Fortpflanzungsmedizin im Streit

BMG-Symposium zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz

Ganz ungewohnt veranstaltete das Bundesgesundheitsministerium zur Fortpflanzungsmedizin ein öffentliches Symposium, bei dem sich auch KritikerInnen äußern konnten. Was diese auch taten...

Hier spielt nicht die Musik, sagte eine Kollegin. Hier werden ein paar kleine Pflöcke gezogen, einige ge- und - wenn es gut geht - versetzt. Aber auch wenn es schlecht geht, werden welche versetzt, nur in andere Richtung. Sie hatte recht und unrecht zugleich.

In der Tat: Das Symposium zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz, das das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut Ende Mai in Berlin veranstaltete, war nicht der Ort, an dem die mächtigsten Entscheidungen fallen. Die fallen im Kontext internationalisierter biomedizinischer und gentechnischer Forschung und Vermarktung. Aber es war der Ort, an dem Rahmenbedingungen für Forschung, Herstellung und Verkauf in diesem Land abgesteckt wurden; ein Ort, an dem sich "die Gesellschaft" artikulierte: vielgestaltig und meist eindeutig, soziokulturelle Errungenschaften und Befürchtungen ebenso geltend machend wie intuitive und theoretisch-wissenschaftlich gestützte Erkenntnis.
Nach diesem Symposium lässt sich nicht mehr so leicht sagen: Die Frauen, die Paare, die Eltern wollen "das" doch. Gemeint ist erstens pränatale Diagnostik (PND), die vor einem Vierteljahrhundert an Frauen vorbei etabliert und institutionalisiert wurde. Dieses Gebiet macht Frauen in der Schwangerschaft zum grössten Anwendungsfeld genetischer Diagnostik und die Leibesfrucht zum Objekt gesundheitlicher, speziell genetischer Lebenswertentscheidungen, und klinkte sich passgenau ein in den einerseits steigenden Bedarf und das wachsende Bedürfnis von Frauen, sich angesichts ihrer Unterrepräsentation auf Arbeitsmärkten und anhaltend ungleicher gesellschaftlicher Verteilung der Reproduktionsaufgaben zwischen den Geschlechtern mehr gestaltenden Zugriff zu möglichst vielen Gebieten ihres individuellen Lebens zu verschaffen. Zudem prägte PND der Gesellschaft modernes eugenisches Denken ein. Weiter ist die in der Bundesrepublik nicht zugelassene Präimplantationsdiagnostik (PID) gemeint, die von ihren medizinischen und moralphilosophischen PromotorInnen im Treibhaus von highly sophisticated Uminterpretationen des Embryonenschutzgesetzes von 1990/91 zu einem jüngst vorgelegten "Diskussionsentwurf" der Bundesärztekammer über eine Richtlinie zu PID entwicklet wurde. PID - die genetische Diagnose des künstlich gezeugten Embryos vor seiner Einsetzung in den Uterus, die Frauen und Männer ohne weiteren Grund als die geplante Selektion eines Embryos zu künstlicher Befruchtung zwingt - lässt GenetikerInnen und ÄrztInnen die Rolle der Selektoren zuwachsen.
Schließlich geht es noch um die Forschung an Stammzellen menschlicher Embryonen, die sich noch in unterschiedliche Gewebezellen auszudifferenzieren vermögen und denen biomedizinische Forschung die Funktion künftiger Ersatzteillieferanten für zerstörte Körperteile und Organe Anderer durch Transplantation zuspricht - während abtreibende Frauen, die dafür die Embryonen liefern sollen, sich deshalb spezifischen Abtrebungsmethoden unterwerfen müssen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat jüngst einen sechsjährigen Forschungsschwerpunkt zu Stammzellenforschung beschlossen, in dessen Rahmen menschliche Embryonen aus den USA importiert werden sollen, da das deutsche Embryonenschutzgesetz die Herstellung "überzähliger" Embryonen über die hinaus untersagt, die für schwangerschaftsgezielte künstliche Befruchtung benötigt werden . Die Behauptung, Frauen, Paare, künftigen Eltern wollten das doch, lässt sich so einfach jetzt nicht mehr aufstellen. Dass all das öffentlich nicht mehr als unwidersprochen gelten kann, ist nicht viel. Aber es ist schon etwas.

