Ein Gespenst geht um ...

Berliner Initiative zur Enteignung profitorientierter Wohnungsunternehmen

Von DDR 2.0 bis zur Wiederkehr der Gulags reichen die Angstbilder, die in Kommentaren von FAZ bis Welt aufgerufen werden. Kollektivierung von dem, was man früher wohl Schlüsselindustrien genannt hat, werden in den sichtlich ungeübten Leitmedien wieder zum Thema - von einer Diskussion zu sprechen, wäre wohl noch übertrieben. Was ist passiert?

In Berlin hat die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" am 6. April den Startschuss zur Unterschriftensammlung gegeben. Gesammelt wird für einen sog. Beschlussvolksentscheid, mit dem der Senat von Berlin aufgefordert wird, ein Gesetz zu erlassen, mit dem profitorientierte Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen in Berlin enteignet werden. Die Unterschriftensammlung startete parallel zu einer bundesweit koordinierten Demonstration gegen den "Mietenwahnsinn", bei der allein in Berlin ca. 40.000 Menschen auf die Straßen gingen. Bereits am ersten Tag wurden ca. 15.000 Unterschriften gesammelt. 20.000 Unterschriften werden für die erste Stufe des Volksentscheides benötigt.

Wie konnte es so weit kommen?

Die Debatte über das geplante Enteignungs-Volksbegehren hatte jedoch bereits in den Monaten zuvor an Fahrt aufgenommen. Das Thema Wohnen wurde von den meisten Parteien in den letzten Jahren als "die neue soziale Frage" ausgerufen, ohne dass dies bislang zu tatsächlich wirksamen Maßnahmen geführt hatte. Die sog. Mietpreisbremse war von vornherein so zahnlos konzipiert, dass sie den Mietanstieg in den überhitzten Wohnungsmärkten nicht einmal spürbar verlangsamt hat. Jedes Jahr fallen mehr Wohnungen aus der sog. Sozialbindung als neue sozialgebundende Wohnungen entstehen. Private Investitionen zielen entweder auf den Neubau von Wohnungen im oberen Preissegment oder auf (energetische) Modernisierungen, deren Kosten dauerhaft auf die MieterInnen umgelegt werden können und die sich damit als eine zentrale Strategie für Mieterhöhung in den Bestandsmieten über den lokalen Mietspiegel hinaus entwickelt haben.

Berlin ist von diesem Mietenanstieg mit am stärksten betroffen. Der Berliner Senat hatte - auch unter "linken" Regierungen - in den 90er und 2000er Jahren über 200.000 Wohnungen zu Schleuderpreisen verkauft. Mit dem "aktivierten" Vermögen sollten Schulden getilgt werden. Zugleich wurden die landeseigenen Wohnungsgesellschaften auf Profit getrimmt. Im Rahmen der sog. In-Sich-Verkäufe mussten die Gesellschaften Kredite aufnehmen, mit denen sie Wohnungen von anderen öffentlichen Gesellschaften aufkaufen mussten. Der Verkaufserlös floss in den Landeshaushalt, während die Kredite von den Mieter*innen über die Mieten abbezahlt werden müssen. Über viele Jahre flossen Gewinne der landeseigenen Wohnungsgesellschaften in den Landeshaushalt. Öffentliche Liegenschaften wurden an den Höchstbietenden verkauft. Noch im Jahr 2011 sah die Berliner Politik kein Problem auf dem Wohnungsmarkt. Steigende Mieten wurden in einer zynischen Wendung als Ausweis der Aufwertung Berlins gewertet. Der Mietenanstieg traf dabei auf eine soziale Konfiguration der Stadt, die noch immer von einem hohen Anteil von Transferleistungsempfänger*innen und niedrigen Löhnen geprägt ist.

Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2007/08 entwickelte sich aus dieser Gemengelage ein explosives soziales Gemisch. Mangels profitabler Anlagemöglichkeiten und getrieben von historisch niedrigen Zinsen setzte ein Run des internationalen Kapitals auf das "Betongold" zunächst in den Metropolen und zunehmend in allen nicht stagnierenden Städten ein. Finanzinvestoren entdeckten dabei in Berlin insbesondere in den ehemaligen öffentlichen Wohnungsbeständen Anlageobjekte mit beträchtlichem "Wertsteigerungspotential". Sie trafen dabei auf eine Politik, die zum einen ihre Gestaltungsfähigkeit durch den Verkauf der eigenen Wohnungsbestände selbst beschnitten hatte, darüber hinaus jedoch auch über lange Zeit die eigenen Wohnungsbaugesellschaften vor allem als Wirtschaftsunternehmen betrachtete und nicht als Instrumente, um politisch auf den Wohnungsmarkt Einfluss nehmen zu können - sei es durch öffentlichen Wohnungsbau oder Preisdämpfungspolitik im Bestand.

Die Konflikte nehmen zu

So vielfältig wie die Probleme sind auch die sozialen Konflikte, die ab den 2010er Jahren explosionsartig zunehmen. Eine exemplarische Auswahl: Im Prenzlauer Berg kämpfen Mieter*innen einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft gegen deren Mieterhöhungspläne durch Modernisierung. Am Kottbusser Tor versucht Kotti&Co die soziale Zeitbombe der auslaufenden Sozialbindungen der dortigen Wohnungen zu entschärfen.1 Auf dem Kreuzberger "Dragonerareal" verhindert eine Initiative den Ausverkauf der Liegenschaft zum Höchstpreis durch die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA). Sie sorgt dafür, dass der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Bundesrat in dieser Frage eine empfindliche Niederlage einstecken muss, die zum Ausgangspunkt für eine zaghafte Abkehr vom Höchstbieter-Verfahren beim Verkauf staatseigener Liegenschaften führt. In der Otto-Suhr-Siedlung organisieren sich Mieter*innen, um sich gegen die Verdrängung durch energetische Modernisierung in Beständen der Deutsche Wohnen zu wehren. Sie können gegen alle Wahrscheinlichkeiten - auch auf Grund einer offensiven Nutzung bezirklicher Handlungsmöglichkeiten durch den örtlichen Baustadtrat - eine Sozialvereinbarung erzwingen, die zwar die - zum Teil noch immer erheblichen - Mietsteigerungen nicht vollständig verhindert, aber insbesondere die besonders einkommensschwachen Mieter*innen besser schützt als die gesetzlichen Minimalstandards. Unter dem Hashtag #besetzten finden immer wieder Besetzungen statt, die jedoch auf Grund der harten Berliner Linie zum Umgang mit Hausbesetzungen selten länger Bestand haben. Viele der Auseinandersetzungen finden dabei im Klein-Klein des lokalen Konflikts statt, während einzelne Initiativen stadt- und bundesweite Sichtbarkeit erlangen.

Die privaten Investoren rücken in den Fokus

Während in den ersten Jahren des neu aufkommenden Mieter*innenprotests noch vor allem die marktideologisch und haushälterisch geprägte Politik und deren fatale Folgen im Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung steht, geraten ab Mitte der 2010er Jahre auch die Profiteure dieser Politik in den Fokus des öffentlichen Interesses: die finanzmarktorientierten Immobilieninvestoren. Besonders sticht dabei Berlins größter privater profitorientierter Vermieter heraus: die Deutsche Wohnen (DW). Als Unternehmenstochter der Deutsche Bank gegründet, expandierte die DW vor allem durch den Ankauf von ehemals öffentlichen Beständen (u.a. GSW und GEHAG) und hält inzwischen ca. 110.000 Wohnungen in Berlin. 2017 spitzte sich die Kritik an der DW zu. Im Wochentakt berichten verschiedene Berliner Medien unter anderem über Probleme mit Instandhaltung, Schimmel oder nicht funktionierenden Heizungen und Fahrstühlen. Zugleich erfährt die (energetische) Modernisierung durch die Organisierung und den Protest des "Bündnisses Otto-Suhr-Siedlung+Umgebung" (BOSS&U) als Instrument zur Mietsteigerung durch die DW eine größere öffentliche Aufmerksamkeit. Schließlich sieht sich das Abgeordnetenhaus von Berlin gezwungen den CEO von DW in den Ausschuss für Wohnen und Stadtentwicklung vorzuladen. Der weigert sich jedoch, der Einladung zu folgen und entsendet lediglich die Pressesprecherin des Unternehmens - eine Provokation, die entsprechend parteiübergreifend kommentiert wird.

