Gegen Arbeitszwang, Billigjobs und Abschiebung!
Der Europäische Rat hat auf seiner Sitzung in Lissabon im März 2000 beschlossen, dass die EU in den nächsten zehn Jahren zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt ...
... gemacht werden soll. Dazu propagiert die EU ein "europäisches Sozialmodell", in dem nicht mehr jeder im Fall von Erwerbslosigkeit das selbstverständliche Recht auf sozialen Schutz hat. Dieser ist jetzt abhängig von der Bereitschaft des einzelnen, jeden Job anzunehmen ungeachtet der damit verbundenen Qualifikation, den Umständen der Beschäftigung, der Entlohnung. Es geht um eine sogenannten Beschäftigungsfähigkeit bei erhöhter Vermittlungsgeschwindigkeit und mit erhöhtem Zwang hinsichtlich der Zumutbarkeit. Vor allem aber durch Lohnsenkungen sollen Unternehmer zu Neueinstellungen bewegt werden.
Die rot-grüne Bundesregierung hat diese Vorgaben mit dem Hartz/ Clement-Gesetzen umgesetzt - Stichworte: Abschaffung der Arbeitslosenunterstützung für Langzeitarbeitslose, Reduzierung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, Verwandlung der Sozialhilfe in eine neue Form der Fürsorgeleistung, subventionierte Leiharbeit und Minijobs. Die EU ist dabei, die Armutsgrenzen neu zu definieren. Bislang gilt: Arm ist, wer weniger als 50 % des Durchschnittseinkommens oder weniger als 60% des mittleren Einkommens zum Leben hat. Jetzt sollen "qualitative" Kriterien hinzugezogen werden, wie die Frage "Fühlen Sie sich arm?"
All diese Maßnahmen zerstören die sozialen Errungenschaften, für die unsere Eltern und Großeltern gekämpft haben. Nicht die Wirtschaftskraft fehlt, sondern mit dem Geld der Sozialkassen werden die Steuererleichterungen der Unternehmen gezahlt.
EU-weit ist eine andere Politik erforderlich:
• Der Vertrag von Maastricht und die Stabilitätskriterien sind aufzukündigen.
• Die europäische Zentralbank ist durch die Parlamente zu kontrollieren.
• Alle EU-Regierungen sind zu einer Politik der Angleichung der Lebensverhältnisse zu verpflichten. Die erweiterte EU muss ein Raum gleicher sozialer Rechte für alle in ihr lebenden EinwohnerInnen werden.
• 50 Prozent des erwirtschafteten Bruttoinlandsproduktes pro Kopf ist als europäische Armutsschwelle anzusetzen, denn Einkommen ist ein Menschenrecht. Kein Beschäftigter darf weniger verdienen, kein Erwerbsloser und Nichterwerbsfähiger weniger Sozialleistungen beziehen, keine Rentnerin weniger Rente bekommen. Dieses Mindesteinkommen als Anteil am Volkseinkommen setzt zugleich die Untergrenze für den Lohn und für die Rente und kann mit einer drastischen Verringerung der Arbeitszeit Wirklichkeit werden.
Europäische Märsche gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung