Kein persönliches Schicksal

Gewalt gegen Frauen

Frauen sind verschiedenen Formen der Gewalt in unterschiedlichen Lebensbereichen ausgesetzt. Wie definiert man Gewalt? Welche Formen von Gewalt gibt es? Und wie äußern sie sich? Was sind die Ursachen der Gewalt gegen Frauen? Und mit welchen Ansätzen kämpft die Frauenbewegung seit Jahrzehnten dagegen? Auf diese Fragen antwortet in ihrem Artikel für die Graswurzelrevolution Gisela Notz. (GWR-Red.)

Der Begriff „Gewalt“ ist ein situativ vieldeutiger Begriff. „Gewalt wird also definiert, sie ist eine soziale Wirklichkeitskonstruktion. Jede Gewalt ist immer mit dem spezifischen Sinnzusammenhang des jeweiligen Geschehens verwoben und folglich nur innerhalb des sozialen Kontextes verstehbar, in dem diese Zuschreibung erfolgt. Der Gewaltbegriff ist daher ein tendenziell offener, mehrdeutiger Begriff, der sich für vielfältige Beschreibungen und variable Interpretationen anbietet.“ (1) Es ist eine Frage sozialer Interpretation, ob und inwieweit Handlungen gegen Personen oder Sachen als bedrohlich oder mehr oder minder gewalttätig bewertet werden. Eine wertfreie, objektive und universell anwendbare Definition von Gewalt ist nicht möglich. Gewalt geschieht an vielen Orten und zu allen Zeiten.

Ungleiche Machtverteilung

WissenschaftlerInnen unterscheiden zwischen personaler oder direkter Gewalt, die direkt von Menschen ausgeübt wird und dem Handeln oder Nicht-Handeln konkreter Personen zugeordnet werden kann, kultureller Gewalt, die durch in einer Gesellschaft geltende Werthaltungen (z. B. Religion oder Ideologie) und negative Vorurteile gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen ausgeübt wird, und struktureller Gewalt, die von den gesellschaftlichen Bedingungen, also den sozio-ökonomischen oder politischen Strukturen und den Machtverhältnissen, unter denen Menschen leben, ausgeht. (2) Frauen sind besonders von struktureller Gewalt betroffen und in ihren Entwicklungs- und Lebenschancen eingeschränkt. Dazu gehören Diskriminierungen im Erwerbsleben, ungleiche Verteilung von Einkommen (Gender Pay Gap), ungleiche Bildungschancen und Lebenserwartungen, unzureichende Versorgung durch Gesundheits- und Sozialsysteme. Strukturelle Gewalt trifft nicht alle Frauen gleichermaßen. Frauen mit Behinderung, Frauen, die von Armut betroffen sind, eine Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrungen haben, lesbische oder bisexuelle Frauen, trans- oder intergeschlechtliche Personen sind aufgrund ihrer Mehrfachdiskriminierung oft verstärkt struktureller Gewalt ausgesetzt.
Sowohl kulturelle als auch strukturelle Gewalt können Formen personaler Gewalt beeinflussen, ziehen aber nicht automatisch die Ausübung personaler Gewalt nach sich. Dennoch ist direkte personale Gewalt gegen Frauen immer eingebettet in gesellschaftliche und strukturelle Machtverhältnisse, die Frauen benachteiligen. (3) Personale Gewalt zeichnet sich meist durch ungleiche Machtverteilung zwischen den Ausübenden, meist Männern, und den betroffenen Frauen aus. Sie kann physisch (z. B. durch Schläge, Freiheitsberaubung etc.) ausgeübt werden oder psychisch (z. B. durch Zwang, Diskriminierung, Drohung, Beleidigung, nicht mehr mit der Partnerin sprechen etc.). Noch wenig untersucht, aber in jüngster Zeit oft problematisiert ist die digitale Gewalt, die Frauen durch Hassmails, Hate Speech, sexistische und rassistische Kommentare etc. in besonderem Maße trifft.

