Sozialpartnerschaftliche Verhandlungsstrategien und verrechtlichte Formen des Arbeitskampfs sind offensichtlich in der Sackgasse. Doch die gewerkschaftliche Neuorientierung bleibt oft in den Mustern der Vergangenheit verhaftet. Mario Becksteiner, Tobias Boos und Ako Pire über die Erosion gewerkschaftlicher Handlungsmacht und die Herausforderungen im Angesicht der Krise.
Anders als in vielen europäischen Ländern scheint in Österreich die
aktuelle Krise des Kapitalismus keine hohen Wellen zu schlagen. Während
in Frankreich die Manager von Caterpillar, Sony und anderen Konzernen
von wütenden ArbeiterInnen „arrestiert“ werden, um so den Erhalt von
Arbeitsplätzen durchzusetzen, scheinen in Österreich Kündigungen,
Kurzarbeit und milliardenschwere Rettungspakete für Banken weitgehend
hingenommen zu werden. In der Diskussion in Deutschland zeichnet sich
ab, dass die gewerkschaftliche Linke kleine Terraingewinne gegenüber
den gemäßigteren Gewerkschaftsspitzen erreicht.1
Demgegenüber agieren die österreichischen Gewerkschaften, denen
anlässlich des Streiks gegen die schwarz-blaue Pensionsreform 2003 noch
attestiert wurde, endlich aufgewacht zu sein, sehr zögerlich.
In den Medien geistert die These herum, dass die Gewerkschaften es
nicht wagen würden, gegen die SPÖ und gegen den eigenen ehemaligen
Vorsitzenden und jetzigen Sozialminister Rudolf Hundstorfer auf die
Barrikaden zu steigen. An dieser Th ese mag etwas Wahres sein, jedoch
werden wir in unserem Artikel zeigen, dass diese Analyse zu kurz
greift. Vielmehr argumentieren wir, dass eine Erklärung des
gegenwärtigen Agierens der österreichischen Gewerkschaften auf einer
grundlegenderen Ebene ansetzen muss.2
Die Gewerkschaften in Österreich erlebten in den letzten 25 Jahren eine
Veränderung des gesellschaftlichen Umfelds, die ihre bisherigen
Handlungsstrategien und politischen Entscheidungen, die stark auf
sozialpartnerschaftliche Verhandlungsprozesse konzentriert waren,
sukzessive in Frage stellten. Dieser Erosionsprozess ging langsam
vonstatten und die Gewerkschaften reagierten nur sehr zurückhaltend und
selektiv auf ihn.
Genau in diesem Erosionsprozess und den zaghaften Versuchen, auf diesen
zu reagieren, werden ArbeiterInnen und Gewerkschaften nun von der
massivsten Wirtschaftskrise seit 1929 getroff en. Wir können also
festhalten, dass zu einer tief greifenden Krise der
sozialpartnerschaftlich geprägten Praxis der Gewerkschaften eine
Weltwirtschaftskrise hinzutritt, die einmal mehr die gesellschaftlichen
Verhältnisse erschüttert und ratlose GewerkschafterInnen zurücklässt.
Diese suchen in einem äußerst schwierigen Orientierungsprozess nach
Anhaltspunkten und greifen dabei auf Muster, die in der Vergangenheit
entwickelt wurden, zurück. Ob diese allerdings für eine zukünftige
gewerkschaftliche Praxis angemessen sind, erscheint mehr als fraglich.
Gewerkschaftliche Machtressourcen
Um die Analyse transparent zu halten, wollen wir zu Beginn einige
analytische Werkzeuge erklären, die uns auf die Fährte der „doppelten“
Krise der Gewerkschaften führen.
Erik O. Wright und Beverly J. Silver definieren zwei zentrale Machtressourcen von ArbeiterInnenbewegungen. 3Diese
sind als Machtpotentiale zu verstehen, die aufgrund der
kapitalistischen Produktionsweise zwar vorhanden sind, aber keineswegs
automatisch aktiviert werden. Um die Machtpotentiale zu aktivieren,
bedarf es eines bewussten Handelns der ArbeiterInnen und ihrer
Organisationen. Erstens erwachsen aus der Position der ArbeiterInnen im
ökonomischen System strukturelle Machtressourcen. Diese lassen sich in
zwei Unterkategorien einteilen: Zum einen die Produktionsmacht. Diese
„entwickeln Arbeiterinnen und Arbeiter in hochintegrierten
Produktionsprozessen, die durch örtlich begrenzte Arbeitsniederlegungen
an Schlüsselstellen in einem Umfang gestört werden können, der weit
über die Arbeitsniederlegung selbst hinausgeht. Diese Macht zeigt sich,
wenn ganze Fließbänder durch Arbeitsniederlegungen an einem
Bandabschnitt gestoppt werden und ganze Konzerne, die von just-in-time Zulieferung abhängen, durch Eisenbahnstreiks zum Stillstand gebracht werden.“4
Die zweite strukturelle Machtressource ist weniger im
Produktionsprozess selbst angesiedelt, sondern bezieht sich auf die
Ware Arbeitskraft. Marktmacht entsteht aus einem „angespannten“
Arbeitsmarkt. „Die Marktmacht kann verschiedene Formen annehmen,
darunter (1) den Besitz seltener Qualifikationen, die von
ArbeitgeberInnen nachgefragt werden, (2) geringe Arbeitslosigkeit und
(3) die Fähigkeit von Arbeitern und Arbeiterinnen, sich vollständig vom
Arbeitsmarkt zurückzuziehen und von anderen Einkommensquellen als der
Lohnarbeit zu leben.“5
Die zweite Kategorie von Machtressourcen bezieht sich auf die
Organisationsfähigkeit der ArbeiterInnen. Durch die kollektive
Organisierung der ArbeiterInnen in Gewerkschaften oder Parteien kann
die Individualisierung und die ständige Konkurrenz unter den
LohnarbeiterInnen zurückgedrängt werden. Diese können damit ihre
Position gegenüber der Kapitalseite verbessern und zum Teil schwindende
Markt- oder Produktionsmacht kompensieren. Trotzdem bleibt die
Organisationsmacht abhängig von der grundsätzlichen Möglichkeit, Markt-
und Produktionsmacht einzusetzen, also ein Drohpotential gegenüber der
Kapitalseite aufrecht zu erhalten.
