Es geht ums Prinzip

Kommentar zu den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA

Im Juli 2013 begannen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Auf dem Spiel stehen hart erkämpfte Erfolge der Zivilgesellschaft, darunter wesentliche aus dem Bereich der Agro-Gentechnik.

Kommentar von Anita Idel

Als US-Präsident Barack Obama im Februar 2013 ankündigte, in Kürze Verhandlungen um ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU aufnehmen zu wollen, war nur wenigen bewusst, dass und welche Errungenschaften mit dem Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zur Disposition stehen: 30 Jahre kritisches Engagement für den Verbraucherschutz in der EU und damit verbunden Tier- und Naturschutz- sowie Sozialstandards.

Unerwartete Publicity erhielt das bis dahin in der Öffentlichkeit erst wenig diskutierte und noch weniger problematisierte Freihandelsabkommen durch die Informationen, die Edward Snowden seit Anfang Juni öffentlich gemacht hatte. Das Ausmaß an (Intransparenz angesichts von) Überwachung und Datenklau sensibilisierte Medienvertreter hinsichtlich zu erwartender Liberalisierungen letztlich auch für den Freihandel im Bereich Landwirtschaft/Ernährung.

Edward Snowden haben wir somit auch zu verdanken, dass inzwischen fast jede(r) vieles von dem wissen kann, was ich in diesem Artikel hatte beschreiben wollen: So ziert die Drohung, wonach der Dreiklang aus Chlor-Hühnchen, Hormon-Fleisch und Gentechnik pur (1) der Preis ist, den wir EuropäerInnen künftig bei Importen schlucken müssten, wenn die EU-Wirtschaft vom Export technischer Güter profitieren will, inzwischen fast jeden Artikel zum Freihandelsabkommen. Zwar stellten einige Politiker den Zeitpunkt für den Verhandlungsbeginn in Frage. Aber auch das war schnell überholt ... und weiterhin verleugnen sich die politisch Verantwortlichen hinsichtlich der entscheidenden Gründe für ein Veto: So wie demokratische Rechte zum Schutz des Einzelnen und seiner Intimsphäre zugunsten von Machtinteressen ausgehöhlt werden, darf auch der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht hinter den der Investoreninteressen gestellt werden.

Aber genau das ist zu befürchten: Nämlich dass langjährig erprobte und bewährte Standards und Rechte, die in Jahrzehnten durch hartnäckige Arbeit der europäischen Zivilgesellschaft erzielt wurden und mit dem gleichen langen Atem verteidigt werden, im Rahmen des Freihandelsabkommens als Handelshemmnis deklariert und anschließend herabgestuft werden. Im Bereich Agro-Gentechnik betrifft das insbesondere: Die weitgehende Verhinderung des kommerziellen Anbaus transgener Pflanzen, gentechnikfreie Regionen, die Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, die mit gentechnischen Methoden hergestellt worden sind, das Verbot des gentechnisch produzierten Rinder-Wachstumshormons (rBST) et cetera. Diesen Errungenschaften der Zivilgesellschaft hinzuzurechnen ist deren enormer Weiterentwicklungsschub: Zum einen die Entstehung zahlreicher „jüngerer“ Nichtregierungsorganisationen (NGO) seit Ende der 1970er Jahre rund um die Themenbereiche Landwirtschaft, Tierschutz, Ökologie und Sozialstandards. Dazu zählen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die Gesellschaft zur Erhaltung alter und vom Aussterben bedrohter Haustierrassen, das Gen-ethische Netzwerk (GeN) und andere. Zum anderen deren immer bessere Vernetzung - auch mit den „alten“ NGO wie zum Beispiel der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Naturschutzbund oder der Vegetarierbund Deutschland. Inzwischen erleben wir neben der Gründung zusätzlicher NGO wie Slow Food Deutschland einen weiteren Schub: Durch die Gründung von Jugendorganisationen bestehender NGO. Die bundesweite Demonstration „Wir haben es satt!“(2) ist Ausdruck dieser vielfältig und breit aufgestellten Bewegung, deren Selbstverständnis in einer Doppelfunktion liegt: Gemeinsam gegen Bedrohungen durch Zerstörung, Verseuchung und Vergeudung und gleichzeitig für Ressourcen und Tiere schonende, faire nachhaltige Entwicklungen.

Dem GeN kommt bei der Entwicklung dieser Bewegung eine besondere Rolle zu: Als wir den Verein 1986 gründeten, war die EU noch eine Gentechnik-freie Region und das Wissen um die Dimension der möglichen Auswirkungen der Agro-Gentechnik war erst sehr gering verbreitet. Angesichts des geplanten Freihandelsabkommens muss diese Tatsache besonders betont werden, weil sich im early warning das entscheidende Charakteristikum des GeN ausdrückt: Der Kampf für das Vorsorgeprinzip.

