Betrachtungen über Vermögensverteilung und -besteuerung
Die Vermögensverteilung in kapitalistischen Ländern ist weitaus ungleicher als die Einkommensverteilung, weil das Eigentum an den allermeisten Produktionsmitteln konzentriert in den Händen einer Minderheit der Gesellschaft, der kapitalistischen Klasse, liegt. Für diese Minderheit ist ihr Kapitalvermögen die zentrale Einkommensquelle, während dies für die große Mehrheit der Bevölkerung die Erwerbsarbeit, überwiegend Lohnarbeit ist, sowie daraus abgeleitete und finanzierte Sozialleistungen. Daraus lässt sich aber in der Regel kein größeres Vermögen aufbauen. Die wachsende Ungleichheit muss und kann politisch bekämpft werden, wie Ralf Krämer feststellt.
Deutschland hat in Europa eine der am stärksten ungleichen Vermögensverteilungen. Die Mehrheit der Bevölkerung verfügt nur über Gebrauchsvermögen und einen begrenzten Umfang an Geldvermögen für Absicherungszwecke. Anders als in anderen europäischen Ländern verfügt nur eine Minderheit der Haushalte über Wohneigentum. Die deutliche Mehrheit wohnt zur Miete. Der fiktive Kapitalwert von Alterssicherungsansprüchen kann nicht als privates Vermögen betrachtet werden, da er bei Auszahlung weitgehend verbraucht wird und nicht veräußert oder vererbt werden kann.
Eine genaue Bestimmung der Vermögenswerte und ihrer Verteilung ist nicht möglich. Die Vermögenswerte können nur abgefragt und geschätzt bzw. modellmäßig mit unterschiedlichen Berechnungsmethoden ermittelt werden. Das gesamte Nettovermögen der privaten Haushalte in Deutschland, also nach Abzug von Schulden, dürfte bei neun bis zehn Billionen Euro liegen. Die "offiziellen" Angaben zur Vermögensverteilung, die auf Haushaltsbefragungen beruhen, unterschätzen die Konzentration des Vermögens erheblich. So gibt das BMAS den Anteil der reichsten zehn Prozent der Haushalte mit 52 Prozent an, die aktuell von der Bundesbank veröffentliche Studie kommt auf knapp 60 Prozent.1
Die Multimillionäre und Milliardäre sind in diesen Studien aber nicht vertreten oder unterrepräsentiert und machen keine vollständigen Angaben. In den letzten Jahren hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mehrere Untersuchungen vorgelegt, bei denen die Vermögen der Superreichen auf der Basis von Listen aus dem Forbes-Magazin oder dem Manager-Magazin hinzugeschätzt wurden.2 Dabei ergaben sich deutlich höhere und mit den gesamtwirtschaftlichen Zahlen besser zusammenpassende Werte für die Vermögen der reichsten Haushalte und damit für die gesamten Vermögen der Bevölkerung in Deutschland. Für die reichsten 10 Prozent ergaben sich Anteile zwischen 63 Prozent und zwei Drittel. Allein für das reichste Prozent ergaben sich Anteile von 30 bis knapp 36 Prozent, für das reichste 0,1 Prozent zwischen 14 und über 22 Prozent. Der Anteil der ärmeren Hälfte liegt (ohne Gebrauchsvermögen) bei nur knapp drei Prozent.
Man kann grob davon ausgehen, dass die Millionäre ungefähr das reichste Prozent der Bevölkerung in Deutschland ausmachen, das sind etwa 700.000 erwachsene Personen mit einem Vermögen von mindestens einer Million Euro, bzw. gut 400.000 Haushalte mit je über zwei Millionen Euro, durchschnittlich über sechs Millionen Euro. Die 40.000 Top 0,1 % der Haushalte verfügen über je mindestens zehn Millionen Euro, durchschnittlich weit über 30 Millionen Euro.