Eine Arbeitsgruppe an der Universität Jena erweiterte diesen Ansatz um
einen insbesondere für deutsche und österreichische Gewerkschaften
wichtigen Aspekt: die institutionelle Machtressource. „Sie entsteht als
Resultat von Aushandlungen und Konflikten, die auf struktureller Macht
und Organisationsmacht beruhen. Ihre Besonderheit wurzelt in dem
Faktum, dass Institutionen soziale Basiskompromisse über ökonomische
Konjunkturen und kurzzeitige Veränderungen gesellschaftlicher
Kräfteverhältnisse hinweg festschreiben und teilweise gesetzlich fi
xieren.“6
Diese Machtressource hatte und hat in Österreich eine starke
präformierende Wirkung auf das Handeln von GewerkschafterInnen und
BetriebsrätInnen. In den von Sozialpartnerschaft geprägten
industriellen Beziehungen und den dichten korporatistischen Netzwerken
zwischen Regierung und den Verbänden der ArbeitnehmerInnen und
ArbeitgeberInnen wurde die Konzentration auf diese Machtressource zum
wichtigsten Orientierungspunkt. Dies hatte zwei Folgen für die
österreichischen Gewerkschaften. Erstens wurden die anderen
Machtressourcen, insbesondere die Produktionsmacht, vernachlässigt und
es bildete sich ein spezifi sches Praxismuster heraus – sowohl auf
Ebene der makropolitischen Verhandlungen als auch auf jener der
betrieblichen Arbeit. Vermittelt über positive Erfahrungen mit dieser
Praxis stabilisierten sich diese Muster. Zweitens war der Erfolg dieser
Praxismuster gebunden an eine spezifi sche Periode kapitalistischer
Entwicklung, den Fordismus. Dies hatte zur Folge, dass mit dessen Krise
auch die tradierten gewerkschaftlichen Praxen in einen Widerspruch mit
den tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnissen gerieten.
Gleichzeitig ist die einmal erlernte und erfolgreich angewandte Praxis
jedoch schwierig zu verändern, hat sie sich doch tief in das
Selbstverständnis und das Weltbild von Organisationen und Individuen
eingeschrieben.
Voraussetzungen
Als Fordismus bezeichnet man eine spezifische Periode kapitalistischer Entwicklung in der Nachkriegszeit. Für die Betrachtung gewerkschaftlicher Praxen spielen dabei drei Momente der industriellen Beziehungen eine herausragende Rolle.7 Erstens war diese Periode geprägt von einem spezifischen Produktionsparadigma, das auf tayloristischer8 Arbeitsorganisation und der Ausrichtung auf Massenkonsum basierte. Zweitens wurde dieser Massenkonsum den ArbeiterInnen über die Kopplung der Lohnsteigerungen an die Produktivitätsfortschritte ermöglicht. Erstmals in der Geschichte wurden ArbeiterInnen in den hoch entwickelten Industriestaaten in den kapitalistischen Prozess nicht nur als LohnarbeiterInnen, sondern auch als MassenkonsumentInnen integriert. Um sicher zu stellen, dass der soziale Frieden nicht durch kämpferische ArbeiterInnen gefährdet wird, wurden die großen ArbeiterInnenorganisationen zusehends in die staatlichen Institutionen eingebunden. Das dritte zentrale Moment stellt die Entwicklung wohlfahrtsstaatlicher Institutionen dar. Über Verhandlungsprozesse wurde Umverteilung in für das Kapital verkraftbaren Ausmaßen organisiert. Zugunsten eines verstärkten Mitspracherechts auf makropolitischer Ebene verzichteten Gewerkschaften und sozialdemokratische Parteien darauf, Kämpfe zu mobilisieren, welche die Kontrolle über die Arbeit und den Besitz von Produktionsmittel in Frage gestellt hätten.
Austrokorporatismus
Der Fordismus zeichnete sich in Österreich durch eine ganz besonders
enge Verfl echtung von ArbeitnehmerInnenorganisationen, den Verbänden
der Kapitalseite sowie der staatlichen Institutionen aus. Hier wurden
wichtige politische Entscheidungen zumeist schon im Vorfeld
parlamentarischer Diskussionen gefällt. In den meisten Darstellungen
zur österreichischen Sozialpartnerschaft wird unterstellt, dass die
Entstehung konsensual-sozialpartnerschaftlicher Praxen in der
Nachkriegszeit im Großen und Ganzen friktionslos verlief. Oft wird
unterschlagen, dass der Orientierung auf die Sozialpartnerschaft ein
massiver Konfl ikt innerhalb der österreichischen Gewerkschaftsbewegung
vorausgegangen war. Die sozialpartnerschaftliche Orientierung musste
von den SPÖ- und ÖVP-nahen Gewerkschaftsfraktionen auch gegen den
Widerstand der eigenen Basis und der kommunistischen
GewerkschafterInnen durchgesetzt werden.9
In der heutigen wissenschaftlichen Debatte wird mit Bezug auf die
makropolitische Regulationsebene von „Austrokorporatismus“ gesprochen.
Dieser zeichnete sich laut Tálos durch einige zentrale Merkmale aus: So
herrschte bei der überwältigenden Mehrheit der Akteure ein Grundkonsens
vor, sich auf eine im Rahmen des Nationalstaates orientierte
makroökonomische Entwicklung zu konzentrieren. Insbesondere das
Kammernwesen wurde von Seiten der Politik stark privilegiert. So wurde
die Pflichtmitgliedschaft bei Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer
festgelegt. Weiters wird ein hoher Zentralisationsgrad der
österreichischen Verbandslandschaft deutlich, was sich beispielsweise
in der Monopolstellung des ÖGB zeigt. Zudem stehen diese Verbände in
enger Verbindung mit den österreichischen Parteien (SPÖ mit BAK und
ÖGB; ÖVP mit PRÄKO, WKO, VÖI)10.
Auf betrieblicher Ebene konnte sich der sozialpartnerschaftliche
Konsens über die Betriebsräte verankern. Auch in Politik und
Bevölkerung stieß die Sozialpartnerschaft auf breite Akzeptanz. Eine
weitere Besonderheit des österreichischen Systems stellten die
verstaatlichten Betriebe (insbesondere in den Schlüsselbranchen der
Industrie, Schwerindustrie und des Bankensektors), sowie die
kleinräumige Wirtschaftsstruktur und die relative Schwäche des
Großkapitals dar.11
Dieses dichte Netz an korporatistischen Arrangements und die
wirtschaftliche Struktur beförderten die Konzentration der
Gewerkschaften auf die institutionellen Machtressourcen. Die
sozialpartnerschaftlichen Aushandlungsprozesse verfestigten sich zu
robusten Praxen, die sich nicht nur auf Ebene der makropolitischen
Regulation etablierten, sondern auch auf die gewerkschaftliche und
betriebsrätliche Arbeit auf Ebene der Betriebe selbst zurückwirkten.
Kulturelle Dispositionen
Die Vermittlung zwischen makropolitischer und betrieblicher Ebene
vollzog sich einerseits über juridische Regelungen, andererseits über
Vertrauen und persönliche Beziehungen. Bei der Gesetzgebung,
insbesondere im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts, spielten
vorparlamentarische Aushandlungsprozesse zwischen den Sozialpartnern
eine maßgebliche Rolle. „Das Arbeitsrecht erwies sich bis in die 1990er
Jahre hinein als einer jener Politikbereiche, bei denen das
korporatistische Muster der Entscheidungsfindung bzw. die
korporatistische Verhandlungsdemokratie annähernd durchgängig zum
Tragen kam. Eine ähnliche Konstellation ist für den Bereich der aktiven
Arbeitsmarktpolitik konstatierbar: privilegierte Einbindung der
Dachverbände auf allen Ebenen des Entscheidungsprozesses und
Interessenakkordierung zwischen Regierung und den Dachverbänden.“12
Diese Verhandlungsstrategien führten auch dazu, dass sich sowohl die
politischen Kräfteverhältnisse als auch die spezifischen ökonomischen
Strukturen wie auch gesellschaftlichen Normen des Fordismus in die
Gesetzgebung einschrieben und festgeschrieben wurden.
