Undokumentierte Arbeit und die Autonomie der Migration
In "Weltmarkt für Arbeitskraft" argumentierte Lydia Potts, dass der Begriff des Ausländers den "Zusammenhang von industrieller Produktion und Import von Arbeitskraft" (Potts 1988:12) unsichtbar mach
"Es besteht kein Zweifel, dass nur äußerstes Elend die Menschen veranlasst, die Heimat zu verlassen, und dass die Kapitalisten die eingewanderten Arbeiter in gewissenlosester Weise ausbeuten. Doch nur Reaktionäre können vor der fortschrittlichen Bedeutung dieser modernen Völkerwanderung die Augen verschließen" (Lenin 1913). In ihrer Einleitung zu "Weltmarkt für Arbeitskraft", die vor knapp fünfzehn Jahren erschien, argumentierte Lydia Potts, dass der Begriff des Ausländers, wie er in der Migrationsforschung der 1980er Jahre weitgehend verwendet wurde, den "Zusammenhang von industrieller Produktion und Import von Arbeitskraft" (Potts 1988: 12) unsichtbar mache. Zugleich verweist Potts auf die Mängel der theoretischen Annäherungen an die Migrationsfrage, die sich einer polit-ökonomischen Perspektive verpflichtet fühlten (vgl. Nikolinakos 1973; Blaschke & Greussing 1980). Bis heute ist es schlecht bestellt um eine Theorie der Migration, die jenseits neoklassischer Annahmen über die steuernden Effekte von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt arbeitet, ohne dabei auf systemische und funktionalistische Weise vorzugehen. Migrationssysteme betonen den Primat politischer, ökonomischer und rechtlicher Strukturen gegenüber den individuellen oder kollektiven Praktiken der Migration (vgl. Zolberg & Smith 1996). Eine der Thesen dieses Beitrags ist, dass die Schwierigkeit eines derartigen Perspektivwechsels nicht zuletzt in den politischen Konstellationen der Migration zu verorten ist. Deshalb beginnen wir unseren Beitrag mit einer Analyse der theoriepolitischen Konjunkturen in Deutschland ("Genealogien"), um von dort aus eine Karte der Figuren der Migration zu skizzieren ("Figuren der Migration"); dabei gehen wir der Frage nach, mit welchen theoretischen Modellen man die gegenwärtige Aktualität der "illegalen Migration" und ihre Einbettung in sich transformierende Arbeits- und Produktionsverhältnisse fassen kann ("Ökonomie der Illegalität?"), ohne sich von Annahmen leiten zu lassen, die auf einen "methodologischen Fordismus" hinauslaufen. Anhand einer Auseinandersetzung mit dem Regimebegriff diskutieren wir dann, ob und wie "Regime" eine stärkere Akteursperspektive erlaubt als Theorien, die von Systemen der Migration sprechen ("Der Regimebegriff in den Sozialwissenschaften"). Und schließlich gehen wir der Frage nach, unter welchen Bedingungen Migration als eine soziale Bewegung begriffen werden könnte ("Politik und Bewegung der Migration"). Die Figur des Regimes, so unsere These, stellt einen begrifflichen Rahmen zur Verfügung, der es ermöglichen könnte, Aspekte der Autonomie der Migration in einer Theorie der Migration(en) zu artikulieren. Die in jüngster Zeit vieldiskutierte "Autonomie der Migration" ist zunächst nicht mehr als der Name für ein programmatisches Konzept, das politische Antworten sucht auf die Bewegung des Exodus, die in der globalen (und illegalisierten) Migration heute zum Ausdruck kommen. Wir entwickeln daher Elemente dieses Ansatzes in historischer Rekonstruktion der Politiken der Immobilisierung von Arbeit in Europa. So wird plausibel, dass das Verhältnis von Exodus und Kontrolle der Arbeitsmobilität historisch wie aktuell einen theoretischen und politischen Paradigmenwechsel erfordert. Autonomie der Migration ist nur als situiertes Wissen denkbar, das seine Kohärenz und Wirkungsmacht aus den Kämpfen der Migration selbst gewinnt.Genealogien
In der gegenwärtigen Debatte um Migration in Deutschland können wir heute eine Art Revival beobachten. Es wird, nach einem längeren Intermezzo, erneut über "Arbeit und Migration" diskutiert. Mancherorts wird dabei der Eindruck zu erwecken versucht, als habe man damit eine kleine Sensation zu verantworten. Tatsächlich scheint die aktuelle Debatte um Einwanderung und das Zuwanderungsgesetz eine Neuauflage des alten Gastarbeitersystems darzustellen. Sowohl die politischen Debatten zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und politischen Parteien vor Abschluss des ersten Anwerbeabkommens mit Italien 1955 als auch bestimmte Elemente der Arbeitskräfteanwerbung - etwa die im Modell Greencard vorgesehene Befristung der Arbeitsverhältnisse - scheinen sich heute zu wiederholen. Am Gastarbeitersystem kann zwar verdeutlicht werden, welche historische Migrationsformen, Migrationsrouten und untergründigen transnationalen Kartographien der Mobilität heute noch am Werk sind. In der aktuellen Migrationsforschung (vgl. Pries 2001) wird von den "kumulierten" Effekten der Migration gesprochen, die sich nicht allein auf externe Faktoren, seien es politische oder ökonomische, zurückführen lassen, sondern auf die historische Praxis der MigrantInnen selbst. Es handelt sich also um die Migrationsgenealogie unserer Gegenwart. Die Passage zum gegenwärtigen postfordistischen Migrationsregime ist in diesem Sinne gekennzeichnet durch die institutionalisierten Effekte der Gastarbeiterära, denn die Praxis der MigrantInnen findet nicht in einem politischen Vakuum statt, sie machen ihre "Geschichten" unter vorgefundenen Bedingungen. Was aber ist der Unterschied zwischen heute und damals? Von einem Kontinuum zu sprechen, in dem sich die immer gleiche Migration unter den immer gleichen Bedingungen vollzieht, ignoriert nicht nur die historischen und gegenwärtigen Kämpfe der Migration (vgl. Bojadzijev 2003), sondern versperrt auch den Blick darauf, dass die Praktiken der Migration die Regime der Migration herausfordern und sie zu einer permanenten Transformation zwingen. Die Begrenzung der Aufenthaltsdauer für die ArbeitsmigrantInnen findet sich in der aktuellen Debatte ebenso wieder, wie der sogenannte "Inländerprimat", der auch heute wieder von den Gewerkschaften ins Spiel gebracht wird. Dass von einer Neuauflage jedoch nicht die Rede sein kann, zeigt sich nicht nur an der unterschiedlichen Dynamik, die der Prozess der Anwerbung vierzig Jahre nach dem ersten Abkommen genommen hat. Denn heute ist die Diskussion über die Notwendigkeit einer Regelung der "Einwanderungsfrage" auch Ausdruck der "Autonomie der Migration", die trotz und gegen den Willen aller Kontrollpolitiken stattgefunden hat und auf die die gegenwärtige Regierung eine Antwort zu finden sucht. Möglicherweise muss man eine solche Autonomie für den gesamten historischen Prozess der Mobilität von Arbeitskraft unterstellen, wie die Arbeiten von Yann Moulier Boutang (1998) nahe legen. Für die kurze Ära des Fordismus scheint diese Autonomie zwar nicht stillgestellt gewesen zu sein, wurde jedoch in die Strukturen des nationalstaatlichen sozialen Kompromisses eingebettet und damit zu einem Randphänomen. Der maßgebliche Unterschied zu dieser jüngeren Vergangenheit besteht vielleicht in dem Ausmaß, in dem diese Autonomie heute als ebensolche erkennbar wird. Gerade die wachsende Zahl der MigrantInnen ohne Papiere bzw. ihre Berücksichtigung in der Migrationspolitik und -forschung verweist auf diesen Aspekt: Die Absenz einer staatlichen, kohärenten Einwanderungspolitik trifft auf die kumulativen Effekte der historischen Migration, wo neue Migrationsformen und Routen durch alte ergänzt werden, sie durchkreuzen oder ablösen.Figuren der Migration
Wenn wir im Folgenden von Figuren der Migration sprechen, dann beabsichtigen wir nicht, Typologien der Migration empirisch zusammenzufassen, sondern verfolgen vielmehr die migrationspolitischen Spuren, die solche Begriffe legen, um uns einem Problem der Migrationstheorie zu nähern: nämlich das Verhältnis von Arbeitskraftmobilität und ihrer Kontrolle zu denken, ohne dabei in einen etablierten Dualismus in der Migrationstheorie zu verfallen, nach dem Mobilität ökonomistisch und deren Kontrolle etatistisch vorausgesetzt wird.(1) Anstatt wie gewohnt auf der Basis der Analyse unendlicher Datenmengen zu gegenwärtigen Migrationsbewegungen Modelle zu deduzieren, kehren wir die Perspektive um. Wir identifizieren in den jeweiligen migrationspolitischen Konstellationen die dazu korrelierenden Figuren, an denen man gleichsam die Fluchtpunkte aber auch die Verknappungen des Migrationsdiskurses ablesen kann. Derlei Figuren repräsentieren also weniger soziale Gruppen, als dass sie Migrationsverhältnisse begriffspolitisch reflektieren. Nach dem zweiten Weltkrieg, im goldenen Zeitalter des Fordismus, war in Westeuropa die Figur des Gastarbeiters Leitbild der Migrationspolitik. Nach dem Anfang vom Ende des Fordismus, der nicht zufällig in ganz Europa von einer Reihe von Anwerbestopps begleitet wurde, tauchte langsam die Figur des Flüchtlings am Horizont auf. Schließlich existierten kaum noch andere "legal gates of entry", wenigstens für jene, die nicht mittels einer Familienzusammenführung nach Europa übersiedeln konnten. Der "Flüchtling" blieb eine ganze Weile im Zentrum der migrationspolitischen Aufmerksamkeit, bis die rassistischen Pogrome Anfang der 1990er Jahre das mittelfristige Ende von dessen Zentralität besorgten. Seit einigen Jahren bereits können wir beobachten, wie die paradigmatische Figur des Migranten sich wandelt. Heute ist an die Stelle des Gastarbeiters und des Flüchtlings der "Sans-Papiers" getreten. Der Terminus des Gastarbeiters gibt Auskunft über die institutionalisierten Kompromisse zwischen Unternehmen, Gewerkschaften und Staat. Im Zentrum steht der Modus der Temporalisierung bei gleichzeitiger Unterschichtung. Mit ihm konnte der Effekt einer Erweiterung der "industriellen Reservearmee" mit den von den Gewerkschaften erwarteten negativen Effekten auf das Lohnniveau aufgefangen werden. Die ausländischen