Über die Schwierigkeit einer linken Position zur Sterbehilfe
Die Sterbehilfe stellt ein umstrittenes Thema in der politischen und wissenschaftlichen Debatte dar. Meike Gerber und Robin Iltzsche schreiben in ihrem Beitrag über Hintergründe der oftmals dualistisch geführten Aushandlung und skizzieren zwei dominante und widersprüchliche Positionen.
Die Debatte um Sterbehilfe totalisiert, individualisiert und polarisiert. Indem sie potentiell alle betreffen kann und sich in ihr die großen Fragen verdichten, in welchen Verhältnissen gelebt und gestorben wird und wer über Leben und Tod entscheiden darf, entsteht ein impliziter, aber drängender Aufruf, eine Seite zu beziehen. Dabei wird gleichzeitig ein Dualismus produziert, denn es scheint nur ein dafür oder ein dagegen zu geben. Im Folgenden sollen in aller Kürze die Hintergründe und dann die zwei widersprüchlichen linken Positionen zur Sterbehilfe skizziert werden, um mit ein paar weiterführenden Gedanken abzuschließen.
Die Debatte um Sterbehilfe konzentriert sich in Deutschland in erster Linie auf den assistierten Suizid, zu dem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 ein richtungsweisendes Urteil fällte. Das Gericht erklärte das gesetzliche Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung in Deutschland für verfassungswidrig.1 Es räumte dabei dem Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen Vorrang vor der Schutzpflicht des Staates gegenüber menschlichem Leben ein. Bemerkenswerterweise begründete das Gericht seine Entscheidung ausschließlich mit der Autonomie der Suizidwilligen: Solange ihr Suizidwunsch freiverantwortlich zustande gekommen ist, haben sie das Recht, die freiwillig angebotene Hilfe Dritter für ihre Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Damit ist Suizidhilfe nicht Menschen mit einem bestimmten Krankheits- oder Leidenszustand vorbehalten, was die deutsche Situation von Regelungen in anderen Ländern wie Belgien oder den Niederlanden unterscheidet. Seit diesem Urteil wird Suizidhilfe in Deutschland wieder zunehmend praktiziert, vermutlich maßgeblich durch Sterbehilfevereine.2 Es bleiben jedoch praktische Schwierigkeiten bestehen, besonders weil es keine gesetzliche Regelung gibt, die Sicherheitsmaßnahmen oder Prozesse vorgibt - zwei dahingehende Gesetzentwürfe scheiterten im Sommer 2023 im Bundestag.
Sterbehilfe erhitzt verständlicherweise die Gemüter; entsprechend aufgeregt ist sowohl die wissenschaftliche als auch die gesellschaftliche Debatte. In der wissenschaftlichen Debatte zeigt sich diese Aufregung vor allem daran, wie Daten selektiv genutzt werden, um wahlweise vor einer weiteren Liberalisierung zu warnen oder deren vermeintliche Gefahren zu widerlegen, ohne den dahinterliegenden Wahrheitsanspruch epistemisch zu hinterfragen.3 Mediale Debatten sind demgegenüber häufig von stark emotionalisierten Bezugnahmen auf Einzelfälle dominiert. Dies kann zwar durchaus dazu beitragen, Sterbehilfe ambivalent und nuanciert zu behandeln, jedoch auch die einseitige Auflösung des Spannungsfelds zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz durch unzulässige Rückschlüsse vom Individuellen auf das Allgemeine forcieren.
Auch in dezidiert emanzipatorischen und gesellschaftskritischen Debatten sind zwei - zugegebenermaßen sehr schematische - Positionen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz identifizierbar: die skeptische und die linksliberale Position.4 Im Folgenden geben wir einen Überblick über diese zwei Standpunkte, die jedoch beide drohen, in unterschiedliche Verkürzungen zu verfallen. Danach deuten wir an, wie diese vermieden werden können.
