Symposium zur erweiterten DNA-Analyse
Das „genetische Phantombild” soll kommen. Auf einem Symposium in Freiburg tauschten Befürworter_innen und Kritiker_innen erweiterter DNA-Analysen ihre Argumente aus.
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In dieser Legislaturperiode wird es nicht mehr zu der Ausweitung der DNA-Analysen auf äußerliche Merkmale und „biogeografische Herkunft“ kommen, gegen die das Gen-ethische Netzwerk (GeN) zusammen mit 24 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen im April protestiert hatte.(1) Aber wie aus einer Beschlussvorlage zur Innenministerkonferenz Mitte Juni hervorgeht, hat Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Einführung des „genetischen Phantombilds“ zur Chefsache erklärt und auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) unterstützt diese Forderung.
Freiburger Wissenschaftler_innen um die Wissenssoziologin Veronika Lipphardt und die Kulturanthropologin Anna Lipphardt hatten schon im Dezember des letzten Jahres einen kritischen Offenen Brief veröffentlicht. Ihre Zweifel an Nutzen und Zielen der Technik stellte die Arbeitsgruppe bei einem Symposium im Bundesjustizministerium im März vor. Die anderen geladenen Expert_innen hingegen befürworteten die Technik, wenn auch angemerkt wurde, dass sie nicht ganz ausgereift sei. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, sind vier der sechs „unabhängigen“ Expert_innen Teil des EU-finanzierten Großprojektes VISAGE, das auf eine Weiterentwicklung und breit angelegte Anwendung der erweiterten DNA-Analysen angelegt ist.(2) Von einer Änderung der Gesetzeslage würden sie also direkt profitieren.
Die Freiburger Wissenschaftler_innen organisierten Anfang Juni ein eigenes Symposium, um kurz vor der Justizministerkonferenz Ende Juni den Argumenten der Kritiker_innen mehr Raum in der Debatte zu geben.(3) Eingeladen waren auch Befürworter_innen der Technik aus verschiedenen Praxis-Kontexten von Polizei bis Rechtsmedizin. Entsprechend versöhnlich eröffnete Veronika Lipphardt die Dialogveranstaltung: Es gehe nicht um eine grundsätzliche Ablehnung der Technologie, sondern um eine notwendige sachliche Debatte vor ihrer Einführung.
Methodische Schwachstellen
Bis zum Ende der Veranstaltung blieben die anwesenden Kriminalpolizist_innen dabei, bei Ermittlungen seien alle zusätzlichen Informationen über gesuchte Täter_innen hilfreich. Dabei lieferte die vielschichtige Kritik an der Technik genügend Anlass für Zweifel an ihrem Nutzen für Ermittlungsarbeiten. Der Populationsgenetiker Joachim Burger machte beispielsweise klar, dass genetische Variabilität und Migrationsbewegungen Bestimmungen einer „genetischen Herkunft“ schwer machen. Der Statistiker Fabian Staubach erläuterte, dass die im Gesetzentwurf genannten Zahlen zur Vorhersagewahrscheinlichkeit körperlicher Merkmale nicht dem tatsächlichen Stand der Wissenschaft entsprechen. Ein „genetisches Phamtombild“ zu generieren, sei durch die Methode (noch) nicht möglich, auch wenn der Innenminister das suggeriere. Daran schloss der Mathematiker Peter Pfaffelhuber an. Er erläuterte die statistischen Fallstricke der Methode. Bei Anwendung an Minderheitengruppen, die sich in der Ausprägung ihrer Haar-, Haut- und Augenfarbe von dem Rest der Bevölkerung unterscheiden würden, sei sie statistisch besonders fehleranfällig. Jedoch wird die Methode vor allem hier ihre Anwendung finden - würde doch die Aussage Hautfarbe „weiß“ im deutschen Kontext den Ermittlungsradius wenig eingrenzen können. Pfaffelhuber befasste sich auch mit der Verwandtensuche, die inzwischen im Schnellverfahren beschlossen wurde.(4) Bei einem Anteil von einem Prozent der deutschen Bevölkerung in der DNA-Analyse-Datei befindet sich für die meisten Einwohner_innen rein statistisch ein_e Verwandte_r dritten Grades in den Datenbanken. Bei Abgleich von Teiltreffern sei es zudem rein statistisch sehr wahrscheinlich, auf Zufallstreffer zu stoßen, die Ermittlungen in die Irre führen würden.
Wachsende Angstkultur
Von sozialwissenschaftlicher Seite gelang es Nicholas Buchanan, die Argumentation der Befürworter_innen diskursanalytisch auf wenige Argumentationsstränge herunterzubrechen und deren Logik zu hinterfragen. So würde oft ein internationaler Vergleich herangezogen, um zu kritisieren, Deutschland hinke in seiner Gesetzgebung hinterher. Unerwähnt bliebe, dass erweiterte DNA-Analysen in anderen Ländern oft sehr streng reguliert werden. Dies sei aber in den deutschen Gesetzentwürfen nicht vorgesehen. Ein weiteres prominentes Argument sei die Darstellung der Technik als objektiver und verlässlicher als subjektive Zeug_innen. Die DNA-Analyse würde oft als „biologischer Zeuge“ bezeichnet, als „natürliche Weiterentwicklung“ des Augenzeugenberichts. Dem entgegnete Buchanan, dass DNA nicht für sich sprechen könne, sondern der Interpretation durch Technik, Statistik und Wissenschaftler_innen unterläge. Buchanan kritisierte weiter, dass die Technik als Lösung für ein bestehendes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung dargestellt werde: Befürworter_innen sprächen von „Täterschutz“, wenn der Polizei aus Gründen des Datenschutzes nicht alle Methoden zur Verfügung gestellt würden. Letztendlich werde so die gesamte Gesellschaft als potenzielles Opfer konstruiert und Kritiker_innen als Kompliz_innen diffamiert. Rechte von Verdächtigten und Angeklagten blieben dagegen außen vor. Die Debatte sei ein Beispiel für die wachsende Angstkultur in Deutschland.
