Die Gestapo nach 1945. Karrieren, Konflikte, Konstruktionen
by
Klaus-Michael Mallmann/Andrej Angrick (Hrsg.)
Editor:
Andrej Angrick / Forschungsstelle Ludwigsburg (FS
Publisher:
Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Published 2009 in
Darmstadt
368
pagesISBN-10:
3534206738
ISBN-13:
9783534206735
Price:
49,90
Die als Überschrift gewählte Aussage traf Peter Klein zum Urteil gegen den „Mordgehilfen“ Dr. Otto Bradfisch. Der aus kleinbürgerlichen Verhältnissen kommende, 1903 geborene Bradfisch, seit 1931 in der NSDAP, hatte als Jurist 1935 beim Regierungspräsidium München-Oberbayern begonnen. Im März 1937 wechselte er zur Staatspolizei – „Stapo“ – Saarbrücken und wurde im Juli Chef der Stapo in Neustadt/Weinstraße. 1938 folgten der Eintritt in die SS und der Dienstgrad Hauptsturmführer. 1941 zog Bradfisch – inzwischen SS-Sturmbannführer – als Leiter des Einsatzkommandos (EK) 8 mit 230 Mann in den Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion. Er forderte „von seinen Männern immer wieder hohe Erschießungsquoten insbesondere von Juden“: „Tatsächlich hatte das EK 8 bis zum 28. Februar 1942 mit 6 0811 Erschossenen zwei Drittel zur Gesamtbilanz der Einsatzgruppe B von 91 012 Mordopfern beigetragen.“ (S. 222) Am 15. August 1941 bot er dem Reichsführer SS Himmler nahe Minsk eine „Schauerschießung“ von Partisanen und Juden. Ab April 1942 setzte Bradfisch als Stapo-Chef von Lodz (Litzmannstadt) sein massenmörderisches Wirken bei der Auflösung des Großghettos (Juden, Sinti und Roma) sowie mit weiteren Massakern fort. Anfang 1945 kommandierte er als SS-Obersturmbannführer Sicherheitspolizei und SD in Potsdam. Mit gefälschtem Namen blieb es bei einer kurzen Gefangenschaft und anschließendem Erwerbsleben als Land- und Bergarbeiter. Ab 1953 war er – wieder unter richtigem Namen – Vertreter bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-A.G. Die Amnestiepolitik der Bonner Koalition von CDU, CSU, FDP und Deutsche Partei (DP) und die Schlussstrichmentalität der frühen Bundesrepublik hatte ihn für die eigene Perspektive zuversichtlich gestimmt.
Überraschend kam für Bradfisch die Verhaftung im April 1958 und die Anklage beim Landgericht München gegen ihn und vier weitere Angehörige des EK 8 sowie die Verurteilung im April 1960. Obwohl die Größenordnung der Morde in Weißrussland und die direkte Tatbeteiligung an Erschießungen erwiesen war, wurde er nur wegen „Beihilfe zum Mord“ angeklagt und im Juli 1961 zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. 1962/63 folgte das Verfahren wegen der Verbrechen in Lodz. Die nochmalige Haftstrafe von zehn Jahren wurde mit dem vorherigen Urteil zu 13 Jahren Zuchthaus bei Anrechnung verbüßter Haft zusammengefasst. Darauf bezog sich die oben zitierte Äußerung von Klein.
Mit dem Fall Bradfisch sei exemplarisch darauf verwiesen, an welche Art und Dimension von Verbrechen der faschistischen Geheimen Staatspolizei (Gestapo) im vorliegenden Band erinnert wird. Damit sind Maßstäbe für den Umgang mit den Untaten wie den Akteuren nach 1945 und 1949 gesetzt. Die Vergangenheitspolitik und das Rechtsverständnis der Bundesregierungen, sowie deren fundamentale Defizite hinsichtlich eines antifaschistischen Verständnisses der Zeitgeschichte, ließen für die große Mehrzahl der Mordgesellen der NS-Diktatur – darunter Gestapo, SS und SD – die „zweite deutsche Demokratie“ zu einem Glücksfall werden. Das umfasst solche, in Beiträgen des Bandes belegte Momente wie: Die zielstrebige Schlusstrich- und Amnestiepolitik sowie die je frühestmögliche Verjährung von Verbrechen ab Gründung der Bundesrepublik; der jahrelange Verzicht auf systematische Ermittlungen zu den Nazi- und Kriegsverbrechen; die Reduzierung von Mord auf Beihilfe zum Mord (Gehilfen) oder auf Totschlag; die richterliche Übernahme der Lügen vom Befehlsnotstand der Täter; die Weigerung, Täter an die Staaten auszuliefern, in denen sie ihre Verbrechen begangen hatten; die langjährige Behinderung gemeinsamer Strafverfolgung mit Behörden in entscheidend betroffenen Ländern wie Tschechoslowakei, Polen und Sowjetunion; eine Unzahl von Verfahrenseinstellungen, die häufig durch halbherzige und nachlässige Ermittlungen oder offene Begünstigung herbeigeführt wurden; die weithin unkritische und nahezu ausnahmslose Wiedereingliederung bzw. uneingeschränkte Altersversorgung auch dieser Tätergruppen auf der Grundlage von Art. 131 GG. Dazu kam verbreitet die Tendenz, Täter aus dem bürgerlich-aristokratischen und akademischen Milieu nachsichtiger behandeln. Davon profitierten in besonderem Maße auch Führungskräfte von SS, Gestapo und SD.
In der bundesdeutschen Justiz und Rechtswissenschaft – weithin von ehemaligem NS-Personal praktiziert und gelehrt – wurden jahrelang faschistische Sichtweisen, Argumentationen und Sprachregelungen fortgeschrieben, beispielsweise zu „Bandenbekämpfung“ und Geiselerschießungen in okkupierten Ländern oder um so genannte asoziale Gruppen („Zigeuner“, Homosexuelle) zu entrechten. Jahrzehntelang wurde von der angeblichen Rechtsgültigkeit selbst von Urteilen des Volksgerichtshofes und von Standgerichten ausgegangen. Richter bekundeten Respekt vor dem Eid auf den „Führer“, vor bedingungslosem Befehlsgehorsam und Wehrmachtskameraderie. Diese wurden bei der Urteilsfindung oft höher bewertet als die Lebens- und Menschenrechte der Unterdrückten und Opfer.
Der überlieferte, mit Restauration und Kaltem Krieg neu mobilisierte Antikommunismus nährte die Ignoranz gegenüber den Verbrechen und Opfern zwischen 1939 und 1945 in Osteuropa. Im Innern diente er der Entrechtung kommunistischer Nazigegner, Verfolgter und Opfer. Die geistige Verwandtschaft zum nazistischen Antibolschewismus trug dazu bei, die kriminelle Dimension der Besatzungs- und Vernichtungspolitik in der Sowjetunion zu übersehen oder zu relativieren. Mit deutschnationalen Ressentiments rechtfertigen oder verharmlosen bis heute nicht nur konservative und nazistische Gruppierungen die Taten der Wehrmacht. Die Betonung einer Opferrolle der Deutschen mit Verweis auf Bombenkrieg, eigene Kriegstote, Vertreibung, Gefangenschaft und Besatzung wirkte seit eh und je entlastend für alle Täter und Mitläufer.
Der Sammelband enthält nach der Einführung durch die Herausgeber 17 Beiträge von 15 Autoren, darunter je einen von in den USA und Großbritannien sowie zwei von in Polen wirkenden Historikern. Die Gliederung folgt dem Untertitel: I. Karrieren (7), II. Konflikte (7) und III. Konstruktionen (3). Ein Abkürzungsverzeichnis, je ein Personen- und Ortsregister sowie Angaben zu den Autoren runden den Band ab. Neben dem Schwerpunkt Bundesrepublik werden partiell auch Österreich und die DDR als „Nachfolgegesellschaften des Dritten Reiches“ einbezogen. In Anlehnung an den DEFA-Film von Wolfgang Staudte „Die Mörder sind unter uns“ wurde der Bucheinband gestaltet und der Titel der einleitenden Ausführungen gewählt.
Mallmann und Angrick gehen davon aus, dass mindestens 25 000 Angehörige der Gestapo Krieg und Naziregime überlebt hatten. Im Verlauf der Nürnberger Prozesse signalisierten ihnen das Todesurteil gegen ihren Chef Ernst Kaltenbrunner sowie die Verurteilung von Gestapo und SD als „verbrecherische Organisationen“ die Positionen der Siegermächte. „Und als die Amerikaner 1948 im Nürnberger Einsatzgruppenprozess – dem Fall 9 der Nachfolgetribunale – gegen 14 von 24 angeklagten SS-Führern aus Gestapo und SD die Todesstrafe verhängten, wusste endgültig jeder, dass die Alliierten Ernst machten.“ (8) Das Personal der Gestapo war für den Automatischen Arrest vorgesehen, der für einen beträchtlichen Teil zunächst eine zwei- bis dreijährige Internierung bedeutete. Die wenigsten brachen mit ihren nazistischen Grundüberzeugungen oder räumten eigene Schuld ein. Mit dem restaurativen Umschwung in den Westzonen ab 1947/48 nahm in der Bevölkerung die Solidarisierung mit NS-Tätern als angeblichen Opfern der Sieger zu. Einige wurden – wie Klaus Barbie – von den westlichen Geheimdiensten angeheuert oder erhielten in der vom CIA protegierten Organisation Gehlen – dem späteren Bundesnachrichtendienst (BND) – neue Chancen. Andere nutzten die von Vatikan, Roten Kreuz und weiteren Helfern unterstützten Fluchtwege ins Ausland, insbesondere nach Südamerika und in den Nahen Osten. Zugleich verflachte und versandete die Entnazifizierung und führte dazu, Entlastungen auszusprechen und Persilscheine auszustellen. Auf relative geringfügige Bestrafungen wurde die Internierungszeit angerechnet.
Die Herausgeber stellen die nach Gründung der Bundesrepublik rasch fortschreitende Schuldverdrängung, Rehabilitierung und Integration dar, die die Mehrzahl der ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter einschloss.. Auf der Basis des 131er-Gesetzes vom Mai 1951 erhielten auch sie die Rechte auf Wiedereinstellung, Übergangsgelder und Pensionen. Der Weg in die bundesdeutsche Polizei sowie in BND, BKA und Verfassungsschutz – auch in leitende Funktionen – wurde geöffnet und zügig genutzt. Die gleichzeitige Verfolgung von Kommunisten und weiteren Gegnern der Politik Adenauers, die beginnende Aufrüstung und die weitgehende Rehabilitierung der Wehrmacht, das Beschweigen der Großverbrechen in vielen Ländern Europas sowie Amnestien und Verjährungen von NS-Verbrechen schufen ein politisch-moralisches Klima, in dem schließlich selbst die Vordenker und Akteure in der Zentrale der Vernichtungspolitik - im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – von Strafen verschont blieben. Bereits vor Jahren wurden diese Vorgänge in einer Studie zu Werner Best dargestellt. (Ulrich Herbert: BEST. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, Bonn 1996).
Der Weggefährte von Best im engsten Umkreis von Himmler und ebenfalls als Vordenker bestialischer Ausrottungspolitik ausgewiesene Professor Reinhard Höhn bleibt unerwähnt. Das dürften Dieter Hundt und weitere Spitzenpolitiker der Unternehmerverbände zufrieden registrieren: Protegiert von ihren Vorgängern hatte Höhn ab 1953 jahrzehntelang eine zweite exklusive Karriere bei der Manager-Ausbildung ihrer Verbände – von Wirtschaft, Politik und Justiz gegen antifaschistische Kritiker abgeschirmt - absolvieren können. Die Aufsätze zeigen, dass so wie Best als Justitiar bei der Firma Hugo Stinnes unterkam, zahlreiche frühere Gestapo-, SS- und SD-Funktionäre in der Wirtschaft offensichtlich wohlwollend aufgenommen wurden. Angelehnt an Feststellungen U. Herberts wird im Exkurs von Mallmann und Angrick bemerkt, dass „die 1950er Jahre die große Zeit der zweiten Chance für einstige Gestapo-Angehörige“ gewesen sind und viele Beispiele zeigen, „dass den höheren Gestapo-Funktionären in der Regel im Laufe der 1950er Jahre die Rückkehr in die Bürgerlichkeit gelang und dass sie damals in etwa auch die soziale Position wieder erreichen konnten, die ihrer Ausbildung entsprach.“ (21)
Die Autoren legen eine Reihe von Fallstudien und Querschnittsanalysen vor, die das kritische Gesamtbild wesentlich vervollständigen und bestätigen. Einzelfälle stellen Martin Cüppers (Walther Rauff). Stephen Tyas (Horst Kopkow), Jacek Andrzej Mlynarczyk (Ludwig Hahn), David M. Mintert (Hans Schumacher), Peter Klein (Otto Bradfisch), K.-M. Mallmann (Albert Rapp) und Stephan Linck („Alte Charlottenburger“) dar. Bernhard Brunner überschrieb seinen Beitrag: „Ganz normale Lebensläufe. Warum die Mitwirkung an der Ermordung der französischen Juden in der Bundesrepublik kein Karrierehindernis war“. Darin bescheinigt er Ernst Achenbach, dem ehemaligen, auch mit Judendeportationen befassten, Leiter der politischen Abteilung der Deutschen Botschaft im besetzten Frankreich, „in der Nachkriegszeit eine beeindruckende Karriere gemacht“ zu haben: Als ehemaliger Geschäftsführer der „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ hatte der Rechtsanwalt Achenbach in den fünfziger Jahren enge Beziehungen zur Industrie sowie zu zahlreichen NS-Funktionären und war maßgeblich an den Bemühungen um Generalamnestie und die Protektion von Altnazis beteiligt. Seit 1950 MdL der FDP in Nordrhein-Westfalen und MdB (1957-1976) dieser Regierungspartei ist Achenbach zugleich exemplarisch für die bis heute unaufgearbeitete und auch im vorliegenden Band unzureichend dargestellte Rolle und Verantwortung der Bonner Staatsparteien.
Einige Verfasser behandeln komplexe Themen: Gerald Steinacher (Die Flucht von Gestapo-Angehörigen nach Übersee), Jan Kiepe (Das gesellschaftliche und rechtspolitische Umfeld bei Ermittlungen gegen ehemalige Gestapo-Mitarbeiter), Jürgen Matthäus (Die Sonderkommissionen zur Aufklärung von NS-Gewaltverbrechen), Annette Weinke (Das verhinderte Verfahren gegen die Bediensteten des Reichssicherheitshauptamtes), Jochen Böhler (Die Ermittlungen zur „Aktion Erntefest“), K.-M. Mallmann (Der Täterdiskurs in Wissenschaft und Gesellschaft), Akim Jah (Aussagemuster von Berliner Gestapobeamten nach 1945) und A. Angrick (Das Nachleben der Gestapo im Film).
Die Einleitung der Herausgeber enthält Abschnitte zu SBZ und DDR sowie zu Österreich. Einige herabsetzende Passagen zur DDR lassen kaum quellengestützte und sachliche Urteile erkennen und bleiben unter dem Niveau der Gesamtveröffentlichung. Es erscheinen die Klischees vom „verordneten Antifaschismus“, von der „Dimitroff-Formel“ und von der „zweiten Diktatur“. Immerhin wird bemerkt, in „politisch wichtigen Sektoren wie Polizei, Justiz, Verwaltung oder Schule wurde kein Nationalsozialist geduldet“. (33) In dem teils herablassenden Exkurs zu Österreich wird die Rolle der Parteien und Politiker konkreter und kritischer benannt als bezüglich der Bundesrepublik. Das verdienstvolle Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes in Wien bleibt unerwähnt.
Von Angrick gibt es einen Beitrag über das Ministerium für Staatssicherheit der DDR und die Gestapo. Darin bescheinigt er dem Braunbuch der DDR von 1965, „besonders erfolgreich“ gewesen zu sein und viele RSHA- und Gestapo-Angehörige zutreffend benannt zu haben. Auch der kritische Leser könne „nicht bestreiten, dass die Hauptthese des ‚Braunbuches’ trotz aller Polemik zutraf: dass es dem Gros der dort Vorgestellten gelungen war, ohne allzu große Schwierigkeiten wieder Teil der bürgerlichen Gesellschaft zu werden und seine persönliche Biographie bestenfalls Brüche aufzuweisen hatte.“ (280) Zuvor hatte er bereits festgehalten, dass im Gegensatz zu den Westmächten und der Polizei in der Bundesrepublik das MfS „keine früheren Angehörigen der Gestapo oder des SD als Mitarbeiter anzustellen gedachte.“ Das sei ihnen „aus Prinzip verwehrt“ geblieben. (276) Eine ausdrückliche Würdigung eines solch erheblichen Unterschieds zur Bundesrepublik kann von der heutigen offiziösen Geschichtsschreibung nicht erwartet werden. Es wird jedoch zugestanden: „Summiert man die in der DDR ergangenen Schuldsprüche gegen frühere Angehörige der Gestapo, erscheint die Leistung der DDR-Strafverfolgung gegen Täter, die an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen mitgewirkt hatten, beachtlich.“ (284)
Die Veröffentlichung sollte als wichtiger Beitrag zur diesjährigen aufwändigen, vielfach lückenhaften und beschönigenden Darstellung der 60jährigen Geschichte der Bundesrepublik aufgenommen und für künftige historisch-politische Bildung nachhaltig genutzt werden. Sie ist geeignet, den bundesdeutschen Anspruch, von Anbeginn und durchgängig ein Rechtsstaat gewesen zu sein, zu problematisieren und zu widerlegen.