Enteignung am Horizont

Die Initiative Kotti & Co hatte schon frühzeitig die Rekommunalisierung der Bestände am Kottbusser Tor gefordert. Ein großer Teil dieser Bestände gehört zum sozialen Wohnungsbau und droht in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung herauszufallen. Die DW ist in diesen Beständen einer der größten Vermieter. Kotti & Co operierte schon früh unter dem Motto "Wir wollen unsere Häuser zurück" mit dem Begriff der Enteignung bzw. Vergesellschaftung. Die Argumentation ist einfach: die Kosten für die Wohnungen des sozialen Wohnungsbau sind bereits vielfach durch die Mieter*innen und die öffentliche Hand bezahlt worden. Rekommunalisierung hieße dementsprechend lediglich die Häuser denen zu geben, die sie längst bezahlt haben. Mit der Kritik an der DW als Inbegriff eines Immobilienfinanzinvestors erhielt diese Diskussion neuen Schwung. Auf Demonstrationen war der Slogan "Ganz Berlin hasst die Deutsche Wohnen" zwischen verschiedenen Milieus und politischen Spektren konsensfähig. Warum nicht darüber nachdenken, wie man diesen Konzern und - wichtiger noch - das, wofür er steht, aus der Stadt drängen kann? Inzwischen hatte sich eine stadtweite Vernetzung der DW-Mieter*innen (neu)gebildet, die mit jedem Treffen anwuchs. Mieter*innen anderer Immobilieninvestoren wie Akelius und Vonovia folgten dem Beispiel. Die soziale Basis für die Enteignungsforderung wuchs.

Art. 15 Grundgesetz - ein juristisches Artefakt

"Für die SPD-Fraktion war die Einbindung der Sozialisierung in das Grundgesetz von entscheidender Bedeutung. Art. 15 GG war für die SPD der tragende Grund, dem Gesamtwerk des Grundgesetzes zustimmen zu können.

Unabhängig davon bestand aber auch für die CDU der Grundkonsens über die Sinnhaftigkeit einer Sozialisierungsermächtigung."2

Nach Artikel 15 des Grundgesetzes können unter anderem Grund und Boden sowie Produktionsmittel zum Zweck der Vergesellschaftung enteignet werden. Der Artikel ist Ausdruck eines wie auch immer diffusen kapitalismuskritischen Grundkonsenses unter den Parteien im frühen Nachkriegsdeutschland. Er steht für den Willen der Verfassungsgebenden Versammlung, die zukünftige soziale Ordnung in Deutschland nicht verfassungsmäßig auf eine privatkapitalistische Marktwirtschaft festzuschreiben. Den Hintergrund für diese Offenheit bilden massive Streiks und Sozialisierungsforderungen, insbesondere in Bereichen der Schwerindustrie, die den Prozess der Entwicklung des Grundgesetzes begleiteten.

