Der Fall Oury Jalloh

Über die Notwendigkeit selbstorganisierter Ermittlungen

Rassistische Polizeigewalt ist auch in Deutschland tödlich. Einer der bekanntesten Fälle hierzulande ist der Tod von Oury Jalloh in einer Polizeizelle 2005. Bis heute wurde der Fall nicht aufgearbeitet. Doch auf eben diese Aufarbeitung beharrt die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Chronologie eines Kampfes gegen institutionelle – rassistische – Windmühlen.

die iz3w-redaktion

 

Oury Jalloh wurde in Sierra Leone geboren und floh von dort mit seiner Familie nach Guinea. Anfang der 2000er-Jahre kam er nach Deutschland und lebte als ‚geduldeter‘ Asylbewerber in Roßlau. Am frühen Morgen des 7. Januar 2005 lief er durch Dessau und wollte telefonieren. Deshalb sprach er mehrere Frauen von der Stadtreinigung an. Diese fühlten sich von ihm belästigt und riefen die Polizei. Obwohl von Oury keine Gefahr ausging, gingen die Polizisten sofort gewaltsam vor und verhafteten ihn. Später behaupteten sie, Oury habe ständig versucht, mit seinem Kopf gegen die Wand und den Tisch zu schlagen. Damit rechtfertigten sie seine Fixierung an Händen und Füßen. Fixiert verbrannte Oury kurze Zeit später bis zur Unkenntlichkeit. Sein Leichnam lag angekettet auf einem gefliesten Podest in einer gefliesten Zelle. Von der schwer entflammbaren Matratze waren nur noch Aschereste übrig. Noch am selben Tag stand für die Ermittler*innen fest, dass Oury das Feuer selbst entzündet hatte. Diese Hypothese wurde von der Staatsanwaltschaft Dessau als einzig mögliche Brandursache genannt.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wurde nur wenige Wochen später von Freund*innen in Dessau gegründet. Schon früh war klar, dass Proteste nicht ausreichen würden, um die Wahrheit über Ourys Tod ans Licht zu bringen. Die Initiative stellte Kontakt zu der Familie in Guinea her. Sie beauftragte Anwält*innen und veranlasste im März 2005 eine zweite Autopsie in Frankfurt. Es wurde festgestellt, dass Ourys Nase gebrochen war. Die zuständigen Staatsanwält*innen verweigerten jedoch Ermittlungen zur Brand- und Todesursache. Auch die Gerichte in Sachsen-Anhalt beschränkten sich in insgesamt vier Prozessjahren auf Anklagen gegen den damaligen Dienstgruppenleiter. Der hatte mehrmals den Feueralarm ausgeschaltet und so eine mögliche Rettung verhindert. 2012 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Gerichtsverfahren kamen zwei wichtige Aspekte ans Licht: Erstens hatten die Polizisten in mehreren Punkten rechtswidrig gehandelt. Sie hätten Oury nicht in Gewahrsam nehmen, geschweige denn über mehrere Stunden anketten dürfen. Zweitens wurde erstmals das Feuerzeug untersucht, mit welchem Oury die Matratze angeblich entzündet haben sollte. Diesem hafteten weder DNA noch Fasern der Matratze oder Ourys Kleidung an. Dafür wurde eine große Anzahl tatortfremder Fasern und eine DNA-Spur gefunden. Dennoch verweigerte das Gericht weitergehende Untersuchungen des Feuerzeugs.

Es bleibt Mord

Aufgrund der anhaltenden Verweigerung der Justiz, den Tod von Oury aufzuklären, beschloss die Initiative im Jahr 2012, einen internationalen Brandsachverständigen zu beauftragen. Das Ergebnis war eindeutig: Die Rekonstruktion des Brandes war nur mit Hilfe eines starken Brandbeschleunigers zu erreichen. Trotz dieser neuen Erkenntnisse verschleppte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen weiter. Deshalb engagierte die Initiative im Jahr 2014 weitere internationale Expert*innen. Schließlich sah sich die Staatsanwaltschaft Dessau zu medienwirksamen Gegenmaßnahmen gezwungen. Sie inszenierte im August 2016 einen weiteren Brandversuch, in welchem sie zeigen wollte, dass das Brandbild auch ohne Brandbeschleuniger rekonstruiert werden kann. Dieser scheiterte, woraufhin im Jahr 2017, 12 Jahre nach Ourys Tod, erstmals Mordermittlungen eingeleitet wurden. Kurz darauf wurde der Staatsanwaltschaft Dessau der Fall entzogen. Ein Jahr später legte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg den Fall Oury Jalloh zu den Akten – sie sah es als erwiesen an, dass Oury sich selbst angezündet hatte. Unsere Verfassungsbeschwerde dagegen liegt seit Ende 2019 unbeantwortet beim Bundesverfassungsgericht.

Als Initiative haben wir gelernt, kein Vertrauen in die Justiz oder Politik zu haben. Mörder*innen in Uniform haben keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Es ist ein institutionelles Problem, ein Zusammenspiel von Polizei, Justiz und Politik, das diese Täter*innen schützt. Wir »ermitteln« und recherchieren kontinuierlich selbst und bringen Schritt für Schritt die Wahrheit über den Mord an Oury, aber auch über die Mechanismen der Vertuschung an die Öffentlichkeit. Zuletzt haben wir im November 2021 zusammen mit dem Filmemacher Mario Pfeifer und dem Brandforensiker Iain Peck auf einer Pressekonferenz in Berlin ein neues Gutachten vorgestellt. Es ist uns erstmals gelungen, in einem originalen Nachbau der Zelle den Brandverlauf sichtbar zu machen. Es beweist, dass Oury Jalloh von Polizisten umgebracht wurde.

Die Anwältin der Familie hat am 26. November 2021 die Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes an Oury Jalloh durch die Bundesanwaltschaft beantragt. Es wird sich zeigen, wie die oberste Ermittlungsbehörde reagiert. Egal, wie ihre Entscheidung ausfallen wird, die Initiative wird weiter selbst aufklären, denn auf den Staat ist kein Verlass.

 

Nadine Saeed ist Aktivistin und freie Journalistin. Seit 2010 arbeitet sie in der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und organisiert die unabhängige Aufklärungsarbeit in Dessau.