Israelischer Soldat in Deutschland angezeigt
Interview mit Alexander Schwarz (ECCHR)
(Fragen von Maria Hartmann)
Das »European Center for Constitutional and Human Rights« (ECCHR) mit Sitz in Berlin reichte am 10. September 2025 gemeinsam mit drei palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Strafanzeige gegen ein Mitglied der israelischen Armee bei der deutschen Bundesanwaltschaft ein. Die angezeigte Person soll mutmaßlich als Scharfschütze in Gaza auf Zivilist*innen geschossen haben. Im Interview mit ECCHR-Mitarbeiter Alexander Schwarz fragen wir nach dem Sinn und Zweck derlei strategischer Prozessführung und beleuchten ihr emanzipatorisches Potential vor dem Hintergrund einer global zunehmenden Politik der Straflosigkeit.
Maria Hartmann (W&F): Herr Schwarz, Ihre Organisation, das »European Center für Constitutional and Human Rights« (ECCHR), hat vor einigen Monaten eine Strafanzeige gegen ein aus München stammendes deutsch-israelisches Mitglied der israelischen Armee wegen Kriegsverbrechen in Gaza erstattet. Können Sie zunächst etwas genauer erklären, was es damit auf sich hat und auf welcher rechtlichen Grundlage diese Anzeige steht?
Alexander Schwarz: Wir haben gemeinsam mit palästinensischen Partnerorganisationen Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. Hintergrund ist der Verdacht, dass ein namentlich bekannter deutsch-israelischer Soldat, ein ausgebildeter Scharfschütze, im Gazastreifen gezielt auf unbewaffnete Zivilist*innen geschossen haben soll.
Der entscheidende Punkt für die Zuständigkeit der deutschen Behörden und damit auch die Frage, warum wir das überhaupt in Deutschland gemacht haben, ist der Deutschlandbezug dieser Person. Wenn eine tatverdächtige Person hier lebt oder sich regelmäßig in Deutschland aufhält, erlaubt das deutsche Völkerstrafgesetzbuch die Strafverfolgung nicht nur – es verlangt sie sogar. Das heißt, es verpflichtet die deutsche Bundesanwaltschaft zu ermitteln.


