Wissenschaftliche Weiterbildung

Öffentliche Hochschulen beteiligen sich zunehmend an der Bildungsaufgabe Weiterbildung

Seit Jahren ist das Schlagwort vom "lebenslangen Lernen" in aller Munde. Neue technologische Herausforderungen in der Arbeitswelt verlangen regelmäßige Weiterbildung, gleichzeitig nimmt das Interesse an der persönlichen Entfaltung durch Fort- und Weiterbildung zu. Relativ neu ist in diesem Kontext die Entwicklung vielfältiger wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote an und durch Hochschulen. Dadurch bieten sich neue Chancen, aber auch Risiken, findet Gesa Heinbach.

Die Idee des Lebenslangen Lernens (LLL) ist die moderne Formulierung einer klassischen Idee: Erwachsenenbildung. Menschen hören auch jenseits ihrer institutionell organisierten Lernbiografie nicht einfach auf, Neues zu lernen. Wir lernen ständig, sei es im beruflichen Umfeld, in Gesprächen mit Freunden, indem wir neue Hobbies entwickeln usw. Auch die strukturierte Erwachsenenbildung hat schon Zeiten mit hohen Beteiligungsraten erlebt, sei es in der Arbeiterbewegung oder mit der Entwicklung der Volkshochschulen.

Es hat die Erwachsenenbildung schon immer ausgezeichnet, ein progressives Element der persönlichen Weiterentwicklung wie auch ein enger ökonomisch gedachtes Element des Lernens für neue berufliche Anforderungen zu verbinden. Letzteres betrifft heutzutage besonders die stark zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt und häufiger werdende Jobwechsel auch in höherem Alter. Das Interesse an Erwachsenenbildung, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, kann sowohl einem persönlichen Interesse entspringen, sich in der modernen Welt gut orientieren und an gesellschaftlichen Entwicklungen teilhaben zu können, wie es auch in dem Wunsch von Arbeitgebern nach gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begründet liegen kann oder in einem individuellen Karrierestreben.

Erwachsenenbildung und damit Weiterbildung war bislang in der Hand von Volkshochschulen, konfessionellen Trägern, Kammern, Gewerkschaften, privaten Weiterbildungsanbietern und vor allem in der Hand der Unternehmen, die betriebliche Weiterbildungen nach wie vor zum Großteil inhouse organisieren. Mit dem Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen kommen zahlreiche neue Angebote auf den Markt, die mit der Aktualität und Qualität ihrer Inhalte werben: Sie sind nah an der Forschung und stellen bestens qualifiziertes Lehrpersonal. Ein Studium ist aber immer eine besonders aufwändige, zeitintensive und voraussetzungsvolle Form der Weiterbildung. Selbst sogenannte Zertifikatskurse dauern mindestens ein Semester (sind also etwas deutlich anderes als eine Schulung über drei Tage). Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer wissenschaftlichen Weiterbildung erhalten Zertifikate mit dem Briefkopf einer Hochschule oder sogar einen Hochschulabschluss. Solche Zeugnisse genießen hohes Ansehen in der Arbeitswelt, sie sind häufig Voraussetzung für einen Karriereschritt oder für eine bessere Bezahlung. Damit können Hochschulen im Weiterbildungsbereich, anders als andere AnbieterInnen, sehr wertvolle "Teilnahmebescheinigungen" ausstellen.

Durch den mit einem Studium verbundenen hohen Aufwand und auch infolge der von vielen Nicht-AkademikerInnen empfundenen Hürde zu studieren, sprechen die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung insbesondere Personen an, die schon eine wissenschaftliche Ausbildung haben und diesen Lernweg fortsetzen oder aktualisieren möchten. Aber die weiterbildenden Hochschulen sind auch für jene kleinen und mittelständischen Unternehmen interessante Ansprechpartnerinnen, die eine hochwertige Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstreben, diese jedoch nicht intern organisieren können.

Regelungen zur Freistellung für Weiterbildungen stellen die Bundesländer auf und diese fallen entsprechend unterschiedlich aus. Allerdings sind auch die großzügigsten aktuellen Möglichkeiten bei weitem nicht ausreichend, um ein weiterbildendes Studium zu absolvieren. Weiterbildungsstudierende lernen daher immer berufsbegleitend, d.h. vor allem abends und am Wochenende, entweder als Fernstudium von zu Hause aus oder mit Präsenzterminen an den Hochschulen, die dieser Tatsache Rechnung tragen.

