Kooperation statt Alimentierung: Garantierte Grundarbeitszeit (GGA) statt Bedingungslosem Grundeinkommen (BGE)

Kooperation statt Alimentierung: Garantierte Grundarbeitszeit (GGA) statt Bedingungslosem Grundeinkommen (BGE)

 

Worum geht es?

 

Was ist denn so unterschiedlich zwischen „bedingungslos“ und „garantiert“? In der Tat gibt es Ähnlichkeiten und Überschneidungen. Etwas ohne Bedingungen zu bekommen, heißt ja auch, dass es einer oder einem garantiert ist. „Ohne Bedingungen“ im Zusammenhang mit einem Grundeinkommen bedeutet aber mehr, als dass es keine Bedürftigkeitsprüfung gibt. Im Gegenteil, es gibt es eine Unzahl von Bedingungen. Diese werden durch eine hochentwickelte politische Ökonomie gesetzt, in der private Eigentümer sich das kollektiv Erwirtschaftete aneignen und die deshalb voller Widersprüche steckt, die von einer großen Mehrheit der Menschen als eine Unzahl von Konflikten, Benachteiligungen und Ausschließungen erlebt wird. „Nur“ eine Folge daraus wird durch ein Grundeinkommen bearbeitet – über kein eigenes Einkommen zu verfügen. Alle anderen Konsequenzen bleiben dem einzelnen Individuum überlassen. Eine „Garantie“ hingegen bedeutet, trotz dieser Konflikte, Benachteiligungen und Ausschließungen wenigsten im Ansatz all die Mittel bekommen zu können, die heute zum „Betreiben des eigenen Lebens“ (Heinz Steinert – s.u.) notwendig sind. Und das ist eben mehr und etwas anderes als eine finanzielle Grundversorgung. 

Diese Behauptung und ihre Konsequenzen möchte ich in folgenden Schritten begründen: Zunächst benenne ich die „Ausgangspunkte“ dieser Diskussion, in der ich die Position stark mache, dass „Sozialpolitik als Infrastrukturpolitik“ konzipiert werden muss. Von Horst Müller übernehme ich dann die Analyse, dass „Soziale Infrastrukturpolitik zu einer eigenen ökonomischen Form“ wird (siehe Müllers Beitrag in diesem Heft) – mit der Folge, dass „die Garantierte Grundarbeitszeit als Element einer ‚Sozialstaatswirtschaft‘“ konzipiert werden kann. Um diese Komplexität zu reduzieren, schließe ich mit einem Beispiel.

 

Ausgangspunkte

 

„Mindesteinkommen, unabhängig von Lohnarbeit, würde [...] bedeuten, sich von der „Leitfigur“ der sozialstaatlichen Sicherheit, dem Lohnarbeiter - und dessen Arbeitsfähigkeit - unabhängig zu machen. Andere gesellschaftliche Tätigkeiten: Hausarbeit, Ausbildung, sinnvolle und selbstbestimmte Tätigkeit, jenseits herrschaftlich anerkannter Produktion, müßten von der „Sozialen Garantie“ abgesichert werden.“ (Redaktion Widersprüche 1984: 126).

 

„Erst die Verbindung von je nach Geschlecht, Alter und Lebens- bzw. Klassenlage unterschiedlichen Interessen an der Teilhabe an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen mit einer entsprechenden finanziellen Absicherung macht die politische Brisanz garantierter Mindestabsicherung aus, zumal so „Tagesforderungen“ und „Utopie“ verbunden werden können.“ (Redaktion Widersprüche 1985: 91).

 

„Allerdings scheint es unlogisch und unproduktiv, das Recht auf Teilhabe in einen Gegensatz zur Lohnarbeit zu stellen, […] Lohnarbeit ist immer noch die zentrale Form der Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Nur wenn man Lohnarbeit gleichsetzt mit allen Übeln dieser Welt und Nichtlohnarbeit als Befreiung von diesen Übeln […], ergibt die Entgegensetzung einen Sinn.“ (Redaktion Widersprüche 1985: 93).

 

„Es fehlt im Ansatz eine Perspektive, die Nicht-(Lohn-)Arbeitende und (Lohn-)Arbeitende strategisch vereint. Wenn zu diesem Problem keine Vorstellungen erstellt werden, ist die Gefahr groß, daß die im „formellen Sektor“ Beschäftigten eine Rechtsentwicklung durchmachen, die in Teilen der Gewerkschaften und der SPD schon jetzt auszumachen ist. Die Arbeitenden brauchen ja Gründe, weshalb sie bereit sein sollten, die Nichtarbeitenden zu „alimentieren““ (Redaktion Widersprüche 1985: 93).