Insofern wurde in Artikel 15 GG ein gesellschaftliches Kräfteverhältnis konserviert, das nach 30 Jahren neoliberalen Durchmarschs buchstäblich aus einer anderen Zeit stammt. Dabei stellt es sich gewissermaßen als historischer Glücksfall heraus, dass der Artikel seit Gründung der BRD - im Gegensatz zu Artikel 14 (der Grundlage ist für Enteignungen z.B. zum Zweck des Autobahnbaus, oder um Braunkohleabbau zu ermöglichen) - nie gesellschaftliche Wirksamkeit erlangte. Denn so wurde er zum einen nie verändert. Er wurde darüber hinaus aber auch nicht durch Richterrecht oder entsprechende Kommentierungsliteratur im Sinne des neoliberalen Zeitgeistes eingehegt. Maßgebliche Kommentierungen - auch aus konservativer Feder - sind dementsprechend enteignungsfreundlich und schließen z.B. in Fragen der Entschädigung auch eine nominelle Entschädigung (also durch einen symbolischen Betrag, ohne Bezug zum Marktwert) nicht aus.

Der Bezug auf den Artikel 15 GG verweist zugleich auf Stärken und Schwächen der aktuellen mietenpolitischen Bewegung. Denn mit der Enteignungsinitiative setzt die mietenpolitische Bewegung auf die institutionelle Macht (K. Dörre) des Grundgesetzes. Sie versucht damit ein rechtlich konserviertes Kräfteverhältnis zu aktualisieren und zur Durchsetzung in einem feindlichen Umfeld zu nutzen. Sie setzt damit bewusst oder unbewusst auf die relative Autonomie des rechtlichen Feldes, um damit Ziele durchzusetzen, die unter den aktuellen Kräfteverhältnissen sonst nicht erzwingbar wären.

Der Artikel 15 GG ist ein besonders drastischer Fall eines konservierten Kräfteverhältnisses. Die Aktivierung dieses Artikels lässt die Deutung zu, dass der Mieter*innenbewegung eine hegemoniale Verschiebung gelungen ist. Sie hat die Eigentumsfrage wieder auf die politische Agenda gesetzt und setzt damit einen Rahmen, in den sich auch andere Interessen und Kämpfe einordnen können. Neben der wohnungspolitischen Frage im engeren Sinne gerät damit auch die Legitimation von Privateigentum als Form der Aneignung in die gesellschaftliche Diskussion. Die Wucht der Initiative ist jedoch nur damit zu erklären, dass durch Artikel 15 GG in Verbindung mit den Instrumenten der Volksgesetzgebung die Diskussion mit einer unmittelbaren Durchsetzungsperspektive verbunden ist (wie offen auch immer). Die hegemonialen Eliten haben diese Gefahr durchaus erfasst und bekämpfen die Initiative in einem Ausmaß, das weit über die lokale Bedeutung hinaus weist. Die Auseinandersetzung um die Sozialismus-Äußerungen des Juso-Vorsitzenden Kevin Kühnert können in diesem Sinne auch verstanden werden als eine Auseinandersetzung darüber, wie weit das Terrain des politisch Sagbaren bereits verschoben wurde.

Ihre gesellschaftliche Mächtigkeit zieht die Kampagne also aus der Anwendung eines Artikels, der seine eigene Zeit überlebt hat. Damit ist auch die potentielle Schwäche angezeigt: institutionelle Macht ist immer auch geliehene Macht. In der Durchsetzung stützen sich die Parteien nicht auf Ihre eigenen Machtressourcen sondern auf diejenigen des (Rechts-)Staates. Sie sind darüber hinaus jedoch auch gezwungen, ihre Forderungen in den Kategorien des Rechts zu formulieren. Sie nehmen damit auch in Kauf, dass die Forderungen schließlich im Rahmen des Rechtssystems unter den aktuellen Hegemonieverhältnissen legitimiert werden müssen. Dabei kann die Mieter*innenbewegung auf eine (wachsende) Diskursmacht zurückgreifen, um auf diese hegemonialen Verhältnisse auch im Rahmen des Rechtssystems Einfluss zu nehmen. Ihr stehen jedoch in den aktuellen gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen keine Instrumente der direkten Unterbrechung (Streiks, Mietstreiks, Besetzungen) zur Verfügung, mit denen sie unmittelbar Macht ausüben kann.