Ungewohnte Breite

Insofern war das Symposium, das das Bundesgesundheitsministerium in dieser Form zu veranstalten gewagt hat, ein demokratiepraktischer Fortschritt. Wohl zum ersten Mal in der Geschichte dieses Ministeriums fand von ministerieller Ebene aus eine Konferenz statt, die von der Kenntnis und Akzeptanz öffentlichen Streitens um Formen und Entwicklung der Fortpflanzung ausging und dieses Streiten in die institutionelle Form einer öffentlichen Tagung auf hoher Ebene hinein holte. Zum ersten Mal wohl auf dieser Ebene musste sich die hochkarätig versammelte crème de la crème der Reproduktionstechniken mit Positionen zu Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin auseinandersetzen, die weit über die je eigenen, grundlagenwissenschaftlichen hinausgehen, anstatt meinen zu können, bei jeder Ausweitung technischer Anwendungsmöglichkeiten fraglos einen "medizinischen Fortschritt" konstatieren zu sollen. (Auf einige grundsätzlich andere Prämissen formulierende Beiträge - z. B. Verweise auf die besondere Verantwortung einer gesellschaftlichen Kommunität angesichts der Erfahrung mit historischer Eugenik und Massenvcrnichtungspraktiken, oder die Feststellung, dass demokratische Partizipation an Technologieentwicklung prinzipiell die Möglichkeit des Anhaltens oder Verbietens technologischer Entwicklungen beinhalten muss, reagierte sie dem entsprechend teils narzistisch gekränkt, teils hilflos, vereinzelt auch fast kriegerisch.) Erstmals wohl auf dieser Ebene stritten sich viel mehr Disziplinen und Positionen als jene, die in Ethikkommissionen, -beiräten und anderen der Öffentlichkeit meist verschlossenen Gremien traditionell dem medizinischen Fortschritt akklamieren, seine Einführung und Durchsetzung "begleiten" und Gegenpositionen, die sie häufig genug als "intuitiv", "irrational" über "fortschrittsfeindlich" bis "fundamentalistisch" denunzieren, nicht zur Kenntnis nehmen oder konsequent beschweigen.
Wie neu und wenig selbstverständlich dies ist, zeigte sich an der Presseberichterstattung über das Symposium. Von der FAZ über die Zeit bis zur Frankfurter Rundschau, mit Ausnahme von TAZ und Freitag, ging sie - medizinerkongress-, aber nicht öffentlichkeitsdiskussions-gewohnt - über das Neue dieses Symposiums schlicht hinweg. Keine Erwähnung der sympathischen Eröffnungsaktion von VertreterInnen der Bewegung behinderter Menschen und des Gen-Ethischen Netzwerks, die der Gesundheitsministerin eingangs buchstäblich das gerade angekündigte Wort nahmen und gegen den Selektionscharakter biomedizinischer Angebote wie Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik protestierten; kaum Information über die ungewohnte positionelle Breite der ReferentInnen und PodiumsteilnehmerInnen; keine Wahrnehmung des ungewöhnlich hohen Anteils von Frauen unter ihnen und der geschlechterspezifisch signifikant unterschiedlichen Verteilung von Akzeptanz und Förderung bzw. Ablehnung und Kritik biomedizinischer Technikangebote in den Beiträgen und Plenardiskussionen.

Wohl zum ersten Mal auch nahm "die Gesellschaft", wesentlich vertreten durch biomedizinkritische Frauen vor allem aus dem feministischen und technologiekritischen Spektrum von Wissenschaften und Beratungsstellen bzw. -zentren, auf dieser Ebene die Herausforderung an. Sie schlug sich um so qualifizierter und wurden aus dem Publikum umso mehr unterstützt, je intensiver die entsprechenden Fragen in diesen Bereichen bereits vordiskutiert waren, also zu Pränatal- bzw. Präimplantationsdiagnostik; vereinzelter schon zu embryonaler Stammzellforschung. Deutlich geringer war die Präsenz kritischer Argumentationen bei den Leitfragen des Symposiums, die konkrete institutionelle Mechanismen betrafen, z. B. Anforderungen und gesetzliche Regelungen hinsichtlich Sicherheits- und Qualitätsstandards, Dokumentation und PatientInnenaufklärung bei künstlichen Fortpflanzungstechniken und der Einführung neuer Verfahren. Hier hatte die Reproduktionsmedizin vorgefertigte Vorschläge in der Tasche - so den eines neuen "Bundesinstitutes für Fortpflanzungsmedizin", das die Bundesministerin elegant, aber deutlich abwies -, ohne dass die KritikerInnen ihrerseits Mindeststandards, ausgefeilte Kritik oder gar eigene Regelungsvorschläge präsentiert hätten.