Und seit einigen Jahren auch die Hochschulen …

In den letzten Jahren flossen viele Fördergelder und Personalressourcen in den Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung an deutschen Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten). Das Feld strukturiert sich zunehmend und wird den steigenden Weiterbildungsbedarf von Wirtschaft und Gesellschaft in Zukunft mit abdecken, diesen Bedarf aber auch selbst verstärken: Nachfragen werden durch die aktive öffentliche Förderung nicht nur befriedigt, sondern auch erzeugt, denn Weiterbildungsbedarfe können auch dadurch entstehen, dass höhere Bildungsabschlüsse zum Standard werden. Diese Entwicklung ist politisch gewollt und realisiert sich nach und nach.

Gleichzeitig aber sind zentrale Strukturfragen offen, die Gesetzeslage in den Bundesländern ist uneinheitlich und es bleibt ungeklärt, wie die öffentlich finanzierten Hochschulen mit ihren Angeboten auf dem bestehenden privaten Weiterbildungsmarkt handeln sollen und dürfen. Sind sie dort MarktteilnehmerInnen wie alle anderen oder erfüllen sie einen Bildungsauftrag des Lebenslangen Lernens?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesländer haben für den Zeitraum 2011 bis 2020 mit ihrem Programm "Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen" insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um zeitlich befristet Projekte zu finanzieren, die sich mit der Entwicklung von wissenschaftlichen Weiterbildungsangeboten und den dazugehörigen Strukturen an den deutschen Universitäten und Fachhochschulen befassen. Europaweit sind inzwischen an mehr als 65% der Hochschulen Strategien für das Lebenslange Lernen etabliert, ein weiteres Viertel ist dabei, eine solche Strategie zu entwerfen.1 Sie beziehen sich dabei auf die Bildungspolitik der EU, die beispielsweise im Europäischen Qualifikationsrahmen und der Strategie für ein Lebenslanges Lernen2 formuliert ist. Darin sind europaweite Regelungen getroffen worden, welche Bildungsniveaus mit welcher Art von Abschlüssen verbunden sein sollen, welche Qualitätsstandards gelten sollen, und auch erste Überlegungen zur Anerkennung informellen Lernens (d.h. von Wissen und Kompetenzen, die nicht im Rahmen formeller Bildung erlernt wurden).

In Deutschland geht man nach Schätzungen von jährlich etwa 100.000 Teilnahmen an Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung aus, gesicherte Zahlen gibt es nicht. Hinzu kommen 40.000 GasthörerInnen an deutschen Hochschulen.3 Dabei ist festzustellen, dass heute wissenschaftliche (d.h. hochschulische) Weiterbildung vor allem diejenigen nutzen, die bereits einen Hochschulabschluss haben. (Sind die Unis daran interessiert, das auszuweiten - oder jene, die neben dem finanziellen auch ein ideelles Interesse haben?)

Hinzu kommen diejenigen, die die formalen Möglichkeiten erhalten haben, Weiterbildungszertifikate und -Studiengänge zu besuchen, obwohl sie keine typischen oder keine ausreichenden Zugangsberechtigungen zur Hochschule haben: Viele berufliche Qualifikationen werden inzwischen als Voraussetzung für das Studium zumindest der dazu passenden Disziplinen anerkannt oder es werden über Eignungstests neue Zugänge geschaffen, um dem Ideal einer offenen Hochschule näher zu kommen.4 Für die Hochschulen ist dieser Öffnungsprozess auf praktischer Ebene nicht immer leicht, denn er fordert die gewohnten Verwaltungswege heraus (insbesondere bei der Prüfung der Zugangsberechtigungen). Er fordert die Hochschullehrerinnen und -lehrer heraus, die ein anderes Publikum unterrichten. Er fordert auch die Hochschulleitungen heraus, die sich in einem solchen Öffnungsprozess mit Akteuren der nicht-wissenschaftlichen Welt (ArbeitgeberInnen und Job-Centern, anderen BildungsanbieterInnen in der Region etc.) viel intensiver auseinandersetzen müssen. Dabei entstehen Mehrwerte und neue Sichtweisen auf das Lernen Erwachsener, dabei werden Klischees aufgebrochen und tatsächlich eine Anbindung der Hochschulen an die Gesellschaft vorangebracht. Aber es entstehen selbstverständlich auch Konflikte, etwa um das Niveau von Studienabschlüssen, um neue Unterstützungsangebote für diese neuen Zielgruppen und um die Anforderung, praxisnahe Lehre anzubieten ohne dabei den wissenschaftlichen Anspruch aufzugeben.