Solange die gesetzlichen Regelungen den gesellschaftlichen Bedingungen,
in deren Kontext sie entstanden waren, entsprachen, konnten sie für das
Agieren von BetriebsrätInnen, Gewerkschaften und Betriebsleitungen als
gemeinsamer (symbolischer) Bezugsrahmen dienen, der die
Verhandlungspraxen stabilisierte und auf Dauer stellte. Dieser
Orientierungsrahmen ermöglichte so auch ein Verhandeln auf
(vermeintlich) „gleicher Augenhöhe“ und wurde damit zum zentralen
Identifikationsmoment von GewerkschafterInnen und BetriebsrätInnen.
Dass die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Praxis auf persönliche
Beziehungen sowie – im Hinblick auf Verhandlungen auf Betriebsebene –
auf gegenseitiges Vertrauen setzt, steht ebenfalls in einem engen
Verhältnis zu der makropolitischen Ebene der Sozialpartnerschaft. Wie
die Aussagen eines Gewerkschaftssekretärs zeigen, spielen persönliche
Beziehungen eine zumindest ebenso wichtige Rolle wie gesetzliche
Regelungen. „Ich stelle fest, manche Dinge löst man nicht durchs
Gesetz, sondern löst man auch durch Beziehungen. Ich möchte meines dazu
beitragen, und das ist auch eine Erfahrung der österreichischen
Gewerkschaftsbewegung, dass Beziehungen immer eine wichtige Rolle
gespielt haben für manche Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht in
Österreich. Ein Benya13 und Sallinger14 haben total gute Beziehungen gehabt und haben auch viel weitergebracht.“15
Die bisherigen Voraussetzungen, die wir aufgezeigt haben, verweilen
noch auf einer relativ konkreten Analyseebene. Um die heutigen
Veränderungsprozesse in ihrer Tiefe zu verstehen, müssen wir einen
Blick auf die „Hintergrundmusik“ der fordistischen Entwicklung und der
korporatistischen Praxen werfen.
Raum und Zeit im Fordismus
Gesellschaftliche Entwicklungen sind immer eingebettet in räumliche
und zeitliche Strukturierungen. Diese Strukturen stehen der
Gesellschaft nicht äußerlich gegenüber sondern sind selbst
gesellschaftlich produziert und können durch alltägliche Praxen, aber
auch durch strategisches Handeln von gesellschaftlichen AkteurInnen
stabilisiert oder verändert werden. Der Fordismus lässt sich im
Hinblick auf raum- zeitliche Muster analysieren. Die wichtigsten
politischen Organisationen akzeptierten den Nationalstaat als zentrale
räumliche Maßstabsebene der politischen Regulation. Die
Nationalökonomie orientierte sich an dieser Maßstabsebene genauso wie
die Gewerkschaften, die ihre Organisationskraft, bis auf wenige
Ausnahmen, auf dieses räumliche Muster konzentrierten. Eine ähnliche
aber nicht idente Wirkung hatten die spezifischen räumlichen
Implikationen des tayloristischen Arbeitsprozesses. „Das
Arbeitsverfassungsmodell der betrieblichen Mitbestimmung ist ein
industrialisiertes Modell, ist historisch auch so entstanden, das heißt
der Grundgedanke war: es gibt einen Betrieb, mit einer Werkshalle, mit
einem Büro, dort arbeiten alle und dort wird ein Betriebsrat gewählt,
der vertritt alle. Solange das so ist, funktioniert ist das ArbVG16
sehr gut.“ Wie dieses Zitat eines Gewerkschaftssekretärs zeigt,
schrieben sich in die Gesetze nicht nur die politischen
Kräfteverhältnisse, die gesellschaftlichen Normen und ökonomischen
Formen des Fordismus ein, sondern auch die räumlichen Strukturen. Die
gesetzliche Regelung von Vertretungsstrukturen entsprach demnach dem
auf dem Massenarbeiter aufbauenden fordistischen Betrieb, mit zumeist
männlichen Arbeitern, und dieses Modell prägte auch die Praxen
gesellschaftlicher Widerspruchsbearbeitung. Jens Winter bringt es auf
den Punkt, wenn er schreibt: „Vor diesem Hintergrund wäre der Fordismus
in doppelter Hinsicht als eine ‚glückliche Fundsache‘ zu
begreifen: Zum einen als relativ kohärenter, gesellschaftlicher
Reproduktionsmodus, darüber hinaus jedoch als relativ konvergente, räumlich-territoriale Matrix von Akkumulation, Regulation und den entsprechenden sozialen Konfl ikten und Aushandlungsprozessen“17
Doch nicht nur räumliche Konvergenzen spielten eine gewichtige Rolle in
der einzigartigen Stabilität der fordistischen Regulationsweise. Zeit
als strukturierender und strukturierter Konstitutionsmoment ist ebenso
zentral. So kann in Anlehnung an Richard Sennett eine spezifi sche
„organisierte Zeit“ für den Fordismus analysiert werden.18
Michel Aglietta hält fest: „Das Herzstück der Regulation bestand in der
Herstellung der Kohärenz zwischen den schnellen
Produktivitätsfortschritten, der Expansion der Realeinkommen und der
Stabilität ihrer Verteilung. Der Reallohn stieg regelmäßig, weil er auf
das Wachstum der Arbeitsproduktivität abgestimmt war. … Somit war die
Anhebung des Lebensstandards der Lohnabhängigen vereinbar mit der
Beständigkeit der Profi trate, also mit der regelmäßigen
Kapitalakkumulation.“19
Die zeitlichen Konvergenzen, die sich auf Ebene der Umverteilung
ergaben, standen auch mit finanzpolitischen Entscheidungen in enger
Verbindung. Die Niedrigzinspolitik ermöglichte es den Unternehmen über
kurzfristige, konjunkturelle Schwankungen hinweg, langfristig zu planen.
Dieser langfristige Zeithorizont prägte auch die politischen
Beziehungen auf makropolitischer, wie auch auf betrieblicher Ebene.
Dies ermöglichte die Herausbildung stabiler Verhandlungsnetzwerke. Die
relativ kontinuierlichen Erwerbsbiographien von ArbeitnehmerInnen und
ArbeitgeberInnen, sowie paternalistische und hierarchische
Managementstrukturen beförderten langfristige stabil-hierarchische
Vertrauensbeziehungen. Insbesondere für die betriebliche Arbeit und die
beiden Vermittlungspraxen zwischen Makropolitik und Betrieb spielte
diese langfristigen Zeithorizonte eine gewichtige Rolle. So konnten das
Recht und die daran anschließenden Praxen den notwendigen Rahmen
betrieblicher Verhandlungsbeziehungen zu Verfügung stellen.