 

Die fordistische Hochzeit nach dem Zweiten Weltkrieg erscheint rückblickend wie ein „Goldenes Zeitalter“ (Hobsbawm): Massenproduktionen für jedermanns Lebensweise (Autos) und jederfraus Küche (Kühlschrank und Waschmaschine) und viele andere Produkte für den Massenkonsum prägten eine Massenkonformität, in der der Grundriss einer Wohnung für eine Familie mit zwei Kindern mit den Planungen der Möbelindustrie übereinstimmte. Nie gekannte Lohn- und Rentensteigerungen, der kollektive Aufstieg ganzer Klassenfraktionen – vor allem der Facharbeiter – sowie die Eröffnung neuer Bildungschancen für deren Kinder verbreiteten den sozialen Optimismus, dass es immer so weitergehe. Diesen Trend verstärkte nicht zuletzt die sozialliberale Politik Willy Brandts nach innen und nach außen: „Mehr Demokratie wagen!“. 

Die Ölkrise der 1970er Jahre, die Zerschlagung der Gewerkschaften in Großbritannien mit dem entsprechenden Triumph der Premierministerin Margaret Thatcher: „Ich kenne keine Gesellschaft, ich kenne nur Individuen und Familie!“ sowie Reagans Geburtshilfe eines finanzgetriebenen Kapitalismus zerstörten diesen Traum und führten zu der „realistischen“ Hegemonie des Neoliberalismus, die bis heute anhält, auch wenn erste Kratzer erkenn- und fühlbar sind.

In dieser Zeit begannen erste konzeptionelle Visionen und praktische Experimente mit Vorstellungen eines Grundeinkommens für alle Mitglieder einer Gesellschaft. Der neoliberale Angriff auf die kollektiven Sicherungssysteme sozialdemokratisch geprägter Gesellschaften führte zu grundlegenden Veränderungen in den damit verbundenen sozialen Rechtsansprüchen: Sie wurden zunehmend an Bedingungen geknüpft bzw. an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und entsprechender Verhaltensnormen. Exemplarisch dafür stehen die Hartz-Reformen, die zu einer massenhaften Verarmung führten (und führen), an der die Betroffenen noch selbst „freiwillig mitwirken“ bzw. dazu gezwungen werden.

Diese Entwicklung traf (und trifft) auf die Tatsache, dass sich durch die historisch in einmaliger Weise erweiterten Sicherungssysteme eine zunehmende Entkopplung von Lohneinkommen und Existenzsicherung vollzogen hat: Zwar bleibt der eigene Lohn weiterhin der tatsächliche und ideologische Bezugspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, aber durch Rentenleistungen, Lohnersatz- und Lohnergänzungsleistungen (Fortzahlung im Krankheitsfalle) gibt es in der Lebenspraxis der meisten Menschen (Kindergeld, aber auch Wohngeld) eine relative Entkopplung von Arbeit und Einkommen.

Ermutigt durch die antiautoritäre Revolte der Achtundsechziger entwickelten sich im gleichen Zeitraum Vorstellungen vom alternativen Leben und alternativen Wirtschaften. Zusammen mit dem Aufstieg der Grünen verstärkte sich eine lebhafte Diskussion um die Frage, wie die Sicherung des täglichen Lebens endgültig von der repressiven Lohnarbeit getrennt werden könne. Diese Fragestellung wurde aber auch von führenden Repräsentanten neoliberaler Gesellschaftsreform eingebracht und in Form von entsprechenden Steuermodellen (Negativsteuer; Sozialdividende) zur Diskussion gestellt. Seitdem gibt es so etwas wie einen wellenförmigen Diskussionsverlauf um ein allgemeines Grundeinkommen. Jedes Mal, wenn z.B. mit einer neuen Maßnahme die sozialen Ausschließungen des „Forderns und Förderns“ die Ideologie der „Selbstoptimierung“ ad absurdum führen, wird intensiver nach einem neuen Ansatz sozialer Sicherheit gesucht. Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE), das nur in wenigen Konzepten wirklich „bedingungslos“ ist (also ohne Bedürfnisprüfung), erfährt dabei immer neue Varianten – von der neoliberalen Marktradikalität über die konservative Erneuerung des Status-quo bis hin zu den gesellschaftskritischen Umbauplänen im linken und grünen Spektrum. 

Das gewerkschaftliche Spektrum war sich zunächst völlig einig, dass derartige Diskussionen neoliberale Spinnereien seien. Das hat sich inzwischen zumindest bei ver.di und der IG Metall soweit geändert, dass ernsthafte Diskussionen über eine andere Form der gesellschaftlichen Absicherung geführt werden. Aber auch dort ist es auffällig, dass nicht an die alte Forderung der Arbeiterbewegung auf ein „Recht auf Arbeit“ angeknüpft wird, sondern die Diskussion eher mit einer Arbeitszeitreduzierung verbunden wird (vgl. Bischoff 2007). Dass in der DDR ein verfassungsmäßiges „Recht auf Arbeit“ festgeschrieben und tatsächlich realisiert war, wird entweder tabuisiert oder als repressives Negativbeispiel aufgeführt.