Erst 1996 - über zehn Jahre nach der Gründung des GeN - löschte erstmals ein Schiff im Hamburger Hafen Gen-Soja. Diese gegen Glyphosat „tolerante“ Soja entstammte der ersten Ernte transgener Soja in den USA und war dort wie hier dazu bestimmt, zur Herstellung von Fleisch und Milch verfüttert zu werden. Der breite Widerstand, mit dem diese erste Lieferung „begrüßt“ wurde, ist ebenso wie die bereits erhebliche Skepsis gegenüber der Agro-Gentechnik in der deutschen Öffentlichkeit ohne das Wissen um die damals bereits seit mehr als einem Jahrzehnt unter Vorsorge-Aspekten geführte Diskussion nicht nachvollziehbar.

In diese (Zwischen-)Zeit fällt auch die Enquete-Kommission Gentechnik des Deutschen Bundestages (1984-1987). Mehrere GeN-Aktive waren Mit-AutorInnen des im Endbericht der Kommission enthaltenen Sondervotums der Bundestagsfraktion der Grünen, das den Umgang des Bericht mit Risiken als technokratisch kritisiert und Ursachenvermeidung durch die Förderung fehlerfreundlicher Systeme fordert.

Ebenfalls in die Zeit vor 1996 fällt der Kampf gegen das gentechnisch produzierte Rinderwachstumshormon, das so genannte rBST (rekombinantes bovines Soma(to)tropin). Durch Injektionen mit rBST sollen Kühe noch mehr Milch geben. Die Befürworter sahen im Leistungssteigerer rBST ein hervorragendes Mittel, um den Strukturwandel in der Milchproduktion zu pushen: Wachsen oder Weichen - höchster Alarm für die Fortexistenz bäuerlicher Familienbetriebe weltweit.(3)

Monsanto hatte 1986 die Zulassung von rBST für den europäischen Markt beantragt. Im Juni 1987 übernahm ich für das GeN die Koordination der Kampagne gegen rBST. Anfang August führten Sabine Rosenbladt von der Zeitschrift natur und ich Interviews in Bundesinstituten, in denen mit rBST geforscht wurde. Beim Mittagessen fragten wir, wie denn die Milch der Versuchskühe verwertet würde. Die erschreckende wie erschreckend unbekümmerte Antwort: „Die trinken Sie gerade und der Rest wird ganz normal vermarktet.“ Unsere Pressekonferenz zum Start der rBST-Kampage am 19. August war ein voller Erfolg: In jedem Morgen-, Mittag- oder Abendmagazin war zu erfahren, dass die Milch, die die HörerInnen gerade tranken, womöglich Hormonmilch sei. Und Ignaz Kiechle, der damalige Bundeslandwirtschaftsminister verfügte, dass künftig keine Hormonmilch aus der Forschung mehr in den Handel kommen dürfe.

Sechs Jahre lang drohte immer wieder die Zulassung in Europa, aber jeweils wurden in Brüssel befristete Moratorien verfügt, bis der EU-Ministerrat 1994 die Anwendung von rBST endgültig verbot.(4) Hingegen kam rBST in den USA im Frühjahr 1994 als Posilac auf den Markt.(5)

Das Thema, das in der EU eine breitere Öffentlichkeit lange Zeit am meisten bewegt hat, war das Ringen um die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Daran waren viele beteiligt, denen Tierschutz, Ökologie und das Bauernsterben weniger, mögliche gesundheitliche Auswirkungen aber sehr am Herzen lagen.

Innerhalb des GeN diskutierten wir den Umgang mit der Kennzeichnung lange sehr kontrovers: Hintergrund war die Position, sich an dieser Debatte nicht zu beteiligen, um das eigentliche Ziel nicht zu schwächen: Die Verhinderung der kommerziellen Anwendung oder gar der Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten Organismen. Als sich aber die öffentliche Debatte immer mehr auf eine Debatte um die Kennzeichnung reduzierte, war entschieden, dass die Beschränkung auf diesen fundamentalen Ansatz keine Chance mehr für Mehrheitsfähigkeit bot.(6) Somit ist es Ausdruck einer gewissen Geschichtsvergessenheit, wenn heute in dem Sinne Kritik geübt wird, dass es doch besser gewesen wäre, nicht um Kennzeichnung, sondern um die Verhinderung der Agro-Gentechnik zu kämpfen. Und wenn sich Aktive schon für eine Kennzeichnung einsetzten, dann müsse diese doch vollständig sein und auch die tierischen Produkte einschließen.

Ein wichtiger Meilenstein für die Kritik an der Agro-Gentechnik waren in jüngerer Zeit Verlauf und Ergebnis des Weltagrarberichtes.(7) Dieser benennt mit der Kritik an der Externalisierung der Kosten zugunsten der Industrialisierung die generell zerstörerischen Einflüsse der Agrar-Produktion und -Märkte. Die daraus abgeleitete Forderung geht weit über die notwendige Internalisierung dieser Kosten hinaus. Sie fokussiert auf die Ursachenvermeidung. Und insbesondere mit Bezug zur Agro-Gentechnik mündet die Schlussfolgerung in die Forderung nach der Anwendung des Vorsorgeprinzips: Nicht erst ein Beweis - in der Regel durch bereits eingetretene Schäden - soll demnach als ausreichender Grund dienen können, etwas nicht zu tun, sondern zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefahren soll explizit auch Nichtwissen bezüglich möglicher Folgen Argument genug sein können.