Im langfristigen Trend hat die Ungleichheit der Vermögen in Deutschland erheblich zugenommen, vor allem im Gefolge der deutschen Einheit. Dabei spielen steuerpolitische Entscheidungen wie die Nichterhebung der Vermögensteuer seit 1997 und die Senkung des Spitzensteuersatzes sowie der Übergang zur Abgeltungsteuer von nur 25 Prozent auf Kapitalerträge eine wichtige Rolle. Die weitere Entwicklung ist stark geprägt von schwankenden Preisen für Vermögenswerte. Es ist davon auszugehen, dass die Vermögenskonzentration in den letzten Jahren im Zuge steigender Kurse für Aktien und andere Wertpapiere weiter gestiegen ist. Daten aus Reichtumsberichten von Banken und Vermögensberatungen weisen einen erheblich überproportionalen Anstieg der Vermögen der Superreichen - sog. Ultra High Net Worth Individuals (UHNW) - aus, die über ein Vermögen von mindestens 50 Millionen US-Dollar verfügen.
Konzentration und Besteuerung der Betriebsvermögen
Mit Abstand am stärksten konzentriert sind die Unternehmensvermögen bzw. Betriebsvermögen bzw. Produktivvermögen. Es gibt unterschiedliche Definitionen, insbesondere ab welchem Mindestanteil Anteile an Aktiengesellschaften und GmbHs als Betriebsvermögen, das wesentliche Bedeutung für das Unternehmen hat, betrachtet werden und nicht nur als bloßes Wertpapiervermögen. Auf jeden Fall macht bei den Millionären das Unternehmensvermögen einen sehr großen, meist überwiegenden Anteil an den Gesamtvermögen aus. Mindestens 90 Prozent der Betriebsvermögen liegen beim reichsten Prozent der Haushalte. Es handelt sich dabei überwiegend nicht um kleinere Familienunternehmen, sondern um Anteile an großen Aktiengesellschaften und GmbHs.
Auf der anderen Seite haben etwa 90 Prozent der Unternehmen unter eine Million Euro Umsatz und einen Unternehmenswert von maximal einigen Hunderttausend Euro, meist unter 100.000 Euro. Das sind die Unternehmen der meisten Solo-Selbstständigen, Handwerks- und andere Kleinbetriebe. Nur bei zwei bis drei Prozent der 3,6 Millionen im Unternehmensregister in Deutschland erfassten Unternehmen dürfte der Wert zwei Millionen Euro übersteigen.
Die hohe Konzentration der Vermögen erfordert und ermöglicht, durch die Erhebung einer Vermögenssteuer als Millionärsteuer, also auf Nettovermögen oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro pro Person, so dass nur das reichste ein Prozent der Bevölkerung betroffen ist, hohe Einnahmen zu erzielen und zugleich der Einkommens- und Vermögenskonzentration entgegenzuwirken. Die neue Studie des DIW bestätigt, dass bei einem Steuersatz von einem Prozent ein Steueraufkommen von etwa 20 Milliarden Euro im Jahr zu erzielen wäre.
Zu besteuern sind dabei notwendigerweise auch private Betriebsvermögen bzw. Anteile an Unternehmen, zumal das den überwiegenden Anteil der Millionenvermögen ausmacht. Das ist der Knackpunkt der gesamten Diskussion um Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung. Betriebsvermögen von der Besteuerung auszunehmen würde bedeuten, die wirklich Reichen, die Multimillionäre und Milliardäre, weitestgehend von der Vermögensbesteuerung zu befreien. Das wäre aus Gerechtigkeitsgründen unvertretbar und würde die Einnahmen aus der Besteuerung auf einen Bruchteil reduzieren. Es würde zudem ein enormes Steuerschlupfloch für alle Reichen produzieren, denn sonstiges Privatvermögen kann relativ leicht in Betriebsvermögen umgewandelt werden. Dies hat in Bezug auf die Erbschaftsteuer, bei der Betriebsvermögen weitgehend von der Besteuerung ausgenommen ist, das Bundesverfassungsgericht bereits zu Recht für verfassungswidrig erklärt.
Eine weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Anteilen daran ist daher nicht möglich und auch nicht vertretbar. Eine solche Verschonung ist aber auch in keiner Weise notwendig, jedenfalls nicht um Arbeitsplätze zu sichern, das zeigen alle dazu vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen. Es geht hier rein um die Frage der Privilegien und der wirtschaftlichen und politischen Macht der Eigentümer großen Kapitals, die überwunden werden müssen. Ohne dies ist eine ernsthafte und wirksame Politik gegen die zunehmende Konzentration großer Vermögen nicht möglich.
