Der Fiskalpakt mit seiner “Schuldenbremse” - einfach erklärt.
Am 29.3. wird der Bundestag in erster Lesung über den “Fiskalpakt” befinden. Der verpflichtet die unterzeichnenden Staaten der Eurozone eine “Schuldenbremse” in ihren Verfassungen zu verankern, die eine weitere Kreditaufnahme faktisch verbietet. Übersteigt ihre Verschuldung 60 % ihres Bruttoinlandsproduktes, sollen sie zudem bestraft werden. Vernünftig denkt man. Täglich hören wir schließlich in den Nachrichten, dass die Staatsverschuldungen in den Euro-Ländern gigantisch sei. Und wer will schon gerne noch mehr Schulden haben? Aber was sehr vernünftig für Staaten klingt, würde jeder Privatmann, jede verantwortungsvolle Unternehmerin, für sich zurückweisen. Warum? Ich will es erklären.
Ohne Schulden gibt´s kein Häuschen, keine Fabrik, ...
Für große Vorhaben benötigt man Geld, oft sogar sehr viel Geld. Das gilt für einen kleinen Beamten, der ein Haus bauen möchte, genauso wie für eine Unternehmerin, die teure Maschinen benötigt, um ihre Produkte herzustellen. Im privaten Bereich sprechen wir von Ausgaben, bei Unternehmen von Investitionen. Wenn unser kleiner Beamter das Geld für sein Haus nicht von Oma und Opa geschenkt bekommt oder erbt, besorgt er sich das notwendige Geld bei seiner Bank. Die Schulden, die er da aufnimmt, sind in der Regel sogar ökonomisch sinnvoll. Die Kombination aus Erspartem, Kredit und gesparter Miete führt schließlich dazu, dass unser Beamter nach zwanzig oder dreißig Jahren sein Haus bezahlt hat. Im Rentenalter kann er nun umsonst dort wohnen. Stirbt er, vererbt er sein Haus seinen Kindern oder Enkel. Trotz ihrer Trauer über sein Ableben, wird es sie freuen, dass er nicht sein ganzes Leben in einer Mietwohnung wohnte.
Wenn unsere Unternehmerin den Kauf teurer Maschinen nicht aus ihren Rücklagen vollständig bestreiten kann, die sie aber zur Herstellung ihrer Waren benötigt, braucht auch sie wie unser kleiner Beamter einen Kredit. Gewährt ihr die Bank diesen, kann sie in neue Maschinen investieren. Sie schafft nun sogar Arbeitsplätze mit ihrer Investition - aber das ist ein anderes Thema und soll uns hier nicht weiter interessieren.
… keine Autobahn, Schule oder Schwimmbad.
Aber nicht nur einfache Menschen und Unternehmen haben manchmal größere Ausgaben oder Investitionen zu tätigen. Auch ganze Gesellschaften - Gemeinden, Regionen, ja für ganze Staaten - gilt das. Beispielsweise benötigt eine Gesellschaft Straßen, damit Güter transportiert werden können oder Schulen und Universitäten, damit die Arbeitskräfte von morgen gut ausgebildet werden. Die Liste ließe sich leicht verlängern. Ihnen werden sicherlich gleich eine ganze Reihe weiterer Beispiele einfallen. Straßen, Schulen oder Schwimmbäder werden über Jahrzehnte genutzt. Deshalb ist es nur logisch, dass die Investitionen über Jahre finanziert werden. Das macht der Staat dann genauso wie unser kleiner Beamter oder unsere Unternehmerin durch Schulden und beteiligt auf diese Weise dann auch nachkommende Generationen an diesen Investitionen.
Stimmt´s? Wer Schulden hat, ist arm.
Aber die eigentlich spannende Frage ist nun: Haben unser kleiner Beamter und unsere Unternehmerin eigentlich Schulden? Ja, höre ich sie in Gedanken rufen! Aber sind sie auch verschuldet oder gar überschuldet? Schauen wir uns unsere Unternehmerin an. Sagen wir, die Maschinen kosteten 400.000 EUR, ihr Jahresumsatz betrüge 600.000 EUR. Würde man ihr “Bruttojahresprodukt” in Relation zu ihren Schulden setzten, hätte sie eine Verschuldungsquote von 66,7%. Viel, oder? Aber im Vergleich zu unserem kleinen Beamten wäre es eher ein Witz, wenn wir annehmen, dass sein Haus 200.000 EUR gekostet hat und “nur” 50.000 EUR im Jahr verdient. Seine Verschuldungsquote betrüge satte 400%! Das scheint nun aber nun wirklich viel zu sein, oder? Oder doch nicht? Die Kredittilgungrate von ungefähr 1.000 EUR im Monat kann er sich jedenfalls leisten, immer noch im Biomarkt einkaufen und mit seiner Familie jährlich in Urlaub fahren.