Arbeiter nahmen Jobs auf unteren Rängen der Hierarchie ein und sollten alle zwei Jahre ausgewechselt werden, um eine dauerhafte Ansiedlung zu verhindern. Das Lohnniveau konnte damit - für die einheimischen Arbeiter - kurz- und langfristig gesichert werden. Während des Gastarbeitersystems dominierte eine ökonomistische Theorie der Migration. Die Anwerbung der ArbeitsmigrantInnen galt als ein ökonomischer Vorgang, vergleichbar dem Import irgendeiner anderen Ware, die eben volkswirtschaftlich notwendig schien. Migration wurde vor allem unter dem Gesichtspunkt der Migration von Arbeit verhandelt. Mit dem Ende der Gastarbeiterära durch den Anwerbestopp im Jahre 1973 wird allmählich sichtbar, dass Migration sich nicht ohne weiteres steuern ließ. Das Gegenteil ist eingetreten, die Zahl der MigrantInnen ist in den 1970er Jahren sogar angestiegen. Bis Ende der 1970er Jahre mehren sich Veröffentlichungen, in denen das "Gastarbeiterproblem" immer mehr in Begriffen einer Integrationsproblematik formuliert wird. Die Verschiebung der Thematisierungsweise von MigrantInnen im Migrationsdiskurs von für das Wirtschaftswachstum benötigten Arbeitskräften hin zu einem (ebenso ökonomistisch, d.h. als Belastung der sozialpolitischen Infrastruktur verstandenen) sozialpolitischen Integrationsproblem zeigt, wie die "Arbeit" innerhalb des Migrationsdiskurses temporär nahezu verschwinden kann bzw. nur noch in bestimmten negativen Konstellationen auftaucht, nämlich im Topos einer migrationsinduzierten Arbeitslosigkeit. Der "Flüchtling", der ab Anfang der 1980er Jahre zunehmend die Migrationsdebatte zu bestimmen begann, stand für die Abwesenheit einer migrationspolitischen Strategie(2), bei gleichzeitigem Fortdauern der Migration. Von nichts anderem sprach, wenn auch pejorativ und ideologisch, die Propaganda gegen die sogenannten Wirtschaftsasylanten. Die Bilder und Metaphern, mit denen in jener Phase Migration imaginiert wurde (vgl. Link 1992), legen es nahe, dass es gleichzeitig darum ging, die Grenzen des in fortdauernder Krise befindlichen fordistischen Gerüsts sozialer Kompromisse neu zu "verhandeln". Die Maxime der Zero-Einwanderung und das Bild der Wohlstandsfestung, die gegen Fluten von MigrantInnen geschützt werden muss, beförderten nicht bloß das Phantasma nationaler Gemeinschaft und Autarkie, wie es vor allem von der kritischen Diskursanalyse hervorgehoben wurde, sondern hatten einen weiteren Effekt: Wenn die Kontrafaktizität des Narrativs "Deutschland ist kein Einwanderungsland" sein Ventil in der Figur des Flüchtlings fand, so führte diese Zentralität zu einer Reorganisation des gesamten, auch des migrationsfreundlichen Diskurses, der sich nunmehr in der Flüchtlingshilfe und Verteidigung des Asylrechts äußerte. Diese epistemologische Blockade setzt sich auf modifizierte Weise bis heute fort. Die Figur des "illegalen Migranten" hat die des Flüchtlings abgelöst. Der Sans-Papiers platziert den migrationspolitischen Diskurs auf das Terrain einer Exklusionsmetaphorik und sein Pendant, der "undokumentierte Migrant" verlagert ihn auf das Terrain einer abstrakten Fiktion von der "Kontrolle der Grenzen". Dies lässt sich sehr gut an der gegenwärtigen Forschungslandschaft zu "Illegalen" in Deutschland zeigen. Viele Studien zu diesem Thema werden von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen im sozialpolitischen Bereich tätigen Nichtregierungsorganisationen in Auftrag gegeben. Das Wissen, das sie produzieren, folgt der sozialpolitischen Maxime, dass Menschen in Not geholfen werden müsse. Konstatiert wird dabei stets das gleiche, nämlich dass Migranten ohne Papiere in der Regel unter einer prekären Gesundheitsversorgung, ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen und einem unerträglichen Alltag leiden. Die Mehrheit der Studien in diesem Milieu kommt zu dem Ergebnis, dass Veränderungen von Verordnungen und rechtlichen Rahmenbedingungen das "Problem" lösen könne - etwa die Abschaffung des Statusses der "Duldung" oder die Anweisung an Behörden, den Status von SchülerInnen oder PatientInnen nicht zu überprüfen - (z.B. Flüchtlingsrat Niedersachsen 1996; Alt 1999; Erzbischöfliches Ordinariat Berlin 1999; Cyrus 1999). Während die humanitär motivierten Studien häufig auf Feldstudien basieren, greifen die kontrollpolitisch motivierten in der Regel auf Datenmaterial zurück, das auf Aufgriffszahlen des BGS, der Polizeien und der Arbeitsämter zurückgehen. Dies hat damit zu tun, dass empirisches Wissen über Illegalisierte nur durch Vertrauen erlangt werden kann, welches einem die Papierlosen selbst bzw. die Hilfs- und Betreuungsorganisationen entgegenbringen. Überdies sind solche Daten kaum aussagefähig, sondern spiegeln vielmehr die Kontrolltätigkeit der Behörden. Diese Arbeiten beschäftigen sich mit den (negativen) Effekten illegaler Migration auf den Arbeitsmarkt, die öffentliche Meinung und den Sozialstaat. Dabei wird "illegale Migration" häufig in einem Organisierte Kriminalität- und Schlepper-Diskurs artikuliert und damit kriminalisiert. Einige dieser Studien stehen unmittelbar im Dienst von Einwanderungsverhinderungsstrategien etwa im Rahmen der europäischen Abkommen zur Bekämpfung "illegaler Migration" (etwa OECD 2000; Snowden 1998; auch Griesbeck 1998). Diese beiden Ansätze lassen sich in letzter Instanz jedoch nur als analytische Kategorien voneinander trennen, im Diskursgetümmel kommt es häufig zu einer Kollaboration. Denn die humanitär motivierten Arbeiten plädieren in der Regel dafür, Migration zu legalisieren, schweigen jedoch über den systematischen Aspekt von der Stellung der Sans-Papiers auf dem Arbeitsmarkt. Dieses Schweigen ermöglicht die Abspaltung von Elementen aus dem humanitären Diskurs über illegalisierte MigrantInnen und ihre Implementation in kontrollpolitische Argumentationen. Denn losgelöst von der Ebene ihrer irregulären Integration in den Arbeitsmarkt, ihrer Rolle etwa als neuen Dienstleistungsproletariats, verwandeln sich ihre Lebensbedingungen in eine Art humanitären Skandal, einen Unfall oder ein Versagen. Im deutschen aber auch europäischen Kontext wird der Kampf um die Kontrolle der Außengrenzen nicht zuletzt im Namen einer Bekämpfung des Frauen- und Menschenhandels geführt. Die Kriminalisierung der "traffickers" geht einher mit einer Viktimisierung der MigrantInnen, denen pauschal unterstellt wird, "gegen ihren Willen" transportiert zu werden. Um die restriktiven Migrationsgesetze zu umgehen, nehmen MigrantInnen oft durch mafiotische Organisationen bereitgestellte Dienstleistungen in Anspruch. Die Praktiken der Illegalisierung der Migration sind daher identisch mit denen der Kriminalitätsbekämpfung und können so, in einer Dialektik der Umkehrung, zu humanitären Akten erklärt werden. Abschiebungen und Razzien werden so als Dienst an den MigrantInnen deklariert. Aber das Schweigen über die Ökonomie der Illegalität ist natürlich in Wirklichkeit keines. Sowohl die humanitären, als auch die ihnen scheinbar entgegengesetzten Ansätze arbeiten in der Regel mit impliziten Annahmen über ökonomische Anreize und Arbeitsmarktgesetze, die sie - zumindest im deutschen Kontext - jedoch nicht weiter ausweisen. Diese Annahmen rekurrieren häufig auf neoklassische ökonomische Theorien über die Gesetzmäßigkeiten von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oder auf rational-choice-Theorien der Soziologie. Es fällt nicht schwer, in diesen Elementen eine Struktur zu erkennen. Sie repräsentieren, wenn auch in anderer Komposition und zum Teil "auf den Kopf gestellt", Fragen des Arbeitsmarkts und der Beschäftigungsverhältnisse, des Alltags der Migration sowie Politiken der Mobilitätskontrolle. Die epistemologische Blockade besteht in der Anordnung dieser Elemente im aktuellen Diskurs über Illegalität, deren Effekt darin besteht, dass sie ausschließlich als Evidenz ihrer einzelnen Elemente auftritt. Die Debatte um Schwarzarbeit Anfang 2004 sowie diejenige um osteuropäische Pflegekräfte Ende 2001 hat dies deutlich gezeigt. Die Debatte um die vor allem polnischen Pflegekräfte Ende 2001 wurde durch eine Razzia ausgelöst, die deutsche Behörden als Amtshilfe für die polnische Staatsanwaltschaft durchführten. Die Schwarzarbeitsdebatte zielte zwar auf alle nicht angemeldeten Arbeitsverhältnisse, häufig wurden jedoch Beschäftigungsverhältnisse "illegaler" MigrantInnen in diesem Kontext - etwa zur Illustration - erwähnt. In beiden Fällen erschien der Vorschlag einer Regularisierung illegaler Beschäftigungsverhältnisse wie der Versuch, die Realität und Wirkungsmacht "illegaler Migration" als eine Art abwesende Ursache zu behandeln. So wurde nicht die autonome, d.h. vielfach selbstorganisierte Praxis der Pendelmigration durch die osteuropäischen Migrantinnen zum Thema, sondern die Bewahrung von Normalarbeitsverhältnissen bzw. die Verhinderung der "Vernichtung von Arbeitsplätzen" durch die sogenannte Schwarzarbeit. In dem medialen Ereignis "Schwarzarbeitsdebatte" ermöglichte die Kombination dieser Elemente, einen systematischen Zusammenhang zwischen den Kontrollen und der Dynamik "illegaler Migration" zu verdecken. Einzelne Versuche, aus dieser Verknappung des Diskurses auszubrechen, d.h. ihre einzelnen Elemente miteinander zu artikulieren, tauchen immer wieder an den Rändern des Diskurses auf. Einen systematischen Zusammenhang zwischen Politiken der Mobilitätskontrolle und der Segmentation des Arbeitsmarkts jenseits funktionalistischer oder verschwörungstheoretischer Annahmen zu formulieren, ist in der Tat eine Herausforderung. Es liegt auf der Hand, dass der ökonomische Aspekt in der "illegalen Migration" gleichsam in seiner semantischen Absenz präsent ist bzw. auf eine neue Weise artikuliert wird. Ein Blick auf die internationale Debatte kann dies verdeutlichen.Ökonomie der Illegalität?