Von der Kriegsgewalt zur Gewalt in „privaten“ Beziehungen

Die extremste Gewalt ist die Kriegsgewalt. An der Kriegsfront kämpfen mehrheitlich Männer, die – wenn auch nicht alle freiwillig – die Gewalt ausüben; während Frauen an der Heimatfront in der Kriegsproduktion arbeiten oder/und die Daheimgebliebenen und die Verwundeten versorgen. Christina Thürmer-Rohr wies bereits 1983 darauf hin, dass Frauen nicht nur Opfer der patriarchalischen Gewalt sind und waren, sondern auch Mittäterinnen; sowohl im Alltagskrieg als auch im großen Krieg der Supermänner. (4) Petra Müller verwies darauf, dass Frauen allerdings nie gefragt wurden, ob Kriege stattfinden sollen und ob sie von ihren Söhnen und Männern wirklich „verteidigt“ werden wollen. Als Beispiel für die Verbindung von direkter und struktureller Gewalt durch Patriarchat, Kapitalismus und Staat zeigte sie auf, dass Frauen an der Heimatfront „die schwerste Drecksarbeit zu leisten hatten und anschließend wieder unter Hinweis auf ihre ‚natürliche‘ Berufung als Frau und Mutter“ (5) für die heimkehrenden Soldaten den Platz räumen mussten und damit von den Männern abhängig waren. Auch häusliche und strukturelle Gewalt sind, vor allem wenn Frauen aufgrund des familistischen Systems in der BRD ökonomisch auf die Unterstützung von Männern als „Haupternährer“ angewiesen sind, eng verknüpft.
Die zunehmende Debatte um Gewalt gegen Frauen ist ein Verdienst der neuen Frauenbewegungen der 1970er-Jahre. Die Sicherung der körperlichen, seelischen und geistigen Unversehrtheit von Frauen war bis dahin ein Tabu. Die neuen Frauenbewegungen holten das Thema aus der Privatheit heraus, enttabuisierten es, machten es öffentlich und gaben den betroffenen Frauen die Möglichkeit zur Artikulierung. Dazu gehörten auch die Kriminalisierung von Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt (6) sowie die feministische Kritik an der Zwangsheterosexualität. In den sich in vielen Städten bildenden Frauengruppen wurde ein kollektiver Lernprozess darüber eingeleitet, dass ökonomische und soziale Benachteiligungen und Gewalt gegen Frauen kein persönliches Schicksal, sondern ein öffentliches Politikum seien, das es anzuprangern und zu verändern gelte. Frauen kämpften für das Selbstbestimmungsrecht bei Schwangerschaft, gegen Misshandlung und Gewalt gegenüber Frauen und Kindern und problematisierten die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung im Berufsleben und in der Familie. Die Anliegen der feministischen Bewegungen waren nicht darauf beschränkt, Missstände aufzudecken, sondern zugleich an deren Veränderung zu arbeiten. Die neu geschaffenen Frauenräume dienten nicht nur der individuellen Verbesserung der Situation der Betroffenen, sondern sie wurden als Orte und Zentren für feministische Gesellschaftsveränderung begriffen. Frauen sahen sich nicht in erster Linie als Opfer, sondern als handelnde Subjekte, denen es gelang, ihre Räume für viele andere als nur akademische Schichten zu öffnen.

Die Frauen(haus)bewegung

Die Frauenhausbewegung machte darauf aufmerksam, dass patriarchalische gesellschaftliche Verhältnisse keine Entschuldigung für gewalttätige Verhaltensweisen von Männern sein können und dass jeder Mann, auch wenn er in einer frauenverachtenden Umgebung lebt, als Individuum für sein eigenes Verhalten gegenüber Frauen verantwortlich ist. Grundlegend dafür war die Erkenntnis, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur politisch bekämpft werden muss, sondern dass von Partnergewalt betroffene Frauen und ihre Kinder auch eine konkrete Alternative zu ihrer von Gewalt, Bedrohung und Demütigung geprägten Lebenssituation brauchen. Frauen sollten nicht mehr in den Familien Gewalt und Unterdrückung aushalten müssen, sondern Beratungsstellen und Zufluchtsorte vorfinden, die sie davor schützen, nach Misshandlungen zurück in die Kleinfamilie und zu den misshandelnden Partnern zu gehen.
Mit den 1975 zunächst in Köln und Berlin und dann auch in anderen Städten nach harten Kämpfen eröffneten autonomen Frauenhäusern für misshandelte Frauen sollten Zufluchtsräume geschaffen werden, in denen Frauen Trauer, Zorn und Wut artikulieren konnten, aber auch Schutz und Hilfestellung bekamen und über neue Lebensformen außerhalb der Kleinfamilie nachdenken konnten, ohne mit „ihren“ Männern weiter konfrontiert zu sein. Aus den autonomen Projekten sind autonome Einrichtungen geworden, die in den Kommunen und Landkreisen wegen ihrer kompetenten und engagierten Arbeit mehr und mehr geschätzt werden. Leider spiegelt sich diese Wertschätzung in den seltensten Fällen in der Finanzierung wider. Das anhaltende ständige Ringen um finanzielle Ressourcen für die Arbeit in Beratungsstellen und Frauenhäusern bindet die Kräfte der aktiven Frauen und raubt ihnen Ressourcen. Gewalt im „sozialen Nahraum“ ist – trotz einiger gesetzlicher Änderungen und etwas größerer öffentlicher Sensibilität – nach wie vor nicht die Gewaltform, der die Öffentlichkeit oberste Priorität einräumt. Sie ist aber die Gewaltform, die weltweit immer weiter zunimmt.
Es ist auch ein Verdienst der Frauen(haus)bewegung, dass politische Gremien das Thema „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ aufgreifen mussten. Zahlreiche Maßnahmen und Gesetzesänderungen zugunsten der Opfer von Gewalt folgten. Immerhin dauerte es bis 1. Juli 1997, bis nach heftigen Debatten im Deutschen Bundestag und gegen die Stimmen der CDU/CSU Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wurde und wie jede andere Vergewaltigung als Verbrechen gilt. Bis dahin war das Selbstbestimmungsrecht der Frau mit dem Jawort am Standesamt außer Kraft gesetzt. Das war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers: Als Vergewaltiger wurde in der Bundesrepublik nur bestraft, wer sein Opfer mit Gewalt zum „außerehelichen Beischlaf“ zwang. Der Trauschein wirkte wie ein Freibrief. Leider belegen Dunkelfeldstudien, dass ein Großteil der Sexualstraftaten in der Ehe weiterhin nicht zur Anzeige kommt. Sexualstraftaten werden sehr selten von Fremden begangen. Meistens findet sexuelle Gewalt im häuslichen Bereich statt, wobei es sich bei einem Großteil der Täter um den Ehemann bzw. Lebensgefährten des Opfers handelt.
Die Hoffnung der westdeutschen Frauenbewegungen, es lasse sich ein Geschlechterverhältnis ohne Besitzansprüche, ohne überkommene Rollenvorstellungen und ohne Gewalt in den „privaten“ Beziehungen herstellen, hat sich bis heute nicht erfüllt. Die Frauenhäuser sind überfüllt. Von familialer Gewalt, besonders durch den aktuellen oder früheren Partner, betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. So steht es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 10. November 2020.
Das Thema ist also keinesfalls erledigt. Eine feministische Gewalttheorie, die nicht nur die Gewalt gegen Frauen zum Gegenstand macht, sondern jede Form von Gewalt aus einer intersektionalen Perspektive analysiert und auf ihre Funktion für die kapitalistisch-patriarchale Gesellschaft untersucht, ist bis heute nur in Ansätzen vorhanden.

Was tut die Politik?

Internationale Frauenverbände setzen sich seit Jahrzehnten für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein. Deutschland hat sich mit 45 weiteren Staaten mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention des Europarates im Jahr 2017 dazu verpflichtet, Frauen vor Gewalt durch den Partner zu schützen und häus- liche Gewalt zu bekämpfen. 1981 riefen lateinamerikanische und karibische Feministinnen den 25. November zum Gedenktag der Opfer von Gewalt an Frauen aus. Die Vereinten Nationen erklärten ab 1999 den 25. November zum offiziellen Gedenktag, und auch in Deutschland erinnert seitdem der „Internationale Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ regelmäßig an geschlechtsspezifische Formen der Unterdrückung, Entrechtung und Ausgrenzung und unterstützt die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen.
Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im Dezember 1999 erstmals ein umfassendes Gesamtkonzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung vorgelegt. Sie wollte dadurch deutlich machen, dass es um strukturelle Veränderungen gehen muss, nicht mehr wie bisher um vereinzelte, punktuelle Maßnahmen, die die Komplexität des Gewaltgeschehens außer Acht lassen. Einige gesetzgeberische Maßnahmen – das betrifft z. B. häusliche und sexuelle Gewalt sowie Frauenhandel – wurden bereits verbessert. Dazu gehörte auch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vom Januar 2002. Es enthält eine Anspruchsgrundlage für die – zumindest zeitweise – Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung, wenn die verletzte Person mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Das einschlägige Verfahrens- und Vollstreckungsrecht wurde so überarbeitet, dass die betroffenen Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen können. Auch dieses Gesetz wäre ohne den Kampf der Frauenbewegung nicht verabschiedet worden. Für sie war es von Anfang an paradox, dass es die Misshandelten waren, die ihre Wohnung aufgeben sollten, um Schutz vor ihren Peinigern zu finden.