Eine schwierige Frage ist die Besteuerung auch derjenigen Unternehmensvermögen, die im Inland gelegen, aber in ausländischem Eigentum sind. Zur Vermeidung von Nachteilen von Unternehmen in inländischem Eigentum wäre eine Besteuerung aller Kapitalgesellschaften und auch der im Inland gelegenen Unternehmensvermögen von Ausländern sinnvoll und geboten. Im Rahmen des Binnenmarktes dürfte das nur möglich sein, wenn alle Kapitalgesellschaften, die ja eigenständige juristische Personen und Steuersubjekte sind, besteuert würden. Die auf ihre Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften entfallenden Steuern könnten dann bei inländischen vermögensteuerpflichtigen natürlichen Personen angerechnet werden. Eine andere Variante wäre die Besteuerung von Kapitalgesellschaften einerseits und von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen andererseits jeweils mit einem halben Steuersatz, so wie das auch in den Überlegungen von A-Ländern zur Wiederbelebung der Vermögensteuer 2012 vorgeschlagen war.
Der zweite zentrale Punkt ist eine Reform der Erbschaftsteuer, die die verfassungswidrige Begünstigung der Erben großer Unternehmensvermögen beendet. Allein dadurch kann das jährliche Steueraufkommen dauerhaft mindestens auf etwa zehn Milliarden Euro verdoppelt werden. Weitere Reformen können zu einer gerechteren Besteuerung großer Erbschaften und weiteren Mehreinnahmen führen.3 Die gegenwärtig in der großen Koalition diskutierten Reformvarianten sind allesamt skandalös und drohen erneut verfassungswidrig zu sein. Mit allen Tricks wird hier versucht, die vom Verfassungsgericht angemahnte Besteuerung auch der Erben großer Betriebsvermögen auch künftig soweit wie möglich zu vermeiden und damit die mit Abstand größte Steuersubvention, die ausschließlich besonders reichen Familien zugute kommt, aufrecht zu erhalten.
Ein Lösungsvorschlag zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen durch Zahlungspflichten aus einer Vermögensteuer oder der Erbschaftsteuer ist neben der Stundung und Ratenzahlung, die Steuerschuld nötigenfalls oder auf Wunsch der Steuerpflichtigen nicht durch Geldzahlung, sondern durch Übertragung von Eigentumsanteilen an den Staat bzw. einen staatlichen Fonds erfüllen zu lassen, dem damit alle aus dem Eigentumsanteil begründeten künftigen Gewinn- und Verfügungsansprüche, also volle anteilige Eigentumsrechte zufallen würden. Das würde zugleich die Sicherheit der Arbeitsplätze erhöhen und Möglichkeiten für eine Demokratisierung der Unternehmen und der Wirtschaft eröffnen, wenn die Eigentumsrechte nicht nur wie bei stillen Teilhabern, sondern aktiv auf Basis demokratischer Diskussionen und in Abstimmung mit den Beschäftigten wahrgenommen werden. Dass öffentliche Eigentumsanteile kein Problem für den Erfolg von Unternehmen sind, sondern Vorteile für die Beschäftigten und die Standorte bieten, zeigt das Beispiel VW.
Ergänzende politische Maßnahmen
Auch eine höhere Besteuerung der Einkommensarten, die insbesondere Reichen zufließen, und der Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen wirken indirekt der Vermögenskonzentration entgegen, denn diese wächst durch die Vermögensbildung aus Kapitaleinkommen und hohen Einkommen. Das bedeutet eine höhere Besteuerung von Unternehmensgewinnen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, realistische Gewinnermittlung und Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zahlungen für Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen, Leasingzahlungen und Managementgebühren, auch bei Personenunternehmen), Abschaffung der Abgeltungssteuer zugunsten progressiver Besteuerung von Kapitalerträgen in der Einkommensteuer, und höhere Besteuerung hoher Einkommen mit einem höheren Höchststeuersatz. Weitere Beiträge könnten leisten eine Reform der Grundsteuer und eine Erhebung der Grunderwerbsteuer auch bei Verkäufen großer Anteile an Wohnungsunternehmen (Share-Deals).
