsloses Grundeinkommen (bGE):

          für jede Person lebenslang in einer politischen Gemeinschaft

          ohne Bedürftigkeitsprüfung

          ohne eingeforderte Gegenleistung (Arbeit)

          existenzsichernd.

Sie versprechen sich davon eine Befreiung vom Lohnarbeitszwang.

Die Höhe des bGE wird unterschiedlich gefordert, liegt aber in etwa im Bereich bis

1 000 Euro. Über eine Inflationsanpassung wird nicht gesprochen, häufig auch nicht darüber, dass Wohnen und Lebenshaltung je nach Region unterschiedlich teuer sein kann. Gezahlt werden soll es nach Auffassung der fortschrittlichen linken Kräfte aus Steuern der Reichen, Umwandlung von Sozialabgaben und Produktivitätsgewinnen. Nicht alle Forderungen sind identisch für alle Gruppen – hier wurde versucht, über die wichtigsten Gemeinsamkeiten eine grundsätzliche Diskussion zum Thema zu führen.

 

Interessenlage der Kapitalbesitzer und ihrer Weißwäscher

Menschen wie Werner, Straubhaar und Althaus haben dagegen eine gegensätzliche Interessenlage. Am unverblümtesten erläutert der neoliberale Straubhaar, um was es ihnen mit der Einführung eines bGE geht:

          „einen vollständigen Umbau des Sozialsystems“, also „Wegfall der Lohnnebenkosten“

          einen „radikalen Systemwechsel beim Steuersystem“, einen „für alle gleichen Steuersatz von 50 %

          „Deregulierung des Arbeitsmarktes“, wie „Wegfall von Kündigungsschutz und Flächentarifen“2.

Es soll ein bGE von 600 Euro geben für alle Bürger eines Staates, Werner spricht sich für

1 000 Euro aus. Ob mit Bürgern auch diejenigen gemeint sind, die zugezogen oder immigriert sind, bleibt häufig offen. Werner spricht nur von deutschen Staatsbürgern. Er hat die Vision später bis zu 1 500 Euro bGE und fordert eine Mehrwertsteuer von 50 %. Natürlich gibt es in beiden Gruppen noch vielfältigere Facetten, auf die wir hier nicht eingehen können.

Gehen wir von 1 000 Euro pro Mensch im Monat aus, so sind das 82 Mrd. Euro monatlich oder 984 Mrd. Euro jährlich. Es stellt sich die spannende Frage, wer das Geld bezahlen soll, bei einer jetzigen Haushaltbudget von etwa 325 Mrd. Euro. Interessanter noch ist die Frage, welches System sich durchsetzen wird, und warum Vertreter der herrschenden Klasse diese Diskussion so stark befeuern.

 

Lohnkosten werden von Steuerzahlern übernommen

Der Milliardär Werner bringt es auf den Punkt: „Wir senken Lohnkosten“. Wie? Der Staat – also wir – zahlt jedem Milliardär, Millionär, allen Gewerbetreibenden, Zahnärzten, Notaren, Rechtsanwälten, ihren Familien, allen abhängig Beschäftigten, Erwerbslosen, Schülern, Studierenden, PensionistInnen 1 000 Euro im Monat, finanziert über eine Konsumsteuer, so Werner. Damit würde die Hauptlast von denjenigen getragen, die ihr gesamtes Einkommen für den Konsum ausgeben müssen, also den GeringverdienerInnen. Auch das Straubhaarsche Zahlungsmodell eines gleichen Steuersatzes von 50 % für alle  trifft die GeringverdienerInnen am härtesten. Deren Steuersatz liegt heute teilweise weit darunter.

Flugs werden die Unternehmer Löhne und Gehälter um den Betrag des bGE absenken, denn ein Tariflohn um beispielsweise 2 500 Euro + 1 000 Euro bGE sei dann nicht mehr notwendig. Die in den Gewerkschaften organisierten Beschäftigten würden in dieser Konstellation auch nicht mehr die Kraft entwickeln können, Einkommenserhöhungen durchzusetzen. Vielmehr werden sich noch mehr Menschen für geringe Löhne bereit erklären, zu arbeiten, da sie bereits 1 000 Euro monatlich Transferleistung erhalten. Und das Prinzip, dass der Lohn „den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken“ muss3, wird zerstört.

