Neue Renten, ohne Niveau

Auf dem DGB-Bundeskongress Mitte Mai warb Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, noch einmal enthusiastisch für ihr Rentenpaket. Kurz vor der Abstimmung im Bundestag Ende Mai lobte sie insbesondere die „abschlagsfreie Rente ab 63“. Dabei war koalitionsintern längst eine weitere Verwässerung im Gespräch: Auf Drängen der CDU/CSU soll eine angeblich drohende „Frühverrentungswelle“ verhindert werden, indem Zeiten der Arbeitslosigkeit nur bis zwei Jahre vor dem Rentenbeginn angerechnet werden.[1]

Damit bestimmte einmal mehr vor allem die Rente ab 63 bzw. 65 die Debatte um das aktuelle Rentenpaket. Dabei ließe sich noch weit mehr und vor allem Grundsätzlicheres an den Rentenplänen der Großen Koalition kritisieren.

Mit ihrem unbeirrbaren Gefühl für Brisanz und Stimmungsmache hatte die „Bild“-Zeitung im Vorfeld der Anhörung zum Rentenpaket im Bundestag den Kern der sachverständigen Kritik des DGB, der Arbeitnehmerkammer Bremen und der DRV[2] erfasst und ihn in marktschreierischer Manier aufgegriffen: „Enthüllt: Rente schrumpft (!) durch GroKo-Pläne!“, hatte „Bild“-Online am 4. Mai getitelt. Reißerisch, aber leider wahr.

Zwar können sich am 1. Juli 2014 viele Rentnerinnen und Rentner endlich wieder über Leistungsverbesserungen freuen. Doch in den kommenden Jahren werden die durchschnittlichen Renten weiter hinter den Löhnen zurückbleiben: Die Renten werden an Kaufkraft verlieren und noch weniger vor Altersarmut schützen als bisher.

Warum aber führen die selektiven Verbesserungen des Rentenpakets zu sinkenden Renten für alle? Was ist der eigentliche „Sanierungsbedarf“ am Haus der gesetzlichen Rentenversicherung und was wäre dafür zu tun?

Rentenpaket: Manches wird gut…

Andrea Nahles wirbt in Reden und Interviews für ihr Rentenpaket mit der Anerkennung der Lebensleistung. Dabei hat sie aber nicht die Lebensleistung aller Versicherten im Blick, sondern nur sehr spezifische und vor allem die der älteren Generationen.

So profitieren von der sogenannten Mütterrente Erziehende, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie erhielten bislang nur einen „Entgeltpunkt“[3] gutgeschrieben, Eltern von jüngeren Kindern jedoch drei. Diese Gerechtigkeitslücke wird allerdings nicht geschlossen, sondern nur verringert: Für die älteren Kinder gibt es ab sofort zwei Entgeltpunkte. Deren Mütter (und die wenigen Väter, die Erziehungszeiten bei der Rente geltend machen können) werden ab dem 1. Juli im Westen 28,61 Euro brutto mehr Rente im Monat erhalten und im Osten – 25 Jahre nach dem Mauerfall – nur 26,39 Euro. Somit bleibt auch die Gerechtigkeitslücke zwischen Ost und West nach wie vor bestehen.

Zudem gewinnen besonders langjährig Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963, die zukünftig zwischen 63 und 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Allerdings werden hier Hartz-IV-Beziehende diskriminiert. Ihre Arbeitslosenhilfe- oder ihr SGB-II-Bezug wird nicht auf die 45 Jahre angerechnet. Was die Lebensleistung eines Maurers, der viermal ein Jahr arbeitslos war, von der eines Maurers unterscheidet, der einmal vier Jahre lang arbeitslos war, wird wohl von Gerichten zu klären sein. Denn während Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Arbeitslosengeld gezahlt wird, mitgerechnet werden sollen – von den aktuell diskutierten Ausnahmen kurz vor Rentenbeginn abgesehen –, bleiben Zeiten des Hartz-IV-Bezugs außen vor.