Gebührenfrei studieren, kostenpflichtig weiterbilden?

Das Bachelor-Master-System begünstigt grundsätzlich die wissenschaftliche Weiterbildung - für diejenigen, die schon studiert haben und für diejenigen, die über berufliche Qualifikationen Zugang zur Hochschule bekommen. Denn diese Struktur denkt in Stufen, die Unterbrechungen und Berufstätigkeiten leichter berücksichtigen können. Auch wenn es ursprünglich vor allem eingeführt wurde, um einen früheren Berufseinstieg für Akademikerinnen und Akademiker (nämlich nach einem Bachelor-Abschluss) zu erreichen, lässt sich das Bachelor-Master-System doch auch für eine Rückkehr an die Hochschule gut nutzen (um dann den Master-Abschluss zu ergänzen).

Hinsichtlich der Anrechnung bereits erworbener Abschlüsse und Kompetenzen ist eine solche Fortsetzung des Studiums nach Berufstätigkeit auch zumeist gut realisierbar. In einem entscheidenden Punkt aber ist sie es nicht: Wenn eine Studentin ihren Master direkt an den Bachelor-Abschluss anschließt, gilt diese Zeit als Teil des Erststudiums. Nimmt sie ihr Master-Studium dagegen nach einer Berufstätigkeit auf, wird es als Weiterbildung eingeordnet - und ist damit kostenpflichtig. Denn die aktuell geltenden Hochschulgesetze der Länder gewähren nur ein gebührenfreies Erststudium, Weiterbildungsangebote der Hochschulen werden hingegen nicht öffentlich ausfinanziert. Die erwähnten Fördermaßnahmen stärken zwar die wissenschaftliche Weiterbildung, finanzieren aber nicht den laufenden Betrieb.

Die Frage, ob Weiterbildung nach heutiger Gesetzeslage als wirtschaftliche Tätigkeit der einzelnen Hochschule einzuschätzen ist oder als hoheitliche Aufgabe, wie Bildung ab der Grundschule es sonst ist, ist umstritten.5 Die in der Weiterbildung eingesetzten Kapazitäten der Hochschule (Räume, Materialien, Lehrdeputate usw.) müssen aber - mehr oder weniger konsequent - getrennt verrechnet werden. In der Praxis der Hochschulen finden sich sehr unterschiedliche, teilweise schwer durchschaubare Modelle dazu. Für die Studierenden hat dies zur Folge, dass sie Gebühren für ihr Weiterbildungsstudium zahlen müssen.

Hochschulen, die wissenschaftliche Weiterbildung anbieten, machen mit diesen Angeboten für gewöhnlich keinen Gewinn. Die Studiengebühren der Weiterbildungsstudierenden sind Gebühren, das heißt, sie finanzieren das Angebot (die Verwaltung, die Infrastruktur, die Lehrenden und die Materialkosten). Dennoch entstehen dabei Summen zwischen einigen hundert und über tausend Euro pro Semester, womit die gleichen Argumente greifen, die auch für die Studiengebühren im grundständigen Studium breit diskutiert wurden: Wenn Bildungsangebote kostenpflichtig sind, entsteht in der potentiellen Zielgruppe eine Differenzierung nach Personen, die diese Kosten ohne Probleme tragen können und solchen, die das nicht können. Legt man zugrunde, dass zumindest im Durchschnitt AkademikerInnen mehr verdienen, muss man davon ausgehen, dass die Studiengebühren der Öffnung von Hochschulen in nicht-akademische Milieus hinein eher entgegenwirken.

Hochschulen auf dem Weiterbildungsmarkt

Die Hochschulen drängen hier, das ist offensichtlich, auf einen Markt, der ihnen bislang nicht zugänglich war. Aus Sicht der Hochschulen selber entstehen aber komplexe Probleme, denn sie müssen ihre Rolle als öffentliche Bildungseinrichtungen mit finanziell selbstständigen Organisationseinheiten für die Weiterbildungsangebote auf einem gut aufgestellten Markt finden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind alles andere als geklärt, und der politische Streit, ob Weiterbildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und kostenfrei zu stellen sei, ist nicht entschieden. Dabei ist zu bedenken, dass private Weiterbildungsanbieter auf dem gleichen Markt agieren und Ansprüche anmelden könnten. Aber es besteht auch ein grundlegender politischer Dissens, ob das Ideal des Lebenslangen Lernens eine staatliche Bereitstellung von Bildungsangeboten zu jedem Lebensalter mit sich bringen soll und was die Gesellschaft bereit wäre, dafür zu bezahlen.

Die Hochschulrektorenkonferenz forderte schon vor neun Jahren eine bessere Grundfinanzierung, wenn die Hochschulen Weiterbildung als "ein längerfristig angelegtes Gesamtprogramm entwickeln" sollen.6 Die Kultusministerkonferenz dagegen betont, alle Beteiligten müssten sich an den Kosten der Weiterbildung "grundsätzlich auf der Basis von Entgelten und Gebühren" beteiligen.7 Die bildungs- und gesellschaftspolitische Frage, wer die Kosten der wissenschaftlichen Weiterbildung trägt, bleibt weiterhin offen: Gebühren der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, öffentliche Finanzierung, Beteiligung der Wirtschaft in unterschiedlichen Modellen, oder auch Mischungen aus allen dreien Quellen werden diskutiert.

Wenn die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen so eintreten wie erwartet - hinsichtlich der Digitalisierung der Arbeitswelt, hinsichtlich der demografischen Entwicklung und eines möglichen Mangels an Arbeitskräften, hinsichtlich der Geschwindigkeit von Erfindungen und Innovationen - wird der Bedarf an Weiterbildung zwangsläufig weiter steigen. Zunehmend mehr Akteure werden ein starkes Interesse am Lebenslangen Lernen entwickeln - die Politik genauso wie Unternehmen, Gemeinden und die einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Von Fachhochschulen und Universitäten wird erwartet werden, dass sie diesen Bedarfen Rechnung tragen und ihre Rolle als Bildungseinrichtungen auch auf dem Weiterbildungsmarkt finden.

Berufliche Qualifikation oder persönliche Entwicklung?

Um Weiterbildung an den Hochschulen im Sinne eines Lebenslangen Lernens zu etablieren, wird die Trennung von Erststudium und Weiterbildung an Bedeutung verlieren müssen, so dass die Pendelbewegung zwischen Berufstätigkeit (Anwendung, Praxis) und expliziten Lernphasen (inhaltlicher Weiterbildung und persönlicher Qualifikation) selbstverständlich werden kann. Durch ein gebührenfreies Weiterbildungskontingent für alle Bürgerinnen und Bürger könnte diese Verbindung von Arbeits- und Lernphasen über das Leben gefördert werden, wie es heute teilweise für die Gesundheitsberufe besteht8 und in Dänemark schon seit vielen Jahren etabliert ist. Bund und Länder bieten auch in Deutschland schon Fördermodelle an, insbesondere für Menschen mit wenig Einkommen und Erwerbsarbeitslose. Von wissenschaftlicher Weiterbildung ist in den entsprechenden Infomaterialien dieser Maßnahme allerdings keine Rede. Der Übergang in die Hochschulen gelingt insbesondere für diese Personengruppen nicht und wird durch die aufwändige Beantragung einzelner Unterstützungen, Zuschüsse usw. nicht erleichtert.