Fordismus und Globalisierung
Die Krise des Fordismus, die sich seit den frühen 70er Jahren
entwickelte und heute oft im Rahmen des Globalisierungsdiskurses
verhandelt wird, hatte mehrere Ursachen. Es gibt eine Fülle an
Krisendiagnosen, auf die wir hier nicht näher eingehen können. Ihnen
allen, ob sich diese nun auf den politischen oder ökonomischen Bereich
beziehen, ist gemeinsam, dass sie Veränderungen von raum-zeitlichen
Mustern aufzeigen. Dabei darf die Globalisierung nicht als
quasi-natürlicher Prozess der Kapitalbewegung verstanden werden,
sondern muss als gesellschaftlich produziert und auf unterschiedlichen
räumlichen Skalen durchgesetzt begriffen werden. Hier sind nicht nur
die „üblichen Verdächtigen“ wie IWF, Weltbank oder WTO als bestimmende
Kräfte zu verstehen, sondern auch nationalstaatliche Akteure wie
Wirtschaftsverbände, Parteien, Regierungen aber auch Gewerkschaften.
Studien in Deutschland haben gezeigt, dass Gewerkschaften mitunter zur
treibenden Kraft wurden, um Regionen „fi t für den Weltmarkt“ zu
machen. Dabei nahmen sie nicht selten die Rolle subalterner
Co-ManagerInnen des Strukturwandels ein. Im Übergang von
staatszentriertem Governement hin zu regionalen und akteursbezogenen
Formen der Governance, glaubten viele Gewerkschaften ein neues Feld
sozialpolitischer Aktivität eröffnen zu können. Doch schnell stellten
sich diese Erwartungen als überhöht heraus. Die Möglichkeiten,
substantiell auf die Prozesse der ökonomischen Restrukturierung
Einfluss zu nehmen, waren begrenzt.20
In Österreich kann man diesen Prozess vor allem in den teils EU-fi
nanzierten Regionalisierungs- und Clusterprojekten beobachten.21
Auf diesem Weg werden Gewerkschaften sowohl diskursiv als auch
institutionell in regionale „Wettbewerbspakte“ eingebunden. Die im Zuge
der Globalisierung entwickelten Produktions- und Managementpraxen –
„Just-in-time“, Flexibilisierung, transnationale Produktionsketten,
„management by stress“, „outsourcing“ u.v.m. – werden nur selten in
ihrer raum-zeitlichen Natur als umkämpft erfasst. Diese korrespondieren
auch mit neuen politischen Mustern wie dem Wettbewerbsstaat,
Wettbewerbsregionalismus, europäischer Integration,
Wettbewerbskorporatismus, „Global Governance“ oder der politischen
Praxis des „speed kills“. Bisherige räumliche und zeitliche Muster
werden neu verknüpft und zueinander in Verhältnis gesetzt. Zum Beispiel
wurden durch die Liberalisierung globaler Handelsströme die nationalen
Ökonomien stärker miteinander in Beziehung gesetzt, die
Gewinnerwartungen orientierten sich zusehends nicht mehr am
nationalstaatlichen, stärker volkswirtschaftlich geprägten Kontext,
sondern vermehrt an den Gewinnvorgaben der internationalisierten
Finanzmärkte. Der „Shareholder Value“ wurde zum zentralen Bezugssystem.
Vermittelt über Konkurrenzverhältnisse auf den heimischen Märkten
mussten sich auch nicht börsennotierte Unternehmen vermehrt diesen
neuen Standards anpassen. Diese drückten sich auf betrieblicher Ebene
durch das Ausfindigmachen von Rationalisierungspotentialen und durch
neue Managementpraktiken aus.
Konjunkturelle Einbrüche in der globalen Industrie wurden von Seiten
des Kapitals, aber auch neoliberal orientierter Fraktionen in der
österreichischen Politik, dazu genützt, vormals verstaatlichte Betriebe
zu privatisieren. Die Privatisierung der vormals verstaatlichten
Industrie sowie die Teilprivatisierungen öff entlicher Infrastruktur
schwächten die organisatorischen Hochburgen der Gewerkschaften. Auf
Ebene der makropolitischen Regulation, also des dichten Netzwerkes des
Austrokorporatismus, erodierte langsam die institutionelle Macht der
ArbeitnehmerInnenorganisationen. Allerdings vollzog sich diese Erosion
nicht über einen offenen Konflikt wie in anderen Ländern, sondern durch
einen schleichenden Prozess der Veränderung von Verhandlungspraxen.
Dies geschah im Kontext einer Veränderung des
Verhandlungsgleichgewichts, das den sozialpartnerschaftlich
organisierten Klassenkompromissen zu Grunde lag. Denn als Folge der
Transnationalisierung der Ökonomie aber auch der politischen
Entscheidungswege (EU-Beitritt), „wurde der Interessensdissens zwischen
den sozialpartnerschaftlich involvierten Akteuren in wesentlichen
Fragen wie der Budgetkonsolidierung, der Flexibilisierung am
Arbeitsmarkt, der Einkommensverteilung und sozialstaatlichen Sicherung
größer.“22
Die Praxis der Verhandlungen innerhalb der Sozialpartnerschaft kam zwar
nicht zum Erliegen, doch wurde sie repositioniert und angesichts der
veränderten politischen und ökonomischen Kräfteverhältnisse neu
ausgerichtet. Immer öfter wurden von politischer Seite die inhaltlichen
Spielräume sehr eng gestaltet und neue AkteurInnen wie Lobbygruppen
integriert. Oft wurden die tradierten Muster der Akkordierung der
Sozialpartner nur noch im Bereich der Implementierung schlagend.
Betriebliche Arbeit
Dieser Erosionsprozess zeigte auch seine Wirkung in den Betrieben.
