Selbstbestimmung oder Abhängigkeit?

Koalition einigt sich auf Position für nationales Verbot von GVO

Nach monatelangem Zögern hat sich die Koalition in Berlin auf eine Position in der Frage geeinigt, wie EU-Mitgliedsländer in Zukunft selbständig den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verbieten können. Ob die vorgesehene Regulierung funktioniert? Opposition und Nichtregierungsorganisationen haben ihre Zweifel.

 

Anlässlich einer Probeabstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten) beim Europäischen Rat in Brüssel am 28. Mai bestätigte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), dass die Bundesregierung für die so genannte Opt out-Regulierung gestimmt habe. Der verbindliche Beschluss in dieser Sache wird (nach Redaktionsschluss dieser GID-Ausgabe) am 12. Juni im Rat der UmweltministerInnen der EU-Mitgliedstaaten zur Abstimmung stehen.

Schmidt äußerte sich diesbezüglich in einer Pressemitteilung seines Ministeriums: „Das ist eine wichtige Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlfreiheit bei der grünen Gentechnik! Uns ist es wichtig, ein klar geregeltes Verfahren zu haben. In der ersten Verfahrensphase teilt die Kommission dem Antragsteller den Wunsch der Mitgliedstaaten, ein Anbauverbot auszusprechen, mit. Der Antragsteller hat dann die Gelegenheit, diesem Wunsch freiwillig zu entsprechen und das Gebiet aus dem Antrag auszunehmen. Falls dies nicht geschieht, kann der Mitgliedstaat nach den in der Richtlinie festgelegten Regeln das Anbauverbot verhängen. Das ist hoheitliches Handeln und kein Verhandeln mit Konzernen. Es wird klar, dass wir Koch sind und nicht Kellner. Der von Einzelnen geäußerte Vorwurf, wir müssten künftig ‚mit den Konzernen verhandeln‘, trifft nicht zu. Denn Deutschland ist es gelungen, das oben genannte rechtssichere Verfahren vorzusehen.“

Nach Informationen aus Kreisen europäischer (Gentech-kritischer) Nichtregierungsorganisationen haben sich die Befürworter der Opt out-Regulierung die Zustimmung der deutschen Bundeskanzlerin mit der Aussage erkauft, dass es eine „technische Lösung“ für gentechnisch verändertes Saatgut in konventioneller und ökologischer Ware geben solle. Technische Lösung ist in diesem Zusammenhang ein Begriff, der verschleiert, dass die Nulltoleranz gegenüber derartigen Kontaminationen in Saatgut aufgeweicht werden soll. Eine Forderung, die seit langem weit oben auf dem Wunschzettel der Gentech-Industrie steht.

Ein derartiger Kuhhandel würde dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin entgegenstehen. Denn darin ist festgeschrieben, dass an der Saatgutreinheit festgehalten werden solle.

Bisher hatte sich die Bundesregierung immer gegen die Möglichkeit der nationalen Anbauverbote ausgesprochen.(1) Einerseits wollte sie die Sonderwege einzelner Länder vermeiden, andererseits glaubte sie nicht an den Bestand einer Opt out-Regulierung vor der Welthandelsorganisation WTO. Nicht zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) seien die Möglichkeiten zum Verbot zu weit gegangen - schließlich wird ihr nachgesagt, dass sie selbst oder ihr Haus die Positionierung der Bundesregierung bestimmt hat.

Das Schicksal, zum Gegenstand eines WTO-Verfahrens zu werden, kann der jetzt in Aussicht stehenden Opt out-Regulierung durchaus noch bevorstehen - dafür bedarf es nur eines Landes, das seinerseits WTO-Mitglied ist und dem die neuen Regeln zu weit gehen. Zudem ist es nach Darstellung der Nachrichtenagentur Reuters möglich, dass eines der betroffenen Unternehmen klagt - diese Option sei durch DiplomatInnen der EU bestätigt worden. Was das jedoch im Detail heißt, muss derzeit offen bleiben. Letztendlich gilt für jedes neue Gesetz, dass es durch eine gerichtliche Prüfung als unangemessen, handwerklich mangelhaft oder aus anderen Gründen als nicht legal bewertet werden kann.

 

Regierungsfraktionen wenden sich an Regierung...

 

Wieso es nach der langwährenden Ablehnung nun doch den Schwenk hin zu einer solchen Regulierung gegeben hat, liegt bisher im Dunkeln. Zuletzt hatten sich die Bundestags-Fraktionen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD mit einem Antrag an die Bundesregierung gewandt. (1) Darin fordern sie ihrerseits eine Opt out-Regulierung. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.

Die Regulierung im Sinne der letzten seinerzeit vorliegenden Entwurfsversion der griechischen Ratspräsidentschaft wurde in der Debatte des Bundestages vom Sprecher für Gentechnik-Politik der Grünen, Harald Ebner, als „Trojaner“, in Pressemitteilungenwahlweise auch als „Täuschungsmanöver“ oder als der ganz große „Gentechnik-Ausstiegs-Betrug“ bezeichnet. Die Kritik teilen viele Nichtregierungsorganisationen. Allen gemein ist die Sorge, dass sich die Opt out-Regulierung als nationales Ruhekissen entpuppt. Ein Szenario, demzufolge der Widerstand der Gentech-kritischen EU-Mitgliedsländer in Brüssel nachlässt, da sie sich auf der Möglichkeit der nationalen Regulierung ausruhen.