Ludwig Elm
Im Juli 2009 erscheint im PapyRossa-Verlag eine neue Arbeit von Ludwig Elm: „Wenn ich einmal der Kanzler wär. Ein Zwischenruf zur deutschen Einheit“ zum 20. Jahrestag des Mauerfalls.
Überraschend kam für Bradfisch die Verhaftung im April 1958 und die Anklage beim Landgericht München gegen ihn und vier weitere Angehörige des EK 8 sowie die Verurteilung im April 1960. Obwohl die Größenordnung der Morde in Weißrussland und die direkte Tatbeteiligung an Erschießungen erwiesen war, wurde er nur wegen „Beihilfe zum Mord“ angeklagt und im Juli 1961 zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. 1962/63 folgte das Verfahren wegen der Verbrechen in Lodz. Die nochmalige Haftstrafe von zehn Jahren wurde mit dem vorherigen Urteil zu 13 Jahren Zuchthaus bei Anrechnung verbüßter Haft zusammengefasst. Darauf bezog sich die oben zitierte Äußerung von Klein.
Mit dem Fall Bradfisch sei exemplarisch darauf verwiesen, an welche Art und Dimension von Verbrechen der faschistischen Geheimen Staatspolizei (Gestapo) im vorliegenden Band erinnert wird. Damit sind Maßstäbe für den Umgang mit den Untaten wie den Akteuren nach 1945 und 1949 gesetzt. Die Vergangenheitspolitik und das Rechtsverständnis der Bundesregierungen, sowie deren fundamentale Defizite hinsichtlich eines antifaschistischen Verständnisses der Zeitgeschichte, ließen für die große Mehrzahl der Mordgesellen der NS-Diktatur – darunter Gestapo, SS und SD – die „zweite deutsche Demokratie“ zu einem Glücksfall werden. Das umfasst solche, in Beiträgen des Bandes belegte Momente wie: Die zielstrebige Schlusstrich- und Amnestiepolitik sowie die je frühestmögliche Verjährung von Verbrechen ab Gründung der Bundesrepublik; der jahrelange Verzicht auf systematische Ermittlungen zu den Nazi- und Kriegsverbrechen; die Reduzierung von Mord auf Beihilfe zum Mord (Gehilfen) oder auf Totschlag; die richterliche Übernahme der Lügen vom Befehlsnotstand der Täter; die Weigerung, Täter an die Staaten auszuliefern, in denen sie ihre Verbrechen begangen hatten; die langjährige Behinderung gemeinsamer Strafverfolgung mit Behörden in entscheidend betroffenen Ländern wie Tschechoslowakei, Polen und Sowjetunion; eine Unzahl von Verfahrenseinstellungen, die häufig durch halbherzige und nachlässige Ermittlungen oder offene Begünstigung herbeigeführt wurden; die weithin unkritische und nahezu ausnahmslose Wiedereingliederung bzw. uneingeschränkte Altersversorgung auch dieser Tätergruppen auf der Grundlage von Art. 131 GG. Dazu kam verbreitet die Tendenz, Täter aus dem bürgerlich-aristokratischen und akademischen Milieu nachsichtiger behandeln. Davon profitierten in besonderem Maße auch Führungskräfte von SS, Gestapo und SD.