Schließlich werden noch die zukünftigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Durchschnitt mit 40 Euro brutto (rund 36 Euro netto) mehr rechnen können. Das ist zwar zu begrüßen, doch dieser Tropfen auf den heißen Stein wird kaum dazu beitragen, diese Rente armutsfest zu gestalten. Dem Anspruch, dauerhaft Kranke vor einem sozialen Abstieg zu bewahren, wird sie daher nach wie vor nicht gerecht. Die aktuellen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner gehen sogar ganz leer aus. Der Sinkflug dieser sozialpolitisch so wichtigen Errungenschaft wird also nicht gestoppt.

... und nichts wird besser

Wir wissen schon jetzt: In Zukunft werden die Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt (Langzeiterwerbslosigkeit, prekäre Beschäftigung, Minijobs, Soloselbstständigkeit, Leiharbeit usw.) noch härter auf die Höhe der individuellen Renten durchschlagen. Vor allem jüngere Generationen und Beschäftigte fragen sich zu Recht, warum sie zukünftig bis 67 arbeiten müssen und warum ihre Rente trotz höherer Beiträge niedriger sein wird als die vorangegangener Generationen. Der Vertrauensverlust der gesetzlichen Rentenversicherung wird sich also noch weiter verschärfen.

Denn die eigentlichen Systemfehler der gesetzlichen Rente, die ihre Zukunftsfähigkeit gefährden, geht die Bundesregierung erklärtermaßen nicht an. Im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ sagt Bundesministerin Nahles das auch sehr deutlich: „An den Rentenreformen der letzten zwölf Jahre ändern wir faktisch nichts.“[4] Das aber ist genau das Problem des Rentenpaketes der Bundesregierung: Sie geht einzelne Reformschritte in die richtige Richtung, hat aber kein Gesamtkonzept für eine zukunfts- und armutsfeste Rente.

Vom Notgroschen zum Lohnersatz – und wieder zurück?

Die Rente entwickelte sich nach 1957 von einem Notgroschen, der das Überleben im Alter sichern sollte, zu einem echten Lohnersatz. Ihr Ziel war es, den einmal erreichten Lebensstandard zu sichern und ein würdevolles Leben im Alter zu gewährleisten. Dazu wurde die Rente zweifach dynamisiert bzw. an die Entwicklung der Löhne gekoppelt: Zum einen wurde sie gekoppelt an die relative Position der individuellen Einkommen während eines Arbeitslebens.

Zum anderen wird die Höhe der aktuell ausgezahlten Renten jährlich an die jeweiligen Durchschnittslöhne der gesamten Volkswirtschaft angepasst. Dafür werden die Entgeltpunkte jährlich zum 1. Juli mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert (ab Juli 2014 in den alten Bundesländern 28,61 Euro und in den neuen 26,39 Euro). Damit sollen Kaufkraftverluste weitgehend reduziert werden. Finanziert werden diese Leistungen über ein Umlageverfahren, das über einen solidarischen Generationenvertrag legitimiert wird.

Das war einmal. Vom Prinzip der Lebensstandardsicherung als Ziel abgerückt zu sein, den Generationenvertrag durch einen Generationenkonflikt aufgekündigt und die Umlagefinanzierung durch eine kapitalgedeckte Vorsorge unterminiert zu haben, das sind die größten Sündenfälle der Nach-Blüm-Ära, die SPD, Grüne, Union und FDP zu verantworten haben.[5] Aus einer Rente mit definierten Leistungen wurde eine Rente mit definierten Beiträgen.

