DNA-Analyse zur Gefahrenabwehr

Gegen das geplante bayerische Polizeirecht

In Bayern soll bereits im Mai ein Gesetz zur Neuordnung des Polizeirechts beschlossen werden, das erstmalig in Deutschland die Bestimmung von äußeren Merkmalen und einer angeb­­lichen „biogeografischer Herkunft“ per DNA-Analyse erlauben würde. Kritiker_innen warnen vor fehlgeleiteten Ermittlungen und Diskrimi­nierung von Minderheiten.

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Wie sich bereits letztes Jahr andeutete, streben Sicherheitspolitiker_innen die Einführung von „DNA-Phänotypisierung“ trotz vielfach ge­äußerter Bedenken an. Auf Bundesebene haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auf die Ausweitung der polizeilichen DNA-Analysen zur „Stärkung der Sicherheit“ geeinigt. Es soll eine Anpassung der Strafprozessordnung geben, nach der DNA auch auf „äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter“ untersucht werden darf.(1) Bis jetzt darf die Polizei nur bestimmte Sequenzen der DNA zur Identitätsfeststellung analysieren und speichern, sowie das Geschlecht der Person bestimmen, von der eine DNA-Spur stammt. Letztes Jahr wurde zusätzlich die Verwandtensuche bei DNA-Reihenuntersuchungen (Massengentests) legalisiert.(2)

Überwachungsstaat Bayern

Nun prescht die bayerische Regierung vor: Der im Januar vom Innenministerium vorgestellte Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) soll im Eilverfahren beschlossen werden. Er beinhaltet neben den Analysen von äußeren Merkmalen und des Alters wie auf Bundesebene geplant, zusätzlich die Legalisierung der Bestimmung einer vermeintlichen „biogeografischen Herkunft“. Zudem soll die DNA-Entnahme zur Identitätsfeststellung massiv ausgeweitet werden. Die bayerische Polizei soll Menschen DNA-Proben entnehmen dürfen, wenn dies für die „Abwehr einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut erforderlich ist“. Das Rechtsgut kann beispielsweise ein „erhebliches Eigentum“ sein, dessen Erheblichkeit nicht weiter definiert ist.
DNA-Befugnisse sind nur ein kleiner Teil des „härtesten Polizeigesetzes seit 1945“ wie Jurist_innen den Entwurf bezeichnen.(3) Ab Sommer soll die Bayerische Polizei präventiv ohne konkrete Hinweise auf Straftaten ermitteln und Post von Verdächtigen beschlagnahmen, Telefone abhören und Online-Durchsuchungen durchführen dürfen. Auch hier reicht die Begründung der Gefahrenabwehr aus. Für Kritiker_innen wie die innenpolitische Sprecherin der Grünen in Bayern, Katharina Schulze, verschwimmt damit die in der Verfassung verankerte Grenze zwischen Nachrichtendienst und Polizei.(4) Auch ein Gutachten von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzesentwurf gegen europäisches und nationales Verfassungsrecht verstößt.(5) Da die CSU im Landtag die absolute Mehrheit hat, ist es unwahrscheinlich, dass das Gesetzesvorhaben trotz der Kritik von Opposition und Bedenken des bayerischen Datenschutzbeauftragten noch verhindert werden kann. Das bayerische Innenministerium begründete das Gesetz gegenüber Netzpolitik.org ironischerweise mit einer „Stärkung der Bürgerrechte“.(6)