Aber sind nun unser kleiner Beamter und unsere Unternehmerin überschuldet? Bei der Unternehmerin ist die Sache eindeutig. Ihre Bilanz weist zwar einen Bankkredit als Passiva von 400.000 EUR aus, aber auf der Aktiva-Seite steht auch der Wert ihrer Maschinen i. H. v. 400.000 EUR. Vermögenstechnisch ein glattes Nullsummen-Spiel. Ähnlich auch bei unserem kleinen Beamten. Auch er hat natürlich erhebliche Bankschulden. Aber ihnen gegenüber steht der Wert seines Hauses. Wir halten also fest: Beide haben zwar Schulden, aber auch beträchtliche Vermögen. Unterm Strich sind sie beide nicht überschuldet, ihre Anschaffungen und Investitionen sind schlicht vermögensneutral.
Auch für das deutsche Grundgesetz galt bis zum Jahr 2009 ein ähnliche Logik. Schulden durften aufgenommen werden, wenn dafür in Sachwerte investiert wurde. Für Straßen, Schul- und Universitätsgebäude konnten also Kredite aufgenommen werden, weil dafür Sachwerte geschaffen wurden. Nun erzählten uns viele PolitikerInnen, dass wir zukünftigen Generationen deshalb hohe Schulden hinterlassen würden und beschlossen eine so genannte Schuldenbremse. Was sie aber verschwiegen: Den kommenden Generationen werden nicht nur die Verbindlichkeiten, sondern auch gigantische Vermögenswerte hinterlassen. Übrigens, nur zum Vergleich: Die Verschuldungsquote (Relation Staatsschulden zum Bruttoinlandsprodukt) Griechenlands betrug 2011 143%, die von Deutschland 81,8 %. Und was sagt das nun aus? Überlegen Sie selbst. Ach ja: Der Schuldendienst des Bundes liegt übrigens bei 15 % der Haushaltseinnahmen. Hört sich viel an. Aber nur zum Vergleich: Der Schuldendienst unseres kleinen Beamten beträgt 24% (12.000 EUR Schuldendienst in Realation zu 50.000 EUR Einkommen). Zu viel? Nun ja: Bei der Miete sagt man, die solle nicht mehr als ein Drittel des Einkommens betragen. Da ist er locker drunter und irgendwann gehört ihm sein Haus sogar.
Pleite durch “Schuldenbremse” - geht das?
Kehren wir also zurück zu unserem kleinen Beamten und unserer Unternehmerin. Nehmen wir einmal an, die “Schuldenbremse” oder der Fiskalpakt würde auch für diese beiden gelten. Was würde dann passieren? Fangen wir mit unserer Unternehmerin an. Ihr würde nun auferlegt, 5% vom übersteigenden Teil der erlaubten Schulden abzubauen. In unserem Beispiel also 5% von 26.800 EUR (= 6,7% von 400.000 EUR, weil eine Verschuldungsquote von 60% erlaubt wäre). Selbst wenn wir davon ausgehen, dass unsere Unternehmerin die 1.340 EUR zusätzlich aufbringen kann, um sich zu entschulden, hat sie nun ein weiteres Problem: Sie muss nun ausgeglichen wirtschaften. Ihr “Haushaltsplan”, also die Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Jahres, müssen ausgeglichen sein. Was würde nun geschehen, wenn ein weiterer Großkunde ihre Waren bestellen wollen würde? Sie müsste den Auftrag ablehnen. Warum? Sie hätte einfach nicht genügend Rücklagen, um in weitere Maschinen zu investieren. Weitere Kredite, um die notwendigen Maschinen zu kaufen, wären ihr durch die “Schuldenbremse” im Fiskalpakt schlicht untersagt. Wir ahnen es bereits: Die Schuldenbremse ist gar keine Schuldenbremse. Denn den Schulden stünden ja in Form von Maschinen Vermögenswerte gegenüber. Was aber gebremst würde, wären die unternehmerischen Aktivitäten unserer Unternehmerin. Völlig klar, dass sich kein Unternehmen auf eine solche Weise selbst regulieren (besser: strangulieren) würde.
Was aber mit unserem kleinen Beamten bei seiner Verschuldungsquote von 400% passieren würde, möchten wir uns daher gar nicht erst ausmalen. Wahrscheinlich würde ihm die EU-Kommission verbieten, weiterhin Essen im Biomarkt für seine Familie zu kaufen oder in Urlaub zu fahren. Das gesparte Geld ginge in den Schuldendienst. Gleichzeitig hätten auch seine Frau und seine Kinder zu arbeiten, damit der Kredit schneller getilgt werden kann und die erlaubte Schuldenquote von 60% erreicht wird. Dass seine Kinder dann keine gute Ausbildung mehr erhalten können und später vielleicht von Hartz-IV leben müssen - egal! Aber halt, denken Sie, das ist doch übertrieben! Stimmt. Wahrscheinlich würde unserem kleinen Beamten nur eine Privatisierungsempfehlung gegeben. Er hätte sein Haus zu verkaufen, die Schulden zu begleichen und das Haus vom neuen Besitzer zu mieten. Ökonomisch würde ihm dieser Schritt zwar teuer zu stehen kommen, seine Schuldenquote läge aber bei fantastischen 0%!
Schulden sind keine Lösung? Keine Schulden sind aber auch keine Lösung.
Wir sehen also: Der Fiskalpakt sorgt dafür, dass Investitionen nicht mehr getätigt werden. Er bewirkt wenig gegen Überschuldung, dafür aber als hartes Investitionshindernis: Unser kleiner Beamte baut kein Haus, unsere Unternehmerin kauft keine neuen Maschinen. Denn: Verschuldung ist verboten, sagt der Fiskalpakt auf Wunsch der deutschen “Schuldenbremsen”-Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne. In Deutschland erdacht, soll die “Schuldenbremse”, die wir hier ab jetzt der Genauigkeit willen Investitionsbremse nennen wollen, in die Euro-Länder exportiert werden.
Aber der Verschuldung der Staaten muss doch Einhalt geboten werden, denken Sie immer noch. Recht haben Sie! Nur: Ob unser kleiner Beamter bzw. unsere Unternehmerin Kredit von der Bank bekommt, entscheidet die Bank nicht nach dem Grad der Verschuldung, sondern nach der Wahrscheinlichkeit, dass der Zins- und Tilgungsdienst durchgehend bedient werden kann. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass die Schulden auch abbezahlt werden können und die Bank ihr Geld bekommt. Dafür sind aber die erwarteten Einnahmen entscheidend. Ein Beamter ist da in der Regel ein sicherer Bediener, ebenso ein Unternehmen mit einem guten Geschäftsmodell. Kritisch wird es nur, wenn das Einkommen des Beamten oder die Erlöse des Unternehmens zurückgehen.
Das gilt natürlich auch für einen Staat, der Investitionen tätigt. Er investiert in Straßen, in Schulen und Universitäten oder in Forschung. Damit schafft er die Grundvoraussetzung dafür, dass Unternehmen und Menschen Gewinne und hohe Löhne erzielen können. Sicher, die Staaten haben in den vergangen Jahrzehnten viele Schulden gemacht. Aber gleichzeitig haben sie auch viel investiert: Ein Netz von Straßen und Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Krankenhäuser, die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Sie sehen, wir hinterlassen unseren Kindern nicht nur Schulden, sondern auch beträchtliche Vermögenswerte. Die Kredite zahlt der Staat wie unser kleiner Beamter und unsere Unternehmerin aus seinen laufenden Einnahmen. Seine Einnahmen sind die Steuern auf die Einkommen seiner Bürger. Und mehr noch: Durch gezielte Investitionen kann der Staat einem Absinken der Einnahmen in einer Krise entgegenwirken - so, wie in unserem Beispiel die Unternehmerin die erhöhten Kreditraten ohne Probleme aus dem lukrativen Großauftrag refinanzieren und zugleich durch die höheren Einnahmen in der Folge einen Gewinn erzielen würde.