Die Abwertung sozialpartnerschaftlicher Aushandlungsprozesse verlagerte
Konfl ikte zusehends auf die betriebliche Ebene. Die gesteigerte
Durchsetzungskraft neoliberaler Kapital- und Politikfraktionen erhöhte
den Druck auf ArbeitnehmerInnen. Gleichzeitig verloren die
sozialpartnerschaftlichen Praxen auch in den Betrieben an
Wirkmächtigkeit. Wie zuvor schon erwähnt gab und gibt es in den
Betrieben zwei zentrale Praxisdispositionen, die aus der
Organisationskultur der Sozialpartnerschaft entsprungen sind: die
Verrechtlichung und die persönlichen Beziehungen. Mit der Orientierung
von Betrieben an internationalen Gewinnvorgaben zogen auch neue
Managementformen in die Betriebe ein. Diese drückten sich in sehr
rigiden Zielvorgaben für das Management aus. Die Unternehmenspolitik
entwickelte kurzfristigere Zeithorizonte. Ein Gewerkschaftssekretär
beschreibt dies im Bereich der Personalwesens so: „Also früher war ein
Geschäftsführer lange Jahre Geschäftsführer, ja, mit dem hat man eine
Beziehung aufgebaut. … Und jetzt ist es so, dass die meisten
Geschäftsführer fünf Jahre da sind, wenn‘s gut geht, und ich kann nicht
einen Geschäftsführer innerhalb von fünf Minuten kennen und dann mit
dem eine Verhandlungsbasis aufbauen. Abgesehen davon haben die meisten
Geschäftsführer, die jetzt da anfangen zu arbeiten, im Vertrag drinnen
stehen, wenn sie Einsparungsmaßnahmen haben, bekommen sie eine
Erfolgsprämie.“ Auch die Kompetenzen der regionalen
Organisationseinheiten, insbesondere von großen Konzernen, wurden stark
beschränkt. Damit verringert sich der Verhandlungsspielraum, den
GeschäftsführerInnen gegenüber den Belegschaften und den Gewerkschaften
vor Ort haben, enorm. Durch erfolgsgebundene Prämien in den Verträgen
von ManagerInnen und GeschäftsführerInnen, wird zusätzlich Druck
aufgebaut. „Und wenn sie weggehen und die Bude hinter ihnen
zusammenbricht, sie haben das was sie versprochen haben erfüllt, wenn
nicht, dann kriegen sie keine Kohle. … Und früher war ein
Geschäftsführer, der war, weiß ich nicht, zwanzig, dreißig Jahre in
einer Firma und der hat die Firma gekannt. Da war noch
Handschlagsqualität.“
Sehr ähnlich verhält es sich mit der rechtlichen Ebene, die zunehmend
selbst zum umkämpften Terrain wird. „Jetzt müssen sie (die
BetriebsrätInnen, Anm.d.V.) drum rennen. Jetzt müssen sie hergehen und
ein Gutachten einfordern und auf das Gutachten kommt ein Gegengutachten
von der Geschäftsleitung und irgendwann streiten sie sich einmal
zusammen. Und es wird jetzt viel mehr auf Gesetzesebene versucht zu
arbeiten. Ich mein‘, das Gesetz ist zwar gut, aber es sind teilweise
Gummiparagraphen drinnen, wo du dich zwar dran anlehnen kannst aber es
ist noch immer nicht das Gelbe vom Ei.“
Das Recht wird also zur „Notbremse“ in betrieblichen Konflikten und zu
einem Substitut der schwindenden Durchsetzungskraft persönlicher
Beziehungen. Gleichzeitig wird Recht selbst vermehrt umkämpft. Auf
makropolitischer Ebene konnte in den letzten Jahren beobachtet werden,
dass das Arbeitsrecht aus dem vorparlamentarischen Aushandlungsprozess
der Sozialpartner herausgelöst und zum Gegenstand parlamentarischer
Mehrheitsentscheidungen wurde. Das bedeutet auch, dass Gewerkschaften
und Arbeiterkammer weniger Einfl uss haben, da sich die
parlamentarischen Machtverhältnisse sukzessive nach Rechts verschieben.
Paradigmatisch und am offensichtlichsten hierfür ist die Zeit der
Schwarz-Blauen Regierung, die bereits bestehende Trends verstärkte. „In
der XXI. Gesetzgebungsperiode (2000-2002) wurden von insgesamt 31
arbeitsrechtlichen Gesetzen 17 nur mit Stimmen der Regierungsparteien,
elf einstimmig beschlossen. In der XXI. Gesetzgebungsperiode
(2003-2006) erfolgte bei insgesamt 26 arbeitsrechtlichen Gesetzen der
Beschluss in zehn Fällen mit Stimmenmehrheit der Regierungsparteien, in
zehn Fällen einstimmig. Faktum insgesamt ist, dass im Unterschied zu
früher die Regierung nunmehr im Bereich des Arbeitsrechtes ihre
parlamentarische Mehrheit häufi g einsetzt.“23
Die Verteidigung von Rechtspositionen und die Aufrechterhaltung von
Verhandlungsbeziehungen auf betrieblicher Ebene werden zur
arbeitsintensiven Aufgabe. Sowohl BetriebsrätInnen aber auch
GewerkschaftssekretärInnen kommen damit in vorwiegend defensive
Positionen. Oftmals werden dann von Seiten der Gewerkschaften, aber
auch von Seiten der BetriebsrätInnen Verschlechterungen akzeptiert, nur
um noch ein Wenig sozialpartnerschaftliche Kultur aufrechterhalten zu
können.
Krise kultureller Praxen
Es lässt sich also zusammenfassen, dass die ökonomischen und politischen Veränderungen zu einem massiven Verlust an Durchsetzungskraft von sozialpartnerschaftlichen Praxen, sowohl auf makropolitischer als auch auf betrieblicher Ebene geführt haben. Diesen Verlust beschreiben wir als eine schleichende aber immer brisanter werdende Krise gewerkschaftlicher Praxiskultur, insbesondere auf Ebene der Betriebe. In diesem Sinne kann der erwähnten Jenaer Forschungsgruppe zugestimmt werden, wenn sie für Österreicheine „Fassade institutioneller Stabilität“ konstatiert. „Unser Fazit lautet: Ohne Organisationsbasis in den Unternehmen stehen auch die österreichischen Gewerkschaften trotz weiterhin bestehender institutioneller Vorteile den Restrukturierunsstrategien der Unternehmen relativ hilfl os gegenüber. Eine einseitige Konzentration wissenschaftlicher Analyse auf die institutionelle Kontinuität verdeckt die Erosion gewerkschaftlicher Organisations- und Durchsetzungsmacht. Die fortbestehende sozialpartnerschaftliche Einbindung kann den akuten Machtverlust der Gewerkschaften nur unzureichend kompensieren.“24
Bisherige „Reformansätze“
Die von uns beschriebenen Krisenmomente legen nahe, dass sich
Reformansätze verstärkt auf gewerkschaftliche Praxen auf betrieblicher
Ebene beziehen müssten, um so gesamtgesellschaftlich wieder
durchsetzungsfähiger zu werden. Dies geschieht allerdings nur in sehr
geringem Maße. Die bisherigen Reformen sind eher geprägt von einem
funktionalistischen Verständnis und dem Versuch die angeschlagene
Finanzlage, insbesondere nach dem BAWAG-Debakel, zu reparieren.
Als Beispiel dieser funktionalistischen Reformansätze kann die
Fusionswelle der Gewerkschaften in den letzten Jahren angesehen werden.
Speziell die Industriegewerkschaften durchliefen einen Prozess der
Konzentration. Dabei fusionierten kleinere Teilgewerkschaften von Post,
Eisenbahn,Metaller zu größeren Apparaten wie GMTN (Gewerkschaft
Metall-Textil-Nahrung) oder VIDA. Hintergrund dieser Fusionen waren
Einsparungsmaßnahmen, die mit dem Verlust von Mitgliedern im
industriellen Sektor erklärt wurden. Der im internationalen Vergleich
relativ gering ausfallende Mitgliederverlust wirkte sich auf kleine
Teilgewerkschaften mit jeweils eigenen großen Apparaten proportional
stärker aus. Vom Gewerkschaftsdachverband ÖGB wurde ein Reformversuch
unter dem Titel „ÖGB Neu“ angestrengt, der hauptsächlich darauf
abzielte, die drohende Pleite abzuwenden. Diese Prozesse berührten die
betrieblich-kulturellen Praxen nur in sehr geringem Umfang und zielten
eher darauf ab, die fi nanzielle Potenz und damit die institutionelle
Verhandlungsmacht und den bürokratischen Apparat, der immer mehr auf
Rechtshilfe und Serviceleistungen ausgerichtet wurde, zu stabilisieren.
