Globale soziale Rechte – ein Konzept in der Defensive?

in (24.02.2026)

Es ist stiller geworden um die globalen sozialen Rechte. In den 2000er-Jahren prägten sie zentrale Kämpfe um eine andere Weltordnung – etwa im Rahmen des Weltsozialforums in Porto Alegre, wo sich Gewerkschaften, feministische und bäuerliche Bewegungen, indigene Netzwerke und transnationale NGOs trafen. Die globale Bewegung für Ernährungssouveränität, die Kampagnen gegen IWF-Auflagen oder für den Zugang zu Medikamenten in Ländern des Globalen Südens: Sie alle griffen die Sprache sozialer Rechte auf – und erweiterten sie um eine politische Praxis, die diese Rechte nicht nur als juristische Kategorien, sondern als kollektive Forderungen an globale Machtverhältnisse verstand. Künstlerische Praktiken begleiteten und verstärkten diese Dynamik – ob durch politische Theaterformen wie das Teatro de las Oprimidas, Protestinstallationen gegen Gentechnikkonzerne oder visuelle Archive zu globalen Kämpfen wie das Iconoclasistas-Kollektiv aus Argentinien. Der Widerhall künstlerischen Internationalismus’ der 1960er Jahre war spürbar – nicht als nostalgische Referenz, sondern als lebendige Praxis der Sichtbarmachung und des Widerstands.
Die globale Bewegung für Ernährungssouveränität – angeführt von La Via Campesina und politisch gestärkt durch das Nyéléni-Forum in Mali – ebenso wie die Kampagnen gegen die Strukturanpassungspolitiken von IWF und Weltbank, etwa die Plattform der IWF/Weltbank-Kampagne ’88 in Deutschland, Jubilee South oder das SAPSN-Netzwerk im südlichen Afrika, verbanden die Sprache der sozialen Rechte mit konkretem Widerstand gegen Marktlogiken, Entdemokratisierung und staatliche Austerität. Diese Bewegungen verstanden soziale Rechte nicht nur als individuelle Schutzrechte, sondern als kollektive Handlungsansprüche: auf Land, Gesundheit, Bildung, Wasser und Nahrung – als Ausdruck politischer Selbstbestimmung.
Besonders eindrucksvoll zeigt sich das im Kampf um den Zugang zu Medikamenten. Die Treatment Action Campaign (TAC) in Südafrika machte ab Ende der 1990er-Jahre den Ausschluss HIV-positiver Menschen von lebensrettender Behandlung durch Patentschutz und hohe Medikamentenpreise international sichtbar. Sie verband rechtliche Klagen mit Massenprotesten, symbolischen Aktionen und globaler Vernetzung – und setzte damit das Recht auf Gesundheit gegen ein transnationales Regime von Konzerninteressen und Handelsabkommen durch. Bewegungen wie diese gaben der Sprache sozialer Rechte eine neue Dimension: Sie verknüpften juristische Normen mit konkreter Erfahrung, globaler Gerechtigkeit und widerständiger Praxis.

Von der Dekolonisierung zur neoliberalen Weltordnung
Der Begriff globaler sozialer Rechte hat eine vielschichtige Geschichte. Bereits in den 1960er- und 70er-Jahren, im Zuge der Dekolonialisierung, wurde das Recht auf Entwicklung als kollektives Recht gefordert – als Gegenmodell zu einer internationalen Ordnung, die die Ressourcenströme aus dem Süden in den globalen Norden weiter zementierte. In der Resolution 1803 der UN-Generalversammlung wurde das Prinzip der Souveränität über natürliche Ressourcen bekräftigt – auch dies ein Vorläufer globaler sozialer Rechte.
In dieser Zeit schufen viele Staaten des Südens eigene Sozialsysteme, bauten Gesundheitsversorgung aus, investierten in Bildung – nicht zuletzt inspiriert durch ein Menschenrechtsverständnis, das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als gleichrangig verstand. Der Kalte Krieg sorgte zwar für ideologische Polarisierung – doch er machte auch sichtbar, dass soziale Rechte nicht rein national verhandelbar waren. Mit der neoliberalen Wende in den 1980ern, strukturellen Anpassungsprogrammen und der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen geriet diese Entwicklung jedoch zunehmend ins Wanken.
In den 2000ern schien es kurzzeitig, als würde sich das Blatt wenden: Der UN-Sozialpakt wurde stärker rezipiert, das Weltsozialforum forderte „eine andere Welt“ – und zivilgesellschaftliche Allianzen setzten Themen wie das Recht auf Wasser oder auf Gesundheit auf die globale Agenda. Doch die globale Finanzkrise 2008 und die darauf folgende Austeritätspolitik machten deutlich, wie fragil die politische Grundlage für soziale Rechte war.