Offensichtlich besteht ein Zusammenhang zwischen dem rechtlichen Status der MigrantInnen und ihrer Position auf dem Arbeitsmarkt. Solange dieser rechtliche Status als Effekt staatlich vermittelter Ausschließungs- und Unterschichtungspolitiken beschrieben werden kann, die sich innerhalb eines gegebenen Sozialsystems abspielen, kann von einem Kontinuum gesprochen werden: Der rechtliche Ordnungsrahmen, der die Hierarchisierung zwischen InländerInnen und MigrantInnen und wiederum unter diesen organisiert, stellt die Einschreibungsfläche dar, innerhalb derer sich Kräfteverhältnisse artikulieren und bündeln können, wie am Beispiel des Gastarbeitersystems gezeigt wurde. Im Kontext der Illegalisierung von Migration wird eine solche Herangehensweise problematisch, denn durch die Exogenität "illegaler Migration" scheint der Faden durchschnitten zu sein. Sie erscheint dann nicht als eine extreme Form der Entrechtung, sondern als von Fragen des Arbeitsmarktes und der Arbeitsteilung zunächst einmal systematisch entkoppeltes soziales Phänomen. Möglicherweise erklärt dies auch die Dominanz neoklassischer Theoreme auf dem Gebiet der "Illegalitätsforschung". In diesen folgt Arbeitsmigration einem Marktmechanismus der optimalen Verteilung von Produktionsfaktoren. Sie unterstellen, dass in Ländern mit einem Überschuss an Arbeitskraft niedrige und in Ländern mit Arbeitskraftmangel hohe Löhne vorherrschen. Die Arbeitskraftmigration stellt in diesem Ansatz einen Ausgleich zwischen dem Ausgangs- und Ankunftsland her. Die Löhne steigen in der Folge auf dem einen und sinken auf dem anderen Arbeitsmarkt. In theoretischen Modellen errechnen die Neoklassiker angenommene Migrationsgewinnerwartungen, die sie zur Grundlage nehmen, um Migrationsentscheidungen zu erklären (vgl. z.B. Epstein u.a. 1999). Autoren, die eine solche Perspektive einnehmen sind gespalten in diejenigen, die "trotzdem" gegen offene Grenzen plädieren, auch wenn sie dies als ökonomisch effiziente Maßnahme ansehen würden, und jene, die offene Grenzen bzw. deren Abschaffung befürworten (vgl. auch Veenkamp u.a. 2003). Zu letzteren gehört etwa Nigel Harris (2003), der argumentiert, irreguläre Migration sei nur Ausdruck einer Nachfrage nach Arbeitskräften, die von Staaten niemals effektiv reguliert werden könnte, sei es durch Anwerbeprogramme oder durch an InländerInnen gerichtete Ausbildungsoffensiven. Er plädiert daher langfristig für die Öffnung von Grenzen. Diejenigen, die entgegen der "ökonomischen Vernunft" für die Existenz nationaler Grenzen plädieren - der "Ort" an dem der Status der Illegalität entsteht - verweisen in der Regel auf exogene Phänomene wie Rassismus und Nationalismus. Wenn Myron Weiner konstatiert, dass die neoklassischen Ökonomen sich zwar für freien Verkehr von Kapital und Waren aussprechen, nicht aber "wenn es um die Mobilität von Menschen geht" (Weiner 1995: 113), erklärt er dies mit "außerökonomischen" Gründen. "Wächst die Zahl der Migranten, könnte die lokale Bevölkerung xenophobisch werden" (Weiner 1996: 173). Die nationalstaatliche Kontrolle über Migrationen sei notwendig zur Aufrechterhaltung der nationalen Identität und zum Schutz der "eigenen" Bürger. Liberalismus und Souveränität in Fragen der Migration werden als Gegensatz gefasst, den man mit einem Set von Regeln bearbeiten und damit entschärfen könne (Weiner 1995: 114f). Charakteristisch für die internationale Debatte um "illegale Migration" ist ein Dualismus zwischen politischen und ethischen Argumenten auf der einen und ökonomischen Argumenten auf der anderen Seite. Die neue Dominanz "illegaler Migration" wird mit einer auf dem nationalen Arbeitsmarkt nicht zu befriedigenden Nachfrage nach Arbeitskräften erklärt, die deswegen illegalisiert sei, weil Staaten ihre Grenzen aus unterschiedlichen - nicht aber mit der Nachfrage nach Arbeitskräften selbst zusammenhängenden - Gründen nicht öffnen können. Autoren wie Emmanuel Terray oder Alain Morice verweisen wiederum darauf, dass gerade der rechtlose Status den Erfordernissen einer nach neoliberalen Prinzipien restrukturierten Arbeitswelt zu entsprechen scheint. "Ausländer werden mit gesetzlichen Mitteln zurückgewiesen und gleichzeitig aus wirtschaftlichen Gründen angeworben" (Morice 1997: 12). Hierin sehen die Autoren keine Paradoxie, sondern den positiven Zusammenhang einer staatlichen Duldung. Für Terray "toleriert der Staatsapparat die illegalen Arbeitsmärkte" (2002: 1) und nach Morice existiert "in dieser Frage eine zweckdienliche, wenn auch nicht unbedingt beabsichtigte Komplizenschaft zwischen Staat und Arbeitgebern" (Morice 1997: 12). Ihnen geht es darum, die zunehmende Flexibilisierung und Deregulierung der Arbeitswelt nicht auf die MigrantInnen zurückzuführen, sondern auf den Neoliberalismus, aus dessen Perspektive die Sans-Papiers "die Masse perfekt flexibler Arbeitskräfte (sind), denn sie können je nach Auftragslage angeworben und entlassen werden" (Terray 2002: 2). Ein Überblick über die Ergebnisse der wenigen Studien zu irregulärer und "illegaler" Arbeitsmigration scheint diese Sichtweise zu bestätigen. Es dominiert die Rede vom mafiotisch organisierten "Import" billiger Arbeitskraft. Neben der Flexibilität wird vor allem der Aspekt der Überausbeutung der ArbeitsmigrantInnen betont. Die Arbeiten zeigen aber auch, dass "bad jobs" nicht das Spezifikum illegalisierter, sondern migrantischer Arbeit überhaupt sind (vgl. Boutang u.a. 1986). Weil die Übergänge zwischen legalen und illegalisierten Formen der Beschäftigung fließend sind, SaisonarbeiterInnen - von Spanien bis Deutschland - für eine kurze Zeitspanne über legale Arbeitstitel verfügen (vgl. Diminescu 2000), um dann illegalisiert zu werden, ist das Charakteristikum illegalisierter Arbeit von MigrantInnen nicht die Lohnhöhe, sondern liegt auf der Ebene ihrer Verfügbarkeit. Die Flexibilität besteht genau in jenem transitorischen Moment zwischen Aufenthaltsstatus und Statuslosigkeit. Eine von Nicolas Bell über die Arbeit von MigrantInnen in der europäischen Landwirtschaft durchgeführte Studie verdeutlicht die Strukturen der irregulären Arbeitsverhältnisse der Migration (vgl. Bell 2002; Kasimis u.a. 2003). Demnach existiert in Großbritannien etwa ein System, das über "Gangmasters" den Obst- und Gemüsesektor mit Hilfskräften versorgt. Eine "Gang" ist eine Gruppe von ArbeiterInnen, die "Masters" bestimmen als Subunternehmer den Lohn und die Arbeitsbedingungen der MigrantInnen und werden für diese Dienstleistung von den LandwirtInnen bezahlt. Aus Mangel an Arbeitskräften werden zunehmend ArbeiterInnen aus Osteuropa angeworben, die pro Kopf bis zu 3000 £ an die Gangmaster zahlen, die die Visa vorbereiten und oft gefälschte Papiere ausstellen. In den Niederlanden sind ein Viertel aller illegalen ArbeiterInnen in der Landwirtschaft, vor allem im Gemüsebau beschäftigt. Jeder Betrieb hat nur noch einige qualifizierte Festangestellte neben einer großen Anzahl von SaisonarbeiterInnen für eine sehr kurze Zeitspanne. Im Obst- und Gemüseanbau ist die illegale Arbeit nahezu die Norm. Es ist ein Landwirtschaftssektor, der wenig mechanisiert ist und daher viele Hilfskräfte beschäftigt: "Der Arbeitgeber muss ständig eine ausreichende Anzahl Hilfskräfte zur Verfügung haben, um seine Ernte einbringen zu können, den klimatischen und ökonomischen Bedingungen zum Trotz. (...) Eine Reservearmee von Arbeitern ist notwendig, praktisch als Vollkaskoversicherung, was die Ernte betrifft" (Bell 2002: 26). In Deutschland lag der Fokus auf illegale Beschäftigung - vor allem bedingt durch den gewerkschaftlichen Organisationsgrad in diesem Sektor - auf der Bauwirtschaft (Faist u.a. 1999). Im Kontext des Baubooms in den neuen Bundesländern in den 1990er Jahren wurden vermehrt Werkvertragsarbeitnehmer vor allem aus Osteuropa eingesetzt. Die damit ermöglichte direkte Konkurrenz unterschiedlicher Preisniveaus von Arbeitskraft wurde zum einen als de facto Instrument zur Tariföffnung, und zum anderen ein "Einfallstor für illegale Beschäftigung" kritisiert. Auch hier existiert ein Subunternehmersystem, welches das Unterlaufen von Sicherheits- und Lohnstandards begünstigt. Die Mehrzahl der Kontrollen, die Arbeitsamt und Zoll ab Mitte der 1990er Jahre zur Aufdeckung illegaler Arbeitsverhältnisse durchführten, fanden auf Baustellen statt (von Lüpke 1996). Weitere Sektoren, in denen illegalisierte MigrantInnen arbeiten, sind Gaststätten und Hotelgewerbe, Sexindustrie und Hausarbeit (vgl. Lazaridis 2001; Orsini-Jones & Gatullo 2000). Eine Razzia gegen die Arbeitgeber illegal in Haushalten angestellter osteuropäischer Pflegekräfte und die medial inszenierte Empörung der deutschen Arbeitgeber führte 2002 sogar zu einer Anwerbestoppausnahmeverordnung für migrierte Haushaltshilfen (für eine Übersicht vgl. Migrationsbericht 2003: 59). Dies hat für einen kurzen Augenblick die Aufmerksamkeit auf das untergründige Archipel der domestic workers of Germany gelenkt. Während der Mainstream der Migrationssoziologie unbeirrt die Viktimisierung dieser Migrantinnen diskursiv etabliert, existiert in der feministischen Theoriebildung schon länger eine kritische Strömung, die diesen Viktimisierungsdiskurs zurückweist und die Dynamik der Migrationsstrategien von Frauen in den Vordergrund stellt (Vgl. Hess 2003; Andrijasevic 2003). Was in den Arbeiten deutlich wird, ist neben den spezifischen Arbeitsmärkten, auf denen die Sans-Papiers beschäftigt werden, und dem Typus von Flexibilität, den sie durch ihren Status bedienen können, eine bestimmte implizite Annahme über die Funktion und Rolle staatlicher