Das Ziel, den Lebensstandard im Alter zu sichern, wurde so seit 2001 systematisch zerstört. Und zwar mit Hilfe der Beitragssatzbegrenzung und den beiden Kürzungsfaktoren: dem Nachhaltigkeitsfaktor und dem sogenannten Riesterfaktor. Dahinter verbergen sich komplizierte Berechnungen und Rückwirkungen[6]. Denn heute steht einerseits im Vordergrund, die Beiträge zur Rentenversicherung zu senken bzw. zu begrenzen – die Arbeitnehmer sollen ja schließlich „riestern“ und die Arbeitgeber sollen nicht stärker belastet werden – und andererseits die Ausgaben zu drosseln. Mehrausgaben im einen Jahr führen deshalb automatisch zu niedrigeren Rentenerhöhungen im Folgejahr.

Das Rentenniveau wird noch stärker sinken

Dieser fatale und durch die komplizierten Formeln auch geschickt entpolitisierte Automatismus zeigt sich aktuell besonders deutlich: Die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel drücken schon ohne das aktuelle Rentenpaket das „Sicherungsniveau der Rente vor Steuern“ – also das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen – von 53 Prozent (im Jahr 2001) auf 44,4 Prozent (2030). Die gerade beschlossenen Änderungen führen dazu, dass das Rentenniveau noch stärker sinken wird, nämlich auf 43,7 Prozent. Die Renten verlieren wegen der Kürzungsfaktoren und ihrer Rückkopplungen in diesem Zeitraum ein Fünftel ihres Wertes. Statt 1000 Euro werden sie nur noch 810 Euro wert sein.

Ein Beispiel: Eine ostdeutsche Erwerbsminderungsrentnerin erhält im Durchschnitt 619 Euro Rente ausgezahlt (2012). Der Bruttobedarf für ältere Grundsicherungsempfänger in Brandenburg liegt derzeit bei 689 Euro. Durch die Reform von Schwarz-Rot wird eine ab Juli in EM-Rente gehende Rentnerin einen Zuschlag von 36 Euro netto erhalten und 655 Euro bekommen. Sie liegt also immer noch unterhalb der Grundsicherungsschwelle. Im Jahr 2030 wären davon aber nur noch 597 Euro (heutige Werte) übrig. Dabei sind die Preissteigerungen noch gar nicht berücksichtigt.

Die Rentenerhöhung ist also für die unverschuldet krank gewordene Brandenburgerin zu gering, um sie aus der Grundsicherung herauszuholen. Aber es kommt noch schlimmer: Die Erhöhung von heute wird ihr durch ausbleibende Rentenanpassungen dann Jahr für Jahr wieder weggenommen!

Die paradoxen Folgen lassen sich aber besonders eindrücklich an der sogenannten Mütterrente zeigen: Zwar bringt sie den betroffenen Müttern eine kleine Rentenerhöhung je Monat. Aber allein wegen des Rentenpakets wird eine Durchschnittsrentnerin bis zum Jahr 2030 auf gut 20 Euro Rente wegen der Niveauabsenkung verzichten müssen.

Diese Dimension wurde von der Rentenversicherung bestätigt.[7]

Warum hat die SPD dieses Problem verdrängt? Erstens: Weil es immer noch einen Tabubruch bedeutet, den Agenda-2010-Sozialraub grundsätzlich zu korrigieren. Zweitens aber, weil sie sich gegenüber der Union nicht durchsetzen konnte und das teuerste ihrer Reformprojekte, die sogenannte Mütterrente, nicht über Steuern, sondern aus den Beiträgen der Versicherten finanzieren will. Dass Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, scheint im Rentenrecht nicht mehr zu gelten. Dabei waren sich in der Anhörung fast alle Sachverständigen einig, dass die „Mütterrente“ aus Steuern finanziert werden müsse.

Das von der SPD so gefeierte Rentenpaket zeigt also eine deutliche Schieflage: Unsystematische Verbesserungen für einige werden zu sinkenden Renten für alle führen.

Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Gewerkschaften in der Debatte zunächst die Rente ab 63 bzw. 65 gegen die haltlosen Frühverrentungs-Kampagnen von CDU und Arbeitgebern verteidigt haben und erst anschließend eine Stabilisierung des Rentenniveaus einforderten.