Unabhängig von der Finanzierungsfrage besteht ein großer Bedarf, Hemmnisse abzubauen, die die Teilnahme an Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung erschweren. Insbesondere für Menschen mit geringer Erstqualifikation ist der Schritt in eine Uni oder Fachhochschule nach wie vor schwer. Mit der Ausrichtung ihrer Weiterbildungsangebote auf neue Zielgruppen, das heißt akademisch nicht vorgebildete potentielle Studierende, befassen sich die Hochschulen wieder neu mit ihrem Selbstverständnis als Bildungsinstitution in der sie umgebenden Gesellschaft. Die Stärkung wissenschaftlicher Weiterbildung beinhaltet daher durchaus das Potential einer Öffnung von Hochschulen.

Neben der unbestritten notwendigen Ausrichtung von Weiterbildungsangeboten auf die Bedarfe des Arbeitsmarkts und dem gesellschaftlichen Verständnis von Wissen als Ressource in diesem Markt, darf die gesellschafts- und übrigens auch demokratierelevante Komponente von Wissen, Kompetenzen und Bildung nicht vergessen werden. Nicht nur Berufstätigkeit stellt die Menschen vor Herausforderungen, die moderne Welt tut es insgesamt - im positiv wie im negativ erlebten Sinne. Sich dieser Komplexität gewachsen zu fühlen ist traditionell ein zentraler Aspekt von Erwachsenenbildung. Er sollte auch in der wissenschaftlichen Weiterbildung Beachtung finden.

Dazu braucht es unter anderem die Anerkennung der dafür nötigen Zeitfenster: Lernen braucht Zeit und auch wenn diese Zeit nicht im direkten Sinne gewinnbringend wirkt, ist sie dennoch von Wert. Phasen des Lernens zu jedem Zeitpunkt des Lebens einbauen zu können, ist keine Selbstverständlichkeit in unserer (Leistungs-)Gesellschaft. Angesichts der Bedeutung von Bildung für so viele Lebensbereiche müsste aber genau dies der Fall sein.

Die Angebote von Hochschulen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie es schaffen, auch Weiterbildungsstudiengänge im Sinne ihres weit gefassten Bildungsverständnisses zu gestalten, die nicht nur auf berufliche Weiterqualifizierung ausgerichtet sind, sondern die Bedeutung des Lernens für die persönliche Entwicklung stärker berücksichtigen. Hochschulen können Räume und Gelegenheiten schaffen, in denen Erwachsene sich bilden, in einem ganz umfassenden Verständnis des Wortes, und unabhängig von der Frage zu welchem Zeitpunkt des Lebens diese Bildung stattfindet oder fortgesetzt wird.

Die Universität könnte hier die Rolle einer lebensbegleitenden alma mater einnehmen, die Menschen im Verlauf ihres Lebens immer wieder mit neuer Lern-Nahrung versorgt, wenn beruflicher Bedarf besteht oder ein persönliches Interesse.

Anmerkungen

1) Andreé Sursock 2015: Trends 2015. Learning and Teaching in European Universities. Hg. von der European University Association, Brüssel: 67.

2) Europäische Kommission 2001: Mitteilung KOM(2001) 678. "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen", Brüssel.

3) Deutsche Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. 2017: "Formate wissenschaftlicher Weiterbildung. DGWF-Empfehlungen", in: Beate Hörr und Wolfgang Jütte (Hg.): Weiterbildung an Hochschulen. Der Beitrag der DGWF zur Förderung wissenschaftlicher Weiterbildung, Bielefeld: 264. http://www.wbv-open-access.de.

4) Beschluss der Kultusministerkonferenz: "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" vom 6.3.2009.

5) Anke Hanft u.a. 2016: Organisation und Management von Weiterbildung und Lebenslangem Lernen an Hochschulen, Münster: 119ff.

6) HRK-Positionspapier zur wissenschaftlichen Weiterbildung. Beschluss des 588. Präsidiums am 7.7.2008, https://www.hrk.de.

7) Vierte Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Weiterbildung, Beschluss der KMK vom 01.02.2001: 12f.

8) Bernd Käpplinger und Eva Kubsch 2015: Gleichberechtigung und partnerschaftliche Weiterbildung. Expertise für den zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Gießen.

Gesa Heinbach, geb. 1981 in Gießen, Studium der Kulturanthropologie, Politologie und Philosophie in Frankfurt am Main, Dr. phil., aktuell Koordinatorin des Projekts "Entwicklung durch Bildung" im Fachgebiet Pädagogik der TU Kaiserslautern.