Wie bedeutsam die jeweilige theoretische, aber auch ideologische Kontextualisierung der Diskussion ist, macht die folgende kleine Fiktion deutlich:

 

Noch unter Reagan hatte der Friedman-Schüler Ronald Smith als Wirtschafts- und Familienminister ein damals sehr gefeiertes garantiertes Mindesteinkommen eingeführt. Das war allerdings derart knapp, dass die meisten kaum davon leben konnten. Um dieses Mindesteinkommen zu finanzieren, wurden alle Gesundheits-, Renten- und sonstigen Sozialprogramme gestrichen, sodass sich die Entwicklung ganz anders vollzog als in der BRD. Schon in den siebziger Jahren deutete sich eine Spaltung der US-amerikanischen Gesellschaft an. Die Mittel- und Oberschichten zogen in bewachte suburbs, die Polizei beschränkte sich auf Patrouillen um die Ghettos. Was darin passierte, interessierte kaum jemanden. Heute ist es so, dass Produktions-, Verwaltungs- und Wohnzonen der Mittel- und Oberschichten – sogenannte Homelands – von Polizei und Militär bewacht werden. Um diese Homelands liegen halbfreie Zonen, in denen diejenigen wohnen, die in den Homelands Arbeit haben. Daran schließen sich die „free zones“ an, deren wesentlicher Kontakt mit der Umwelt darin besteht, dass an jedem Monatsersten schwer bewaffnete Konvois das garantierte Mindesteinkommen zu den Verteilungsstellen bringen. Die Einwohner in diesen Zonen sind quasi rechtlos – jeder kann auf jeden schießen: Deshalb heißen sie auch „free-fire-zones“.

(virtuelle Notiz in der taz vom 17. Februar 1985: Widersprüche 1985, Heft 15: 100).

 

Sozialpolitik als Infrastrukturpolitik

 

Ob und wie so etwas wie ein BGE realisiert werden kann, hängt also von den gesellschaftlichen Bedingungen ab. In den dafür erforderlichen politischen Auseinandersetzungen geht es darum, die Errungenschaften des fordistischen Modells sozialer Sicherung nicht nur zu verteidigen, sondern darüber hinaus auch neue Formen zu entwickeln. Dabei geht es auch immer darum, wie soziale Ausschließungen und patriarchalen Hegemonien zugunsten sozialer Selbstregulation aufgehoben werden können. Diese Diskussionen haben im Laufe der Jahre zu einer weitgehenden Übereinstimmung in den Zielsetzungen in denjenigen Ansätzen geführt, die die „Bedingungslosigkeit“ für sich beanspruchen:

  • Barrierefreier und bedingungsloser Zugang zu einem Grundeinkommen
  • Beendigung der Lohnarbeits-Fixierung
  • Gleichberechtigung aller gesellschaftlichen notwendigen und sinnvollen Tätigkeiten, vor allem der Care-Arbeiten
  • Ausbau einer umfassenden sozialen Infrastruktur (von Wohnen über Bildung und Mobilität bis hin zum Gesundheitswesen)

Wie allerdings diese Ziele realisiert werden sollen, darüber gab und gibt es sehr unterschiedliche Ansätze und gegensätzliche Positionen. In unserer damaligen Diskussion in der Widersprüche-Redaktion verzichteten wir bewusst auf ein durchgerechnetes Finanzierungsmodell, stattdessen konzentrierten sich unsere Überlegungen darauf, wie, durch welche gesellschaftlichen Transformationsprozesse überhaupt eine gesellschaftliche Entwicklung in Richtung von gesellschaftlichen Garantien „ohne Bedürftigkeitsprüfung“ (so unsere Operationalisierung von Bedingungslosigkeit) möglich wird. Wir favorisierten deshalb ein „Mindesteinkommen als soziale Garantien“ – so die Überschrift zu unserem Thesenpapier (Widersprüche, Heft 15,1985: 91-100). Entsprechend kritisierten wir zentrale Aspekte der dominierenden Ansätze zum BGE, vor allem die Tatsache, dass, obwohl sich die meisten publizierten Modelle zum Mindesteinkommen als systemkritisch verstehen, sie dennoch in einem eigenartigen Ökonomismus und einem unreflektierten Etatismus befangen bleiben (ebd.: 91).

Neben einem meist unerschütterlichen Glauben an „soziale Marktmechanismen“ haben alle Verteilungsmodelle ein immer weiter steigendes Bruttoinlandsprodukt zur Voraussetzung. Angesichts von neoliberaler Globalisierung ist der damit verbundene Glaube eines „trickling down“ bestenfalls naiv. Statt Arbeitsplätze zu schaffen, geht die Entwicklung eindeutig dahin, dass in die Finanzmärkte investiert wird, da hier die höheren Profite gemacht werden können. Dieser Ökonomismus wird noch durch die typische deutsche Überzeugung von einem neutralen Staat befördert. Diese Illusion ist inzwischen sogar noch stärker geworden, da fast alle Vorschläge für ein BGE Verteilungsmodelle über das Finanzamt enthalten. Viel zu selten wird die Frage gestellt: Wer sollen denn die sozialen und politischen Kräfte sein, die es schaffen, gesellschaftliche Mehrheiten dafür zu gewinnen, die „systemische“ Umverteilung von oben nach unten umzudrehen

