Vom zivilen zum sozialen Ungehorsam und zurück?

in (16.06.2008)

Nach den Protesten gegen den G8-Gipfel in Genua 2001 erklärte Luca Casarini, einer der SprecherInnen der Tute Bianche in Italien, dass die Phase des zivilen Ungehorsams zu Ende sei

und nun zum sozialen Ungehorsam übergegangen werden müsse. Diese Aussage wirft vor allem Fragen auf: Was ist gemeint mit zivilem Ungehorsam? Warum hat er sich erschöpft? Wie soll sozialer im Unterschied zu zivilem Ungehorsam aussehen? Wie soll der Übergang vom einen zum anderen stattfinden? Und für wen spricht Casarini hier eigentlich? Für die Tute Bianche oder spricht er für ‚die‘ globalisierungskritische Bewegung insgesamt? Handelt es sich um ein Resümee der Proteste in Genua oder wird ein globaler historischer Wandel von Protestformen konstatiert?
Diese Fragen verweisen auf die grundsätzliche Problematik, mit der dieser Text konfrontiert ist: thematisiert werden mit zivilem Ungehorsam, sozialem Ungehorsam und deren Formen in ‚der‘ globalisierungskritischen Bewegung Begriffe, die jeder für sich Bibliotheken mit Begriffsdiskussionen füllen könnten bzw. dies bereits schon tun. Die Begriffe sind inhaltlich - wenn überhaupt - kaum einheitlich bestimmt. Zudem handelt es sich in besonderer Weise um politisch umkämpfte Begriffe. Die Begriffspolitik besteht in der akademischen Auseinandersetzung über angemessene Definitionen einerseits und der damit verbundenen politisch-strategischen Verwendung der Begriffe durch AktivistInnen andererseits.

