Für das Recht auf Abtreibung!
Der Kampf gegen das Verbot der Abtreibung ist auch ein Kampf um globale soziale Rechte. Die feministische Forderung nach Selbstbestimmung gilt es weiterzuverfolgen.
Seit 1871 steht der § 218 im deutschen Strafgesetzbuch. Er steht dort direkt hinter Mord und Totschlag und stellt den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Seine Einführung fällt mit der Gründung des deutschen Reiches zusammen. Nur unter bestimmten Bedingungen ist danach ein Abbruch in der BRD straffrei: nach einer Vergewaltigung, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist oder wenn er in den ersten 12 Wochen nach einer Zwangsberatung und einer anschließenden dreitägigen Bedenkzeit erfolgt.
Mit dem Slogan Dein Bauch gehört dir stritten Frauen schon um die Jahrhundertwende für die Freigabe des Abbruchs. Sie wussten, dass restriktive Gesetze nicht dazu führen, dass weniger Schwangerschaften abgebrochen werden, sondern dass der illegale Abbruch zum lebensgefährlichen Risiko wird, vor allem für arme Frauen; vermögende Schwangere fanden immer einen Arzt. Der Abtreibungsparagraf war immer ein Klassenparagraf. Das Strafrecht bestrafte Frauen als Verantwortliche, während die Ehegesetze sie zu rechtlosen Objekten machten, denn die Verweigerung der „ehelichen Pflichten“, dazu gehörte der Geschlechtsverkehr, waren bis 1953 ein Scheidungsgrund und Ehemänner durften ihre Frauen in der BRD bis 1997 straflos vergewaltigen.
Der Bund Deutscher Frauenvereine schlug 1909 mit einer Petition Straffreiheit und eine Fristenlösung (ohne Zwangsberatung) vor. Erfolg hatte er bei den im Reichstag vertretenen Herren nicht. Schon damals wurde der Geburtenrückgang beklagt. Der Kaiser brauchte Soldaten. Sexualpolitik, Familienpolitik, Militärpolitik und Bevölkerungspolitik waren immer eng verbunden. Die Abtreibungsgegner*innen beriefen sich zu allen Zeiten auf den christlichen ›Gott im Himmel‹, der allein über Geburt und Tod entscheiden könne.
Obwohl seit 1920 Frauen im Reichstag saßen und trotz der massenhaften Proteste unter dem Motto Dein Bauch gehört dir, die sich gegen die Klassenjustiz richteten, konnten die damals linken Parteien mit verschiedenen Gesetzentwürfen zur Liberalisierung bzw. Streichung des § 218 StGB keine Mehrheit erzielen. Lediglich die Zuchthausstrafe wurde 1926 in Gefängnisstrafe umgewandelt. Die Abtreibungsgegner*innen waren mächtiger; und die Sozialist*innen waren sich nicht einig oder gingen zu schnell reformistische Kompromisse ein.
Die Hitler-Faschisten verboten und erzwangen die Abtreibung gleichermaßen. Abtreibung, die die Fortpflanzung von nach ihrer Ansicht ›minderwertigen Volksgruppen‹ verhinderte, blieb straflos oder wurde erzwungen. Für den Fall, dass »die Lebenskraft des deutschen Volkes« beeinträchtigt wurde, galt ab 1943 die Todesstrafe. Es ging um rassenbiologische Geburtenkontrolle, an der konservative Ärztinnen eifrig mitarbeiteten.
Nach der doppelten Staatsgründung 1949 galt in der BRD der in den 1920er Jahren geringfügig geänderte § 218, und der durch die Nazis eingeführte §219a blieb bestehen. In der DDR wurde 1972 gegen die Stimmen der dortigen CDU die Fristenlösung ohne Zwangsberatung eingeführt. Der Ruf der Neuen Frauenbewegungin der BRD Mein Bauch gehört mir! für eine ersatzlose Streichung des Abtreibungsparagrafen wurde von scharfen Protesten der Konservativen und der Kirchen begleitet. Nach der Wiedervereinigung 1990 fand trotz lautstarker Proteste die Übernahme der DDR-Fristenlösung für die BRD keine Mehrheit. Dass die DDR-Frauen diese Entmündigung schlucken mussten, ist ein Skandal!
Die vom Bundestag im März 2023 eingesetzte Kommission, bestehend aus 18 „Expertinnen und Experten“ der Bereiche Ethik, Medizin und Recht, die detaillierte Vorschläge für ein Reformierung des Paragrafen lieferte, blieb in ihren Empfehlungen und Reformen weit hinter den Forderungen der Frauenbewegungen zurück. Kein Wunder, schließlich waren die christlichen Kirchen und ihre konservativen Anschauungen zumindest durch ein Mitglied des Bundesvorstands des katholischen Vereins donum vitae mit am Tisch.
328 Abgeordnete von SPD, Grüne und Linken brachten im November 2024 einen Gruppenantrag in den Bundestag ein, um Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Er orientierte sich an den Reformansätzen der Expertenkommission: Schwangerschaftsabbrüche sollen bis Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein, die Beratungspflicht soll beibehalten, die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch gestrichen werden. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden. Für die katholische Kirche, die FDP und die Unionsparteien ist der Gesetzentwurf „nicht zustimmungsfähig“. Nicht einmal dieser Minimalkonsens schaffte die Hürde vom Rechtsausschuss ins Plenum. Tatsächlich entschied sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in der Anhörung am 10. Februar 2025 dagegen, den Gruppenantrag weiter zu verfolgen.
Nun gilt es, die Forderung der kämpferischen Frauenbewegung, die auch den Leitlinien der WHO entspricht, nach der kompletten, ersatzlosen Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch wieder aufzunehmen und weiter zu verfolgen. An die Stelle der Zwangsberatung muss eine qualifizierte, ideologiefreie freiwillige Beratung treten, die allen Frauen offensteht, die sie sich wünschen.
Krankenkassen müssen die Kosten uneingeschränkt übernehmen. Es muss genügend medizinisches Fachpersonal zur Verfügung stehen, um sicheren Zugang zu Abtreibungen in ganz Deutschland zu gewährleisten. Auch der Zugang zu Verhütungsmitteln muss verbessert werden und kostenlos sein.
Gisela Notz ist Historikerin, Sozialwissenschaftlerin und Aktivistin, sie lebt und arbeitet in Berlin. Seit 2003 gibt sie den Wandkalender Wegbereiterinnen heraus.
Dieser Text erscheint in Bildpunkt. Zeitschrift der IG Bildende Kunst (https://igbildendekunst.at/zeitschrift/) Nr. 73, Frühjahr 2025, „Globale Soziale Rechte“.