Gefahr für Minderheiten

Nicht nur von Jurist_innen und Datenschutzrechtler_innen erntete das Gesetzesvorhaben Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sorgen sich um die Rechtssicherheit für Minderheiten in Deutschland.(7) Die Anwendungen von DNA-Phänotypisierung in Ermittlungen sind nur gewinnbringend, wenn die Ergebnisse der Analysen Merkmale von Minderheiten ergeben. Nur dann können die Ermittlungen auf eine überschaubare Gruppe von Verdächtigen eingeengt werden. Da der bayerische Gesetzentwurf keinerlei Einschränkungen vorsieht, wird es möglich, dass die Polizei Informationen aus diesen Analysen in Öffentlichkeitsfahndungen verwenden wird. Dies könnte zu einem zusätzlichen Diskriminierungseffekt für von Rassismus betroffene Menschen führen.
Befürworter_innen der Methode stellen das „genetische Phantombild“ gerne in eine Reihe mit Videoaufnahmen und betrachten die DNA als Beleg für einen dringenden Tatverdacht. Dies blendet aus, dass die Ergebnisse von DNA-Analysen mehrere Schritte der menschlichen Interpretation durch Gutachter_innen und Polizei durchlaufen. Ob Letztere ungeschult mit der Komplexität der statistischen Wahrscheinlichkeitswerte umgehen können, ist zweifelhaft. Wissenschaftler_innen weisen immer wieder auf die falsche Darstellung der Vorhersagegenauigkeit der Methoden hin.(8) Dass trotz dieser Kritik erneut dieselben falsch dargestellten Wahrscheinlichkeitswerte im bayerischen Gesetzesentwurf zu finden sind, spricht nicht dafür, dass ein fachgerechter Umgang mit der Methode Priorität hat. Es scheint der CSU-Regierung eher darum zu gehen, mit dem Thema „Terrorismus“ bei der Landtagswahl im Oktober zu punkten. So nannte Innenminister Joachim Herrmann als Beispiel für den Einsatz von DNA-Phänotypisierung zur Gefahrenabwehr „wenn die Polizei zum Beispiel die Werkstatt eines potenziellen Bombenbauers“ ausheben würde „ohne diesen aber am Tatort anzutreffen".(9) Gerade für diesen Einsatz wäre die Methode, die lediglich vage Hinweise geben kann, im Vergleich zu konventionellen Ermittlungsmethoden denkbar schlecht geeignet. Doch für Sicherheitpolitiker_innen ist der tatsächliche Praxisnutzen anscheinend zweitrangig. Der Ruf nach den neuen Methoden begann schon anlässlich eines Mordfalls in Freiburg im Oktober 2016, zu dessen Aufklärung sie laut Expert_innen nicht beigetragen hätten.

Praxisbeispiele stützen Kritik

Vor diesem Hintergrund scheinen die Sorgen um den Diskriminierungseffekt der Methoden berechtigt. Wie das aussehen kann, zeigen Präzedenzfälle. Bei einer Fachveranstaltung Ende März, die der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zusammen mit der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin organisierte, kamen mehrere dieser Beispiele zur Sprache. Anna Lipphardt, Kulturanthropologin der Universität Freiburg, untersucht in ihrer Forschung den ersten und bis jetzt einzigen deutschen Fall, wo offiziell die „biogeografische“ Herkunftsanalyse in einer Ermittlung verwendet wurde - und der auf spektakuläre Weise schiefging. Beim Fall des „Heilbronner Phantoms“ waren DNA-Spuren einer unbekannten Frau an vielen Tatorten in Deutschland, Österreich und Frankreich gefunden worden, so auch beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn, der später dem NSU zugeordnet wurde. Nach einer Bestimmung der „biogeografischen Herkunft“ in Osteuropa grenzte die Polizei die Ermittlungen schnell auf Romnija ein. In der Folge wurden hunderte Frauen zu Verdächtigen gemacht - die Ermittlungen gingen sogar noch weiter, nachdem bekannt wurde, dass die von der Polizei verwendeten Probenträger kontaminiert waren.
An einen jüngeren Fall mit ähnlichen Auswirkungen erinnerte Susanne Schultz, Politikwissenschaftlerin und GeN-Vorstandsmitglied. In Berlin Lichtenberg war im März 2017 ein totes Neugeborenes gefunden worden, dessen Mutter sich laut eines Isotopengutachtens in Südosteuropa aufgehalten haben soll. Aufgrund dieses Hinweises fokussierte die Polizei ihre Ermittlungen ausschließlich auf Frauen aus südosteuropäischen Ländern. 1.600 Frauen mit südosteuropäischer Staatsbürgerschaft oder dortigem Geburtsort wurden aufgefordert, DNA-Proben in einer DNA-Reihenuntersuchung abzugeben. Das Informationsblatt zur Einladung war so „missverständlich“ zusammengestellt, dass es mit einer richterlichen Anordnung zu drohen schien, wenn die Frauen sich nicht am eigentlich freiwilligen Test beteiligten.(10) Die Mutter des toten Neugeborenen wurde bis heute nicht gefunden.
Carsten Momsen, Jurist der Freien Universität Berlin wies bei der Fachveranstaltung darauf hin, dass verdachts­unabhängige Ermittlungen für Betroffene eine erhebliche Beeinträchtigung bedeuten. Sollte die DNA-Phänotypisierung legalisiert werden, ist zu befürchten, dass sich die Fälle häufen, in denen ausschließlich unter Angehörigen von Minderheiten ermittelt wird. Doch eine Verabschiedung des bayrischen Gesetzesentwurfs wird nicht das Ende der Debatte sein. Katharina Schulze kündigt bereits „eine Klagewelle vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof“ an.(11) Zudem führt die kritische Thematisierung des bayrischen Vorstoßes dazu, dass die komplexe Problematik von DNA-Phänotypisierung mediale Aufmerksamkeit erhält. Das wiederum kann dem Protest gegen ihre Legalisierung auf Bundesebene den nötigen Auftrieb verschaffen.

 

Fußnoten: