Die
vielfach als Naturereignis wahrgenommene und bezeichnete Banken- und
Finanzmarktkrise steht angesichts anderer Katastrophen derzeit nicht im Zentrum
der Aufmerksamkeit. Dass die Entwicklung – oder sollte man sagen: Erfindung? –
und der Vertrieb von Finanzprodukten jedoch alles andere als ein Naturprozess
ist, sondern mit spezifischen ökonomischen Steuerungs- und Anreizsystemen sowie
Zielvorgaben zu tun hat, darauf weist etwa ver.di seit langem hin. Mittlerweile
hat sogar der Gesetzgeber etwas, wenn auch etwas sehr bestimmtes an der
Finanzkrise verstanden und im Februar ein »Gesetz zur Stärkung des
Anlegerschutzes und der Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes«
verabschiedet. Damit diese Quadratur des Kreises funktioniert, sollen künftig die
abhängig beschäftigten BeraterInnen sanktioniert und mit bis zu zweijährigem
Berufsverbot belangt werden können, falls ihnen fehlerhafte Beratung
nachgewiesen werden kann. Die freiberuflichen »Drückerkolonnen« (Uwe Foullong,
ver.di-Bundesvorstand, Fachbereich Finanzdienstleistungen in ver.di-publik, Nr.
1-2/2011) – immerhin rund 80000 Menschen verdienen provisionsgetrieben mit
Vermittlungen im »Grauen Kapitalmarkt« ihr Geld – werden von dieser Regelung
kaum erfasst, sollen für deren Kontrolle doch künftig die kaum sachkundigen und
notorisch überlasteten Gewerbeämter zuständig sein.
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