Rassistische Polizeipraktiken
Dass ein Vergleich mit der rechtlichen und praktischen Situation in anderen Ländern zu kurz greift, zeigte der Vortrag von Amade M’charek von der Universität Amsterdam. In den Niederlanden würden erweiterte DNA-Analysen wegen der strengen datenschutzrechtlichen Regulierungen nur sehr selten benutzt. Anhand internationaler Fallbeispiele illustrierte die Anthropologin die Probleme einer rassistischen Interpretation der Ergebnisse. Rassistische Wissenschaft liege nicht hinter uns, so M’charek, sondern habe sich „in unseren Laboren materialisiert“.
Warum xenophobe Einstellungen und Praktiken in der Polizeiarbeit keine Vergangenheit sind, thematisierte Daniela Hunold von der Deutschen Hochschule für Polizei Münster. Sie erläuterte das Zustandekommen einer problematischen „cop culture“ in der Polizei, und eines „polizeilichen Konservativismus“ mit Tendenzen zu fremdenfeindlichen Einstellungen. Dieser führe zu „ethnic profiling“, einem verstärkten Fokus der Polizeiarbeit auf Menschen, die äußerlich als „fremd“ wahrgenommen werden. An eine besonders dramatische Wirkung rassistischer Polizeipraxis erinnerte Anna Lipphardt: Beim „Heilbronner Phantom“ waren Spuren mit demselben DNA-Profil an höchst diversen Tatorten gefunden worden, unter anderem bei dem NSU-Opfer Michèle Kiesewetter. Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um eine Kontamination bei der Herstellung der Probenträger durch eine Wattestäbchenverpackerin. Doch unterstützt durch eine in Österreich durchgeführte Analyse der „biogeografischen Herkunft“, fokussierten die Ermittlungen auf Roma-Frauen. Eine Romni war aber nicht die Mörderin, sondern hatte nur die Wattestäbchen verpackt. Der rassistische Fahndungseifer ließ nicht einmal nach, als sich herausstellte, dass die DNA-Spur falsch war.
Protest bleibt notwendig
Ob und wie die das Missbrauchspotenzial in Bezug auf Minderheiten eingedämmt und Datenschutzverletzungen verhindert werden können konnte von den Symposiums-Teilnehmer_innen nicht beantwortet werden. Mehrmals wurde eine Verbesserung der polizeilichen Ausbildung vorgeschlagen. Doch dieser Lösungsansatz übersieht, dass wissenschaftliche Unsicherheiten die Polizeibeamt_innen im Zweifelsfalle nicht interessieren. Denn DNA-Analyseergebnisse dienen der Polizei häufig als Druckmittel gegen Verdächtigte, wie Thomas Bliwier es aus seiner Praxis als Strafverteidiger schilderte.
Susanne Schultz, Politikwissenschaftlerin und Vorstandsmitglied des GeN, vertrat im Abschlusspanel des Symposiums als Einzige eine klare Position gegen die erweiterten DNA-Analysen. Ihre Forderung ging noch weiter: Die DNA-Gesetzgebung solle insgesamt auf den Stand von vor ihrer letzten Ausweitung 2005 geändert werden. Sie hatte zuvor von der Kampagne „Finger weg von meiner DNA!“ und weiterem zivilgesellschaftlichem Widerstand gegen „DNA-Sammelwut“ berichtet.(5) Auch die Befürworter_innen scheuten sich nicht, Forderungen zu stellen. Dazwischen standen die Wissenschaftler_innen mit dem Wunsch nach einem respektvollen Austausch - klare politische Forderungen kamen so im Verlauf der Tagung zu kurz. Statt dessen entstand am Ende der Veranstaltung eine merkwürdige Stimmung des Konsenses über die Möglichkeit eines wissenschaftlich „richtigen“ Einsatzes der Technik, der die strukturellen institutionellen und rassistischen Rahmenbedingungen vernachlässigte. Doch die Entscheidungen von Seiten der Sicherheitspolitiker_innen folgen kaum wissenschaftlichen Argumenten. Es ist daher zweifelhaft, ob sie durch diese beeinflussbar sein werden. Das zeigen auch die noch immer falschen Vorhersagewahrscheinlichkeitswerte, die als Basis für Beschlüsse auf der Innenministerkonferenz herangezogen wurden.(6) Die Notwendigkeit für zivilgesellschaftlichen Protest gegen die polizeiliche DNA-Sammelwut und ihre neuen Spielarten bleibt also bestehen - erst recht, sollte das Thema „genetisches Phantombild“ zum Wahlkampfthema werden.
Isabelle Bartram ist Molekularbiologin und Mitarbeiterin des GeN.
Fußnoten:
(1) Stellungnahme: Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse!, 25.04.17, www.gen-ethisches-netzwerk.de/3542.
(2) VISAGE Consortium, www.visage-h2020.eu.
(3) Symposium „Erweiterte DNA-Analysen in der Forensik: Möglichkeiten, Herausforderungen, Risiken“ vom 9.-10. Juli, alle Vorträge auf www.stsfreiburg.wordpress.com.
(4) PM GeN, 27.06.17, www.gen-ethisches-netzwerk.de/3578.
(5) www.fingerwegvonmeinerdna.de.
(6) Beschlüsse der 206. Sitzung der Innenministerkonferenz 12.-14.06.17, www.innenministerkonferenz.de oder www.kurzlink.de/gid242f.