Die Skeptiker:innen: Sterbehilfe als Projekt des biopolitischen Selbstmanagements
Zunächst: Die Systematisierung soll nicht suggerieren, dass Skeptiker:innen grundsätzlich gegen Sterbehilfe sind. Vielmehr wird eine liberale Ausgestaltung von Sterbehilfe aus einer gesellschaftskritischen Position heraus systemisch - nicht in jedem Einzelfall - kritisiert. Die Argumente des skeptischen Lagers lassen sich am besten durch die Konzeptualisierung von Sterbehilfe unter Bezugnahme auf Foucaults Theorem einer auf die Bevölkerung Einfluss nehmenden Regierungspraxis, der Biopolitik, verstehen.5 In einer Gesellschaft des langen Lebens erfordert insbesondere die zunehmende Hochaltrigkeit eine Auseinandersetzung der Einzelnen damit, welche Zustände der Eigenständigkeit und Abhängigkeit - von anderen Menschen oder technischen Hilfsmitteln - sie erleben möchten.6 Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen garantiert Biopolitik nun einerseits über die Ausweitung von Entscheidungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Zugang zu technisch-medizinischen Errungenschaften ein gewisses Freiheitsmaß, andererseits werden diese Entscheidungen aber auch, gleichsam eines Imperativs, von den Bürger:innen erwartet.7
Die Verbindung zu Sterbehilfe liegt nahe: Sie wird als ›biopolitisches Ereignis‹ der Ökonomisierung des Lebens eingeordnet, die die Gestaltung des Todes - und zwar als Wahl zwischen einem Kontingent bestimmter Akt-Typen - zur individuellen Anforderung und zum Authentizitätsideal werden lässt.8 Entsprechend passieren diese Entscheidungen vor dem Hintergrund der zunehmenden Individualisierung von Risiken, einer neoliberalen Politik, eines durchökonomisierten Pflegesystems, das berechtigterweise Angstszenarien vor Einsamkeit und Vernachlässigung erzeugt, sowie den von der Rechtsordnung eines Staates vorgegebenen Handlungsspielräumen.
Die Erwartung, als Biografiemanager:in seiner selbst zu fungieren, wird von einigen Skeptiker:innen als Hinweis auf die Aktualität von Lebenswert-Debatten im Neoliberalismus verstanden. Im Nationalsozialismus in Deutschland war das Todesurteil jener Menschen, die den sogenannten ›Krankenmorden‹ zum Opfer fielen, nicht nur darauf zurückzuführen, dass sie der damaligen Rassenideologie nicht entsprachen, sondern vor allem auch auf ihre Einteilung in lebenswertes und lebensunwertes, d.h. als ›unproduktiv‹ gekennzeichnetes Leben.9 Man könnte argumentieren, dass diese Einordnung in einer neoliberalen Gegenwart nun über den individuellen Willen letztlich internalisiert ist, zwingt doch die Selbstwertsetzung nach Produktivitätskategorien als verinnerlichtes Prinzip die Einzelnen ständig dazu, die eigene Leistungsfähigkeit in Vergleich zu anderen zu setzen.
Zudem hängt der Zugang zu Gesundheitsversorgung bekanntermaßen mit der sozialen Lage zusammen: Arme Menschen und vulnerable Gruppen haben schlechteren Zugang zu Gesundheitsressourcen und sterben früher. Gleichzeitig sind es aber häufig hochgebildete und sozioökonomisch gut gestellte Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen.10 Ähnlich wie in der Suizidprävention wird daher die Ambivalenz von Sterbewünschen betont, die häufig kein Ausdruck eines Todeswunsches seien, sondern vielmehr davon, dass Menschen so, unter den von ihnen vorgefundenen Umständen, nicht mehr weiterleben wollen. Entsprechend wird dazu aufgerufen, die Rahmenbedingungen zu ändern, in denen Menschen Sterbewünsche entwickeln und innerhalb derer sie agieren können. Dies hängt damit zusammen, Zugänge zu bestimmten Gesundheitsangeboten systematisch zu verbessern, beispielsweise durch psychosoziale Betreuungsangebote, aber auch Barrierefreiheit.11
Die Linksliberalen: Sterbehilfe als Ermöglichung gerechtfertigter Bedürfnisse
Auch hier gilt zu betonen, dass Vertreter:innen eines linksliberalen Standpunkts nicht dafür plädieren, ohne kritischen Blick auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen Sterbehilfe zu gewähren. Was sie vielmehr kennzeichnet, ist die Überzeugung, dass das Gewähren von Sterbehilfe auf ein gerechtfertigtes Bedürfnis eingeht. Dabei wird betont, dass ein niedrigschwelliger Zugang zu Sterbehilfe, der über ergebnisoffene Hilfsangebote funktioniert, Hemmschwellen für sterbewillige Menschen abbaut, sich solchen Hilfsangeboten auch tatsächlich zuzuwenden. Zudem wird argumentiert, dass allein das Wissen um die Möglichkeit, Suizidhilfe in Anspruch nehmen zu können, Ängste und Unsicherheiten sowie quälende Gedankenspiele mindern kann, indem Betroffenen, beispielsweise im Falle fortschreitender Erkrankungen, die Befürchtung genommen wird, in einem gesundheitlich für sie nicht akzeptablen Zustand mit einem Suizid auf sich alleine gestellt zu sein oder durch einen missglückten Versuch ihre eigene medizinische Lage zu verschlimmern.12 In diesem Sinne wird die Möglichkeit von Sterbehilfe als Bewahrung von Lebensqualität und Würde gelesen und damit sogar in den Dienst der Suizidprävention gestellt.13
Ein wichtiges Argument für einen autonomiebasierten Zugang zu Sterbehilfe ist zudem, dass es diskriminierend ist, nur Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern oder Leidenszuständen Zugang zu gewähren, insofern dadurch vor allem vulnerablen Gruppen gegenüber signalisiert wird, dass ihr Leben nicht mehr lebenswert sei. Diese indirekte Wertung könne mit einem Ansatz, bei dem nur der autonome Wille einer Person für die Legitimität von Sterbehilfe relevant sei, umgangen werden.14
Spannungsfeld Wirklichkeit: Jenseits von Paternalismus und Betroffenheitspolitik
Im Folgenden soll die Kritik an den aufgezeigten Positionen einen Ausblick geben, wie deren Verkürzungen zu vermeiden wären.
Warum kein Paternalismus?
Der wichtigste Kritikpunkt an der skeptischen Position liegt auf der Hand: Es ist die Gefahr, bei aller systemischen Kritik in Paternalismus gegenüber individuellen Bedürfnissen zu verfallen und so einen Ausblick auf die Möglichkeit eines anderen, freieren Sterbens zu verwehren. Dies äußert sich beispielsweise darin, wenn eindimensionale Stereotype wie jenes der einsamen Frau im Pflegeheim herangezogen werden, die gar nicht anders kann, als sich wertlos zu fühlen und aus diesem Gefühl heraus einen Sterbewunsch zu entwickeln. Dabei steht nicht nur die Frage im Raum, ob man das befürchtete Schreckgespenst hier sogar selbst hervorruft. Vielmehr ist auch zu fragen, inwiefern eine solche Position den Einzelnen wirklich hilft: weil Zustände tiefster Ambivalenzen und Zerrissenheit, die mit Sterbewünschen einhergehen zwar immer auch durch gesellschaftliche Verwerfungen hervorgebracht, aber im Erleben der Einzelnen deswegen nicht weniger wirklich sind. Vor diesem Hintergrund erweist ein rein autonomiebasierter Zugang zu Suizidassistenz - bei aller Problematik, die ihm innewohnt - in einer Gesellschaft, die selbst an ihrem Vernunftverständnis krankt, ein ermächtigendes Abwehrrecht: nämlich jenes, nicht bis ins Letzte von anderen rationalisiert zu werden. Ob dies vor dem Hintergrund einer häufig immer noch paternalistisch agierenden Medizin so umsetzbar ist, ist eine andere Frage. Jedoch wäre vor diesem Hintergrund an Skeptiker:innen auch die Frage heranzutragen, bis zu welchem Punkt es mit einer gesellschaftskritischen Position vereinbar ist, die gesellschaftliche Zuwendung zu leidenden Sozialfiguren stets zum Leben hin ausrichten zu müssen. Oder, um es in Anlehnung an Walter Benjamin zu sagen: Es gilt, nicht dem falschen Dogma zu verfallen, dass Dasein als "bloßes Leben" höher als das glückliche und gerechte Dasein stehe.15
Warum keine individualistische Betroffenheitspolitik?
Zweifelsohne ist die Idee, den individuellen Willen als Schutz vor von außen angelegten Wertvorstellungen zu betonen charmant, kehrt dies doch die Lebenswert-Kritik in gewisser Weise um: Bringen wir den Willen der Person als entscheidend in Stellung, verbieten sich wertbasierte und möglicherweise diskriminierende Einschätzungen von außen. Der charmanteste Punkt dieser Position ist jedoch gleichzeitig ihr größter Schwachpunkt, wenn er zu simpel verstanden wird und in eine individualistische Betroffenheitspolitik kippt: Indem gleichzeitig innere Konflikte und Ambivalenzen der Betroffenen wie die soziale Bedingtheit ihrer Entscheidungsfindung ausgeklammert werden, wird das Subjekt als ein eindimensional freies, mündiges und rational handelndes konstruiert. Damit droht diese Position, die Rationalität des Individuums zu verabsolutieren, insofern ihm das Agieren nach seiner Entscheidung als ›Wert an sich‹ gilt. Auch wenn dies nicht im absoluten Widerspruch zu Schutzmechanismen steht, tendiert zuviel Demut vor Selbstbestimmung doch dahin, diese als vermeintlich absolutes Ziel der eigenen Ausrichtung zu verkennen, obwohl es oftmals doch um Sorge um die eigenen Mitmenschen geht.
Solche Ansätze drohen jedoch, den gesellschaftskritischen Hebel zu verlieren. Dieser hätte daran anzusetzen, dass kapitalistische Produktionsapparate in Körper und Psyche, sprich Wille, eingeschrieben sind: In die Todeslogik der physischen und psychischen Unselbstständigkeit, die von beiden Seiten als abschreckendes Beispiel herangezogen wird und daraus resultierende befürchtete ›Nutzlosigkeit‹, anderen zur Last zu fallen, kann sich heute vermeintlich jede:r problemlos hineinversetzen. Entsprechend unterscheidet sich unseres Erachtens nach die soziale Dynamik von Suizidassistenzlogik von einer Suizidlogik wie Jean Améry sie beschrieb, der in seinem Plädoyer für den ›Freitod‹ die Logik des Suizidenten (in expliziter Abgrenzung von antipsychiatrischen Ansätzen wie Deleuze/Guattari und Foucault) im letzten Moment vor ihrer gesellschaftlichen Erklärbarkeit verteidigte: Die Logik der eigenen Existenz, der man in diesem Moment gerecht werden möchte, ist eben nicht zu trennen von dem was als gesellschaftlich noch als akzeptabel bestimmter geistiger und körperlicher Zustand erfahren wird - sei es durch Projektionen von Unselbstständigkeit auf Krankheitsbilder wie amyotrophe Lateralsklerose (ALS) oder Multiple Sklerose (MS) oder einen nachvollziehbar befürchteten Ich-Verlust durch Demenz.
Auch die letzte Entscheidung ist nicht individuell - die Frage ist jedoch weniger warum, sondern was das konkret für eine Positionierung zu Sterbehilfe bedeutet. Hier gilt ernsthaft anzuzweifeln, ob dies ein grundsätzliches Argument gegen Sterbehilfe darstellt oder ob diese nicht vielmehr als der "nicht immer frei gewählte - Ausweg aus einer Situation",16 als Realität zu betrachten ist. Das ist aber nicht gleichzusetzen damit, den Hebel aufzugeben, an dem wir die Systemik dieser Entscheidung kritisieren können. In diesem Sinne wäre beispielsweise genau darauf zu achten, ob sich auf verkörperte Vulnerabilität in Sterbehilfediskursen bezogen wird, um diese dem eigenen Standpunkt dienlich zu machen, oder ob diese Differenz in all ihrer Ambivalenz sein darf. Im Spannungsfeld zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung wäre sich demnach weder in einer liberal-individualistischen Betroffenheitspolitik zu verlieren noch in Paternalismus zu verfallen. Zudem benötigt ein emanzipatorischer und materialistisch fundierter Standpunkt einen kritisch-reflektierten Umgang mit Empirie, um sowohl positivistischem Wahrheitswahn als auch individualistischen Verkürzungen zu trotzen. Denn unabhängig von einer grundsätzlichen Gesellschaftskritik ist es entscheidend, wie der Zugang zu Sterbehilfe gestaltet wird und in welches Gesundheitssystem sie eingebettet ist, um sozialen Verwerfungen entgegenzuwirken. Jenseits der aufgezeigten Verkürzungen ließe sich möglicherweise eine Position der Akzeptanz des Individuellen ohne Demut vor dem Allgemeinen finden.