„Ganz normale Männer“

Trotz dieser Fortschritte in der öffentlichen Wahrnehmung ist die Problematik längst nicht verschwunden. Die Täter seien „ganz normale Männer“, auch sie kämen aus allen sozialen Schichten, sagt Gerhard Hafner, ein Psychologe, der Täter berät, die sich ändern wollen. (7) Jedes Jahr registriert die Polizei allein in Berlin etwa 14.000 Fälle von Partnerschaftsgewalt. Laut der aktuellen Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) für das Jahr 2019 lag die Zahl der Fälle partnerschaftlicher Gewalt in der BRD bei 141.792. Davon waren 81 % Frauen. 117 Frauen starben durch Partner oder Ex-Partner. Das heißt, fast an jedem dritten Tag ist eine Frau durch die Tat ihres (Ex-)Partners ermordet worden. Hinzu kommen etwa 600 versuchte Tötungen von Frauen und Mädchen. Jede vierte Frau wird mindestens einmal im Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt.
Die Kriminalstatistik – darauf weist das BMFSFJ hin – zeigt nur das „Hellfeld“, also die Fälle, die der Polizei bekannt wurden. Das „Dunkelfeld“ bleibt im Dunkeln. Alles „ganz normale Männer“? Oder mächtige Grenzverletzer, die immer noch glauben, das gehöre zu ihrem Recht? Täter und Opfer leben zusammen, und das oftmals über viele Jahre. „Das ist, als teile man eine Gefängniszelle mit einem, vor dem man Angst hat“, so der Psychologe.
Seit Beginn der Maßnahmen zur Beschränkung der Ausbreitung von Covid-19 warnen Beratungsstellen, Frauenhäuser und Frauenorganisationen vor den Auswirkungen der Isolation und fehlenden Kommunikations- und Schutzmöglichkeiten für Frauen und Kinder im häuslichen Gewaltraum. Tatsächlich hat die Corona-Krise das Gewaltproblem noch einmal verschärft.
Die verbale Aufgeschlossenheit gegenüber dem Problem „Gewalt gegen Frauen“ reicht nicht. Gerade „Nicht-Täter“ unter den Männern müssten ein Interesse daran haben, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden, sie müssten aktiv gegen Männer-Gewalt eintreten. Schließlich sind es vor allem gewalttätige Männer, die immer wieder dafür sorgen, dass das ganze männliche Geschlecht undifferenziert als potenzielle Täter diffamiert wird.

Gisela Notz

Anmerkungen:
(1) Andrea Faulseit u. a.: Anregungen zur Entwicklung eines lesbisch-feministischen Gewaltbegriffs als Grundlage für politisches Handeln, in: beiträge zur feministischen theorie und praxis, 24. Jg. Heft 56/57, 2001, S. 13-30; hier: S. 18.
(2) Johan Galtung: Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1975.
(3) Bff. Frauen gegen Gewalt e. V.: Strukturelle Gewalt. Merkmale und Tatsachen: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/strukturelle-gewalt/merkmale-und-tatsachen.html (Zugriff: 11.10.2021).
(4) Christina Thürmer-Rohr: Aus der Täuschung in die Ent-täuschung – Zur Mittäterschaft von Frauen, in: beiträge zur feministischen theorie und praxis, 6. Jg. Heft 8/1983, S. 11-26.
(5) Petra Müller: Sind Frauen friedfertig?, im gleichen Heft, S. 27-32.
(6) Vgl. Gisela Notz: „Ich kann mit dir machen, was ich will. Du gehörst mir“. Widerspenstige Frauen sollten zu allen Zeiten „gezähmt“ werden, in: Ilse Nagelschmidt u. a. (Hrsg.): Menschenrechte sind auch Frauenrechte, Leipzig 2002, S. 133-154.
(7) „Papa ist ein ganz Lieber, nur manchmal wird er zum Monster“. Interview Lena Fiedler mit Gerhard Hafner, in: DIE ZEIT vom 25. November 2019.


Zuletzt erschienen:
Gisela Notz (Hg.): Kalender 2022. Wegbereiterinnen XX, Neu-Ulm 2021, 19,50 Euro, ISBN 978-3-945959-56-5.
Gisela Notz: Genossenschaften. Geschichte, Aktualität und Renaissance, Stuttgart 2021, 16,80 Euro, ISBN 3-89657-069-2

Bevor ich eine Frau bin, bin ich ein Mensch.     Foto: Jeanne Menjoulet: „Avant d'être une femme, je suis un être humain“, Paris, rue d'Aubervilliers, 2015 – CC BY 2.0
https://www.flickr.com/photos/jmenj/13974649688

Artikel aus: Graswurzelrevolution Nr. 463, November 2021, www.graswurzel.net