Dieser objektivistische Überhang korrespondiert mit einer subjektivistischen Reduktion: Zentrale Denkfigur und materieller Bezugspunkt ist das einzelne Individuum. Dieser methodische Individualismus erinnert an Thatchers oben zitierten berühmten Ausspruch. Unterfüttert wird diese Entsprechung durch die Reduktion von Arbeit auf Lohnarbeit als Voraussetzung dafür, um über Einkommen verfügen zu können (wenn man kein Kapital besitzt). Einkommen, mit dem nicht nur der tägliche Lebensunterhalt bestritten werden muss, sondern auch Mieten, Versicherungen und Steuern bezahlt werden, ist die konsumtive Gestalt von Lohnarbeit. Auf dieser Basis hat sich in den letzten 150 Jahren der traditionelle Sozialstaat mit seinen kompensatorischen Funktionen in Bezug vor allem auf Alter, Gesundheit und Arbeitslosigkeit entwickelt. Ein BGE müsste schon sehr hoch sein, um die gleiche individuelle und kollektive Konsumtion zu ermöglichen wie ein Einkommen, das durch Lohnarbeit erwirtschaftet wird. Selbst wenn das theoretisch denkbar wäre, würden dennoch alle kompensatorischen Funktionen sowie die damit zusammenhängenden hegemonialen Attribute in Bezug auf Geschlecht (patriarchale Dividende), Alter (Armut von Kindern und alten Menschen), Herkunft und Qualifikation (Bildung als Klassenprivileg) ihre Gültigkeit behalten. Vor allem das männliche Lohnarbeits-Ideal könnte gut mit einem BGE leben.

Inzwischen ist die Diskussion insofern ein gutes Stück weitergekommen, als es inzwischen (fast) unumstritten ist, dass soziale Sicherungen einen kollektiven Charakter haben müssen. So fragt Robert Castel (2011: 336 ff.), wie eine systematische Äquivalenz für die auf (Privat-)Eigentum beruhende Absicherung der Kapital-BesitzerInnen für die Klassen und Individuen beschaffen sein muss, die als Eigentum nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen können. Er nennt den jeweils individuellen Abzug vom Lohn zur Bildung kollektiver Fonds „Sozialeigentum“ und meint damit die durch soziale und politische Klassenkämpfe erreichten Formen der Absicherungen durch die Sozialversicherungen oder staatliche Garantieleistungen bzw. Rechtsansprüchen aus Steuern. Die Fundierung dieses „Sozialeigentums“ in einem „Sozialvermögen“, aus dem soziale Garantien finanziert werden, ist die wichtigste Konsequenz daraus, die ich im Folgenden skizzieren möchte.

„Arbeit ist die Aneignung der inneren und äußeren Natur“ (Marx). „Arbeit“ ist damit in jeder menschlichen Tätigkeit enthalten, von der Beschaffung von Ernährung über Wohnen, Erziehen, Pflegen bis zur Herstellung von Produktionsmitteln, die eine gesellschaftliche Produktivität ermöglichen, die der „Gattung Mensch“ zu einem „guten Leben“ verhelfen kann. Ob das gelingt oder ob die Menschheit daran scheitert, hängt wesentlich von den Produktionsverhältnissen ab. 

Aus diesem Zusammenhang ergibt sich ein alternativer Zugang zu „sozialen Garantien“. Diese werden so weit wie möglich als kollektive Sicherheiten konzipiert, in denen die individuelle Konsumtion eine untergeordnete Rolle spielt, die aber die individuellen Handlungsspielräume – und damit die Freiheitsräume – erweitern und sichern. 

Dieser Ansatz versteht Sozialpolitik als Infrastrukturpolitik und die auf diese Weise hergestellte Infrastruktur als Sozialvermögen im Sozialeigentum der Berechtigten (vgl. AG links-netz 2005, ergänzt durch Elemente einer „Politik des Sozialen“, wie sie die Widersprüche-Redaktion entwickelt hat: vgl. den Überblick von mir in Heft 74, 1999: 135-155).[1]

 

„Statt einer selektiven und gruppenspezifischen Sozialpolitik wäre die Entwicklung einer gesellschaftlichen Infrastruktur voranzutreiben, die ein vernünftiges gesellschaftliches Leben für alle möglich macht. Dies bedeutet die Mobilisierung und Bereitstellung institutioneller und materieller Ressourcen, die für die anerkannten sozialen Aktivitäten nötig sind und die von den Einzelnen nicht selbst hergestellt werden können oder sollen. Zu diesen gesellschaftlichen Aktivitäten gehört in erster Linie das Betreiben des eigenen Lebens […] und die umfassende Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft und ihrer Zukunft. Herkömmlich wird Infrastruktur einseitig als Voraussetzung der Produktion […] verstanden und meint daher rechtliche Regelungen, materielle Produktionsvoraussetzungen wie das Verkehrsnetz oder auch das Kanonenboot, das zur Erschließung von Märkten ausgeschickt wird. Diesen Begriff gilt es grundsätzlich zu erweitern. […]