Eine Revitalisierung betrieblicher Durchsetzungskraft und eine
Veränderung der erodierenden Praxen auf betrieblicher Ebene standen
dabei so gut wie nie zur Debatte.
Um den Mitgliederverlust zu kompensieren wurde von Seiten der
Gewerkschaften verstärkt auf Serviceorientierung und punktuelle Präsenz
in Form von Werbeveranstaltungen in den Betrieben oder in Branchen
gesetzt, wo es einen niedrigen Organisationsgrad gibt. Nur selten
gingen diese Bestrebungen über ein Modell der serviceorientierten
Gewerkschaftsarbeit hinaus. Eine weitere Taktik war die „NGOisierung“
gewerkschaftlicher Arbeit. Wie bei KIK und zuletzt bei IKEA wird dabei
versucht, Druck über Medien aufzubauen und die öff entliche Meinung zu
Gunsten von ArbeitnehmerInneninteressen zu beeinfl ussen. Dabei konnten
punktuelle Teilerfolge erzielt werden, doch den Angestellten und
ArbeiterInnen kam in diesen Kampagnen zumeist eine eher passive
Position zu. In gewisser Weise wird hier ein „zivilgesellschaftlicher
Bypass“ um die Frage der Revitalisierung betriebsnaher
gewerkschaftlicher Praxiskultur gelegt. Deshalb ist es fraglich, ob die
Teilerfolge, gerade im Angesicht der Krise, auf Dauer gestellt werden
können. Diese Reformansätze, so notwendig sie auch sein mögen, fanden
bisher keine Antworten auf den zentralen Erosionsprozess betrieblicher
Durchsetzungskraft und veränderten nur in sehr geringem Ausmaß die
nicht mehr greifenden kulturellen Praxen der österreichischen
Gewerkschaftsbewegung. In diesem Moment werden ArbeiterInnen von der
schlimmsten Weltwirtschaftskrise seit 1929 getroff en. Die organisierte
ArbeiterInnenbewegung steht nun vor einer doppelten Krise.
Drei Dimensionen der Krisen
Um die drei Dimensionen der Krise, die unmittelbar auf die
Gewerkschaften in Österreich einwirken, auszuloten, werden wir noch
einmal zu den erwähnten Machtressourcen zurückkehren. Wir verorten in
der derzeitigen Krisendynamik drei Einsatzebenen von institutioneller
Macht und Organisationsmacht und eine Ebene auf der potentiell
Produktionsmacht und betriebsnahe Praxen ein Revival erleben könnten.
(1) Makropolitik: Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen, wie
dramatisch die Lage mittlerweile ist: Ende März meldet das
Arbeitsmarktservice (AMS) einen Anstieg der Arbeitslosigkeit im
Vergleich zum Vorjahr um 28,8%.25 In ihrer Februar/März Ausgabe berichtet die Solidarität für
Ende Januar bereits von 20.000 beim AMS zur Kurzarbeit angemeldeten
Beschäftigten. Bis Ende des ersten Quartals 2009 soll die Zahl auf
26.000 steigen.26
Zum Vergleich: Im Jahre 2007 lag der Monatsdurchschnitt der
ArbeiterInnen in Kurzarbeit bei 200. Bei General Motors sind es
mittlerweile 1.540 von 1.850 ArbeiterInnen, die zur Kurzarbeit
angemeldet sind; bei der VOEST in Linz sind von 7.000 Beschäftigten
5.900 in Kurzarbeit.27
Die Erleichterung der Kurzarbeitsregelungen stellt die erste Säule der
gewerkschaftlichen Krisenbearbeitung auf makropolitischer Ebene dar.
Die zweite Säule ist die gewerkschaftliche Unterstützung der
Konjunkturpakete. Damit sollen Arbeitsplätze gesichert und nach
Möglichkeit neue geschaff en werden. So wichtig konkrete und direkte
Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt sein mögen, so scheint es doch so, als
ob vor allem die ÖGB-Spitze vor lauter Krisenmanagement grundlegende
Fragen vergessen würde. Tatsächlich macht es den Eindruck, als wolle
sich die ÖGB-Spitze als Krisenfeuerwehr etablieren um gemeinsam mit den
Unternehmen in sozialpartnerschaftlicher Tradition gegen die Krise
anzukämpfen. Off ensichtlich wird dies von Kapitalseite im Moment auch
gebraucht, denn ohne die Zustimmung des ÖGB würde eine geordnete
Abwicklung von Kurzarbeit und Konjunkturpaketen wohl nicht von Statten
gehen. Zwei Momente sind hier zentral. Erstens wird Kurzarbeit als
Übergangslösung in der Krise anerkannt, was natürlich die Hoff nung
impliziert, dass die Krise nicht allzu lange andauern werde. Zweitens
wird der ÖGB in ein sozialpartnerschaftliches Krisenmanagement
eingebunden, was Hoff nungen schürt, dass die Kapitalseite und
neoliberale PolitikerInnen eine Kehrtwende vollziehen. Diese Hoff nung
auf eine Revitalisierung von institutioneller Macht scheint allerdings
mit Blick auf die Berufsgruppen und Branchen fragwürdig.
(2) Angriff auf Kollektivverträge (KV) und Beamtengruppen: In den
letzten Monaten mehren sich Angriff e auf die KV der
ChemiearbeiterInnen, der DruckerInnen, der ITBeschäftigten sowie auf
die Arbeitsbedingungen von LehrerInnen. ArbeitgeberInnen argumentierten
sowohl im Bereich der chemischen Industrie als auch im Bereich des
Druckereigewerbes, dass, neben anderen Faktoren, die Krise eine
Verschlechterung der kollektivvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen
und Entgeltzahlungen notwendig machen würde. Das Angebot von
Kapitalseite an die ChemiearbeiterInnen ist eine 0,54%ige Lohnerhöhung
bei gleichzeitiger Reduktion der Geltungsdauer des KVs auf fünf Monate,
um dann, angepasst an die wirtschaftliche Entwicklung, einen neuen KV
zu verhandeln. Darüber hinaus werden von UnternehmerInnenseite wichtige
Punkte des KV in Frage gestellt, wie Überstundenzuschläge an
Wochenenden, Schicht- und Erschwerniszulagen usw.
Bei den Beschäftigten im Druck sieht die Sache sehr ähnlich aus. Am 22.