 

Umverteilung von unten nach oben

Eine gründliche Umverteilung der Lohnkosten der Unternehmer setzt ein. Über das bGE zahlen wir die Löhne zu großen Teilen mit unseren Steuergeldern. Und geringere Lohnkosten der Unternehmer ziehen zwangsläufig niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für sie nach sich. Die bisher noch ansatzweise paritätische Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge würde also nach und nach vollkommen wegfallen – so wie Straubhaar es sich wünscht. Unternehmer und Reiche wären noch stärker entlastet, als heute schon. bGE = Umverteilung par excellence.

 

Die Reichen sollen zahlen?

Da ist natürlich nicht gewollt von Erwerbslosen-Initiativen, Attac und anderen sozialen Befürwortern des bGE. Sie wollen, dass die Reichen und Vermögenden mit ihren Steuern bezahlen. Was sie dabei völlig außer Acht lassen, ist das herrschende Kräfteverhältnis.

Gerade erst haben die Herrschenden angeordnet, dass das Solidar- und Paritätsprinzip im Gesundheitswesen weiter brachial mit der Kopfpauschale ausgehebelt wird mit dem Ziel, es ganz zu zerstören. Vor einigen Jahren haben sie mit ihrem Minister Riester die Teilprivatisierung der Rentenvorsorge in die Wege geleitet. Beides konnte trotz Protesten nicht verhindert werden. Und nun wird ernsthaft geglaubt, man könne eine fortschrittliche – einseitige – Finanzierung eines bGE den Herrschenden zuschieben? Die Durchsetzungsfrage ist unter den herrschenden Machtverhältnissen doch bisher nicht gelöst. Den armen Hartz-IV-Empfängern wurden gerade mal 5 Euro mehr zugestanden – und nun sollen die Reichen für ein BGE mehr hergeben?

 

Massenarbeitslosigkeit verstetigt – inhumane Arbeitszeitverkürzung

Mal angenommen, das fortschrittliche Modell ließe sich tatsächlich verwirklichen – was wären die Folgen?

An der Massenarbeitslosigkeit würde sich gar nichts ändern. Im Gegenteil – die Massenarbeitslosigkeit würde resignativ als gegeben hingenommen. Und die gesamte, durch die ständig wachsende Produktivität geringere, gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit würde sich in die einseitige, inhumane Arbeitslosigkeit für viele umsetzen. Und gleichzeitig würde den Menschen in den Betrieben und Verwaltungen die Arbeit weiter intensiviert und die Arbeitszeit verlängert. Die Rationalisierungsgewinne aber verblieben bei den UnternehmensbesitzerInnen.

 

Arbeit ist die erste Grundbedingung menschlichen Lebens

Schon Friedrich Engels wusste: Die Arbeit „ist die erste Grundbedingung menschlichen Lebens, und zwar in solchem Grade, dass wir in gewissem Sinn sagen müssen: Sie hat den Menschen selbst geschaffen“4. Erwerbsarbeit ist Mühsal und Plag – aber nicht nur. Sie ist auch gesellschaftliche Teilhabe. Massenarbeitslosigkeit ist auch dann nicht akzeptabel, wenn sie nicht mit Armut verknüpft ist. Arbeitslosigkeit deformiert den Menschen, hat psychosoziale Folgen, macht ihn krank und zerstört seine Persönlichkeit.

Die Ergebnisse von Marie Jahoda u. a. über die Arbeitslosen in Marienthal in den dreißiger Jahren zeigen, dass ohne baldige Aussicht auf Beschäftigung, insbesondere aufgrund der Hoffnungslosigkeit durch die Arbeitslosigkeit, das Zeitmanagement der Menschen sich dramatisch verändert. Wenn eigentlich eine Aufgabe zu erfüllen wäre, wird sie trotzdem liegen gelassen. Es fehlt die Zeiteinteilung, das feste Raster, eine Tagesstruktur. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Eine DGB-Studie wies jüngst nach, dass Arbeitssuchende, je nach Altersgruppe, teilweise gut doppelt so häufig krank sind wie Erwerbstätige.

Arbeit ist Herausforderung – ist Grundlage der Persönlichkeitsentwicklung, des Selbstwertgefühls und Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Ohne Erwerbsarbeit ist der Mensch ausgeschlossen aus der aktiven Gesellschaft. Als KämpferInnen für eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen sind sie verloren. Denn nur im Protest und Widerstand kann sich Kampfgeist entwickeln.