Politik in diesem Bereich. Dort, wo sie überhaupt erwähnt wird, wird sie entweder als unmittelbarer Agent "ökonomischer Interessen" oder als eine Einrichtung adressiert, die gerade Illegalisierung verhindern müsse. Eine grobe Unterteilung der Positionen auf diesem Feld, das wissenschaftliche Arbeiten genauso umfasst wie politische AkteurInnen, könnte man drei Gruppen voneinander unterscheiden: Während die Neoliberalen die Illegalisierung als Effekt eines Nicht-Handelns staatlicherseits ansehen, sehen die Kritiker des Neoliberalismus im Staat geradezu ein Instrument jener Kräfte, die einen Umbau der Arbeitsgesellschaft unter neoliberalen Vorzeichen betreiben. Eine dritte Gruppe, von der bislang nicht die Rede war, sieht den Staat als Agentur zur Aufrechterhaltung bestimmter arbeitsrechtlicher und sozialer Standards, die durch die Sans-Papiers und "Schwarzarbeit" unterlaufen würden. Sie haben sich, wie die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften, die man zu dieser dritten Gruppe zählen kann, im Namen der Rettung des Normalarbeitsverhältnisses die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf die Fahnen geschrieben (vgl. Treichler 1998; ILC 2002). In jedem Fall ist der Staat die entscheidende Institution, die - durch Grenzen oder interne Kontrollen - die "Illegalen" erzeugt, abwehrt oder duldet. Die Evidenz der Legitimität staatlicher Souveränität in Fragen von Territorium und "Citizenship" scheint dazu zu führen, dass "Staat" als eine soziale Einheit unkritisch vorausgesetzt wird. Es wäre jedoch zu hinterfragen, ob der Staat nur ein Instrument zur Durchsetzung sozialer Interessen ist oder eine autonome Instanz ,die nach eigenen Regeln funktioniert. Für die Phase des fordistischen Gastarbeitersystems in Deutschland schien es ein Leichtes, beide Konzeptionen von Staatlichkeit zurückzuweisen. Staatliche Migrationspolitik war Ausdruck von spezifischen Kräfteverhältnissen zwischen sozialen Gruppen in einer Gesellschaft. Die zentrale operative Funktionsprämisse des "Gastarbeiterregimes" war die Organisation und Durchsetzung eines temporären Aufenthalts, dem sich immer wieder MigrantInnen entzogen haben, indem sie ihren Aufenthalt mit Hilfe verschiedener Gesetzeslücken verlängerten bzw. überhaupt ermöglichten. Die proklamierte Temporalität, das "Rotationsprinzip", nach dem die Gastarbeiter alle zwei Jahre ausgewechselt werden sollten, oder auch die begrenzte Aufenthaltsdauer, waren das zentrale Verdichtungsmoment der Kompromissstruktur innerhalb des fordistischen Migrationsregimes. So konnten die Privilegien der nationalen Arbeitskraft gesichert werden, ohne dabei die Gesamtstruktur des Sozialstaates durch eine sozialrechtliche Diskriminierung von ArbeitsmigrantInnen prinzipiell in Frage zu stellen. Dieses historische Modell von Flexibilität hatte viele MigrationsforscherInnen zu der These von der "industriellen Reservearmee" veranlasst, nach der die MigrantInnen eine Art Konjunkturpuffer auf dem Arbeitsmarkt darstellen (vgl. Castles & Kosack 1972). Mit dem neuen Protagonismus der Illegalität von Migration wird dieses Modell hinfällig. Die Ebene der Kontrolle ist nicht mehr unmittelbar über den Sozialstaat und das Arbeitsrecht vermittelt, wie im Fordismus, läuft aber nach wie vor auf eine zugleich scheinbar ungeregelte Temporalisierung hinaus - durch Kontrollen auf Baustellen, Razzien, Grenzkontrollen usw. An die Stelle einer "Staatstheorie der Migration", in welcher die Aushandlungen und Kompromisse in juridischen Strukturen resultieren, müsste eine "Regimetheorie der Migration" treten, die die Reorganisation von Staatlichkeit in Bezug auf die Kontrolle von Mobilität zu fassen imstande wäre.Der Regimebegriff in den Sozialwissenschaften
Der Begriff des Regimes, so unsere These, stellt einen begrifflichen Rahmen zur Verfügung, der es ermöglichen könnte, Aspekte der Autonomie der Migration in einer Theorie derselben zu artikulieren und so zugleich eine ökonomistische oder systemische Herangehensweise zu vermeiden. In der neueren Diskussion gewinnt der Begriff des Migrationsregimes zunehmend an Bedeutung, da er offensichtlich dem Bedürfnis entgegenkommt, dem von den Sozialwissenschaften konstatierten Verlust (national)staatlicher Souveränität begrifflich Geltung zu verschaffen. Wo vorher oftmals von Migrationssystemen die Rede war, ermöglicht der Regime-Begriff eine Vielzahl von AkteurInnen einzubeziehen, deren Praktiken zwar aufeinander bezogen sind, nicht aber in Gestalt einer zentralen (systemischen) Logik geordnet, sondern vielfach überdeterminiert sind. Dies erscheint uns wichtig, da mit dem Systembegriff in der Migration vor allen Dingen implizit oder explizit der Primat der Kontrolle über die Praktiken der Migration gesetzt wird. Mit dem Regimebegriff wird das Verhältnis zwischen den Handlungen der MigrantInnen und den Agenturen der Kontrolle nicht als einfaches Subjekt-Objekt Verhältnis gedacht. Schon in seiner Entstehung kreist der Regimebegriff um das Problem der theoretischen Arbeitsteilung zwischen Ökonomie und Politik. Vor dem Hintergrund wachsender Verflechtung verschiedener AkteurInnen und dem Auftreten neuer AkteurInnen wie multinationalen Konzernen und NGOs wird die Regimeanalyse in den Internationalen Beziehungen von AutorInnen aus dem Umkreis des Interdependenzansatzes entwickelt, um u.a. die Beschränkungen der neo-realistischen Schule zu überwinden. Denn mit der veränderten Relevanz der Problemfelder erlangen internationale Organisationen und Regime steigende Bedeutung. Internationale Regime werden in diesen Ansätzen als eine "institutionalisierte Form des norm- und regelgeleiteten Verhaltens bei der politischen Bearbeitung von Konflikten oder Interdependenzproblemen in unterschiedlichen Sachbereichen" definiert. Regime setzen sich demnach "aus Prinzipien, Normen, Regeln und Entscheidungsverfahren zusammen" (Wolf 1994: 423). Die Regimetheorie behandelt Gegenstände wie das Welthandelsregime oder das Weltwährungsregime, die sich in Organisationen wie dem WTO und dem IWF materialisierten, denen ein Set von Regeln, Prinzipien und Normen entsprachen. Der Fokus der Regimeanalyse liegt auf den neuen Ebenen der Aushandlung, die mit der Installierung eines Regimes entstehen und die nicht mehr einfach nur intergouvernemental sind. Mit dem Weltwährungsregime etwa wurde bis Anfang der 1970er Jahre das Ziel verfolgt, mittels fester Wechselkurse die notwendige Erwartungsstabilität und hinreichende internationale Liquidität für den expandierenden Welthandel zu gewährleisten. Die zentrale Norm des Regimes verpflichtete die Staaten auf währungspolitische Stabilität, um den festen, durch die Dollar-Gold-Garantie untermauerten Wechselkurs zu sichern. Das Regime war damit auch ein relativ autonomer Prozess, den die Akteure, die ihn installierten, für eine Zeit lang als objektives Regelwerk akzeptierten, dem sie sich unterwarfen. Deutlich wird so auch, dass der Regimebegriff auf der Ebene internationaler Politik (der Staaten) das Problem reflektiert, dass es keinen äußeren Gewaltmonopolisten geben kann, also keinen Weltstaat. Das Regime ist damit ein partieller, virtueller Quasi-Staat für bestimmte Segmente international verflochtener politischer und ökonomischer Prozesse. Die Vorzüge des Regimebegriffs sind freilich nicht erst von MigrationstheoretikerInnen entdeckt worden. Seit der Grundlegung einer Regimetheorie durch die Internationalen Beziehungen Anfang der 1980er Jahre ist der Begriff von AutorInnen der Regulationstheorie (Lipietz 1985; Jenson 1997) oder der Bourdieu-Schule (Boltanski & Chiapello 2003) aufgegriffen und auf andere theoretische und empirische Gegenstände angewendet worden. Bearbeitet wird die Frage, wie es möglich ist, dass ein "Gewirr von autonomen Prozessen ein kohärentes, gesellschaftliches Produkt darstellt, in dem sich alle privaten Arbeitsverausgabungen (mit Kapitaleinsatz) verwerten können" (Lipietz 1985: 119). Es geht also um das Problem der Verstetigung von Verhältnissen, die ihrer Natur nach als äußerst instabil angesehen werden müssen, von denen aber nicht angenommen werden kann, dass sie exogen, also etwa vom Staat gesichert oder gesteuert werden. Die "Regularisierung" sozialer Verhältnisse wird vielmehr als Resultat sozialer Auseinandersetzungen begriffen, die in immer wieder zu erneuernden (oder umzuwerfenden) institutionellen Kompromissen münden. Von einem Migrationsregime zu sprechen, legt daher nicht nur nahe, den systemischen Aspekt eines solchen Verhältnisses eher gering einzuschätzen, sondern auch, eine Perspektive einzunehmen, in der Migrationen nicht als zu steuernde Naturabläufe erscheinen. Hier besteht auch die Parallele zu der regulationstheoretischen Problematik, nämlich eine Topologie zu denken, in der das Ökonomische nicht dem Politischen als Basis eines Überbaus zugeordnet, also nicht als ein "Objekt" (von Steuerung) konzipiert ist. Für den Kontext der Migrationstheorie muss man also von einem doppelten, vielleicht auch multiplen Begriffsimport sprechen. Zweifelsohne lässt sich nicht die gesamte Bedeutungsvarianz des Regimebegriffs auf unsere Fragestellung übertragen. Ein unseres Erachtens zentraler Aspekt ist die Umkehrung dessen, was wir hier "Souveränismus" nennen wollen. Was den Regimebegriff so bedeutsam macht, ist, dass er es erlaubt, Regulationen als Effekte, als Verdichtungen von sozialen Handlungen zu verstehen und sie nicht funktionalistisch vorauszusetzen. So steht beispielsweise für AutorInnen wie Lydia Potts fest, dass "die Metropolen" in der Lage sind, die Arbeitsmigrationen "perfekt" zu steuern (vgl. Potts 1988: 251), während für die Anti-Neoliberalisten der Staat eine Art geheimes Bündnis mit den Interessen der ArbeitgeberInnen eingeht. Mit dem Begriff des Regimes ist eine Kritik an eben solchen Vorstellungen verknüpft, nach denen der Staat ein "erster Beweger" sei und als Ausgangspunkt gesellschaftlicher Handlungen verstanden werden könnte. Um genau diese Problematik dreht sich die gesamte Debatte um "Governance of Migration". Mit dem Leitspruch "Governance statt Government", wurden die Lehren aus der Regimetheorie, wie sie in den Internationalen Beziehungen entwickelt wurde, mit normativem Gehalt versehen. Von Nationalstaaten nicht oder nicht mehr zu steuernde gesellschaftliche Prozesse sollten von einer Vielzahl politischer AkteurInnen in einem netzwerkartigen Zusammenwirken bearbeitet werden (vgl. Nuscheler 2000). Zwar war transnationale Migration lange vor der Governance-Debatte Gegenstand intergouvernementaler und transnationaler Institutionen (wie etwa der IOM und des UNHCR), sie erlangt aber erst seit den neunziger Jahren den Status eines genuin globalen Phänomens. Kennzeichnend dafür ist unter anderem die Debatte um ein "General Agreement on Movements of People (GAMP)", die von MitarbeiterInnen der IOM angeführt wird.