Vom Gegenentwurf zur Vereinnahmung
Globale soziale Rechte galten lange als normativer Gegenentwurf zur neoliberalen Globalisierung. Sie stellten die Frage nach kollektiver Verantwortung jenseits nationaler Grenzen, nach gerechten Handelsbedingungen, nach öffentlicher Daseinsvorsorge weltweit. Ein Beispiel: Die Debatten um TRIPS und den Zugang zu HIV-Medikamenten in den 2000ern zeigten, wie soziale Rechte mit dem Recht auf Leben selbst verknüpft sind. Auch das Recht auf Nahrung, wie es etwa von La Via Campesina eingefordert wird, war – und ist – ein zentraler Ausdruck globaler sozialer Kämpfe. Die Forderung nach „food sovereignty“ geht dabei weit über die klassische Debatte um Ernährungssicherheit hinaus: Sie ist ein Widerstandskonzept gegen extraktivistische, postkoloniale Machtverhältnisse – mit klarem Bezug auf soziale Rechte.
Auf UN-Ebene schufen sowohl der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) als auch die Debatten um das Recht auf Entwicklung (Right to Development) wichtige Grundlagen. Letzteres versteht Entwicklung nicht als technische Unterstützung, sondern als kollektives Recht auf politische Selbstbestimmung und wirtschaftliche Souveränität. Dokumente wie die Declaration on the Right to Development(1986) oder jüngste Analysen von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie CETIM belegen das transformative Potenzial dieses Ansatzes. Doch während diese Rahmenwerke existieren, fehlt es an politischem Willen zu ihrer Umsetzung – insbesondere vonseiten mächtiger Staaten des Globalen Nordens. Viele verweigern eine substantielle Auseinandersetzung mit Verteilungsfragen oder blockieren verbindliche Verpflichtungen.
Auch internationale Finanzinstitutionen tragen Verantwortung, etwa wenn sie Privatisierungsauflagen als Bedingung für Kredite setzen. Gleichzeitig werden zentrale Anliegen sozialer Gerechtigkeit durch weichgespülte Narrative ersetzt – wie etwa in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Das darin formulierte Versprechen, „leave no one behind“, klingt gut – bleibt aber oft leer, wenn zugleich Kleinbäuer:innen durch Freihandelsabkommen marginalisiert werden oder Menschen aufgrund wirtschaftlicher Ungleichheit keinen Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung haben.

Soziale Rechte als politische Bedingung
Der Diskurs um globale soziale Rechte verweist auf eine grundlegende Wahrheit: Politische Rechte – Versammlungsfreiheit, Meinungsäußerung, Partizipation – sind ungleich zugänglich, wenn die sozialen Grundlagen fehlen. Was bedeutet politische Teilhabe, wenn Menschen von Obdachlosigkeit betroffen sind, ohne Aufenthaltsstatus leben oder systematisch aus Bildungssystemen ausgeschlossen werden? Wie soll ein:e Drittstaatsangehörige:r ohne gesicherten Aufenthalt in der EU künstlerisch wirken oder aktiv am öffentlichen Diskurs teilnehmen? Globale soziale Rechte sind damit nicht bloß „Ergänzungen“ der politischen Rechte – sie sind deren Voraussetzung.
Hier liegt auch die Verbindung zu intersektionalen Ausschlussmechanismen, die soziale, rassifizierte und geschlechtliche Diskriminierung miteinander verschränken. Diese Verbindung ist zentral für aktuelle herrschaftskritische Analysen – und für ein Verständnis sozialer Rechte nicht nur als Schutzversprechen, sondern als Instrument der Ermächtigung. Die Umsetzung globaler sozialer Rechte bedeutet also nicht nur Umverteilung, sondern auch Sichtbarkeit, Repräsentation und Teilhabe.