Wesentlich für die Gentechnik-Debatte ist, dass das Vorsorgeprinzip 1992 in der Rio-Deklaration zu Umwelt und Entwicklung (Agenda 21) verankert wurde: Darauf fußt das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit, das 2003 in Kraft getretene Cartagena Protokoll. Es regelt - erstmals völkerrechtlich bindend - grenzüberschreitende Transporte, Handhabung und Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GMO) und sieht Maßnahmen vor, die genetische Ressourcen vor möglichen Gefahren durch die Freisetzung von schützen sollen.

Beteiligt am Cartagena Protokoll waren langjährige GeN-Aktive, darunter die Biologin und Beirätin des GeN, Christine von Weizsäcker, die schon lange durch ihre Veröffentlichungen zur notwendigen Fehlerfreundlichkeit von Technologien und Systemen wesentliche Beiträge im Sinne des Vorsorgeprinzips leistet. Insbesondere nach dem GAU in Tschernobyl 1986 trug sie dazu bei, dass auch die Gentechnik zunehmend als Risiko-Technologie wahrgenommen wurde. Die Definition von Risiko „Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenshöhe“ bekommt durch die Gentechnik eine weitere Dimension, da sich die lebenden Organismen weiter vermehren können.

Aber obwohl das Vorsorgeprinzip bereits Anfang der 1970er Jahre Einzug in die deutsche und seit den 1980er Jahren auch in die internationale Umweltpolitik hielt, ist sein Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit sehr gering. Entsprechend besteht kaum Sensibilität dafür, Verstöße wahrzunehmen.(8)

Mit dem Freihandelsabkommen droht das Gegenteil: Das Prinzip des End of the Pipe. Dieser technokratische Ansatz verhindert nicht nur nicht, sondern stabilisiert kranke und krank machende Systeme. Das muss sich ändern

Anita Idel ist Tierärztin und Mediatorin. Sie ist Gründungsmitglied und langjährige Beirätin des GeN.

 

Fußnoten:

(1) Siehe dazu zum Beispiel den Beitrag „Welthandelspolitik für Gesellschaft und Bauern” von Berit Thomsen auf Seite 8 in diesem Heft.

(2) „Wir haben es satt!“ ist das Motto der agrarpolitischen Großdemonstration, die seit 2011 anlässlich der landwirtschaftlichen Fachmesse Internationale Grüne Woche in Berlin bereits dreimal über 20.000 Menschen mobilisiert hat.

(3) Die in Deutschland Veterinärpharmaka vermarktende Industrie hing die Bedeutung der Zulassung von rBST so hoch, dass sie sie 1987 zum Anlass für die Gründung ihres Lobbyverbandes nahm: Unter dem wohlklingenden Namen „Bundesverband für Tiergesundheit“.

(4) Mit rBST wurde in der EU - und das gilt als Mitgliedsland somit auch für Deutschland - erstmals ein Produkt verboten, welches zuvor nie eine Zulassung gehabt hatte. Der Normalfall ist demgegenüber, dass die Schädlichkeit eines Produktes erst über Jahre und Jahrzehnte bewiesen worden sein muss.

(5) Anschließend bekämpfte Monsanto jahrelang alle Initiativen zur Kennzeichnung rBST-Hormon-freier Milch - mit Erfolg. Dennoch entwickelte sich die Kritik auch in den USA weiter und 2008 erklärte die Kaffeehaus-Kette Starbucks, künftig generell keine rBST-Milch mehr zu verwenden. Da rBST nur die Milch - nicht aber die Fleischbildung pusht und die USA für die EU kein „Käseland“ sind, spielen Importe keine relevante Rolle.

(6) Trotz einer breiten Unterstützung in der Bevölkerung gelang es nicht, die Kennzeichnung der tierischen Produkte durchzusetzen, obwohl die meisten gv-Pflanzen verfüttert werden. Transgener Mais und transgene Soja zur Produktion von Fleisch, Milch und Eiern führten zu den meisten Freisetzungsversuchen und dominieren bis heute den kommerziellen Anbau.

(7) IAASTD: International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development. Im Netz unter www.weltagrarbericht.de. Siehe auch: www.agassessment-watch.org/deutsch.htm. Im Gegensatz zu der Annahme, diese Ergebnisse seien ohne Beteiligung der Gentechnikindustrie zustande gekommen: Bis zum Ende hatten nicht nur die am Weltagrarbericht direkt Beteiligten - wie zum Beispiel Syngenta, sondern in zwei öffentlichen Review-Runden alle Interessierten die Möglichkeit, Papiere in den Bearbeitungsprozess einzuspeisen.

(8) Gefragt nach der Bedeutung des Vorsorgeprinzips denken die meisten an Vorsorgeuntersuchung und somit an Zahnarzt und Prostata...