Prostitution

Elfriede M.

Wie ein NS-Opfer zur Täterin gemacht wurde

In ihrem Buch „ ‚Gerne will ich wieder ins Bordell gehen...‘ Maria K.s ‚freiwillige‘ Meldung für ein Wehrmachtsbordell“ widerlegt die Historikerin und GWR-Autorin Anne S. Respondek den Mythos der „Freiwilligkeit“ der Frauen in den deutschen Wehrmachtsbordellen, der sich bis heute in der fehlenden Anerkennung der Opfer manifestiert. Basierend auf ihrer Archiv-Arbeit beschreibt Anne S. Respondek in ihrem neuen Artikel für die GWR einen weiteren erschütternden Fall. Die Geschichte von Elfriede M. zeigt wie ein Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs im Nationalsozialismus nach Auschwitz kam.

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Edle Retter

Blinde Flecken der Diskussion über das skandinavische Modell der Regulierung von Sexarbeit

„Als der Kampf gegen Menschenhandel in der Region Stockholm […] begann, hatten PolizistInnen, SozialarbeiterInnen und StaatsanwältInnen […] die Vorstellung, dass ihre Bemühungen Menschen retten

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Prostitution ist kein Fall fürs Gesetz

Mit ihrem Artikel „Prostitution zwischen Arbeit und Missbrauch“ hat Kerstin Wilhelms im Dezember 2013 in der Graswurzelrevolution Nr. 384 u.a. aufgezeigt, dass der von der „BILD“-Kolumnisten Alice Schwarzer lancierte „Appell gegen Prostitution“ vor Verallgemeinerungen und Diskriminierungen nur so strotzt.

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Falscher Pioniergeist: Das schwedische Anti-Freier-Gesetz

„Er könnte ihr Nachbar sein, sogar ihr bester Freund. Oder vielleicht ist er ihr Arbeitskollege, oder jemand mit dem sie letztes Wochenende auf einer Party gesprochen haben. Er führt ein normales Leben – er ist verheiratet, hat Kinder, eine gute Arbeit – mit anderen Worten er ist ein ganz normaler Mann. Aber er kauft auch sexuelle Dienstleistungen und stützt dadurch den Markt für sexuelle Ausbeutung, Prostitution und Menschenhandel.

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Arbeiterstrich ja – Straßenprostitution nein

Die reaktionäre Politik der SPD Dortmund Nord

2007 wurden Bulgarien und Rumänien Mitglieder der Europäischen Union. Die Europäische Union erweiterte ihren Machtbereich bis zum Schwarzen Meer. Seither kommen Biokartoffeln auch aus Rumänien, doch ArbeiterInnen dürfen aus Rumänien und Bulgarien allenfalls als SaisonarbeiterInnen zur Weinlese und zum Spargelstechen kommen. Denn die in der EU an sich garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt es erst 2014, wenn man aus Bulgarien oder Rumänien nach Deutschland oder Österreich möchte.

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