(3) Zwar wird die Frage der "Regierung der Migration" unter der Prämisse gedacht, dass der Staat darin nicht der zentrale Akteur ist. Die Akteursperspektive aber, die nach unserem Dafürhalten entscheidend ist, ist in ihr schlicht nicht vorhanden. Wie in der klassischen Perspektive von Government sind die MigrantInnen nur Objekt von Governance. Sie sind die "abwesende Ursache" des Governance-Diskurses. Ihre Praxis der alltäglichen, irregulären und massenhaften Grenzüberschreitung stellt Government und damit die Vorstellung in Frage, Staaten als Instanzen der Regulation könnten die Ströme der Migration auf- und zudrehen wie einen Wasserhahn. Eben dieser Umstand wird in der Diskussion um Governance praktisch ignoriert. Zwar reflektiert der Governance-Ansatz die Souveränitätsproblematik, ebenso wie systemische Ansätze jedoch können MigrantInnen und die Migration darin nur als Objekte konzeptualisiert werden. Eine (Migrations-)Regimeanalyse müsste aus unserer Sicht zunächst einmal gewährleisten, analytisch den Standpunkt der Migration einzunehmen, ohne ihn individual-methodologisch zu verabsolutieren. Es geht uns dabei also weniger um individuelle Taktiken bzw. die "Kunst des Handelns" (Michel de Certeau) gegenüber machtvollen Apparaten der Regierung. In einem Migrationsregime treffen AkteurInnen aufeinander, die in sozialwissenschaftlichen Begriffen gesprochen, ein asymmetrisches Macht-Verhältnis eingehen. Ohne Zweifel sind daher jene AkteurInnen, die Grenzpolizei, Schengener Informationssystem und Ausländergesetze durchsetzen können, in Begriffen einer Macht-Ökonometrie maßlos überlegen. Das Produkt dieser Überlegenheit ist aber keineswegs die proklamierte Immobilität, wie etwa Untersuchungen zur empirischen Realität der mexikanisch-US-amerikanischen Grenze zeigen. Die Produktivität eines Grenzregime besteht in der Regulation der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität. Denn im Gegensatz zum Fordismus, wo Arbeit und ihre Reproduktion in der Regel auch für MigrantInnen am gleichen Ort gewährleistet war, kommt in der transnationalen Migration das Spezifische ihrer Regulation zum Ausdruck: die flexible Abkopplung der Arbeit von ihren Reproduktionsorten, Ressourcen und Rechten. Diese Perspektive stellt gerade weniger die Abschottung und mehr das Moment der Entrechtung als zentrale Funktionsweise des Grenzregimes in den Mittelpunkt (Vgl. Hess & Tsianos 2004). Der italienische Theoretiker und No-Border-Aktivist Sandro Mezzadra entwickelt dazu eine weitere Funktionskomponente des Regimes: "Es ist offensichtlich, dass ein solches Migrationsregime - auch wenn zu seinen eher unmittelbaren Auswirkungen die Befestigung der Grenzen und die Verfeinerung der Internierungs- und Abschiebemaschinerie gehören - nicht auf die Exklusion der Migrantinnen und Migranten zielt, sondern darauf, die Momente des Überschusses (also der Autonomie), die für die Migrationsbewegungen heute charakteristisch sind, zu verwerten, auf ihre ökonomische Dimension zurückzuführen und so auszubeuten: Das Ziel lautet, mit anderen Worten, gewiss nicht, die Grenzen der 'reichen Länder' hermetisch zu schließen, sondern ein System von Sperren zu errichten, das letztlich (um es mit den Worten des US-amerikanischen Forschers Nicholas De Genova zu sagen) dazu dient, 'einen aktiven Prozess der Inklusion migrantischer Arbeit durch ihre Klandestinisierung' zu produzieren" (Mezzadra 2005, i.E.). In der aktuellen Diskussion über die Analyse von Grenzregimen liegt der Schwerpunkt entweder in der akribischen Deskription der Grenzkontrollpolitiken angesichts wachsender irregulärer Migration oder in der Rekonstruktion der gegenwärtig zu etablierenden inter-, trans- und parastaatlichen Erfassungsinstanzen. Es stellt sich nicht nur die Frage, ob man mit einer solchen Perspektive nicht den migrationspolitischen Mythos der Kontrollierbarkeit von Migrationsprozessen reifiziert. Darüber hinaus besteht die Gefahr, die Analyse kontrollpolitischer Praktiken von dem Aspekt ihrer Produktivität für die Migrationsregime, in denen sie eingebettet sind, abzukoppeln. Der Regime-Begriff verweist vor allem darauf, dass Grenzen nichts statisches sind, sondern sozialen Dynamiken und Kräfteverhältnissen unterliegen - wobei die Migration selbst eine maßgebliche Kraft über das Grenzgeschehen darstellt. Doch auch die Technologien und Programmatiken, die halbjährlich auf den Ministerratstreffen im Kampf gegen illegale Migration verabschiedet werden, müssen zur Praxis gebracht werden. Die institutionalisierte Durchlässigkeit der Grenze in den Ländern der europäischen Peripherie z.B. ist kein Symptom südländischer Mentalität, sondern Ausdruck von Lücken, die durch Kräfteverhältnisse entstehen (vgl. Karakayali & Tsianos 2004). Die Mechanismen zur Kontrolle der Migration bzw. der grenzüberschreitenden Mobilität erzeugen ihre Klandestinisierung und damit die Bedingungen der Ausbeutung der MigrantInnen. Es ist kein Zufall, wenn illegalisierte MigrantInnen vor allem in solchen Sektoren arbeiten, die auf ultra-flexible Arbeitskräfte angewiesen sind, auf die sie entlang saisonaler und konjunktureller Bedarfstrukturen zurückgreifen können, gerade weil die MigrantInnen durch Formen transnationaler Mobilität auf verschiedene Reproduktionssysteme Zugriff haben. Die Illegalisierung der Migration ist demnach nicht der Ausdruck eines finsteren Plans zur Überausbeutung eines zu schaffenden Dienstleistungsproletariats. Mehr noch: Ausbeutung ist nicht gleichzusetzen mit Unterwerfung oder der Auslöschung der Subjektivität der MigrantInnen. Die Asymmetrie äußert sich vielmehr darin, dass die Mechanismen zur Kontrolle von der Praxis der MigrantInnen umkodiert und unter der Hand zu solchen werden, innerhalb derer Mobilität (und Arbeit) immer noch möglich ist, jedoch unter ausbeuterischen Bedingungen. In diesen Kräfteverhältnissen, die wir als Praktiken des Migrations- bzw. Grenzregimes bezeichnen, spielen die Handlungen der MigrantInnen und ihrer Schlepper ebenso eine Rolle, wie die relative Autonomie der NGOs gegenüber ihrer staatlichen und intergouvernamentalen AuftraggeberInnen, aber auch die temporäre Festsetzung der Migration in den Lagern sowie die unmittelbaren ökonomischen Interessen der Deregulierung. Ein Migrationsregime ist also eine Einrichtung, die die permanente Transformation von Mobilität in Politik erzeugt. Es stellt keine unabhängige Variable im glatten Kontinuum von Mobilität und ihrer Kontrolle dar. Man könnte argumentieren, dass Migration selbst das dynamische Moment in einem Regime der Migration ist. Es ist also eine theoretische Figur erforderlich, innerhalb derer die soziale Bewegung der Migration als eine Größe in einem Kräfteparallelogramm auftauchen kann.(4) Es wäre aber ein Fehler, die flexible Abkopplung der Produktionsorte von der Arbeitskraftmobilität und ihre transnationalisierten Reproduktionskosten als "Exklusion" bzw. als Effekt neoliberaler Globalisierung zu beschreiben. Wir plädieren stattdessen dafür, es als eine Fortsetzung des historischen Prozesses der Inkorporierung gesellschaftlichen Lebens in den Staat zu denken (vgl. Balibar 2003: 240). Dieser Prozess ist zweifelsohne mit intensiven Konflikten verknüpft, die Rolle der Praxis der Migration ist dabei zugleich prekär und konstitutiv.Politik und Bewegung der Migration
