Persilschein für Folterknechte
Juristisch als verbrecherisch verurteilt und verboten wurden Organisationen bisher nur ein einziges Mal – in den Nürnberger Prozessen von 1945/46. Das betraf unter anderem die SS, deren Sicherheitsdienst SD und die Gestapo. Nach Artikel 9 des Statuts des damaligen Internationalen Militärgerichtshofes galt als Verbrechen dabei auch die Mitgliedschaft in solchen Organisationen; als höchstes Strafmaß wurde bekanntlich die Todesstrafe verhängt.