Da der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung keine hinreichenden Vermögen gehören, sind für sie die sozialen Sicherungssysteme und insbesondere die Sozialversicherungen von zentraler Bedeutung, um den Lebensunterhalt im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit bestreiten zu können. Das Leistungsniveau dieser Sicherungssysteme und insbesondere der gesetzlichen Rente ist in Deutschland aber auch im internationalen Vergleich schlecht, besonders für Personen mit zuvor geringen Arbeitseinkommen, und wird in den kommenden Jahren weiter verschlechtert. Private kapitalgedeckte Zusatzversicherungen und -vorsorge sind nicht geeignet dies auszugleichen und gerade für diejenigen am wenigsten, die das am meisten nötig hätten. Die Verbesserung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente und zusätzlich eine erheblich verbesserte Aufwertung von Zeiten mit geringen Löhnen und die Berücksichtigung auch von Zeiten längerer Arbeitslosigkeit sind daher vordringlich.
Darüber hinaus gibt es einen allgemeinen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Einkommens- und Lohnungleichheit und der Entwicklung der Vermögensungleichheit. Eine Stärkung der Lohnentwicklung bis hin zu einer merklichen Rückumverteilung des Volkseinkommens durch eine längerfristig fortschreitende Erhöhung der Lohnquote würde längerfristig auch zu einer Verringerung der Vermögensungleichheit betragen. Von besonderer Bedeutung ist die Stärkung der Löhne und dazu der Durchsetzungskraft der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften in Bereichen, in denen bisher unangemessen schlechte Löhne gezahlt werden. Das betrifft soziale und personenbezogene Dienstleistungen, Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Baugewerbe, Beschäftigte in kleineren und tariflich meist nicht gebundenen Unternehmen. Dabei geht es um das ganze Programm der Re-Regulierung von Arbeitsrecht und Arbeitsmarkt (Leiharbeit, Werkverträge, Befristung, prekäre Selbstständigkeit, geringfügige Beschäftigung, Crowdworking-Plattformen usw.), höheren Mindestlohn ohne Ausnahmen, verbessertes Arbeitslosengeld mit Zumutbarkeitskriterien, Stärkung der Arbeitnehmerrechte und der Mitbestimmung, erleichterte Allgemeinverbindlichkeit und weitere Maßnahmen zur Stärkung der Tarifverträge, der Gewerkschaften und des Streikrechts. Und nicht zuletzt müssen in den Bereichen, wo die Beschäftigung öffentlich und sozialstaatlich reguliert oder finanziert ist, die finanz- und sozialpolitischen Bedingungen und Spielräume für höhere Löhne geschaffen werden.
Soziale Bündnisse und Bewegung für mehr Gerechtigkeit
In den Jahren 2012 und 2013 hat das breite Bündnis Umfairteilen ( http://umfairteilen.de/ ) unter Beteiligung von ver.di, GEW und NGG, DGB-Jugend, den großen nichtkirchlichen Sozialverbänden, Attac, Campact und etlichen weiteren sozialen, migrantischen und politischen Organisationen sowie mit Unterstützung der LINKEN, der GRÜNEN und formal auch der SPD versucht, eine außerparlamentarische Kampagne für eine gerechtere, also höhere Besteuerung der Reichen und eine Stärkung des Sozialstaats auf die Beine zu stellen. Es gab eine Reihe von dezentralen Demonstrationen und Aktionen und es bildeten sich an vielen Orten regionale Bündnisse, aber eine große und durchschlagsfähige Mobilisierung konnte nicht entwickelt werden. In den Koalitionsverhandlungen 2013 hat die SPD dann nicht das geringste Bestreben erkennen lassen, auch nur Ansätze zu einer gerechteren Besteuerung durchzusetzen. Auch die Grünen haben auf ihr bescheidenes Wahlergebnis unter anderen damit reagiert, steuerliche Umverteilungsforderungen mindestens in den Hintergrund zu rücken.
Das Anliegen bleibt aber wichtig, genauer gesagt: unverzichtbar, um eine wieder stärker solidarische und demokratische Entwicklungsrichtung der Gesellschaft durchzusetzen. Die ungedeckten Bedarfe für öffentliche Investitionen und einen Ausbau und eine Aufwertung öffentlicher und sozialer Dienstleistungen sind immens und müssen gerecht finanziert werden. Die solidarische Bewältigung der Flüchtlingszuwanderung bedeutet zusätzliche Herausforderungen. Die fortschreitende Auseinanderentwicklung der sozialen Lebensbedingungen und zunehmende Ungleichheit der Vermögens- und Einkommensverteilung stellen die demokratische Qualität des Gemeinwesens immer mehr in Frage. Denn wirtschaftliche und finanzielle Macht bedeuten auch politische Macht, das haben wir nicht zuletzt an den mit erheblichen Ressourcen geführten Kampagnen von Unternehmerverbänden und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gegen eine Vermögensbesteuerung vor der letzten Bundestagswahl gesehen. Und wir sehen es jetzt erneut daran, wie letztlich gegen alle wissenschaftliche Evidenz und selbst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Privilegien superreicher Unternehmenserben verteidigt werden.
Die Organisationen, die das Bündnis Umfairteilen getragen haben, dazu weitere an Themen der sozialen und globalen Gerechtigkeit und für die Stärkung des Gemeinwohls aktive Organisationen haben daher begonnen, gemeinsam Überl egungen für neue Aktivitäten für eine gerechtere Verteilung und die Stärkung des Sozialen anzustellen. Es soll eine breite Allianz für Gerechtigkeit gebildet werden, die in flexiblen Formen zusammenarbeitet und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten unternimmt und unterstützt. Großaktionen sind dabei nicht geplant, aber dennoch soll erneut versucht werden Druck auch auf die politischen Kräfte und Diskussionen vor und nach der Bundestagswahl aufzubauen.
Die DGB-Gewerkschaften werden gemeinsam ab dem Spätsommer 2016 eine große und mindestens bis zur Bundestagswahl 2017 reichende Kampagne für eine sichere und auskömmliche Rente für alle durchführen. Schon die Planungen haben erste Wirkung gezeigt, wie man an den neuen Tönen und Diskussionen zur Rentenpolitik in den Parteien und der Öffentlichkeit erkennen kann. Die Kampagne soll und kann ähnlich erfolgreich wie die Mindestlohnkampagne werden, wenngleich auch da ja noch einiges zu tun bleibt, um das Niveau zu erhöhen und Ausnahmen zu beseitigen. Aber Erfolge sind möglich. Und Sanders in den USA und Corbyn in Großbritannien zeigen, dass mit klar fokussierten Kampagnen Mobilisierungen für mehr soziale Gerechtigkeit möglich sind. Vielleicht können wir uns daran ein Beispiel nehmen.
Anmerkungen
1) "Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2014", in: Deutsche Bundesbank: Monatsbericht März 2016, https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsberichtsaufsaetze/2016/2016_03_vermoegen_finanzen_private_haushalte.pdf?__blob=publicationFile.
2) "Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Wiedererhebung der Vermögensteuer in Deutschland", in: DIW Berlin 2016: Politikberatung kompakt 108, https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.525161.de/diwkompakt_2016-108.pdf ; "Vermögensentwicklung in Deutschland", in: DIW Wochenbericht 34.2015, http://www.diw.de/sixcms/detail.php/512634 ; "Große statistische Unsicherheit beim Anteil der Top-Vermögenden in Deutschland", in: DIW Wochenbericht 7.2015, https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.496886.de/15-7-3.pdf .
3) Vgl. "Erbschaftsteuer gerecht reformieren!", in: ver.di Bundesvorstand Wirtschaftspolitik Informationen 03/2014, https://wipo.verdi.de/++file++5491b350aa698e1a3000047d/download/14-03%20Erbschaftsteuer%20gerecht%20reformieren.pdf .
Ralf Krämer arbeitet beim ver.di Bundesvorstand im Bereich Wirtschaftspolitik, http://wipo.verdi.de/ . 2015 erschien bei VSA sein Buch "Kapitalismus verstehen. Einführung in die politische Ökonomie der Gegenwart", auch zum Download bei http://rosalux.de .