Wir fordern das Recht auf Arbeit und prangern gleichzeitig die inhumanen Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen an, die die Gesundheit schädigen und immer häufiger zu Burnout und anderen Krankheitssymptomen führen.

 

Arbeit ist genug da – Geld auch, um sie zu bezahlen!

Anhänger des bGE propagieren, unserer Gesellschaft gehe die Arbeit aus. Das entspricht keineswegs den Tatsachen. Gesellschaftlich notwendige Arbeit ist genug da: Würden, entsprechend den Forderungen aus der Pisa-Studie, in unseren Schulen die Klassenstärken auf ein Niveau gesenkt, wie es in Finnland oder Kuba üblich ist, müssten zusätzlich 230 000 Lehrer und Sozialarbeiter eingestellt werden. Arbeitsplätze in Krankenhäusern, im Pflegebereich, an Kinderbetreuungseinrichtungen, an den Hochschulen, im Umweltschutz, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Radwegenetze im Stadtverkehr, erneuerbare Energieträger, Technologie zur Erhöhung der Energieeffizienz, energetische Sanierung von öffentlichen und privaten Gebäude, und ... werden dringend benötigt.

Auch Geld ist genug da, diese Arbeiten tariflich zu bezahlen: Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik aus Bremen (Memogruppe) schlägt ein Steuerprogramm vor, das 80 Mrd. Euro mehr Steuereinnahmen im Jahr zu Lasten der Vermögenden bringen könnte. Darunter sind Vorschläge wie: Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 48 %, Körperschaftssteuer von 15 auf 30 %, die seit 1997 ruhende Vermögenssteuer auf Nettovermögen ab 500 000 Euro, eine internationale Transaktionssteuer etc.

 

Machtfrage stellen – und lösen

Um diese Vorschläge umzusetzen – ebenso wie die gutgemeinten bGE-Vorschläge – muss die Machtfrage gestellt – und gelöst werden. Wer entscheidet in der Gesellschaft über Grund und Boden, über die Produktionsmittel, darüber, wie die damit erarbeiteten Werte und der Mehrwert, Steuer- und Transfergelder verteilt werden? Bis dato die Grundstücks-, Immobilien- und Produktionsmittelbesitzer und ihre HelferInnen in den Regierungsbüros.

Solange das so ist, – wird es, sollte es je zu einem bGE kommen, nur in der Form durchgesetzt werden, wie die Herrschenden und ihre HelferInnen es genehmigen. Jegliche Illusion über das Kräfteverhältnis von Arbeit und Kapital muss in die Irre führen.

 

Kräfteverhältnis ändern

Deswegen muss der erste Schritt zu besseren Lebensverhältnissen für „Alle“ sein, Wege zu überlegen, wie dieses Kräfteverhältnis geändert, zu unseren Gunsten verschoben werden kann. Dazu braucht es Aktionseinheit und Bündnispartner bis in die Mitte der Gesellschaft hinein, für Aufgaben, die schrittweise lösbar sind. Es braucht Ziele, die von breiten Mehrheiten getragen und für durchsetzbar gehalten werden.

Dazu gehört in der heutigen Situation als erstes, jegliche Arbeitszeitverlängerung, Reallohnkürzungen und Kürzung der Sozialtransfers zu verhindern und unsere paritätischen, solidarischen gesetzlichen Sozialversicherungen zu verteidigen, ebenso wie die von unseren Vätern und Müttern erkämpften sozialen und demokratischen Rechte und die Arbeits- und Lebensbedingungen. Ziele, die die Bewegung nicht zusammenführen, sie sogar spalten könnten, sind da nicht hilfreich.

Die wichtigste Kraft sind die in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter und Angestellten. Mit den jüngsten Großprotesten der Gewerkschaften gegen die sogenannten „Sparpakete“ der Regierungen, die in Wirklichkeit Belastungspakete sind, gibt es gute Anknüpfungspunkte.

 

Solidarität zwischen Erwerbslosen und Lohnarbeitenden ist notwendig

Aber gerade in den Gewerkschaften finden sich keine Mehrheiten für ein bGE. Das ist auch nicht verwunderlich. Denn die bGE- BefürworterInnen wollen keine Verpflichtung zur Arbeit bei Erhalt des bGE. EmpfängerInnen sollen sich frei entscheiden können, ob sie zu ihrem Unterhalt durch Lohnarbeit betragen wollen oder einer für sie sinnvolleren Tätigkeit nachgehen wollen. Wer aber wird dann für ihren Unterhalt aufkommen? Wer wird die für die Gesellschaft notwendige Arbeit ausführen? Wer wird die Werte schaffen? Wer wird die sogenannte Drecksarbeit machen? Die Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen, die der Lohnarbeit nachgehen. Sie verstehen nicht, warum sie der – oft ungeliebten – Lohnarbeit nachgehen sollen oder müssen, andere aber von dem in ihrer Lohnarbeit erarbeiteten Geld profitieren sollen oder wollen.