In der bundesdeutschen Justiz und Rechtswissenschaft – weithin von ehemaligem NS-Personal praktiziert und gelehrt – wurden jahrelang faschistische Sichtweisen, Argumentationen und Sprachregelungen fortgeschrieben, beispielsweise zu „Bandenbekämpfung“ und Geiselerschießungen in okkupierten Ländern oder um so genannte asoziale Gruppen („Zigeuner“, Homosexuelle) zu entrechten. Jahrzehntelang wurde von der angeblichen Rechtsgültigkeit selbst von Urteilen des Volksgerichtshofes und von Standgerichten ausgegangen. Richter bekundeten Respekt vor dem Eid auf den „Führer“, vor bedingungslosem Befehlsgehorsam und Wehrmachtskameraderie. Diese wurden bei der Urteilsfindung oft höher bewertet als die Lebens- und Menschenrechte der Unterdrückten und Opfer.
Der überlieferte, mit Restauration und Kaltem Krieg neu mobilisierte Antikommunismus nährte die Ignoranz gegenüber den Verbrechen und Opfern zwischen 1939 und 1945 in Osteuropa. Im Innern diente er der Entrechtung kommunistischer Nazigegner, Verfolgter und Opfer. Die geistige Verwandtschaft zum nazistischen Antibolschewismus trug dazu bei, die kriminelle Dimension der Besatzungs- und Vernichtungspolitik in der Sowjetunion zu übersehen oder zu relativieren. Mit deutschnationalen Ressentiments rechtfertigen oder verharmlosen bis heute nicht nur konservative und nazistische Gruppierungen die Taten der Wehrmacht. Die Betonung einer Opferrolle der Deutschen mit Verweis auf Bombenkrieg, eigene Kriegstote, Vertreibung, Gefangenschaft und Besatzung wirkte seit eh und je entlastend für alle Täter und Mitläufer.
Der Sammelband enthält nach der Einführung durch die Herausgeber 17 Beiträge von 15 Autoren, darunter je einen von in den USA und Großbritannien sowie zwei von in Polen wirkenden Historikern. Die Gliederung folgt dem Untertitel: I. Karrieren (7), II. Konflikte (7) und III. Konstruktionen (3). Ein Abkürzungsverzeichnis, je ein Personen- und Ortsregister sowie Angaben zu den Autoren runden den Band ab. Neben dem Schwerpunkt Bundesrepublik werden partiell auch Österreich und die DDR als „Nachfolgegesellschaften des Dritten Reiches“ einbezogen. In Anlehnung an den DEFA-Film von Wolfgang Staudte „Die Mörder sind unter uns“ wurde der Bucheinband gestaltet und der Titel der einleitenden Ausführungen gewählt.
Mallmann und Angrick gehen davon aus, dass mindestens 25 000 Angehörige der Gestapo Krieg und Naziregime überlebt hatten. Im Verlauf der Nürnberger Prozesse signalisierten ihnen das Todesurteil gegen ihren Chef Ernst Kaltenbrunner sowie die Verurteilung von Gestapo und SD als „verbrecherische Organisationen“ die Positionen der Siegermächte. „Und als die Amerikaner 1948 im Nürnberger Einsatzgruppenprozess – dem Fall 9 der Nachfolgetribunale – gegen 14 von 24 angeklagten SS-Führern aus Gestapo und SD die Todesstrafe verhängten, wusste endgültig jeder, dass die Alliierten Ernst machten.“ (8) Das Personal der Gestapo war für den Automatischen Arrest vorgesehen, der für einen beträchtlichen Teil zunächst eine zwei- bis dreijährige Internierung bedeutete. Die wenigsten brachen mit ihren nazistischen Grundüberzeugungen oder räumten eigene Schuld ein. Mit dem restaurativen Umschwung in den Westzonen ab 1947/48 nahm in der Bevölkerung die Solidarisierung mit NS-Tätern als angeblichen Opfern der Sieger zu. Einige wurden – wie Klaus Barbie – von den westlichen Geheimdiensten angeheuert oder erhielten in der vom CIA protegierten Organisation Gehlen – dem späteren Bundesnachrichtendienst (BND) – neue Chancen. Andere nutzten die von Vatikan, Roten Kreuz und weiteren Helfern unterstützten Fluchtwege ins Ausland, insbesondere nach Südamerika und in den Nahen Osten. Zugleich verflachte und versandete die Entnazifizierung und führte dazu, Entlastungen auszusprechen und Persilscheine auszustellen. Auf relative geringfügige Bestrafungen wurde die Internierungszeit angerechnet.
Die Herausgeber stellen die nach Gründung der Bundesrepublik rasch fortschreitende Schuldverdrängung, Rehabilitierung und Integration dar, die die Mehrzahl der ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter einschloss.. Auf der Basis des 131er-Gesetzes vom Mai 1951 erhielten auch sie die Rechte auf Wiedereinstellung, Übergangsgelder und Pensionen. Der Weg in die bundesdeutsche Polizei sowie in BND, BKA und Verfassungsschutz – auch in leitende Funktionen – wurde geöffnet und zügig genutzt. Die gleichzeitige Verfolgung von Kommunisten und weiteren Gegnern der Politik Adenauers, die beginnende Aufrüstung und die weitgehende Rehabilitierung der Wehrmacht, das Beschweigen der Großverbrechen in vielen Ländern Europas sowie Amnestien und Verjährungen von NS-Verbrechen schufen ein politisch-moralisches Klima, in dem schließlich selbst die Vordenker und Akteure in der Zentrale der Vernichtungspolitik - im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – von Strafen verschont blieben. Bereits vor Jahren wurden diese Vorgänge in einer Studie zu Werner Best dargestellt. (Ulrich Herbert: BEST. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, Bonn 1996).
Der Weggefährte von Best im engsten Umkreis von Himmler und ebenfalls als Vordenker bestialischer Ausrottungspolitik ausgewiesene Professor Reinhard Höhn bleibt unerwähnt. Das dürften Dieter Hundt und weitere Spitzenpolitiker der Unternehmerverbände zufrieden registrieren: Protegiert von ihren Vorgängern hatte Höhn ab 1953 jahrzehntelang eine zweite exklusive Karriere bei der Manager-Ausbildung ihrer Verbände – von Wirtschaft, Politik und Justiz gegen antifaschistische Kritiker abgeschirmt - absolvieren können. Die Aufsätze zeigen, dass so wie Best als Justitiar bei der Firma Hugo Stinnes unterkam, zahlreiche frühere Gestapo-, SS- und SD-Funktionäre in der Wirtschaft offensichtlich wohlwollend aufgenommen wurden. Angelehnt an Feststellungen U. Herberts wird im Exkurs von Mallmann und Angrick bemerkt, dass „die 1950er Jahre die große Zeit der zweiten Chance für einstige Gestapo-Angehörige“ gewesen sind und viele Beispiele zeigen, „dass den höheren Gestapo-Funktionären in der Regel im Laufe der 1950er Jahre die Rückkehr in die Bürgerlichkeit gelang und dass sie damals in etwa auch die soziale Position wieder erreichen konnten, die ihrer Ausbildung entsprach.“ (21)
Die Autoren legen eine Reihe von Fallstudien und Querschnittsanalysen vor, die das kritische Gesamtbild wesentlich vervollständigen und bestätigen. Einzelfälle stellen Martin Cüppers (Walther Rauff). Stephen Tyas (Horst Kopkow), Jacek Andrzej Mlynarczyk (Ludwig Hahn), David M. Mintert (Hans Schumacher), Peter Klein (Otto Bradfisch), K.-M. Mallmann (Albert Rapp) und Stephan Linck („Alte Charlottenburger“) dar. Bernhard Brunner überschrieb seinen Beitrag: „Ganz normale Lebensläufe. Warum die Mitwirkung an der Ermordung der französischen Juden in der Bundesrepublik kein Karrierehindernis war“. Darin bescheinigt er Ernst Achenbach, dem ehemaligen, auch mit Judendeportationen befassten, Leiter der politischen Abteilung der Deutschen Botschaft im besetzten Frankreich, „in der Nachkriegszeit eine beeindruckende Karriere gemacht“ zu haben: Als ehemaliger Geschäftsführer der „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ hatte der Rechtsanwalt Achenbach in den fünfziger Jahren enge Beziehungen zur Industrie sowie zu zahlreichen NS-Funktionären und war maßgeblich an den Bemühungen um Generalamnestie und die Protektion von Altnazis beteiligt. Seit 1950 MdL der FDP in Nordrhein-Westfalen und MdB (1957-1976) dieser Regierungspartei ist Achenbach zugleich exemplarisch für die bis heute unaufgearbeitete und auch im vorliegenden Band unzureichend dargestellte Rolle und Verantwortung der Bonner Staatsparteien.
Einige Verfasser behandeln komplexe Themen: Gerald Steinacher (Die Flucht von Gestapo-Angehörigen nach Übersee), Jan Kiepe (Das gesellschaftliche und rechtspolitische Umfeld bei Ermittlungen gegen ehemalige Gestapo-Mitarbeiter), Jürgen Matthäus (Die Sonderkommissionen zur Aufklärung von NS-Gewaltverbrechen), Annette Weinke (Das verhinderte Verfahren gegen die Bediensteten des Reichssicherheitshauptamtes), Jochen Böhler (Die Ermittlungen zur „Aktion Erntefest“), K.-M. Mallmann (Der Täterdiskurs in Wissenschaft und Gesellschaft), Akim Jah (Aussagemuster von Berliner Gestapobeamten nach 1945) und A. Angrick (Das Nachleben der Gestapo im Film).
Die Einleitung der Herausgeber enthält Abschnitte zu SBZ und DDR sowie zu Österreich. Einige herabsetzende Passagen zur DDR lassen kaum quellengestützte und sachliche Urteile erkennen und bleiben unter dem Niveau der Gesamtveröffentlichung. Es erscheinen die Klischees vom „verordneten Antifaschismus“, von der „Dimitroff-Formel“ und von der „zweiten Diktatur“. Immerhin wird bemerkt, in „politisch wichtigen Sektoren wie Polizei, Justiz, Verwaltung oder Schule wurde kein Nationalsozialist geduldet“. (33) In dem teils herablassenden Exkurs zu Österreich wird die Rolle der Parteien und Politiker konkreter und kritischer benannt als bezüglich der Bundesrepublik. Das verdienstvolle Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes in Wien bleibt unerwähnt.
Von Angrick gibt es einen Beitrag über das Ministerium für Staatssicherheit der DDR und die Gestapo. Darin bescheinigt er dem Braunbuch der DDR von 1965, „besonders erfolgreich“ gewesen zu sein und viele RSHA- und Gestapo-Angehörige zutreffend benannt zu haben. Auch der kritische Leser könne „nicht bestreiten, dass die Hauptthese des ‚Braunbuches’ trotz aller Polemik zutraf: dass es dem Gros der dort Vorgestellten gelungen war, ohne allzu große Schwierigkeiten wieder Teil der bürgerlichen Gesellschaft zu werden und seine persönliche Biographie bestenfalls Brüche aufzuweisen hatte.“ (280) Zuvor hatte er bereits festgehalten, dass im Gegensatz zu den Westmächten und der Polizei in der Bundesrepublik das MfS „keine früheren Angehörigen der Gestapo oder des SD als Mitarbeiter anzustellen gedachte.“ Das sei ihnen „aus Prinzip verwehrt“ geblieben. (276) Eine ausdrückliche Würdigung eines solch erheblichen Unterschieds zur Bundesrepublik kann von der heutigen offiziösen Geschichtsschreibung nicht erwartet werden. Es wird jedoch zugestanden: „Summiert man die in der DDR ergangenen Schuldsprüche gegen frühere Angehörige der Gestapo, erscheint die Leistung der DDR-Strafverfolgung gegen Täter, die an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen mitgewirkt hatten, beachtlich.“ (284)
Die Veröffentlichung sollte als wichtiger Beitrag zur diesjährigen aufwändigen, vielfach lückenhaften und beschönigenden Darstellung der 60jährigen Geschichte der Bundesrepublik aufgenommen und für künftige historisch-politische Bildung nachhaltig genutzt werden. Sie ist geeignet, den bundesdeutschen Anspruch, von Anbeginn und durchgängig ein Rechtsstaat gewesen zu sein, zu problematisieren und zu widerlegen.
Ludwig Elm
Im Juli 2009 erscheint im PapyRossa-Verlag eine neue Arbeit von Ludwig Elm: „Wenn ich einmal der Kanzler wär. Ein Zwischenruf zur deutschen Einheit“ zum 20. Jahrestag des Mauerfalls.