Stuart Hall reflektiert in seinem Aufsatz "Das theoretische Vermächtnis der Cultural Studies" in direkter Anlehnung an Donna Haraways Konzept des "situierten Wissens" seine theoriepolitische Maxime, mit welcher er aus seiner positionalen "Bürde des schwarzen Mannes", wie er schreibt, die Bedeutung bestimmter theoretischer Momente innerhalb der Cultural Studies hervorhebt, um damit eine Perspektive für die allgemeine Frage nach einer Politik der Theorie zu gewinnen. Stuart Hall betont dabei, dass ein Spannungsverhältnis zwischen "der Weigerung, das Feld abzuschließen, einzugrenzen, es zu kontrollieren und der gleichzeitigen Entschlossenheit, einige Positionen darin zu markieren und für sie einzutreten" existiert. Er nennt diese zugleich konstituitive als auch positionale Dimension des Politischen in der theoretischen Praxis "willkürlichen Abschluss (arbitrary closure)". Anknüpfend an diesem epistemologischen Punkt, der zugleich der Ausgangspunkt ist, von dem aus wir - das heißt: viele, die auf mehreren Kontinenten und häufig unabhängig voneinander diese Fragen gestellt haben - in den vergangenen Jahren mit der These von der Autonomie der Migration unseren "willkürlichen Abschluss" zu entwickeln suchten. Um diese These zu veranschaulichen, erscheint es uns notwendig, Mobilität bzw. Migration als eine spezifische Form politischer Artikulation zu konzeptualisieren. Das scheint auf den ersten Blick eine heroisierende Verklärung von migrantischen Strategien zu sein, die bestenfalls dem egoistischen, neoliberalen Idealtypus des homo oeconomicus entsprechen. Frank Düvell und Bill Jordan (2003) betonen in ihrem Buch "Irregular Migration" die ungleiche Verteilung von Mobilitätsgewinnen sowohl im Kontext der transnationalen Migration als auch der Globalisierung. Sie sprechen in diesem Zusammenhang von "winners and losers" der Migration. Obwohl sie "Migration Rules" als Effekt politischer Kämpfe bestimmen (Düvell & Jordan: 3), können die MigrantInnen, die diese Regeln übertreten, nicht als AkteurInnen dieser Kämpfe begriffen werden, sie erscheinen nur als ökonomische StatistInnen, als Winner oder Loser. Wenn wir von Autonomie der Migration reden, dann plädieren wir damit nicht für eine von sozialen und ökonomischen Strukturen losgelöste Betrachtung von Migrationen. Vielmehr geht es zunächst darum, eine andere Perspektive einzunehmen und die Transformation von Souveränität als Effekt globaler Migrationspraktiken zu denken, die die Grundlagen, auf denen Souveränität bislang funktionierte, tendenziell unterlaufen. Für Düvell und Jordan hingegen haben die MigrantInnen sich gegen die Optionen "Voice" und "Loyalty" und für die Option "Exit" entschieden, Mobilität ist bei ihnen immer eine individuelle Strategie. Die an Hirschman (1970) angelehnte politische Theorie sieht nicht vor, Migration selbst als Artikulation politischer oder sozialer Kämpfe zu denken. Wie aber könnte man den Exodus aus den Zonen des Elends, wie Hardt und Negri (2002) transnationale Migration in "Empire" beschreiben, als politische Artikulation bzw. als soziale Kämpfe konzipieren? Migration ist eine prekäre Form der Desertion. Damit ist nicht eine Flucht oder Abkopplung von den sozialen Netzwerken, ohne die Migration nicht stattfinden könnte, gemeint, sondern Desertion aus denjenigen Bereichen, die den MigrantInnen im globalen System von Arbeitsteilung innerhalb einer Hierarchie von Arbeitsregimen zugewiesen ist (vgl. Wallerstein 2002). Folgt man dem Plädoyer von Hardt und Negri, die Geschichte der Produktionsweise aus der Perspektive des Mobilitätsstrebens der Arbeiter zu schreiben, "statt diese Entwicklung lediglich unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, dass das Kapital die technischen Arbeitsbedingungen reguliert" (Hardt & Negri 2002: 224), dann könnte man in diesem Zusammenhang vielleicht die Umrisse einer Historiographie der Autonomie der Migration zeichnen, so wie sie in einer Reihe von Untersuchungen zur Mobilität der Arbeitskraft in der Geschichte des Kapitalismus herausgearbeitet werden (vgl. insbesondere Boutang 1998; sowie Mezzadra 2001: Kap. 2). Diese Untersuchungen versuchen zu zeigen, so Sandro Mezzadra, "dass für den Kapitalismus eine strukturelle Spannung charakteristisch ist, nämlich die Spannung zwischen der Gesamtheit subjektiver Praxisformen, in denen die Mobilität der Arbeitskraft auftritt - und die letztlich auch als adäquate Reaktion auf die fortwährenden Umwälzungen 'traditioneller' gesellschaftlicher Strukturen durch die kapitalistische Entwicklung zu verstehen sind -, und dem Versuch seitens des Kapitals, darüber eine 'despotische' Kontrolle auszuüben, in ihrem Kern durch den Staat. Aus dieser Spannung ergibt sich ein kompliziertes Dispositiv von gleichzeitiger Verwertung und Zügelung der Mobilität der Arbeitskraft, und zu diesem Dispositiv gehören darüber hinaus die spezifischen Formen von Subjektivität, die Letzterer entsprechen. In dieser Perspektive sind Migrationsbewegungen ein grundlegendes Untersuchungsfeld. Man könnte also sagen: Ohne Migrationsbewegungen kein Kapitalismus" (Mezzadra 2005, i.E.). Das Kontrollregime über die Migrationsbewegungen ist dabei, so Mezzadra, von zentraler Bedeutung, denn es erlaubt unter einem paradigmatischen Blickwinkel die Formen der Unterwerfung der lebendigen Arbeit unter das Kapital in ihrer Gesamtheit zu rekonstruieren. Wenn wir daher in Anlehnung an Deleuze und Guattari von einem "Migration-Werden" der Arbeit sprechen, so verbirgt sich dahinter eine Formel für die Benennung einer großen Wanderung durch die ganze Geschichte des Kapitalismus. In seiner bahnbrechenden Arbeit "De l'esclavage au salariat" zeigt Yann Moulier Boutang, wie Lohnarbeit als Flucht vor Indentur und Sklaverei entsteht. Diese Flucht ist nicht Ausdruck eines anthropologisch apostrophierten Freiheitsstrebens, sondern bereits in die entstehende kapitalistische Frei- und Inwertsetzung von Arbeit implementiert. Die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln und somit einen Markt zu etablieren, auf dem es zu einem Ausgleich von Profitraten zwischen den Unternehmern kommen kann, ist entscheidend für den spezifisch kapitalistischen Markt. Daher ist der Drang zur Freiheit in das kapitalistische Arbeitsverhältnis als sein dynamisches Moment eingeschrieben. Es handelt sich um einen Kampf, der nicht aus dem Verhältnis wegzudenken ist, gleichzeitig bedeutet es aber, dass die Freiheit der Arbeit, d.h. ihre selbstbestimmte Mobilität immer auch zur Disposition steht bzw. prekär ist. Die europäische Geschichte der Mobilitätskontrollen selbst legt eine solche Sichtweise nahe (vgl. Boutang 1998; Castel 2000; Noiriel 1999; Linebaugh 1992). Mit den Armen- und Vagabondagegesetzen, in denen Foucault das Aufkommen der Disziplinarmacht erkannte, sollte das Problem der umherziehenden Arbeiter gelöst werden. Es ging darum, "Bewegungen zum Stillstand oder unter Regeln" zu bringen (Foucault 1976: 281f). Gegenwärtig wird Michel Foucaults Überwachen und Strafen vor allem als das Gründungsdokument einer Historiographie der Produktion des Körpers gelesen. Zweifellos lassen sich für eine solche Lesart viele Belege finden. Bei genauer Lektüre zeigt sich aber, dass Foucaults Formulierung von der "politischen Ökonomie des Körpers" (Foucault 1976: 36) kein unschuldiger Lapsus ist. Seine Analyse der Disziplinartechniken etwa findet vor dem Hintergrund der Zunahme einer nomadisierenden Bevölkerung statt. Im Zentrum stehen die Disziplinartechniken als eine Art Scharnier zwischen der "Akkumulation von Menschen" und der "Akkumulation von Kapital" (Foucault 1976: 283), die mit den Instrumenten der feudalen Macht nicht mehr in eine produktive Korrespondenz zu bringen waren. Die Disziplin löst die feudalen Machtmechanismen ab und etabliert Machtformen, die sich an der Wertschöpfung orientieren. Dieses Element der Unterwerfung des produktiven Körpers expliziert Foucault mit der historischen Figur des "Arbeitshauses": als ein Modell temporärer Einsperrung zur Förderung einer bestimmten Arbeits- und Mobilitätssubjektivität. Arbeitshäuser waren modellhafte Anstalten, die den Auftrag hatten, "Bettler und junge Tunichtgute" (Foucault 1976: 155f) umzuerziehen. Während mit dem Topos der "Produktion des Körpers" auf Regime disziplinatorischer Selbstverhältnisse fokussiert wird - eine zentrale Konzeptualisierungsfolie für Technologien des Regierens in den "governmentality studies" - konzentrieren wir uns hier auf den in dieser Debatte offensichtlich "übersehenen" Aspekt der topokratischen Kontrolle der Mobilität durch Arbeitsdisziplinierung. Die Figur der "Produktion des Körpers" bei Foucault verbirgt jedoch weitere Geheimnisse: mit dem Auftauchen der Gefängnisstrafe im späten 18. Jahrhundert etabliert sich eine neue Kontrollinstitution, die ihren Ursprung keinesfalls im juristischen Reformdiskurs des Strafrechts hatte. Sie basierte auf der Begegnung einer "parajustizförmigen Praxis" mit einer neuen Form der Produktion: "Im 18. Jahrhundert erscheint eine neue Art von Reichtum, der nicht mehr in monetärer Gestalt vorliegt, sondern stofflichere Formen annimmt: Waren, Vorräte, Maschinen, Werkstätten, Rohstoffe, Exportgüter. Die Geburt des Kapitalismus, sein Wandel und seine beschleunigte Entwicklung finden ihren Niederschlag in dieser neuen materiellen Form von Vermögen. Da dieses Vermögen aus Vorräten, Rohstoffen, importierten Gütern, Maschinen und Werkstätten besteht, kann es sehr viel leichter angetastet werden. All die Armen, Arbeitslosen und Arbeitsuchenden kommen in nahezu unmittelbare, physische Berührung mit dem Vermögen, dem Reichtum" (Foucault 2003: 99). Das Paradoxon besteht darin, dass genau diese Kontrollmechanismen, auf die die entstehende politische Macht rekurriert, die Usurpation, die "Verstaatlichung" außerrechtlicher "von unten nach oben gerichteter Sozialkontrolle" der Subalternen, eine Vorlage für die Entstehung einer neuen nichtstaatlichen Form sozialer Regulierung liefert, einer Veränderung der Staatlichkeit selbst. Entscheidend scheint uns aber zu sein, dass die Mobilität bereits mit ihrem doppelten Gesicht aufscheint, als (zu disziplinierende) Ressource der neuen, produktiven Machtlogik und gleichzeitig in der Dimension ihrer Bändigung. Diesen Doppelcharakter der mobilen oder freien Arbeit versuchte Marx mit dem Begriff der "doppelten Freiheit" einzufangen. Die Freisetzung der Bäuerinnen und Bauern thematisierte er als Despotismus der Enteignung und Zerstörung bäuerlich kommunaler Strukturen in ihrem Ursprung und als ökonomische