Dieses Dilemma bei der Anwendung institutioneller Macht kommt besonders in der Diskussion um die Entschädigung für die Enteignung zum Ausdruck. Nach Artikel 15 GG muss die Enteignung gegen eine Entschädigung erfolgen. Politisch betrachtet die Mehrheit der Initiative eine nominelle Entschädigung als richtige Forderung. Zugleich werden durch die Initiative jedoch auch Entschädigungsmodelle kommuniziert, die mehrere Mrd. € Entschädigung bedeuten würden. Damit wird deutlich, wie sich die Form des rechtlichen Terrains in die Auseinandersetzung einschreibt. Die Nutzung institutioneller Macht fordert einen Preis: die politischen Ziele muss die Initiative durch das Nadelöhr des Rechts hindurch formulieren, was auf die in dieser Form realistisch formulierbaren Forderungen zurückwirkt. Die Frage der Entschädigung wiederum ist Ausgangspunkt für politische Diskussionen. Verschiedene Gruppen fordern, die Logik des juristischen Feldes bewusst zu ignorieren und bestehen auf der entschädigungslosen Enteignung. Die Durchsetzungsstrategie für diese Forderung, die bewusst die Logik der genutzten Machtressource zurückweist, bliebt jedoch ungeklärt. Eine produktive Wendung dieses politischen Dissenses wird davon abhängen, dass alle Beteiligten sich der Widersprüchlichkeit des Terrains bewusst sind, auf dem die Kampagne geführt wird, um auf dieser Grundlage eine produktive Arbeitsteilung zu entwickeln.

Fazit - Druck wirkt

Die Kampagne DW & Co enteignen bewegt sich politisch und juristisch auf völligem Neuland. Unabhängig davon, ob die Enteignung am Ende durchgesetzt werden kann, zeigt die Kampagne jedoch bereits Wirkung. Die Politik steht unter Druck wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um dem Ruf nach Enteignung etwas entgegenzusetzen. In Windeseile will die Rot-Rot-Grüne Senatskoalition in Berlin einen Mietendeckel durch Landesrecht einführen. Die Immobilienwirtschaft fürchtet unterdessen um ihren Ruf und unterbreitet ihrerseits über ihr Branchenorgan Immobilienzeitung Reformvorschläge, darunter: die Rücknahme der Börsengänge von Wohnungsunternehmen, Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und die Legalisierung von Besetzungen bei Leerstand.3

In den Worten des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer (GdW): "Selbst wenn die Maximalforderung der Initiative rechtlich, politisch, juristisch und finanziell auf wackligen Füßen steht, dient sie dazu, deren untergeordnete Ziele wie eine starke Einschränkung der Modernisierungsumlage oder eine weitere Verschärfung der Mietpreisbremse bis hin zu regionalen Mietendeckeln oder Mieterhöhungsstopps durchzusetzen."4

The fear is on the other side now!

Anmerkungen

1) Nach Auslaufen der Sozialbindung kann die Miete unmittelbar auf den Satz der bisherigen sog. Kostmiete erhöht werden. Auf Grund der völlig überhöhten Berechnung dieser Kostmiete im alten Berliner sozialen Wohnungsbau liegt sie meist deutlich über dem Mietspiegel.

2) Dr. Reiner Geulen: "Rechtliche Stellungnahme - Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin" Nov. 2018.

3) https://www.immobilien-zeitung.de/100 0061155/raus-aus-wohnungsnot-liste-iz-redaktion.

4)  GdW: "Bezahlbare Wohnungen für alle. Kein #Enteignungswahnsinn".

Kalle Kunkel ist in der AG Starthilfe der Kampagne Deutsche Wohnen & Co. Enteignen und des Mieterprotests bei der Deutsche Wohnen. Er hat bereits beim Mietenvolksentscheid mitgewirkt und ist in der Interventionistischen Linken Berlin organisiert.