Juni 2008 kündigte der Arbeitgeberverband mit 30. Juni 2009 alle KV von
ArbeiterInnen und Angestellten inklusive aller Sonderbestimmungen.28
Begründet wurde diese Aufkündigung mit zu hohen KV-Löhnen, insbesondere
angesichts des hohen Importdrucks der deutschen Konkurrenz, zu wenig
Flexibilität der Arbeitszeit und natürlich der angespannten Lage im
Zuge der Weltwirtschaftskrise. Ohne auf die Details der Konfl ikte
eingehen zu können, kann festgehalten werden, dass diese Angriffe von
Seiten des Kapitals auf einen de facto Bruch mit einer
sozialpartnerschaftlichen Kollektivvertragspraxis hinauslaufen. Die
Krise wird zum Katalysator des Erosionsprozesses
sozialpartnerschaftlicher Kultur und erfasst bisher relativ stabile
Bereiche und eines der Kerngeschäfte der österreichischen
Gewerkschaften, nämlich den KV. Es ist angesichts der Forderungen der
Industriellenvereinigung, künftig verstärkt „Kollektivverträge“ auf
betrieblicher Ebene aushandeln zu wollen, zu befürchten, dass sich hier
ein breiterer Trend ankündigt. So genannte „Not-Kollektiverträge“ wie
sie die IV jetzt fordert, würden zwar zeitlich begrenzt bleiben, aber
auf Betriebsebene abgeschlossen werden, was eine ernsthafte Bedrohung
der flächendeckenden KVs darstellt.
Doch nicht nur in der Privatwirtschaft werden Angriffe auf
Lohnabhängige unternommen. In aller Munde ist der Konfl ikt zwischen
LehrerInnen und der Bildungsministerin. Auch der Staat fordert im
Angesicht der Krise Opferbereitschaft. Wenn ArbeiterInnen Kurzarbeit
akzeptieren und auf Lohn verzichten, müssen auch LehrerInnen ihren
Beitrag leisten. Who will be next?
Auch hier wird von Seiten des Chefs der Gewerkschaft Öff entlicher
Dienst (GÖD) festgehalten: „Ein einseitiger Eingriff ins Arbeitsrecht
widerspricht der sozialpartnerschaftlichen Kultur.“29
Der noch immer relativ hohe Organisationsgrad in gewissen Branchen
erleichtert es den Gewerkschaften auf dieser Ebene der
Auseinandersetzung die Organisationsmacht ins Feld zu führen. Öff
entlichkeitswirksame Protestkundgebungen und Betriebsversammlungen
werden organisiert. Allen gemeinsam ist allerdings ein Appell an die
Vernunft und ein Aufruf, die sozialpartnerschaftlichen Traditionen
nicht über Bord zu werfen. Aus Sicht der GPA-djp und der
Chemiearbeitergewerkschaft, wird die Krise als Vorwand genommen, um
„die in Jahrzehnten verhandelten kollektivvertraglichen
Rahmenrechtspunkte ersatzlos zu streichen. Dies hat nichts mit
Krisenbewältigung zu tun, sondern ist ein kalkulierter Abbauversuch
jahrzehntelang erworbener Rechte der ArbeitnehmerInnen.“ Was aus Sicht
der Gewerkschaften so alarmierend ist, ist also dass die letzten
einigermaßen funktionierenden Bereiche sozialpartnerschaftlicher
Tradition jetzt zur Disposition stehen.
(3) Betriebliche Ebene: Es zeichnet sich ab, dass die
Weltwirtschaftskrise noch längst nicht ihre volle Wirkung entfaltet
hat. Was wird geschehen, wenn die makropolitischen
Krisenbearbeitungsversuche nicht greifen und die Krise über die Dauer
der Kurzarbeit anhält? Wenn es zu einer massiven Welle an Insolvenzen
und Entlassungen kommt? Wenn das Staatsbudget noch stärkeren
Belastungen durch Begehrlichkeiten der Kapitalseite ausgesetzt wird?
Was passiert, wenn die bisherigen Angriff e auf KV und ganze
Berufsgruppen tatsächlich nur das Vorspiel sind? Es ist nicht
schwierig, sich auszumalen, dass dann die betriebliche Ebene zum
zentralen Auseinandersetzungsfeld wird.
Wie wir im ersten Teil des Artikels gezeigt haben, steht es um die
gewerkschaftliche Machtbasis in den Betrieben sehr schlecht. Auf dieser
Ebene sind auch ohne Weltwirtschaftskrise die bisherigen
sozialpartnerschaftlichen Praxen erodiert. BetriebsrätInnen und
GewerkschaftssekretärInnen finden sich auch ohne Weltwirtschaftskrise
in defensive Positionen gedrängt. Bei massiven Kündigungswellen stellt
sich auch noch die Frage, ob eine Konfl iktkanalisierung in die
Rechtsform ein probates und operationalisierbares Kampfmittel ist. Dies
hat zwei Gründe. Zum einen sind arbeitsrechtliche Prozesse aufwändige
Verfahren, die auch innerhalb des Gewerkschaftsapparates einen enormen
administrativen Aufwand erfordern. Schon in Zeiten ohne
Wirtschaftskrise geht laut interviewten GewerkschaftssekretärInnen ein
Gutteil der Arbeitszeit in der Bearbeitung von Rechtsfragen auf. Wie
viel Mehrbelastung würde es dann bedeuten, wenn zeitgleich eine Flut
von Kündigungen und anderer Probleme ansteht? Zweitens entwickelt der
Rechtsweg eine spezifische zeitliche Struktur. Das Recht kann zumeist
nur ex post
angewandt werden, also erst wenn der Schaden schon eingetreten ist.
Insbesondere für Gekündigte, für die die Aussichten auf einen neuen Job
sehr schlecht sind, wird der Rechtsweg auf Dauer und in Masse gesehen
wenig attraktiv erscheinen. Das kann den Ruf nach neuen Praxisformen in
Betrieben beschleunigen. Wenn also die Krise in Form von Entlassungen
und Insolvenzen durchschlägt, könnte der endgültige Kollaps der
tradierten gewerkschaftlichen Praxisformen bevorstehen.
„Dialektik“ der Erneuerung
Eine „organische“ Krise besteht laut Antonio Gramsci darin, dass
„das Alte stirbt [während] das Neue … noch nicht zur Welt kommen kann“30.
Dieser Satz beschreibt den Zustand der österreichischen Gewerkschaften
heute vortreffl ich. Wie wir gezeigt haben, treff en zwei Krisenmomente
aufeinander, die sich gegenseitig beeinfl ussen. Zum einen erodieren
tradierte kulturelle Praxen der Gewerkschaften, sowohl auf Ebene der
makropolitischen Regulation, als auch auf Ebene der betrieblichen
Arbeit von GewerkschaftssekretärInnen und BetriebsrätInnen. Dies geht
mit einem sukzessiven Machtverlust auf gesamtgesellschaftlicher und
betrieblicher Ebene einher. Bisherige Reformen und Erneuerungsversuche
konnten die entwerteten sozialpartnerschaftlichen Praxen, die den Kern
des Problems ausmachen, weder erneuern noch durch
durchsetzungsmächtigere Praxen ersetzen. Dieser langfristige
Erosionsprozess verknüpft sich heute zum anderen mit der enormen
Dynamik der Weltwirtschaftskrise. Nicht nur auf globaler Ebene
vollziehen sich Umbrüche. Auf nationaler, regionaler und betrieblicher
Ebene werden bisher noch prekär aufrechterhaltene Gewissheiten in Frage
gestellt. Doch die Krise kann auch gegenläufi ge Dynamiken lostreten.
Zusehends werden die in den Alltagsverstand integrierten,
sozialpartnerschaftlichen Vorstellungen und Praxen mit den
tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklungen in Widerspruch treten.