Argumentative Nöte

Nicht zuletzt schälten sich freilich auch argumentative Probleme und Sackgassen auf der feministisch-biomedizinkritischen Seite heraus. Dies gilt vor allem hinsichtlich einer Verteidigung des geltenden Embryonenschutzes. Am Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1991 hält eine breite Fronde von Wertkonservativen und ChristInnen bis hin zu feministischen Frauen bisher aus teils unterschiedlichen Gründen fest. Aus der Sicht feministisch-biomedizinkritischer Frauen hatte und hat das Gesetz durchaus eine gewisse Wirkung hinsichtlich der Einschränkung von Forschung, deren Objekt letztlich Frauen sind. Zudem ist es ein international relevantes Beispiel dafür, dass auch eine bewusste Einschränkung bestimmter Forschungslinien keine "Standortgefährdung" darstellt, und dafür, dass bewusste Forschungsbegrenzungen positiv auf die gesellschaftliche Debatte und Partizipation wirken.
Von feministischer Seite wurde das Embryonenschutzgesetz zugleich seit seiner Entstehung Ende der achtziger Jahre deshalb kritisiert, weil es ausgesprochen lückenhaft ist und seinen Blick zudem ausschliesslich auf den Embryo richtet - von Frauen als dessen "LieferantInnen" sieht es völlig ab: Ergebnis eines grün-wertkonservative Kompromisses, als der das ESchG zustande kam, auf dem Hintergrund der Bundesverfassungsgerichtssprüche von 1975 bis dato über den staatlichen Schutzanspruch gegenüber "Leben". Das BVerfG hatte auf die medizinische Definition des Lebensbeginns "von der Zellkernverschmelzung" von Ei- und Spermazelle an zurückgegriffen, den staatlichen Schutzanspruch freilich erst vom 14. Tag nach der Zellkernverschmelzung an festgelegt, von dem an eine Schwangerschaft überhaupt erst festgestellt werden kann. Die rechtlichen Festlegungen des BVerfG bezogen sich freilich auf den Embryo im Uterus von Frauen, den "nasciturus", der gegen Abtreibung geschützt werden müsse; Forschung an Embryonen in der Petrischale war in den 1970er Jahren und bis Anfang/Mitte der 1980er noch kein Thema.

Sowohl die verzwickte Konstruktion des ESchG selbst wie seine bisherige relative Funktionalität hinsichtlich einer Begrenzung der (Embryonen-) Forschung, die bisher von feministischen BiomedizinkritikerInnen mindestens nicht öffentlich angegriffen wurde, wie die feministische Verteidigung des forschungsbegrenzenden ESchG-Ergebnisses kommen nun allerdings ins Rutschen. Zum einen decken die damals gewählten Formulierungen des ESchG bei weitem nicht mehr alle zwischenzeitlich entstandenen Forschungslinien ab. So übt sich die biomedizinische Forschungsriege derzeit beispielsweise im freien Spiel definitorischer Festlegungen, dass z.B. embryonale Stammzellen nicht als "Embryo" zu gelten hätten, also zur Forschung freigegeben seien, da sie nur noch "pluripotent", nicht aber "totipotent" seien, d. h. aus ihnen nur unterschiedliche Gewebetypen, nicht aber biologisch komplette Menschen hervorgehen können. Das zehn Jahre alte Embryonenschutzgesetz reicht insofern nicht mehr, um forschungsbegrenzende Funktion auszuüben. Zum anderen zieht sich die öffentliche feministische Verteidigung des Verbots von Embryonenforschung vermittels des ESchG permanent die männlich-konservative Anklage samt den entsprechenden Schlussfolgerungen an den Hals, wieso sie denn dann für die autonome Entscheidung der Frau über Schwangerschaftsaustragung bzw. -abbruch plädiere, wo doch sowohl Abtreibung wie Embryonenforschung die Vernichtung menschlichen Lebens bedeute. Sie muss daher entweder immer wieder im argumentativen Urschleim der Differenzierung zwischen den unterschiedlichen sozialen Aggregatzuständen des Embryo in vitro bzw. in vivo herumrühren - oder aber sie tendiert zum Zweifel an der Berechtigung des Schwangerschaftsabbruchs durch Frauen.