Dass dies nicht ganz unberechtigt ist, kann auch aus dem letzten - der GID-Redaktion vorliegenden - „griechischen“ Entwurf für die Regulierung herausgelesen werden. Darin steht unter anderem, dass er dazu dienen soll, die Entscheidungsprozesse im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen zu erleichtern. Was sich so unspektakulär liest, könnte im Endeffekt nicht weniger als einen radikalen Wandel der Situation in der Europäischen Union bedeuten. Mit der Erleichterung der Entscheidungsprozesse kann in diesem Zusammenhang nur eine Abkehr von der Uneinigkeit der EU-Regierungen gemeint sein, wie sie sich zum Beispiel im Europäischen Rat darstellt und dort regelmäßig zu Pattsituationen geführt hat. Im Grunde wird befürchtet, dass die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel ihren Widerstand aufgeben, weil sie letztendlich zuhause jede gv-Pflanze verbieten können. Es könnte also der (verfälschte) Eindruck eines politischen Konsens entstehen.

 

... und Regierungen wenden sich an Konzerne

 

Am meisten Kritik zieht jedoch die Regelung über den Vorgang der Realisierung einer nationalen Ausstiegsklausel auf sich - wenn der Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft am Ende wirklich zu europäischem Recht werden sollte. Demnach muss eine Regierung, die die Opt out-Möglichkeit im Zulassungsprozess einer gentechnisch veränderten Pflanze nutzen möchte, dieses Vorhaben an die Europäische Kommission melden. Die Kommission gibt dieses Ansinnen an die anmeldenden Gentech-Konzerne weiter. Der Konzern kann dann freiwillig das Territorium dieses Landes (oder bestimmte Teile davon, wenn dies im Ansinnen der Regierung lag) aus seinem Antrag für eine Anbauzulassung herauslösen. Die Konsequenzen im Falle einer Verweigerung des Konzerns müssen - wie oben beschrieben - gegebenenfalls von Gerichten geprüft werden. Es sei denn, der Europäische Rat mit den VertreterInnen der Regierungen der Mitgliedsländer und das Europäische Parlament finden eine Konstruktion, die diese Frage zweifelsfrei klärt.

Der SPD-Abgeordnete und umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Miersch, wies derartige Kritikpunkte der Opposition zurück. Miersch plädiert zum Beispiel dafür, dass die Parlamente der EU-Mitgliedsländer frei über die Möglichkeit des Opt out entscheiden können sollen: „Der Satz“, so Miersch in seinem Debattenbeitrag am 22. Mai, „dass ein nationales Parlament jederzeit von einer Ausstiegsklausel Gebrauch machen können muss, ist sehr zentral.“ Und weiter: „Es darf eben nicht so sein, dass ein Unternehmen einem Staat vorschreiben kann, wie er mit dem Thema Grüne Gentechnik umzugehen hat.” Dass er damit Recht behält, wird nicht nur von der Opposition im Bundestag, sondern auch vom Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft sowie verschiedenen Umweltgruppen bezweifelt.

Eine Fußnote der Geschichte bleibt ein weiterer Entwurf für einen Beschluss des Bundestages. Nur wenige Tage vor der Einigung der Fraktionen der Großen Koalition auf ihren gemeinsamen Antrag an die Bundesregierung kursierte er auf den Fluren des Bundestags und in den digitalen Welten des Berliner Gentech-Politik-Kosmos: Diese Version hatten Gentech-kritische VertreterInnen aller im Bundestag vertretenen Parteien gemeinsam auf den Weg gebracht, darunter die oben genannten Abgeordneten Miersch (SPD), Ebner (Bündnis 90/Die Grünen), aber auch der CDU-Abgeordnete Hans-Georg von der Marwitz und Kirsten Tackmann von der Fraktion Die Linke - derartige Konstellationen haben Seltenheitswert. Dass der Entwurf über den Wortlaut des jetzt verabschiedeten Antrags hinausging, liegt in der Natur der Sache.

Sollte der Rat in Brüssel tatsächlich am 12. Juni über den vorliegenden Vorschlag abstimmen, müsste sich dem Verfahren nach erneut das Europäische Parlament mit dieser Sache beschäftigen. Seine Mitglieder hatten im Sommer 2011 einen deutlich ambitionierteren Vorschlag für die Opt out-Regulierung präsentiert. Die damalige Berichterstatterin Corinne Lepage wurde im Mai nicht wieder ins Europäische Parlament gewählt.

 

Christof Potthof ist Redakteur des GID und Mitarbeiter des GeN.

 

Fußnote:

(1)  Siehe auch das Interview mit Corinne Lepage im Gen-ethischen Informationsdienst (GID) 223, April 2014, S. 14.