Das bGE ist keine solidarische Lösung zwischen Beschäftigten und Erwerbslosen und kann deswegen nicht zu einer gemeinsamen Kräfteverschiebung führen, die notwendig wäre, um ein bGE im Sinne fortschrittlicher sozialer Kräfte durchzusetzen.

Dagegen könnte ein Kampf um die drastische Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich dazu führen, dass die vorhandene Arbeit zwischen beiden Gruppen verteilt würde. Ebenso könnte der Kampf um mehr bezahlte gesellschaftlich notwendige, sozial nützliche, umwelt- und resourcenschonende Arbeit für beide Gruppen von Vorteil sein – eine Möglichkeit für kraftvolle Bündnisse.

 

Eigentumsfrage lösen – nicht nur Verteilungsfrage

Das bGE erscheint vielen sozial verantwortlichen Menschen als eine Lösung, die uns von den Übeln der ungerechten Verteilung erlösen könnte. Doch beim bGE bleiben wir eben auf der Verteilungsebene der erarbeiteten Werte und Güter. Um aber das gute Leben für „Alle“ zu erreichen, können wir dabei nicht stehen bleiben. Dazu müssen die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln und damit auch die Machtverhältnisse geändert werden. Nur dann können tatsächlich Verbesserungen für alle vorgenommen werden. Nur dann würde es möglich sein, eine Umverteilung zwischen den Klassen zu erreichen, ein bGE, dass vom Reichtum bezahlt werden würde.

Lassen wir aber die Eigentumsverhältnisse außer Acht, setzen sich die Herrschenden mit ihrer bGE-Vorstellung durch und das bGE wird nicht nur zu einem Teilen in der Klasse sondern eben zur weiteren Umverteilung von unten nach oben. Denn für alle das Gleiche –

1 000 Euro – das ist nicht gerecht in diesem System, in dem der eine den Mehrwert der Tausenden abschöpft, der andere aber nichts anderes hat, als seine Arbeitskraft zu verkaufen – die nicht einmal gewollt wird.

 

Woher kommt der Reichtum der Wenigen?

Im optimalen Fall würde das bGE nur zu einer besser verwalteten Massenarbeitslosigkeit führen – an den Verteilungs-, Eigentums- und Ausbeutungsfragen aber hätte sich nicht geändert. Die Frage, – woher der Reichtum der wenigen kommt und die Armut der vielen, – wird mit dem bGE nicht mal tangiert.

Und darin genau liegt ein zentrales Interesse der Herrschenden am bGE. Die Entstehung ihres Reichtums wird nicht hinterfragt – aber die Arbeitslosen und zukünftigen Arbeitslosen sind ruhig gestellt. Das bedingungslose Grundeinkommen ist eben kein klassenübergreifendes Projekt.

 

Bedarfsabhängige, repressionsfreie, armutsfeste Mindestsicherung

Deswegen brauchen wir als nächste Schritte eine

          bedarfsabhängige, armutsfeste, repressionsfreie Grundsicherung für Bedürftige, keine Sanktionenn sondern positive Angebote

          eine qualitativ und quantitativ bessere Arbeitslosenversicherung, oberhalb des Fürsorgeniveaus, zumutbar, mit Berufs- und Qualifikationsschutz

          einen Mindestlohn von 1 600 Euro

          Vorrang der Existenzsicherung durch Erwerbstätigkeit

          starke Sozialversicherungen als Bürgerversicherungen

          kurze Vollzeit mit auskömmlichen Einkommen

          ausreichend tariflich bezahlte Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich, finanziert durch Vermögens- und Reichensteuer.

 

1          Lenin, W. I., Die große Initiative, Bd. 29, S. 410

2          Bürgerkonvent - Wir mischen uns ein

3          Landesverfassung Nordrhein-Westfalen Art. 24, Abs. 2

4          F. Engels, Anteil der Arbeit an der Menschwerdung des Affen, Marx Engels Werke, Bd. 20, S. 444