Es gibt mehrere Ebenen, auf denen Infrastruktur hergestellt und garantiert wird:

1. Gesamtstaatliche Wirtschaftspolitik auf einem Sachgebiet (Wohnung, Ernährung, Medikamente, Pflege usw.);

2. Lokale oder kommunale Wirtschaftspolitik und lokale Ressourcen der Selbstorganisation […];

3. der Betrieb als Einheit von Solidarität;

4. der Haushalt bzw. die Familie als selbstorganisierte/vorgefundene Einheit von Solidarität;

5. das Individuum, wenn es mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet wird.“

(AG links-netz 2005: 37/39, Hervorhebung: TK)

 

Die dafür ausgebaute soziale Infrastruktur wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist damit das Herzstück aller sozialen Garantien:

 

„Dies reicht von Bildung und Ausbildung über Gesundheitsvorsorge bis hin zu Wohnen und Verkehr. […] gleichzeitig wäre diese Infrastruktur so weit als möglich demokratisch und dezentral zu organisieren, sodass sie bedarfsnah und von den Beteiligten unmittelbar beeinflusst/kontrollierbar gestaltet werden kann. Die Menschen sollen nicht als abhängige Klienten des Sozialstaates und seiner Experten behandelt werden, sondern selber – zum Beispiel im Rahmen von Verfügungsfonds – darüber entscheiden, welche Einrichtungen und Dienstleistungen sie brauchen. […] Die Grundsicherung hätte die Bedürfnisse abzudecken, die nur warenförmig, d. h. nicht über die ausgebaute soziale Infrastruktur befriedigt werden können. Insofern besteht zwischen „Infrastruktur“ und „Grundsicherung“ ein enger Zusammenhang. Je ausgebauter das Angebot an öffentlichen Gütern, desto geringer kann die Grundsicherung ausfallen.“ (Hirsch 2005: 40, Hervorhebung: TK)

 

Soziale Infrastrukturpolitik wird zu einer eigenen ökonomischen Form

 

Diese staatlich hergestellte soziale Infrastruktur könnte natürlich nicht über eine wie auch immer gestaltete Einkommensteuer allein finanziert werden, sondern dafür müsste zum größeren Teil eine Kapitaltransfersteuer bereitgestellt werden, durch die privat angeeignete Vermögensanteile direkt in ein staatlich verwaltetes, aber demokratisch kontrolliertes Sozialvermögen überführt werden. Diese Konzeption hat im Wesentlichen Horst Müller in seinen umfangreichen Erörterungen über die „Praxis im 21. Jahrhundert“ (2021) entwickelt.

 

&Z&„Die Kapitalismuskritik hat bisher vor allem auf den entfremdeten, d. h. prekären, imperialen, katastrophischen Charakter der modernen Produktionsweise hingewiesen. Jetzt macht sich zunehmend ein anderer, kardinaler Konstruktionsfehler der herrschenden Verwertungsökonomie bemerkbar. Die Crux der Kapitalwirtschaft besteht darin, dass als wertschaffende Arbeit letztlich nur rangiert, was sich der kapitalwirtschaftlichen Form beugt und so in die Reproduktionskreise der kapitalistischen Warenproduktion einfügen lässt, während alle andere gesellschaftlich notwendige, nützliche und sinnvolle Tätigkeit als mehr oder weniger Ballast, Übel oder Anhängsel behandelt wird. Die mögliche neue Wirtschaftsweise einer Sozialwirtschaft beruht demgegenüber auf einer durch wirtschaftsgesellschaftliche Organe vermittelten, paritätischen Inwertsetzung und Emanzipation der sozialwirtschaftlichen Dienste aus dieser prekären Stellung und auf einer damit einhergehenden Umstimmung des gesamten Reproduktionszusammenhangs.“ (Müller 2005: 254)&Z&

 