Funktionalität in ihrem Resultat, die Notwendigkeit, in der kapitalistischen Produktionsweise über ein Heer disponibler ArbeiterInnen zu verfügen. Die Freiheit der Arbeit kritisierte er als Ideologie, hinter der sich in Wirklichkeit die Freiheit verberge, ausgebeutet zu werden (MEW 23: 743 f). Folgt man an dieser Stelle Boutangs Unternehmen einer Relektüre dieser historischen Prozesse, kann man die "zum Stillstand oder unter Regeln" zu bringende Mobilität als Bewegung sozialer Konstitution verstehen, die darüber hinausgeht, die Trennung der ArbeiterInnen von ihren Produktionsmitteln bereitzustellen. Im Zuge des 15. und 16. Jahrhunderts entsteht also ein Heer von Armen, BettlerInnen und RäuberInnen, die weder mehr über ein Grundstück verfügte, noch eine bezahlte Arbeit finden konnten, denn die massenhaft freigesetzten Bäuerinnen und Bauern konnten nicht von der gerade im Entstehen begriffenen Manufaktur absorbiert werden. Die Etablierung der kapitalistischen Produktionsweise beruhte nicht nur auf Freiheit, sondern auch auf der Notwendigkeit, die Arbeiterklasse als disziplinierte und arbeitsame Klasse überhaupt zu erzeugen. Der Zwang, unter dem dies passiert, betrifft die Mobilität, die Disziplin und nicht zuletzt den Lohn selbst. Während also über mehrere Jahrhunderte hinweg die nationalen und lokalen Autoritäten versuchen, den freien Verkehr der Armen, BettlerInnen und ArbeiterInnen zu verhindern, sei es um die Armut einzuzäunen oder den Manufakturen Arbeitskräfte zuzuteilen, ist der Exodus, die Flucht der Armen aus der Arbeit auch als eine Revolte zu fassen. Man kann also die Geschichte der Proletarisierung auch anders lesen. Es handelt sich dann um den Clash zweier großer Tendenzen: Die erste Tendenz besteht im Drang der Armen bzw. ProletarierInnen in die Stadt zu fliehen und für sich zu arbeiten, autonom zu sein, die zweite in der autoritären Vision eines geschlossenen, fixierten Marktes für Arbeit mit festen Preisen. Die Frage ist aber, warum es die "Mobilität" der Arbeit ist, die zum Gegenstand der allerersten Politiken der staatlichen Intervention in den Arbeitsmarkt wurden? Boutang argumentiert, dass es historisch keineswegs die Notwendigkeit gegeben hat, Lohnverhältnisse als freie zu organisieren. Lohnarbeit konnte demgemäß auch als Indentur- oder Plantagensklaverei existieren (Boutang 1998). Nach Boutang ist die Arbeitskraft als einzelne, bestimmte oder bestimmbare Entität eine Fiktion, sie kann nicht im klassischen Sinn veräußerlicht werden. Es ist die Lohnform, die den Anschein erzeugt, dass die Arbeit verkauft werde und nicht nur ein Teil des Körpers (Boutang verweist auf den volkstümlichen Ausdruck "affermage de bras/mains", Verpachtung der Hände/Arme, der der Sache näher komme). Sie verdeckt vor allem, dass es nicht nur eine individuelle Disponibilität ist, die verkauft wird, sondern eine soziale, kollektive Kraft, das Kapitalverhältnis ins Werk zu setzen, als ein Verhältnis, in dem alles zur Ware gemacht wird (Boutang 1997). Weil die KapitalistInnen im Moment der Inwertsetzung immer aufs Neue ihr Geld riskieren, das sie eingesetzt haben, ist die Lohnform diejenige Form der Bezahlung, mit der die grundlegende Unsicherheit des ganzen Prozesses der Produktion und Inwertsetzung am besten bewältigt werden kann. Aus der Perspektive des damit etablierten Antagonismus kann jede "nicht-vertragliche" Freiheit nur als die Weigerung von ArbeiterInnen verstanden werden, zu arbeiten und Kapital zu valorisieren. Demnach sind die ArbeiterInnen genau nicht-frei, nämlich nicht frei, die Position der abhängigen Arbeit zu verlassen; sie sind nur frei, sich so teuer wie möglich zu verkaufen. Wenn es aber nur darum ginge, sich teuer zu verkaufen, so wäre der Unterschied zwischen dem Sklavenmarkt und dem Arbeitsmarkt nur der, dass die Zwischenhändler verschwunden sind. Historisch wird die Mobilität zum Gegenstand der staatlichen Intervention, weil der Lohn zu diesem Zeitpunkt nur einen Teil der Reproduktion der Arbeitskraft ausmacht und die ArbeiterInnen auf Subsistenzproduktion zurückgreifen können. Die Freiheit, in die abhängige Arbeit einzutreten, war zugleich die Freiheit, sie zu verlassen. Und um die Einschränkung dieser Freiheit geht es. Die liberale Regierung, wie sie Foucault nennt, besteht nun darin, die Macht des Exodus beständig zu kanalisieren. Sie ist bemüht, mittels der Institutionen repräsentativer Demokratie, die Gesellschaft vor der "Flucht" aus ihr zu bewahren. Die Existenz von Rechten und bestimmten Freiheiten, die eine vor staatlichen Zugriffen unabhängige Sphäre ausmachen, ist aus dieser Perspektive der Effekt von Kompromissen in dem Versuch, Mobilitäten zu regulieren. Regierung ist eine biopolitische Form der Machtausübung, die keine eigene Konsistenz hat, sondern ihren Gehalt aus der Bevölkerung zieht. Biopolitik ist Regierung der Bevölkerung - und der Widerstand gegen diese Regierung ist ebenfalls Biopolitik. Wo Macht ist, ist auch Widerstand, schrieb Foucault. Man könnte also hinzufügen, wo Widerstand ist, ist auch Freiheit (vgl. Boutang 2005, i.E.). Der Exit ist in dieser Perspektive eine Form politischer Artikulation, die "exit voice" und kann somit als eine Form des Widerstands gegen Ungleichheit gedacht werden. Entscheidend ist, dass "exit voice" keinesfalls eine individuelle Strategie darstellt. Es geht darum, Migration als eine Bewegung zu begreifen, "die Wissen besitzt, eigenen Regeln folgt und ihre Praxis kollektiv organisiert" (Boutang 2002: 2). Die Arbeiten der Neuen Migrationsökonomie (z.B. Stark 1991) haben gezeigt, dass die Vorstellung von Migration als einer ökonomischen Robinsonade nicht haltbar ist. In diesen Arbeiten wird die Bedeutung von Haushalten, Familien und anderen Netzwerken betont, innerhalb derer Migrationen stattfinden bzw. Migrationsentscheidungen getroffen werden. MigrantInnen erreichen die Grenze also niemals allein. Auch die Debatte um Transnationalismus liefert hierfür wichtige Hinweise, denn sie zeigt, in welcher Weise Migrationen längst eigene transnationale soziale Räume kreieren (Smith & Guarnizo 1999). Sie zeigen, dass diese sozialen Räume durchaus nicht bloße Reaktionen auf repressive Grenz- oder Visapolitiken sind, sondern eine Verdichtung vielfältiger ökonomischer, politischer und sozialer Faktoren darstellen, denen sie eine eigene Kohärenz verleihen. Sie sind den Grenzen nicht einfach entgegengesetzt, sondern vielmehr transversale Teile von Grenz- und Migrationsregimen. Diese kollektive Praxis lebt nicht nur von den Nischen und Ritzen, die liberaldemokratisch verfasste Gesellschaften notwendig dulden, sondern erzeugt permanent neue. Ein Blick auf das gegenwärtige europäische Migrationsregime lässt vielfältige Widersprüche aufscheinen: Berichte über auf hoher See ertrinkende MigrantInnen vor den spanischen Küsten in den Abendnachrichten wechseln sich ab mit Reportagen über die elektronische Aufrüstung der Schengengrenzen, während in Italien und Griechenland sich permanente Legalisierungen als Instrumente einer postfordistischen Einwanderungspolitik etablieren. Die deutsche Visapolitik wird zum Anlass einer Minikrise der Regierungskoalition, weil der sogenannte Fischererlass, nach dem die Vergabe von Visa nicht restriktiv zu handhaben sei, offenbar dazu geführt hat, dass MigrantInnen massenhaft davon Gebrauch gemacht haben. Der italienische und der deutsche Innenminister planen Auffanglager für MigrantInnen aus Afrika in Libyen, während Frankreich und Großbritannien ein ähnliches in Sangatte erst vor kurzem auflösten mit der Begründung, es habe sich zu einem Anziehungspunkt für MigrantInnen aus aller Welt entwickelt. Heute erreichen täglich hunderttausende MigrantInnen zu Fuß oder mit Linienflügen, mit dem Zug oder schwimmend die angebliche Festung Europa auf der Suche nach einem besseren Leben oder nur einem besseren Einkommen. Viele sind PendlerInnen, die mit einem Touristenvisum einreisen und ebenso viele bleiben nach Ablauf des Visums in Europa. Millionen leben bereits hier und arbeiten unter widrigen, oft niederträchtigen Bedingungen in irregulären Beschäftigungsverhältnissen. Die Sans-Papiers arbeiten in Hotels, im Haushalt, als SexarbeiterInnen und weniger in der klassischen industriellen Fertigung, wenn auch hier und da, wie vor kurzem in Frankfurt am Main, ein Sweatshop in einer Schrebergartenanlage entdeckt wird, in dem MigrantInnen ohne Papiere Jeans und Hemden zusammennähen. Wie schon in der klassischen, offiziellen Arbeitsmigration der Nachkriegszeit, akzeptieren viele MigrantInnen die schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen, solange sie selbst eine kurzfristige oder mittelfristige Perspektive für ihren Aufenthalt haben. Sobald sie aber merken, dass die Vorstellung, nach einigen Jahren mit einer großen Menge angespartem Geld wieder zurückzukehren, nicht mehr haltbar ist, ändern sie ihre Haltung. Wer bleiben will, wer seine Kinder in die Schule schicken will, wer "normal" leben will, muss um seine Rechte kämpfen (vgl. Bojadzijev u.a. 2003). Überall in Europa finden seit einigen Jahren Kämpfe statt, die auf diese Koartikulation hinweisen. In Südspanien sind es die Landarbeiter in den Obst- und Gemüseplantagen, die einen Kampf um Papiere führen und gegen den Widerstand der spanischen Gewerkschaft eine unabhängige Arbeitervertretung aufgebaut haben. Die rassistischen Pogrome in El Ejido waren eine Reaktion auf diese ersten Organisierungsbemühungen (vgl. Europäisches Bürgerforum 2000). In Italien haben MigrantInnen unter anderem die ersten migrantischen Streiks nach den "wilden