Gv-Weizen straffrei abgeräumt

Gatersleben-Prozess: Erfolg für die FeldbefreierInnen

Nach fast zehn Jahren sind Anfang September die gerichtlichen Auseinandersetzungen um eine der spektakulärsten Feldbefreiungen in Deutschland zu Ende gegangen.

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Sechs AktivistInnen der Gruppe Gendreck weg - Mirjam Anschütz, Patricia Dickreuther, Tanja Hinze, Susanne Mähne, Axel Meyer und C.* - hatten sich 2008 „auf das mit einem Maschendrahtzaun umfriedete Gelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben“ begeben, „in der Absicht, als sogenannte ‚Feldbefreier‘ die auf einem zum Gelände des IPK gehörenden Versuchsfeld angepflanzten Gen-Weizenpflanzen zu zerstören“.(1)

Dieser strafrechtliche Vorwurf endete im Juli 2013 für drei der AktivistInnen mit der Einstellung des Verfahrens auf Kosten des Landes Sachsen-Anhalt. Die anderen hatten darauf verzichtet, in Berufung zu gehen.  In der Berufung sollte zum Beispiel geklärt werden, ob das Strafgericht Notstand (siehe unten) hätte berücksichtigen müssen. Dieser Auseinandersetzung entzog sich die Strafkammer des Landgerichts Magdeburg dann mit der Einstellung auf Staatskosten.

Mit dem Zivilprozess hatte das IPK versucht, Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt 295.670,23 Euro gegenüber den AktivistInnen geltend zu machen. Diese Ansprüche hat das LG Magdeburg in seinem Urteil vom 13. April 2016 abgewiesen - rechtskräftig seit Anfang September dieses Jahres. Die Berufung des IPK sei „zulässig, aber offensichtlich unbegründet“, da es nicht gelungen ist, einen aus der Feldzerstörung „resultierenden kausalen Schaden zu beweisen“.(2)

Durchhalten und hartnäckige Arbeit

Der damalige Aktivist C. kommentiert das Ende des Verfahrens: „Mit diesem Erfolg rechneten wir lange nicht. Das ist der Lohn unseres Durchhaltens und der hartnäckigen Arbeit unserer Anwälte. Wir konnten erfolgreich die zahlreichen Unverschämtheiten im Genehmigungsverfahren durch das BVL, wie die Fehler in dem durchgeführten Anbau des gentechnisch veränderten Weizens durch das IPK, aufzeigen. Dies im Zusammenspiel mit der Unfähigkeit der juristischen Vertretung des IPK, deren Standpunkt glaubhaft vorzubringen, führte dazu, dass wir nun keinen Cent Schadensersatz zahlen müssen.“

Anwältin Katrin Brockmann bedauert „allein, dass aufgrund des Prozessverlaufs wichtige rechtliche Problemstellungen, wie Fragen des Notstandsrechts oder der gerichtlichen Überprüfung des Genehmigungsbescheids für die Freisetzung in einem Zivilklageverfahren nicht entschieden werden müssen“. Rechtfertigender Notstand war die Basis der Aktion. Die AktivistInnen gingen davon aus, dass die Genehmigung zur Freisetzung aufgrund des hohen Kontaminations-Risikos nicht rechtens war. Die Freisetzung des gv-Weizens sollte in unmittelbarer Nähe der Sammlung alten Weizenpflanzen durchgeführt werden.

Zweifelhafte Genehmigung

Schon der Antrag und die Genehmigung des Versuches hatten in den Jahren 2006 und 2007 eine enorme Protestwelle ausgelöst: Zehntausende von Einwendungen, Demonstrationen, Diskussionen und Protest-Kundgebungen, die Gründung des Weizen-Notkomitees (3) und und und ... Die Genehmigung war auch deshalb massiv kritisiert worden, weil sie die Begründung für eine eigentlich notwendige Ablehnung gleich mitgeliefert hatte. Der damalige Leiter der Abteilung Gentechnik im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Hans-Jörg Buhk, hielt es „aufgrund der vielen Einwendungen mit Bezug auf die räumliche Nähe zur Genbank für geboten, den Standort für die Vermehrung der Genbank-Akzessionen zu verlagern“.(4)

Auch hatte die Einschätzung des IPK, selbst Eigentümer der Weizen-Sammlung der Genbank zu sein, für Irritationen gesorgt. Der Logik des IPK folgend könne eine Kontamination mit gentechnischem Material - juristisch gesehen - kein Schaden sein.(5) Die AktivistInnen und ihre UnterstützerInnen gehen vielmehr davon aus, dass das IPK die Sammlung der Genbank - als ein gesellschaftliches Gut - treuhänderisch verwaltet.

Lea Tanja Hinze hatte bereits 2008 betont, es gebe „viele dreiste Versuchsflächen“. Die in Gatersleben sei aber „der Gipfel (...), ein eiskalt kalkulierter Testballon“. Dieser ist nun geplatzt.(6)

 

Christof Potthof ist Redakteur des Gen-ethischen Informationsdienst und Mitarbeiter des Gen-ethischen Netzwerk.

* Name auf Wunsch der Person nachträglich von der Redaktion gelöscht.

 

Fußnoten:

(1) Beschluss des OLG Naumburg vom April 2013.

(2) LG Magdeburg Urteil vom 13.04.16, im Netz unter www.gendreck-weg.de/gdw-neu/index.htm.

(3) Siehe das Interview mit Jürgen Holzapfel im GID 239 (Dezember 2016). Im Netz unter www.gen-ethisches-netzwerk.de/3437.

(4) Anschreiben zum Genehmigungsbescheid des BVL, 23.11.06 (zitiert nach PM AbL vom 13.04.17).

(5) Stellungnahme des BVL an das VG Köln vom 20.04.07 im Eilverfahren 13L418/07.

(6) „Auf Feldern aktiv“ im GID 188 (Juni 2008). Im Netz unter www.gen-ethisches-netzwerk.de/1185.