Der sich daraus ergebende Konflikt kann ein Potential darstellen, in
dem Kämpfe von unten eingefordert und geführt werden können.
Dies könnte einen Impuls darstellen, der zu tiefgreifenderen
Veränderungen auf gewerkschaftlicher Ebene führen kann. Verärgerte,
wütende und kampfbereite Belegschaften, gemeinsam mit selbstbewussten
BetriebsrätInnen, können neue Formen betrieblicher Praxen entwickeln,
die offensivere Abwehrkämpfe gegen die Krisenfolgen ermöglichen. Diese
Momente sollten von Gewerkschaften nicht als Bedrohung, sondern als
Chance ihrer eigenen Erneuerung betrachtet werden. Diese Impulse
müssten zu einer essentiellen Veränderung der Gewerkschaft selbst
führen. Demokratisierung, Partizipation und Öff nung des
Gewerkschaftsapparates wären die notwendigen Voraussetzungen dafür,
dass die Krise als Moment der Erneuerung erkannt und genützt wird.
Anmerkungen
1 Vgl. Böhm, Th omas/ Busch, Günter/ Heim, Stefan/ Riexinger, Bernd/Sauerborn, Werner: Gewerkschaften in der Weltwirtschaftskrise. Weiter so – oder Krise als Chance. Erschienen auf www.LabourNet.de (November 2008); Krämer, Ralf: Gewerkschaften und die Krise des Neoliberalismus. Abrufbar auf www.LabourNet.de (5.11.2008); Sauerborn, Werner: Mobilisierungsaversion. Zur Diskussion um Nationalkeynsianismus und gewerkschaftliche Gegenstrategien in der Weltwirtschaftskrise; in: express. Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftspolitik 1/09. Abrufbar unter www.labournet.de/diskussion/wipo/finanz/sauerborn.html; Wendl, Michael: Keynsianismus als Feindbild. Eine Antwort auf die ver.di – Kritik von Thomas Böhm und Kollegen; in: Sozialismus 2/2009.
2 Zum Teil fließen in den Artikel Ergebnisse eines Forschungsprojektes ein, das von Mario Becksteiner, Elisabeth Steinklammer und Florian Reiter im Auftrag der GPA-djp Bildungsabteilung von Herbst 2008 bis Herbst 2009 durchgeführt wird. Der Titel des Forschungsprojektes lautet: „Betriebsratsrealitäten im Postfordismus. Betriebsräte zwischen Selbst- und Fremdansprüchen“. Etwaige Zitate von GewerkschafterInnen sind aus diesem Forschungsprojekt entnommen und wurden anonymisiert. Voraussichtliche Endergebnisse des Forschungsprojektes werden im Herbst 2009 vorliegen.
3 Wright, Erik O.: Working-Class Power, Capitalist-Class Interests, and Class Compromise; in: American Journal of Sociology 4/2000.
4 Silver, Beverly J.: Forces of Labor. Arbeiterbewegung und Globalisierung seit 1870. Berlin 2005, S. 31
5 Ebd.
6 Brinkmann, Ulrich et al.: Strategic Unionism: Aus der Krise zur Erneuerung? Umrisse eines Forschungsprogramms. Wiesbaden 2008, S. 25
7 Über die Momente der industriellen Beziehungen hinaus müssen für eine Analyse des Fordismus noch eine ganze Reihe anderer Momente integriert werden. Geschlechterverhältnisse, Migrationsregime, Alltagskultur aber auch Erziehungsformen und Familienstrukturen spielen eine wichtige Rolle, können aber im Zuge dieses Artikels nicht näher behandelt werden.
8 Tayloristische Arbeitsorganisation bezeichnet die so genannte „wissenschaftliche Betriebsführung“, die auf stark arbeitsteilige Produktionsprozesse und die Technisierung der Produktion, etwa durch das Fließband, abzielt.
9 Vgl dazu: Karin Hädicke in Perspektiven Nr. 1, und Wittau, Mathias/Seifert, Matthias: Österreich 1950; in: Die großen Streiks. Episoden aus dem Klassenkampf. Münster 2008
10 BAK: Bundes Arbeiter Kammer (AK); ÖGB: Österreichischer Gewerkschaftsbund; PRÄKO: Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreich; VOI: Verband Österreichischer Industrieller
11
Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Austrokorporatismus am Ende?; in:
Dachs, Herbert et al. (Hrsg.): Politik in Österreich. Das Handbuch.
2006, S. 425-442
12 Obinger, Herbert/ Tálos, Emmerich: Sozialstaat Österreich zwischen Kontinuität und Umbau. Eine Bilanz der ÖVP/FPÖ/BZÖ-Koalition. Wiesbaden 2006, S. 204
13 ÖGB-Präsident von 1963 bis 1987
14 Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) von 1964 bis 1990
15 Interview, November 2008
16
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sind jene gesetzlichen
Bestimmungen, welche die kollektive Rechtsgestaltung und Vertretung der
ArbeitnehmerInnen
regelt. Es umfasst Bestimmungen zu Kollektivverträgen, Satzungen,
Mindestlohntarifen, festgesetzte Lehrlingsentschädigungen aber eben
auch die Frage des Organisationsrechtes und der Betriebsvereinbarungen.
17
Winter, Jens: Regulation und Hegemonie in nachfordistischen Zeiten; in:
Brand, Ulrich/ Raza, Werner (Hrsg.): Fit für den Postfordismus?
Theoretisch-
politische Perspektiven des Regulationsansatzes. Münster 2003, S. 199
18 Sennet, Richard: Die Kultur des neuen Kapitalismus. Berlin 2007, S. 33
19 Aglietta, Michel: Ein neues Akkumulationsregime. Die Regulationstheorie auf dem Prüfstand. Münster 2000, S. 33
20 Vgl. dazu: Dörre, Klaus/ Röttger, Bernd (Hg.): Die erschöpfte Region. Münster 2005.
21 Unseres Wissens gibt es dazu in Österreich keine kritische Forschung. Deshalb sind die Ausführungen als kursorisch und vereinfacht zu verstehen.
22 Obinger/Tálos, a.a.O., S. 205
23 Ebd., S. 208
24 Brinkmann et al., a.a.O., S. 51
25 Arbeitsmarktservice Österreich: März-Arbeitslosigkeit stieg um 28,8 Prozent; AMS-Off ensive für Jugendliche: Ausbildungsgarantie für Lehrlinge und Aktion „Zukunft Jugend“. 01.04.2009. http://ams.at/14169_21062.html
26 Müller, Stefan: Kurzarbeit rettet viele Arbeitsplätze. Immer mehr Unternehmen müssen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Der ÖGB hat sich für flexiblere Regelungen stark gemacht; in: Solidarität 914, Feb./März 2009, S. 2f.
27 www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/art15,152344 am 17.4.09
28 GPA-djp, NewsGrafisch. Informationen zu den KV-Verhandlungen Grafisches Gewerbe, Nr. 1, Jänner 2009
29 Interview in HEUTE Nummer 948, Freitag 17. April 2009
30 Gramsci, Antonio: Gefängnishefte, Bd.2, Hamburg 1991, S. 354