Streiks" der 1970er organisiert. In den USA haben die Kämpfe der Illegalisierten mit einer landesweiten Initiative im September 2003, dem "Immigrant Workers Freedom Ride" unter anderem die grundlegende Erneuerung der Gewerkschaftsbewegung entscheidend bestimmt. Aber auch die Kämpfe gegen die Einschließung der MigrantInnen in Lagern nehmen die Konturen einer transnationalen Organisierung an, wie die No-Border-Aktionen in Mexiko, Australien, Spanien, Italien, Deutschland usw. zeigen In vielen Ländern Europas sind seit dem Ende der 1990er Jahre daher Kämpfe um Legalisierung aufgeflammt, die mal in Niederlagen, mal in Erfolgen, meist in einer Mischung aus beidem resultiert sind. Diese Kämpfe spielen sich auf einem Terrain ab, das nicht einfach in einer Opposition Staat vs. "Multitude" gedacht werden kann. Während die Neoliberalen und ihre Kritiker der funktionalistischen These folgen, dass das Kapital die flexible Arbeitskraft brauche (und deshalb auch bekomme), sollte das Konzept der Autonomie, das dem entgegensteht, nicht darauf reduziert werden, die Mobilität der MigrantInnen zu verabsolutieren bzw. ihr Elend apologetisch zu kulturalisieren. Der Protagonismus der Migration ist nicht nur methodischer Art, sondern Illegalisierung und Klandestinisierung der Migration verweisen auf bestimmte Momente der Transformation moderner Staatlichkeit und postfordistischer Produktionsweisen. Nur so lässt sich die politische Brisanz verstehen, die die Bewegungen der Migration erzeugen. Die offensichtliche Massivität der klandestinen Grenzübertritte und die praktische Infragestellung der Grenzen verweist auf eine strukturelle Transformation bzw. Dekonstruktion fordistischer Arbeitsverhältnisse (Freizeit/Arbeitszeit, intellektuelle/manuelle Arbeit, produktive/reproduktive Arbeit, Sesshaftigkeit/Mobilität). Die MigrantInnen praktizieren und verkörpern Modi der Mobilität und Flexibilität, die für die postfordistische Produktionsorganisation selbst charakteristisch sind. Die kollektive Praxis der Migration steht im Zentrum gegenwärtiger Auseinandersetzungen um Prekarisierung von Arbeit, sozialen und politischen Rechten, des Lebens selbst. Wir befinden uns in einer historischen Konjunktur, in der eine relative Immobilität der Arbeitskraft, die Ausdruck von Kräfteverhältnissen innerhalb korporatistischer und nationaler Kompromissstrukturen war, heute in einer tiefen Krise steckt. Die historische Konstellation, in der eine relative Immobilität der Arbeitskraft Ausdruck von Kräfteverhältnissen innerhalb korporatistischer und nationaler Kompromissstrukturen ist, steht heute vor dem Zusammenbruch. Die Subjekte dieser als Deregulierung apostrophierten Transformation sind aber nicht (nur) dunkle Machenschaften neoliberaler Think-tanks und den von ihnen entfesselten Ideologien, sondern kommen auch von "unten". Es sind Widerstände gegen die fordistische Normierung, die Fliessbandarbeit und das Begehren nach Flexibilität und Mobilität, die, neben anderen, zu einer alltagspraktischen Aushöhlung des fordistischen Modells beitragen. Aus ihnen resultiert schließlich, was Hardt und Negri die zunehmende Dominanz affektiver und immaterieller Arbeit nennen (vgl. Hardt & Negri 2002: 302). Unter dieser Prämisse lassen sich die Kontrolle über Territorium und Arbeitsmobilität als die letzten Bastionen souveränistischer Intervention deuten. Die Politiken einer Kontrolle von Mobilität sind daher auch der mehr oder weniger hilflose Versuch, die Dynamiken der Auflösung von Innen und Außen aufzuhalten. Worauf es ankommt, ist, "die Veränderungen des Kapitalismus heute in ihrer Gesamtheit ausgehend vom Standpunkt der lebendigen Arbeit und ihrer Subjektivität zu rekonstruieren.... Es geht dabei in keiner Weise darum, im 'klandestinen' Migranten eine neue potenzielle 'Avantgarde' in der Klassenzusammensetzung zu erblicken, sondern darum, aus der Perspektive dieser spezifischen Subjektposition die Zusammensetzung der lebendigen Arbeit heute insgesamt zu verstehen, also eine Zusammensetzung, die - in ihrer tendenziell globalen Dimension - durch eine neue Art des Zusammenwirkens von 'Flexibilität', Mobilität und Kontrolle, und zwar auf unterschiedlicher Stufenleiter, gekennzeichnet ist" (Mezzadra 2005, i.E.). Historisch haben die MigrantInnen in ihren Kämpfen um Mobilität und Bürgerrechte jenen Kompromiss immer wieder verschoben. Etienne Balibar wirft in seinem jüngsten Buch Sind wir Bürger Europas? die Frage nach dem Zusammenhang der Neuausrichtung der Arbeitskämpfe mit der transnationalen Migration unter dem Namen einer "Demokratisierung der Grenzen" auf. Seit den Streiks 1995 in Frankreich (vgl. Lazzarato 1996; Negri 1996) zeigt sich, dass die Ausrichtung der Arbeitskämpfe unter Berücksichtigung der Zusammenhänge von Bürgerschaft und Arbeit überprüft werden muss. Die Frauen- und Ökologiebewegungen, aber auch die Kämpfe der Migration haben sich historisch gegen die zentrale Bedeutung der produktiven Arbeit und gegen die Ausschließlichkeit klassischer Klassenkampfkonzeptionen gerichtet, sie aber nicht völlig negiert, sondern in einen neuen Zusammenhang gestellt und erweitert. Es gibt eine historische Veränderung der produktiven Arbeit, sie besteht zunehmend in der "Produktion von Gesellschaftlichkeit". Und da es nicht mehr nur um die Herstellung materieller Existenzmittel geht, ist sie auch potentiell politische Praxis: "Wenn auch die allgemeine Reproduktion des Soziallebens zum Gegenstand einer Arbeit wird, wird jeder Arbeiter zum 'sozialen Arbeiter', d.h. er produziert dadurch, dass er Güter oder Dienstleistungen produziert, gleichzeitig die 'Sozialität', das 'soziale Band'" (Balibar 2003: 284f). Mit den neuen Formen der Arbeit müssen sich aber auch die Formen des Kampfes, die Institutionen des sozialen Konflikts ändern. Ein Konzept von Gemeinwesen und Bürgerschaft sei dafür nötig, das nicht auf Integration und Konsens beruht (vgl. Balibar: 135 f), sondern die BürgerInnen vom transnationalen Standpunkt als politisch aktive KämpferInnen vorstellt. Nur der transnationale Standpunkt - und damit kommt die Praxis der transnationalen Migration ins Spiel - kann eine solche Erneuerung der Formen sozialen Kampfes gewährleisten, "weil darin auch die kollektiven Dimensionen aktiver Bürgerschaft oder Solidarität zutage treten, die sich nicht auf die historischen Kompromisse von Kapital und Arbeit reduzieren" (Balibar: 285). Wie wir schon eingangs mit den "Figuren der Migration" nahegelegt haben: Die jeweils evidenten "Namen" der MigrantInnen repräsentieren weniger soziale Gruppen, als dass sie Migrationsverhältnisse begriffspolitisch reflektieren. Alain Badiou (2003: 126) hebt hervor, dass der "Name" "Einwanderer" in Wirklichkeit auf konsensuelle Weise dazu gedient hat, den "Namen" "Arbeiter" zu verdecken und aus dem Raum der politischen Repräsentation auszuschließen. Jacques Rancière entwickelt diese Überlegung weiter. Die "Einwanderer" seien ein relativ neues Subjekt in Frankreich, weil sie zwei Jahrzehnte früher "einen anderen Namen trugen: sie wurden Fremdarbeiter oder einfach Arbeiter genannt. Der Einwanderer von Heute ist zuallererst ein Arbeiter, der seinen zweiten Namen verloren hat, der die politische Form seiner Identität und seiner Andersartigkeit, die Form einer politischen Subjektivierung der Zählung der Ungezählten verloren hat. Was er verloren hat, ist seine Identität mit einer Subjektivierungsweise des Volkes: Arbeiter oder Proletarier, Gegenstand eines erklärten Unrechts und das Subjekt, das seinem Streit Ausdruck verleiht" (Rancière 2002: 127f). Die Politik der herbeigewünschten Namen der undokumentierten ArbeiterInnen der Welt, der Benennung also der Anteillosen dieser Welt, ist zugleich ein Angriff auf die Desartikulation der Kämpfe der Bewegungen der Migration in den Sozialwissenschaften ebenso wie im politischen Diskurs. Die klandestinen MigrantInnen sind die Vagabunden des 21. Jahrhunderts, eine Bewegung der Arbeit, also eine Bewegung der ArbeiterInnen. So könnte man endlich auch einen "methodologischen Fordismus" ad acta legen, dessen paradigmatischer Nexus der Integration bzw. Desintegration transnationale Migration nur als irreguläre, illegale, mithin nur als eine Anomie konzeptualisieren kann. Dem entspricht ein politischer Fordismus, der den Kampf um soziale Aneignung nur in Form einer Verteidigung national-sozialer Rechte denken kann. Es gilt, dieser Beschränkung des Kampfes um ein besseres Leben, nicht nur analytisch den Boden zu entziehen.Anmerkungen
(1) Hier ist nicht eine "ökonomistische" Verkürzung kritisiert, sondern die dem individual-methodologischen Ansatz zugrundeliegende Vorstellung eines homo oeconomicus (Borjas 1989). Dem entspricht in der Migrationstheorie umgekehrt ein "Etatismus", bei dem die Kontrolle von Territorium und Bevölkerung als common sense und damit als gegeben gelten. (2) An der Stelle einer "Einwanderungspolitik", die es nicht geben durfte, etablierte sich ein ganzes Kontrolldispositiv um den Topos der "Asylpolitik". Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, auf die Gesamtheit der Effekte einzugehen, die mit der Verlagerung des Migrationsdiskurses auf das humanistisch überdeterminierte Feld des Individualrechts auf Asyl im Kontext der deutschen Geschichte einzugehen (ausführlich dazu Meier-Braun 2002). (3) Vgl. die Beiträge in dem von Bimal Ghosh (2000) herausgegeben Buch. (4) Ohne allerdings als Verhandlungspartnerin repräsentiert zu sein, wie im fordistischen Modell der Sozialpartnerschaft etwa.Literatur
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