Kritisch wird es für den Staat wie bei unserem kleinen Beamten oder unserer Unternehmerin also erst, wenn seine Einnahmen zurückgehen. So sind z. B. die Spitzensätze der Einkommenssteuer in den USA von 1950 bis heute von 90% auf 35%, in Deutschland von 95% auf 45%, in Frankreich von 60% auf 40% und in Schweden von 87% auf 56,6% gesenkt worden. In Deutschland wurde bekanntlich zudem die Vermögensteuer ausgesetzt - das ist ungefähr so, als würde unser kleiner Beamter freiwillig auf die Hälfte seines Einkommens verzichten oder unsere Unternehmerin ohne Not die Preise für ihre Waren halbieren. Dann hätten beide wohl tatsächlich ein Problem mit ihren Kreditraten.
Verrückt, verrückter, fiskalgepakt
Aber was macht der Fiskalpakt? Statt die Staaten zu zwingen, ihre Einnahmen durch sinnvolle Steuergesetzgebung zu erhöhen, sorgt er für eine Investitionsbremse, die nur dazu führt, dass die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für eine prosperierende Ökonomie immer schlechter werden. Das ist so verrückt, also würde man einem Unternehmen in einer kritischen Phase verbieten, in neue Maschinen zu investieren und zwingen, weiter mit den alten zu arbeiten. Die Folge dürfte klar sein: die Pleite wird wahrscheinlicher statt unwahrscheinlicher.
Dabei ist das quasi erzwungene Handeln der Investitionsbremse nicht nur volkswirtschaftlicher Unfug, sondern auch noch sozial fragwürdig: Eine funktionierende Infrastruktur, umfassende Bildung, ein funktionierendes Netz von Kindertagesstätten usw. nützt der ganzen Bevölkerung - egal ob arm, ob reich - aber besonders jenen, die hierauf in bestimmten Lebenslagen angewiesen sind und sich die Leistungen nicht “privat erkaufen” können. Faktisch verlangt man also durch die Investitionsbremse von den ärmeren Schichten, dass sie sich gleich zu jenen verhalten, die viel Vermögen haben, um einen Kita-Platz, ein Krankenhausbett oder eine Eintrittskarte ins Theater zu erhalten. Dass diese Gleichheit praktisch eine Ungleichheit ist, liegt auf der Hand. Aber ich wollte hier nicht moralisch werden.
Der Wahnsinn wird in Stein gemeißelt
Der Fiskalpakat macht die als “Schuldenbremse” euphemistisch bezeichnete Investitionsbremse zu einem unumkehrbaren völkerrechtlichen Instrument der Haushaltspolitik. Mit einer Verfassungsänderung bekäme man in Deutschland die beschlossene Investitionsbremse zwar wieder aus dem Grundgesetz, aber nicht aus dem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag über “Stabilität, Koordinierung und Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion”. Pacta sunt servanda. Der Fiskalpakt ist deshalb ein besonderer Clou der Neoliberalen. Setzen sie ihn durch, haben sie ihr ökonomisches Paradigma in Stein gemeißelt. Die Investitionsbremse sorgt, wie dargestellt dafür, dass entweder die öffentliche Daseinsversorgung (Bildung, Infrastruktur, soziale Rechte) gekürzt oder das Tafelsilber verscherbelt werden muss. Ob die FDP oder andere neoliberale Parteien dann noch gewählt werden, oder nicht, ist egal. Sie können sich auch auflösen - ihr politisches Ziel haben sie mit der Verabschiedung des Fiskalpaktes erreicht.
Dass der Bundestag außerdem durch den Fiskalpakt faktisch sein Haushaltrecht - mithin das wichtigste Recht des Parlaments - verliert, wenn Deutschland die Verschuldungskritierien überschreitet, darüber wollen wir uns schon gar nicht mehr aufregen. In anderen Ländern werden gleich ganze Regierungen von der Troika aus EU, IWF und Weltbank installiert. Was ist dagegen schon der Verlust des parlamentarischen Haushaltsrechts? Aber vielleicht wählen die Franzosen Hollande ja noch zum Präsidenten und dieser macht etwas für einen Sozialdemokraten der neueren Zeit sehr untypisches und wendet sich gegen ein neoliberales Vorhaben, in dem er den Vertrag, wie im Wahlkampf angekündigt, neu verhandelt. Auf die SPD, die der Investitionsbremse im Grundgesetz oder in der hessischen Verfassung bereits zustimmte, braucht man auf jeden Fall nicht zu hoffen.