Anmerkungen
1) Bei der Hilfe zur Selbsttötung wird durch andere ein Suizidmittel zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der zum Tode führenden Handlung (wie die Einnahme eines Medikaments) obliegt aber der betroffenen Person. Von diesem Urteil unberührt bleibt das Verbot der Tötung auf Verlangen in Deutschland, also das Herbeiführen des Todes durch eine andere Person, beispielsweise durch Verabreichung tödlicher Medikamente, auf Wunsch des Sterbewilligen. Entsprechend wird diese Form der Sterbehilfe in unserem Artikel weitgehend ausgeklammert.
2) In den neuen Markt drängen sich auch Unternehmen wie LINUS, das von einem Bestattungsunternehmen gegründet wurde, Werbung in Suchmaschinen schaltet und für hohe Beträge schnelle und einfache Verfahren für den assistierten Suizid verspricht.
3) Sean Riley 2025: "Epistemic Humility in the Age of Assisted Dying", in: Hastings Center Report, Jg. 55, Nr.2: 8-14.
4) Für eine ähnliche Systematisierung der Schieflage in der allgemeinen gesellschaftlichen Debatte vgl. Simon Duncker: "Vorwort", in: Simon Duncker & Almuth-Maria Schmidt (Hg.): Sterben mit Anspruch? Sterbehilfe aus gesellschaftstheoretischer und historischer Sicht, Baden-Baden: 7-21, hier: 12f.
5) Michel Foucault 2015: Die Geburt der Biopolitik: Vorlesungen am Collège de France 1978-1979, Frankfurt am Main.
6) Constanze Hübner 2016: Sterbehilfe - ein unbekanntes Terrain. Empirische und ethische Analysen zu einem guten Lebensende, Stuttgart: 107.
7) Simon Duncker: "Von Nietzsche lernen - Die Lehre vom freien Tode als unmögliche und notwendige Aufgabe einer demokratischen Sterbehilfekultur", in: Simon Duncker & Almuth-Maria Schmidt 2023 (s. Anm. 4): 149f.
8) Stefanie Graefe 2008: Autonomie am Lebensende? Biopolitik, Ökonomisierung und die Debatte um Sterbehilfe, Frankfurt am Main; Christoph Schneider 2011: Das Subjekt der Euthanasie. Transformationen einer tödlichen Praxis, Münster; Nina Streeck 2020: Jedem seinen eigenen Tod. Authentizität als ethisches Ideal am Lebensende, Frankfurt am Main.
9) Cornelia Brink 2010: Grenzen der Anstalt. Psychiatrie und Gesellschaft in Deutschland 1860-1980, Göttingen.
10) A. Bérubé u. a. 2022: "Do Socioeconomic Factors Influence Knowledge, Attitudes, and Representations of End-of-Life Practices? A Cross-Sectional Study", in: Journal of palliative care, Bd. 40, Nr. 2: https://doi. org/10.1177/08258597221131658 (Zugriff: 08.11.2025).
11) Zu diesem Thema gibt es grad eine lebendige Debatte in Kanada, vgl. Paul Schuberth: "Der Tod wird als Antwort auf Leiden normalisiert", in: Jungle World, 29.04.2025 online: https://jungle.world/artikel/2025/10/sterbehilfe-kanada-der-tod-wird-als-antwort-auf-leiden-normalisiert (Zugriff: 30.10.2025).
12) Maximilian Schulz 2022: Stellungnahme von Maximilian Schulz zu den Gesetzentwürfen, online: https://www.bundestag. de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-de-suizidhilfe-897826 (Zugriff: 30.10.2025).
13) Robin Iltzsche 2023: Die Überzeugung zum Leben. Eine Ethnographie der psychiatrischen Suizidprävention, Köln: 325ff.
14) Esther Braun 2023: "An autonomy-based approach to assisted suicide: a way to avoid the expressivist objection against assisted dying laws", in: Journal of Medical Ethics, Bd. 49, Nr.7: https://doi.org/10.1136/jme-2022-108375 (Zugriff: 08.11.2025).
15) Walter Benjamin 1965: Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze, Frankfurt a. M: 62f.
16) Marc Keller 2024: Sterbehilfe als Liebestod: Existenzielles Leiden in Literatur und Film der Gegenwart. Paderborn: 297.
Dr. phil. M.Sc. Psych. Robin Iltzsche, Vertretungsprofessor für "Soziale Arbeit im Kontext von Gesundheit und Bildung" am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain. Meike Gerber, M.A., Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Geschichte der Medizin an der Technischen Universität Dresden, forscht in ihrer Promotion zum Verhältnis von Suizidhilfe und Autonomie.