Eingreifen tut not

Daraus ergibt sich, dass sich die biomedizinkritisch-feministische Verteidigung des Embryonenforschungsverbots entweder einen Paradigmenwechsel vom Schutz vor Embryonenforschung hin zum Schutz vor Forschung an Frauen entwickeln müsste - mit allen Risiken, die diesem an sich notwendigen argumentativen Schritt anhaften. Ein solcher Schritt würde der veränderten Forschungslandschaft Rechnung tragen können. Es würde aber auch Koalitionen mit bündniswichtigen wertkonservativen Kräften der Gesellschaft, vor allem den Kirchen, in Frage stellen, zu denen im Umkreis von Beratungsstellen, vor allem der Schwangerschaftskonfliktberatung, bedeutsame Interessenkonvergenzen bestehen. Insgesamt hätte dies vermutlich eine Schwächung der bisher aus unterschiedlichen Gründen gemeinsamen forschungskritischen Abwehr gegen Embryonenforschung izur Folge. Eine solche mögliche Schwächung auszugleichen, würde eine enorme, hinsichtlich des möglichen Erfolgs nicht sichere Stärkung der frauenpolitischen Debatte über die bestehende Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs, über das Verhältnis von weiblicher Autonomie und staatlichem Schutzanspruch gegenüber "Leben", über Frauengesundheit und Forschungsperspektiven voraussetzen.
Dies alles angesichts einer weithin befriedeten § 218-Diskussionslandschaft, in der ein bis zwei Generationen jüngerer Frauen die Entwicklung der Schwangerschaftsabbruchs-Regelungen, ihrer bestehenden Nach- und Vorteile nicht mehr aktiv diskutiert haben: Weiterhin Straftat, aber unter bestimmten obligatorischen Bedingungen wie der ehedem Zwangsberatung genannten Schwangerschaftskonfliktberatung straffrei gestellt; Befristung des Zeitraums für den psychosozial indizierten Schwangerschaftsabbruch einerseits, Aufhebung jeglicher Befristung bis zum vermutlichen Geburtstermin für den ehemals eugenisch genannten, heute aber als medizinisch definierten Abbruch bei Gefährdung für die psychische oder physische Gesundheit der Frau aufgrund eines nach Selektionskriterien erstellten "Abweichungs"befund für den Fetus.

Oder aber die biomedizinkritischen und feministischen Frauen nähmen in Kauf, dass der zunehmend obsolete Blick auf einen Embryo, der rechtlich schon im Einzellerstadium biologistisch als "menschliches Leben" definiert ist, auf Dauer die Oberhand behält. Das Problem hier: Die eigene Intention - Schutz von Frauen gegen Forschung an ihrem Leib und ihren "Produkten", gegen die Enteignung und Utilitarisierung der Schwangerschaft, für einen "ungeteilten" und selbstbestimmte n Umgang mit Schwangerschaft sowie einige Barrieren gegen selektive Praktiken - käme weiter ins Hintertreffen und würde zunehmend verschüttet.

Unsicherheit und Zurückhaltung kennzeichneten diese Einschätzungsfragen; die Argumentationen der KritikerInnen blieben im Wesentlichen beim bisherigen Embryonenschutz stehen. Kein Wunder: Über die Sicherheit im Schützengraben hinaus lässt sich kaum präzise einschätzen, in welche Richtung und mit welcher Wucht sich die Kräfteverhältnisse auch bei kleinsten Marksteinverschiebungen tatsächlich bewegen werden - zumal angesichts der Stärke von Forschungsinteressen, die nicht ohne Grund jeden Tag Verheissungen künftiger therapeutischer Nutzen in die Welt posaunen, für die noch kaum Ergebnisse auf der Ebene von Grundlagenforschung vorliegen. Auch die Ministerin, die ihrerseits Bewegung ankündigte, dürfte in der Einschätzung dessen kaum schlauer sein, welche tektonischen Bewegungen ihre Planung zur Folge haben wird.
Mut allerdings hat sie. Bis zum Ende der Legislatur will sie einen Gesetz- bzw. Referentenentwurf zur Fortpflanzungsmedizin vorlegen. Auch sie hält das ESchG für nicht mehr zureichend. Sie will zugleich die Intentionen des Embryonenschutzgesetzes, insbesondere die Ausbreitung von ihrer Meinung nach unzulässigen Selektionspraktiken, nicht verloren gehen lassen und zudem ein Auseinanderfallen des § 218-Kompromisses bzw. das neuerliche Auspacken dieses Pakets verhindern. Beinharte VerteidigerInnen des ESchG warnte sie davor, mit diese Gesetz etwas zu verteidigen, das angesichts der Entwicklungen schwer zu halten sei, und auf diese Weise vor den Problemen neuer Regulierungsnotwendigkeiten zurückzuweichen. Ihre - auch auf dem Hintergrund ihrer Erfahrungen mit der Gesundheitsreform - verständliche Option in Richtung auf einen vorzeigbaren Erfolgdürfte freilich dadurch nicht gerade erleichtert werden, dass die gegen erhebliche Widerstände vor allem in der SPD-Fraktion doch zustande kommende Enquete "Recht und Ethik der modernen Medizín" ihrem Ministerium nicht eben kraftvoll zu Hilfe kommen kann. Die Kommission hat erheblich mehr Stoff als nur Fortpflanzungsmedizin zu behandeln und arbeitet ebenfalls nur bis zum Ende dieser Legislatur.
Es wird also spannend: Die Quadratur des politischen Kreises steht an. Eingreifen, zumal der bio-/gentech- und -technologiekritischen Frauen, tut not.

Dr. Claudia Stellmach ist Medizinsoziologin und arbeitet in Bonn.