Daraus folgt ein alternatives Reproduktionsschema, das Horst Müller „Sozialwirtschaft“ bzw. in seinen neueren Veröffentlichungen „Sozialstaatswirtschaft“ nennt. „‘Sozialwirtschaft‘ wird hier verstanden als systemisch-historische Alternative zur ‚Kapitalwirtschaft‘ in Verbindung mit der These, dass beide ökonomischen Formbildungen in Prozess gesetzt sind. Ein totalisierender Begriff von ‚Kapitalismus‘ lenkt davon ab“ (Müller 2005: 254, Anm. 1). Müller belegt plausibel, dass die Bereiche Bildung und Erziehung, Gesundheit, Wohnen, Mobilität und was noch zum „Betreiben des eigenen Lebens“ (s.o.) gehört, keinen Abzug vom Profit in der Kapitalakkumulation darstellen, sondern – umgekehrt – dass diese eine gesellschaftliche und ökonomische Vorleistung sind, die als notwendige Investitionen der „Kapitalwirtschaft“ quasi als Kredit vorgeschossen werden. Wenn dieser Kredit in Form einer Kapitaltransfersteuer an diese Bereiche zurückgezahlt wird, verändert sich auch die Funktion des Staates als Regulator derartiger Prozesse. Die Rücknahme staatlicher Funktionen in die Gesellschaft kann nicht durch „Marktsimulationen“ des „Monopolkunden Staat“ (Privatisierungen und Neue Steuerungsmodelle) gelingen, sondern nur als Prozess der Demokratisierung der sozialen Infrastruktur als Basis des Sozialvermögens. Eine wichtige Organisationsform in Entwicklung, Gestaltung und Verwaltung des Sozialeigentums wird die Genossenschaft sein bzw. vergleichbare kooperative Betriebsformen, die die Akkumulationsdynamik des Kapitals neutralisieren und die die betriebswirtschaftliche Form des Sozialeigentums sind. Wohnungsbaugenossenschaften und Konsumgenossenschaften können dafür als (ausbaufähige) Modelle dienen.

Bildung und Erziehung, aber auch das Gesundheitswesen würden sowohl von den Nutzerinnen und Nutzern als auch von den dort arbeitenden Professionellen gemeinsam betrieben werden. Aus der rückfließenden Kapital-Transfersteuer werden sich „Kommunale Ressourcen Fonds“ (KoReF) bilden können, durch die sichergestellt werden kann, dass die Vorleistungsfunktionen für die „Kapitalwirtschaft“ tatsächlich erfüllt werden können. Ähnliche Vorstellungen entwickelte Eduard Heimann schon Ende der zwanziger Jahre, wenn er die zunehmende gesellschaftliche Regulation des Kapitals als ein Zurückdrängen der Kapitaldominanz interpretierte. Dieses sah er als Kernaufgabe der Sozialpolitik an, die er damit zugleich als eine kontinuierliche Form der „Sozialisierung“ interpretierte. Lothar Böhnisch hat diese „dialektische wechselseitige Angewiesenheit“ von kapitalistischen Strukturen und sozialer Infrastruktur in einer entsprechenden Re-Lektüre von Heimann in vielen Facetten auf die aktuellen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen übertragen (2020). Diese Idee könnte zu einer Konkretisierung dessen führen, was Rosa Luxemburg „revolutionäre Realpolitik“ genannt hat (vgl. Haug 2007: 57 ff.).

 

Die Garantierte Grundarbeitszeit als Element einer „Sozialstaatswirtschaft“

 

Dieser Exkurs unterstreicht noch einmal, dass individuelle Reproduktion nicht über individuelles Einkommen gelingen kann, sondern nur durch Kooperation aller Gesellschaftsmitglieder in der fast unendlichen Vielfalt von formellen, informellen und nonformalen Figurationen[2]. Wenn man von der Gleichwertigkeit und Gleichzeitigkeit aller gesellschaftlichen Bereiche zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Produktivkräfte und der Produktionsverhältnisse ausgeht, müssen auch alle Tätigkeiten und Lebensäußerungen handelnder Menschen als gleichwertig und gleich sinnvoll erachtet werden – das gilt auch für die dabei entstehenden Widersprüche, Konflikte, Lebensärgernisse und Katastrophen. Diese Dialektik von Verhältnissen und Verhalten führt zu komplexen Handlungszusammenhängen, die Frigga Haug in ihrer „Vier-in-einem- Perspektive“ auf einen plausiblen Nenner gebracht hat (vgl. Haug 2014: 33-38):

Ausgangspunkt ist ein hypothetischer 16-Stunden- „Arbeitstag“, der mit jeweils vier Stunden unterschiedlicher Tätigkeit gefüllt wird: Erwerbsarbeit, Care-Arbeit, kulturelle Arbeit und politische Aktivitäten.

Die nominell vierstündige Erwerbsarbeit soll zugleich deutlich machen, dass es bei der entlohnten Arbeit zu massiven Arbeitszeitverkürzungen kommen muss, wenn andere Tätigkeiten in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gleichwertig sein sollen.

Sorge- oder Reproduktionsarbeit – zusammengefasst unter dem Begriff Care-Arbeit – meint sowohl den Umgang mit Kindern, Alten, Kranken und Behinderten, aber auch mit Freunden sowie auch das personale Verhältnis zur Natur.

Bei der kulturellen Arbeit geht es um die eigene Entwicklung in Kooperation mit wichtigen Anderen, um bewusste Gestaltung des eigenen Lebens, um Genuss und um sportliche oder künstlerische Aktivitäten.

Politische Aktivitäten umfassen die Mitarbeit in Vereinen, Parteien und Initiativen und sind von der Sache her nur kooperativ zu realisieren.