Die Argumentation hat aber auch einen entscheidenden Schwachpunkt: Denn durch die Finanzierung der sogenannten Mütterrente aus Beitragsmitteln fehlt auf lange Sicht der finanzielle Spielraum in der Rentenkasse, um die notwendigen großen Reformschritte durchzusetzen. Die Rentenkasse – sprich die Nachhaltigkeitsrücklage – wird in den nächsten Jahren für die „Mütterrente“ geplündert werden müssen.

Die Chancen für echte Verbesserungen, vor allem für ein höheres Rentenniveau, das der aktuellen Generation von Rentnerinnen und Rentnern und auch den zukünftigen Generationen zugute kommen wird, sinken dadurch massiv. Der zweite Schritt – gezielte Leistungsverbesserungen – wird vor dem ersten gemacht. Die Kürzungsfaktoren und die Fehlfinanzierung bewirken schließlich, dass der eigentlich notwendige erste Schritt – die Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus – auf Jahre hinaus blockiert sein wird.

Wer echte Teilhabe der Älteren will, muss endlich die Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel streichen und wieder zu einem Rentenniveau von 53 Prozent wie im Jahre 2001 zurückkehren.[8] Das würde in den kommenden Jahren die Renten der älteren Generation stabilisieren. Dieser Weg würde zugleich auch die Jüngeren davon überzeugen, nicht nur auf die Höhe ihrer Beiträge zu schielen, sondern mit einem Blick auf die jährliche Renteninformation zu sehen: Die gesetzliche Rente ist sicher – und zwar deutlich sicherer als jede privat finanzierte Zusatzversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hat kürzlich errechnet, dass beispielsweise verheiratete Männer und Frauen, die 2040 in eine gesetzliche Rente gehen, noch mit einer Rendite von 3,3 Prozent rechnen können. Das sind Werte, von denen man bei Riesterverträgen nur träumen kann.[9]

Eine moderate jährliche Beitragserhöhung würde zusammen mit einem Ende der unsinnigen Riesterförderung finanzielle Spielräume für diese Große Rentenreform eröffnen. Denn damit könnte das Rentenniveau stabilisiert, die Regelaltersgrenze wieder von 67 auf 65 gesenkt und eine armutsfeste Erwerbsminderungsrente geschaffen werden. Das sind aktuell die drei wichtigsten Herausforderungen. Doch keine davon wird im aktuellen Rentenpaket angepackt – ein Armutszeugnis für die schwarz-rote Koalition.

 


[1] Vgl. „Berliner Zeitung“, 14.5.2014.

[2] Die Stellungnahmen (Ausschussdrucksache 18 (11) 82) und das Protokoll zur überaus interessanten Anhörung vom 5. Mai 2014 sind dokumentiert auf www.bundestag.de.

[3] Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Vereinfacht: Wer für ein Jahr in Höhe des Durchschnittseinkommens Beiträge bezahlt hat, bekommt auf dem Versicherungskonto einen Entgeltpunkt gutgeschrieben, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell bei etwas mehr als dem Doppelten des Durchschnitts liegt; wer halb so viel verdient, bekommt einen halben Entgeltpunkt.

[4] Vgl. „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, 13.4.2014.

[5] Vgl. Martin Staiger, Schröder, Riester, Müntefering: Die Demontage der Rente, in: „Blätter“, 3/2014, S. 109-118.

[6] Diese Rückwirkungen sind vor allem in der Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen detailliert dargestellt: Ausschussdrucksache 18 (11) 82, S. 14 ff.

[7] Vgl. ebd.

[8] Dazu lagen in besagter Anhörung auch Vorschläge des DGB, des SoVD und der Linksfraktion vor

[9] Vgl. www.ihre-vorsorge.de/kompakt/grafiken-der-woche/rentenrendite-immer-im-p....

(aus: »Blätter« 6/2014, Seite 13-16)