Aneignung von Rechten – und ihre künstlerische Praxis
Die Aneignung von Rechten ist längst ein zentrales Element emanzipatorischer Bewegungen. Sie zeigt sich in Protestcamps, wo das Recht auf Wohnen sichtbar wird; in Care-Kollektiven, die das Recht auf Gesundheit selbstorganisiert leben; in politischen Kunstprojekten, die Ausschlüsse dokumentieren und benennen. Kollektive künstlerische Praxen greifen globale soziale Rechte auf, machen sie erfahrbar – und oft auch angreifbar. Denn das Sichtbarmachen von Ungleichheit ist nicht neutral, sondern politisch aufgeladen.
Globale soziale Rechte existieren in diesen Formen als performativer Akt: als Plakat im Protest, als Performance im öffentlichen Raum, als Zeugnis im Video. Künstler:innen, vor allem aus dem Globalen Süden und aus diasporischen Communities, zeigen, wie soziale Rechte zugleich ein Thema der Imagination, der Repräsentation und der materiellen Kämpfe sind. Gerade in der Kunst lassen sich globale soziale Rechte auf vielfältige Weise materialisieren. Sie tauchen auf in Audioarbeiten über unsichere Arbeitsverhältnisse, in Textilinstallationen von Näherinnenkollektiven in Bangladesch, in performativen Archiven von Care-Arbeiter:innen im postmigrantischen Europa. Diese künstlerischen Ausdrucksformen sind weder bloße Illustrationen sozialer Missstände noch distanzierte Kommentare – sie sind Handlungsräume. Sie transformieren individuelles Erleben in kollektives Wissen, dokumentieren Widerstand und verweigern sich der normativen Trennung von Ästhetik und Politik.
Auch deshalb führt die Spur der globalen sozialen Rechte von den antiimperialistischen Kulturpolitiken der 1960er Jahre über die subversiven Strategien intersektionaler Bewegungen bis hin zu neuen künstlerischen und aktivistischen Praktiken im digitalen Raum. Dort, wo Staaten versagen oder Rechte verweigern, entstehen neue Öffentlichkeiten – Community Radios, migrantische Blogs, TikTok-Aktivismus – die soziale Rechte einfordern, benennen, durchsetzen. Diese digitalen Räume sind prekär, fragmentiert, oft angegriffen – und doch Teil einer transnationalen Arena der Aneignung von Rechten.

Globale Krisen – globale Rechte
Die gegenwärtigen multiplen Krisen – Klimakatastrophe, kriegerische Konflikte, Schuldenkrisen, Migrationsdramen, die Erosion multilateraler Institutionen – machen deutlich, wie notwendig eine globale Perspektive auf soziale Gerechtigkeit ist. Ohne Zugang zu Gesundheitsversorgung lässt sich keine globale Pandemievorsorge denken. Ohne Ernährungssouveränität lässt sich keine Klimaanpassung erreichen. Ohne soziale Sicherheit werden Menschen weltweit anfälliger für reaktionäre Politiken, die einfache Antworten auf komplexe Ungleichheiten versprechen.
Die Umsetzung globaler sozialer Rechte kann ein zentraler Hebel sein, um diese Krisen nicht nur zu verwalten, sondern ihnen emanzipatorische Perspektiven entgegenzusetzen. Sie verbinden lokale Kämpfe mit globalen Strukturen, individuelle Lebensrealitäten mit Systemkritik – und öffnen damit Räume für kollektives Handeln.

Und heute?
Globale soziale Rechte sind kein Überbleibsel vergangener Debatten. Sie sind eine Herausforderung an das Jetzt – eine Sprache, mit der sich die politischen Verhältnisse unserer Gegenwart artikulieren, analysieren und verändern lassen. Sie sind ein Werkzeug gegen Fragmentierung, gegen Entsolidarisierung, gegen die wachsende Normalisierung von Ungleichheit. Dabei geht es nicht um einen naiven Universalismus, sondern um eine Praxis der situativen, widerständigen, gemeinsamen Artikulation: Wer spricht? Wer wird gehört? Wer handelt? Wer wird anerkannt – und auf welcher Grundlage?
Globale soziale Rechte fordern uns heraus, politische Rechte radikal sozial zu denken – und soziale Rechte als Fundament politischer Handlungsfähigkeit ernst zu nehmen. Sie sind der Gegenentwurf zur autoritären Verwaltung von Ungleichheit – und das Versprechen einer Welt, in der Solidarität keine moralische Geste, sondern ein politisches Prinzip ist.



Eva Wuchold ist Programmleiterin der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Genf und arbeitet zu sozialen Menschenrechten, globaler Ungleichheit und transnationalem Aktivismus.


Dieser Text erscheint in Bildpunkt. Zeitschrift der IG Bildende Kunst (https://igbildendekunst.at/zeitschrift/) Nr. 73, Frühjahr 2025, „Globale Soziale Rechte“.