Die Vier-in-einem-Perspektive soll zugleich deutlich machen, dass keine dieser Tätigkeiten über der anderen steht, sondern dass alle vier Komponenten zusammen „Vorschein“ eines aus Klassen- und Geschlechterzwängen befreiten Lebens sind.

Vor diesem Hintergrund geht die Idee der Garantierten Grundarbeitszeit davon aus, dass jeder Mensch in allen vier Bereichen ihre oder seine spezifische Mischung bzw. ihre oder seine besonderen Verbindungen herstellt. Jeder Mensch entscheidet daher selbst, welche Art von Arbeit er oder sie in den Mittelpunkt stellt. Um die Gleichwertigkeit der Tätigkeiten auch materiell deutlich zu machen, bemisst sich die Grundarbeitszeit nicht in Stunden, sondern an der Geldsumme, die einem „living wage“[3] entspricht, also einem Lohn, der das abdeckt, was zum „zum Betrieb des eigenen Lebens“ notwendig ist – je umfassender die Garantien der sozialen Infrastruktur sind, desto geringer wird die Bedeutung der Höhe dieses Betrages. 

Dieser Betrag wird nicht zentral über das Finanzamt ausgeschüttet, sondern wird bei dem „Kommunalen Ressourcen Fonds“ (KoReF) beantragt, der über die dem Wohngebiet zustehenden Haushaltsmittel verfügt. Die Definition des Verwendungszweckes und damit der garantierte Rechtsanspruch verbleibt aber bei der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller: Sie oder er entscheidet sich, ob zum Beispiel ein junger Vater seine Kinder versorgt oder eine alleinstehende Frau ihre behinderte Nachbarin unterstützt, ob jemand sich als KünstlerIn ausprobiert oder ihre/seine Hobbys perfektioniert oder ob sie oder er in einem Startup oder Handwerksbetrieb im Aufbau mitarbeiten, d. h. ob sie sich die sozialen Orte aussuchen, in denen sie neben „Arbeit“ und Einkommen auch Bestätigung und Anerkennung erfahren und sich zugleich im umfassenden Sinne bilden können. Mit diesen Optionen ist eine Perspektive möglich, „die Nicht-(Lohn-)Arbeitende und (Lohn-)Arbeitende strategisch vereint“ (s.o.; Redaktion Widersprüche 1985: 93), „zumal so ‚Tagesforderungen‘ und ‚Utopien‘ verbunden werden können“ (a.a.O.: 93). Sie erfordern die gleichen gesellschaftlichen Anstrengungen, Auseinandersetzungen und Kämpfe wie jedes Konzept, das Umverteilungen von „oben“ nach „unten“ verwirklichen will. Mit dem hier vertretenen Konzept könnte sich ein eher auf traditionelle Arbeitskonzepte bezogener Facharbeiter genauso identifizieren wie eine junge Informatikerin in ihrem Startup. Im Sinne einer „revolutionären Realpolitik“ könnten von einer derartigen Zielsetzung entsprechende Zwischenschritte und Kompromisse abgeleitet und gestaltet werden. Aus dieser Perspektive könnten sich die Abschaffung der Sanktionen im System des Bürgergeldes mit den Forderungen nach einem freien Künstlerhaus genauso verbinden wie mit der Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Alle drei gehen in die Richtung der Erweiterung von sozialen Garantien.

Derartige Vorstellungen sind in der Tat eher ein „Tagtraum“. Deshalb soll die darin enthaltene Fantasie abschließend an dem Beispiel des „Kommunalen Ressourcenfonds Hamburg-Horn“ ausgesponnen werden.

Wie immer treffen sich die Delegierten des KoReF Horn auch am fünften Jahrestag ihres Bestehens im Stadtteilzentrum „Horner Freiheit“. Bevor die umfangreiche Tagesordnung in Angriff genommen wird, wirft die Sprecherin des Fonds einen Blick zurück auf die vergangenen fünf Jahre: „Nach der Pandemie 2020 und 2021 wurde deutlich, dass der letztlich auf Kompensation von Defiziten beruhende Sozialstaat derartigen Herausforderungen nicht gewachsen ist. Deshalb konnte im größeren Maßstab mit dem Umbau des Sozialstaates, weg von der Defizitverwaltung, hin zu produktiven Investitionen in die soziale Infrastruktur, begonnen werden: Teile der Arbeitslosen-, der Rentenversicherung, der Gesundheitsversorgung sowie vor allem wesentliche Anteile unseres Sozialvermögens, das aus der Kapitaltransfersteuer gespeist wird, wurden zu KoReF zusammengefasst und kommunalen Gremien übergeben, die sich zur Hälfte aus Delegierten von Projekten und Betrieben und zur anderen Hälfte von Bewohnerinnen und Bewohnern zusammensetzen. Das praktizieren wir in unserem Horner KoReF nun schon im zweiten Jahr.

