„Die Uniform in die Jauchegrube geworfen“
Bernd Drücke im Gespräch mit dem Wehrmachtsdeserteur Rainer Schepper
Fahnenflucht ist in Deutschland bis heute nach § 16 Wehrstrafgesetz strafbar. Während des Zweiten Weltkriegs wurden von der Nazi-Justiz über 30.000 Todesurteile gegen Deserteure gefällt. Davon wurden mindestens 23.000 vollstreckt. Bis zum Kriegsende im Mai 1945 wurden viele Männer, die sich durch Fahnenflucht der Beteiligung am befohlenen Massenmord entzogen, standrechtlich erschossen. Dieser Gefahr zum Trotz desertierten während des Zweiten Weltkriegs von den 18,2 Millionen Wehrmachtssoldaten bis zu 400.000.