NRW-Studiengebühren verfassungswidrig

Rechtsgutachten aus Münster stellt Verfassungswidrigkeit des neuen NRW-Geseztes fest.

Einem juristischen Gutachten zu Folge sind die im Oktober in Kraft tretenden Studiengebühren von Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig. Die Studierendenschaft der Universität Münster beauftrage einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Da Übergangsregelungen im NRW-Gesetz fehlen, sind nach Auffassung von Rechtsanwalt Achelpöhler die Studiengebührenregelung von NRW nach geltender Rechtssprechung des Verfassungsgerichts nicht verfassungskonform.
Damit können zumindest alle Studierenden klagen, die eine Rechnung über 650 Euro erhalten. Die NRW-Landesregierung bricht den Grundsatz des Vertrauensschutzes, da die Studierenden nach bisher geltendem Recht nicht mit Studiengebühren rechnen mussten. Selbst wenn Sie jetzt Kredite aufnähmen, könnten sie die Zahlung der Gebühren nicht mehr abwenden, da keine ausreichende Übergangsfrist im Gesetz vorgesehen ist.

Zusammenfassung des Gesetzes
Vollständiger Text des Gutachtens