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner, die oder der sich für eine GGA entscheidet, bekommt nun auf Antrag einen „living wage“ zugesprochen, mit dem er oder sie die Lebensmittel kaufen können, die nur in Warenform zu haben sind. Alle weiteren Bedürfnisse werden über die Teilhabe an der sozialen Infrastruktur abgedeckt. Beim Stellen des Antrages wird jede und jeder ausführlich darüber informiert, welche Projekte, Initiativen und künstlerische, soziale oder kulturelle Angebote es gibt, an denen sie mitwirken können. Wenn jemand erst mal eine Auszeit für sich selber haben muss, ist das natürlich auch in Ordnung“.

Der living wage ist inzwischen tariflich abgesichert und hat den Mindestlohn ersetzt. Wer in einem der Projekte mitarbeitet, kann zusätzlich noch Projektgelder beantragen, die dem Vorhaben zugutekommen.

 

Literatur

 

AG links-netz 2005: Gibt es eine Alternative zum neoliberalen Sozialstaatsumbau? Umrisse eines Konzepts von Sozialpolitik als Infrastruktur, in: Widersprüche, Heft 97: 33-49

Bischoff, J. 2007: Allgemeines Grundeinkommen. Fundament für soziale Sicherheit? Hamburg

Blaschke, R./Otto, A./Schepers, N. (Hg.) 2010: Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten. Berlin

Böhnisch, L. 2021: Die Dialektik der Angewiesenheit. Das sozialpolitische Werk von Eduard Heimann neu lesen. Bielefeld

Castel, R. 2011: Die Krise der Arbeit. Neue Unsicherheiten und die Zukunft des Individuums. Hamburger Edition, Hamburg

Franzmann, M. (Hg.) 2010: Bedingungsloses Grundeinkommen als Antwort auf die Krise der Arbeitsgesellschaft. Weilerswist

Haug, F. 2007: Rosa Luxemburg und die Kunst der Politik. Hamburg

- 2014: Die Vier-in-Einem-Perspektive und Hegemoniekämpfe um Arbeit, in: Konzeptwerk neue Ökonomie (Hg.): Zeitwohlstand, München: 33-38

Hirsch, J. 2005: Eine Alternative zum lohnarbeits-bezogenen Sozialstaat: Das Konzept der „sozialen Infrastruktur“, in: Widersprüche, Heft 97: 32-48

Kunstreich, T. 1999: Die soziale Frage am Ende des 20. Jahrhunderts. Von der Sozialpolitik zu einer Politik des Sozialen, in: Widersprüche, Heft 74:135-155

Müller, H. 2005: Sozialwirtschaft als Systemalternative, in: derselbe (Hrsg.): Das Praxis-Konzept im Zentrum gesellschaftskritischer Wissenschaft. BoD, Norderstedt: 254-289

- 2021: Das Konzept der PRAXIS im 21. Jahrhundert. Karl Marx und die Praxisdenker, das Praxiskonzept in der Übergangsperiode und die latent existierende Systemalternative. 2. vollständig überarbeitete und ergänzte Auflage. BoD, Norderstedt

Redaktion Widersprüche 1984: Verteidigen, kritisieren und überwinden zugleich! in: Widersprüche, Heft 11: 121-135

- 1985: „Mindesteinkommen“ als soziale Garantien, in: Widersprüche, Heft 15: 91-100

- 1989: Sozialpolitik oder Politik des Sozialen, in: Widersprüche, Heft 32: 7-15

Reitter, K. 2021: Kritik der linken Kritik am Grundeinkommen. Berlin

Weber, J. 2021: Freiheit und Soziale Arbeit. Weinheim/Basel

 

Timm Kunstreich

E-Mail: timmkunstreich@t-online.de

 

 


 

[1] Diese sind zunächst die Mitglieder einer Volkswirtschaft. Perspektivisch müsste sich diese Infrastrukturpolitik auf immer weitere Länder bzw. Zusammenschlüsse von Ländern erweitern, bis letztlich alle Menschen auf der Erde „berechtigt“ sind. Bis das so weit ist, wird sich die Begrifflichkeit, mit der wir diese Transformationen benennen, der sich herausbildenden neuen Wirklichkeit anpassen.

[2] Unter Figuration versteht Norbert Elias ein Bild menschlicher Gesellschaften, das die Einseitigkeit von „Teil“ oder „Ganzem“ vermeidet, indem es Gesellschaft als Verbindung zwischen Individuen abbildet, d. h. als gegenseitige Abhängigkeiten bzw. Angewiesenheiten. (Eintrag zu Norbert Elias in Wikipedia, rev. 01.11.2019) 

 

[3] Eine überzeugende Übersetzung ins Deutsche habe ich nicht gefunden. Ein „living wage“ kann wohl am besten dadurch charakterisiert werden, welche Freiheiten er ermöglicht, nicht welche er verhindert – also Freiheit für, nicht Freiheit von (vgl. Weber 2021).