Seit Mitte der 1990er Jahre ist zumindest im deutschen und anglo-amerikanischen Sprachraum ein deutliches Abflauen der wissenschaftlichen Beschäftigung mit zivilem Ungehorsam zu verzeichnen. Während ziviler Ungehorsam bis dahin sowohl ein politisches als auch rechtliches Problem darstellte und umfangreich diskutiert wurde, scheinen sich die Wogen seither etwas geglättet zu haben. Dies als Verweis auf eine gegenwärtig kaum noch spürbare politische Sprengkraft von zivilem Ungehorsam zu verstehen, könnte sich allerdings als vorschneller Trugschluss erweisen. Möglicherweise steckt die politische Brisanz heute eben gerade in der Auseinandersetzung mit zivilem Ungehorsam oder anders gesagt: Auseinandersetzungen mit zivilem Ungehorsam berühren vielleicht insbesondere politische Themen, die in der Sicherheitsmatrix seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zu Tabus erklärt wurden.
Hinsichtlich der akademischen Diskurse zu zivilem Ungehorsam seit den 1950er Jahren im anglo-amerikanischen Raum und ca. 15 Jahre später im deutschsprachigen Raum können allgemein enge und weite Definitionen unterschieden werden. Als enge Definition lässt sich exemplarisch Jürgen Habermas heranziehen: "Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrundeliegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; (Â…)" (Habermas 1983: 35). Howard Zinns Erläuterung, es handle sich bei zivilem Ungehorsam um "the deliberate violation of law for a vital social purpose" sei hier demgegenüber als weite Definition genannt (Zinn 1968: 39). Die Vorstellungen von zivilem Ungehorsam bewegen sich zwischen diesen engen und weiten Definitionen. Dies gilt auch für aktivistische Verständnisse von zivilem Ungehorsam, insofern sie überhaupt von akademischen unterschieden werden können.
Dem Adjektiv ‚zivil‘ gebührt besondere Aufmerksamkeit. Im Kriegsfalle wird zwischen Zivilisten und Kombattanten unterschieden, ‚zivil‘ also als Gegensatz zu ‚militärisch‘ verstanden. So gesehen liegt es nahe, anti-militaristischen Protest als zivilen Ungehorsam zu beschreiben. Abgesehen von den ständischen Assoziationen, die der Begriff ‚bürgerlich‘ weckt, ist der Bürger - der ‚citoyen‘ - seit der französischen Revolution vor allem der Staatsbürger (und mittlerweile auch die Staatsbürgerin). Die Eigenschaften, die mit ‚zivil‘ verbunden sind, leiten sich also von einem Status ab, der von Staats wegen bestimmt ist. Engere Definitionen von zivilem Ungehorsam, wie die von Habermas, beinhalten dem entsprechend auch die Akzeptanz der von staatlichen Gerichten verhängten Strafe für Akte des zivilen Ungehorsams. Diese staatsbürgerliche Konnotation macht ihn sowohl für Selbstdarstellungen als auch Fremdbeschreibung von Protesten oftmals problematisch.
Bei zivilem Ungehorsam handelt es sich also um einen Begriff, der auf einen umfangreichen sowohl akademischen als auch aktivistischen Diskurs verweisen kann. Angesichts der Vielfalt an Verständnissen ist die eingangs dargelegte Erklärung der italienischen Disobbedienti, der zivile Ungehorsam habe ausgedient, schwer dingfest zu machen. Die mit der Absage an den zivilen Ungehorsam verbundene Ausrufung des sozialen Ungehorsams bleibt gleichzeitig inhaltlich weitgehend unbestimmt. Roberto Bui vom Schriftstellerkollektiv Wu Ming bezeichnet sozialen Ungehorsam "als eine Art Taschenspielertrick (...), um sich in der Nach-Genua Zeit zurecht zu finden". In den Kontexten, in denen der soziale Ungehorsam von Disobbedienti in Italien ausgerufen wurde, scheint es sich in erster Linie um ein Plädoyer für die Ausweitung des Ungehorsams auf alle gesellschaftlichen Bereiche zu handeln. Auslöser - so AktivistInnen von Tute Bianche - seien die Gewalterfahrungen von Genua gewesen, die einen zivilen Ungehorsam kaum noch als ausreichend oder angemessen erscheinen ließen. Nicht mehr nur unmittelbar an die Öffentlichkeit gerichteten direkten Aktionen wie z.B. Blockaden kommt damit Aufmerksamkeit zu. Als sozialer Ungehorsam wird auch die Unterstützung von ÄrztInnen verstanden, die in Genua AktivistInnen davor warnten, ins Krankenhaus zu gehen, um sie vor der dortigen Verhaftung durch die Polizei zu schützen oder die Entscheidung von JournalistInnen, mit unabhängigen Medien wie indymedia zusammenzuarbeiten. Mit einem weiten Verständnis von zivilem Ungehorsam, wie es z.B. Howard Zinn repräsentiert, sind solche Aktionen, die als sozialer Ungehorsam deklariert werden, bereits erfasst. Spätestens hier wird deutlich, dass es sich bei dem Begriff des sozialen Ungehorsams vor allem um politische Rhetorik handelt. Durch die große Popularität der Tute Bianche bzw. Disobbedienti auch über Italien hinaus verbreitete sich der Begriff des sozialen Ungehorsams. Für den 20. und 21. Dezember 2002 wurde beispielsweise zu zwei globalen Aktionstagen des sozialen Ungehorsams in Solidarität mit den Protesten in Argentinien aufgerufen. Letztlich setzte sich der Begriff des sozialen Ungehorsams aber gegen den des zivilen Ungehorsams - zumindest bisher - nicht durch.
Sowohl die Verwendung des Begriffes des zivilen Ungehorsams als auch des sozialen Ungehorsams bleibt also trotz oder vielleicht gerade aufgrund der Vielzahl an konzeptionellen Definitionsversuchen vor allem eine politische Entscheidung, die situativ, nicht allgemein getroffen wird und sich als unterschiedlich sinnvoll erweist.

Der Beitrag ist eine stark gekürzte Version eines Aufsatzes, der im Juli 2008 erscheint in: Kastner, Jens und Bettina Spörr (Hg.): "nicht alles tun". Ziviler und Sozialer Ungehorsam an den Schnittstellen von Kunst, radikaler Politik und Technologie, Münster 2008 (Unrast Verlag).

Dieser Text erscheint in Bildpunkt. Zeitschrift der IG Bildende Kunst, "nicht alles tun", Wien, Sommer 2008.