Prognosen und Versprechen auf Rechnung

TTIP/CETA/TISA: Tausche Arbeitsplätze, Einkommen, Wachstum gegen Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung?

in (26.01.2016)

Es geht in diesem Artikel um Versprechen und Prognosen über mehr Wohlstand für die abhängig Beschäftigten, wie sie von TTIP/CETA/TISA befürwortenden und propagierenden WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen vorgetragen werden, und um die damit verbundenen, aber weitgehend verschwiegenen Gefahren für das bisherige deutsche System der Sozialversicherung. Bewusst geht es hier nicht um die in diesen sog. Freihandelsabkommen lauernden Gefahren für Demokratie, Umwelt, Städte und Gemeinden sowie deren soziale Infrastruktur, für Kultur, Bildung, Schwellenländer und Länder der sogenannten Dritten Welt, um nur einige der in zahlreichen Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Gutachten analysierten gesellschaftlichen Bereiche zu nennen, die von den Abkommen besonders betroffen sind.

Im Folgenden sollen zunächst Gefahren für die hiesige gesetzliche Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – Kernstücke des deutschen Sozialstaates – dargestellt werden, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. Im Anschluss daran werden die inzwischen massiv hinterfragten und widerlegten, zum Teil absurden Prognosen und Versprechungen von mehr Arbeitsplätzen, steigenden Einkommen, sinkenden Preisen und höherem Wirtschaftswachstum beleuchtet; es ist davon auszugehen, dass diese Versprechen propagandistisch als Sand in die Augen und Hirne der abhängig Beschäftigten, ihrer Gewerkschaften, der AnhängerInnen des Sozialstaates und GegnerInnen der weiteren neoliberalen Umwälzung der Gesellschaften gestreut werden. Umso wichtiger ist ein kritischer Blick auf die entsprechenden Studien und Verlautbarungen.

Meine These: Das jetzige System der So­zial­versicherungen kann durch »Investoren«, die sich auf die in den Freihandelsabkommen vereinbarten Prinzipien der »Inländerbehandlung« (d.h. Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen/Investoren), der »Meistbegünstigungsklausel« (d.h. keiner darf besser gestellt werden), des garantierten »Marktzugangs«, der »billigen und gerechten Behandlung« oder den Verweis auf »indirekte Enteignung« und »entgangene Gewinne« stützen, und daraus resultierende bzw. darauf basierende Schadenersatzprozesse in Milliardenhöhe vor den privaten, internationalen Schiedsgerichten (ISDS) ernsthaft gefährdet werden.

Was werden Regierungen und Parlamente tun, um drohenden »Schadenersatz« in Mil­liar­denhöhe zu verringern oder zu umgehen oder für die Zukunft zu vermeiden? Sie werden teure Vergleiche schließen, gesetzliche Änderungen in Richtung weiterer (Teil-)Privatisierungen der Sozialversicherungen zu Lasten der Versicherten erwägen und beschließen. Dies würde den Absichten der Neoliberalen entsprechen, die sog. Sozialquote des Sozialproduktes, sprich die Summe der Sozialausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt, für eine weitere Privatisierung zu öffnen. Die von ihnen vertretene Kapitalklientel, die Konzerne der globalen »Finanzindustrie« – was für ein gängig und süffig gewordener Begriff – könnten die jahrzehntelang vor ihnen geschützten Hunderten von Milliarden, die in der Sozialquote stecken, endlich auf legaler Grundlage plündern. Nach dem »Labortest« in Chile, als im Anschluss an den Putsch gegen die Regierung Allende am 11. September 1973 erstmals die gesetzliche Rentenversicherung, d.h. die Altersversorgung der »kleinen Leute«, dem Finanzmarkt und dessen Akteuren übereignet wurde, sowie einigen neoliberalen Umbauten in kleineren Ländern, würden die Neoliberalen mit Hilfe von TTIP/CETA/TISA nun in einem der größten Wirtschaftsräume – USA, Kanada, Europa – ihren größten Erfolg feiern. Die Rechnung müssten die bisher durch die seit über 100 Jahren immer wieder erkämpften, sozialstaatlichen Errungenschaften geschützten abhängig Beschäftigten begleichen. Diese Konsequenzen von »modernen« Freihandelsabkommen wären ein vernichtender Schlag gegen bedeutsame Bestandteile des Sozialstaates. Riester-Rente, Rentenabbau, steigender Krankenversicherungsanteil, die Aushöhlung des Solidarprinzips der Gesetzlichen Krankenversicherung und deren »innerer« Umbau zu Unternehmen, Hartz IV usw. finden dann ihre konsequente Fortsetzung.

Erstaunlich ist, dass diesen engen Zusammenhang bisher nur die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) sehen. Sie haben schon im Frühjahr 2014 öffentlich auf diese Gefahr hingewiesen. Die Zwangsmitgliedschaft aller in Deutschland tätigen Betriebe, die allein den vollen Beitragssatz ohne Beteiligung der Beschäftigten bezahlen müssen, könnte als »Handelshemmnis« gelten mit der Folge, dass »Schadensersatz«-Forderungen wegen entgangener, nicht zu realisierender Gewinne erhoben werden könnten. Gleiches kann z.B. für Leistungen aller Sozialversicherungsträger zur Heilbehandlung und Rehabilitation herangezogen werden. Ebenso könnten Vorschriften zum betrieblichen Arbeitsschutz als Handelshemmnis geltend gemacht werden. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung monieren, dass sie von der EU-Kommission trotz ihres Verlangens nicht zur Beratung bei der Vorbereitung des TTIP-Verhandlungsmandates hinzugezogen wurden. Deutlich weisen sie darauf hin, dass die bisher bekannten Formulierungen, mit denen die in Europa geltenden Sozialversicherungssysteme aus den Verhandlungen mit den USA heraus gehalten werden sollen, viel zu schwammig formuliert seien. Genau darum kann es später gehen. Denn nicht der Vertragstext regelt das Problem, sondern der Spruch eines privaten Schiedsgerichtes wird dies tun. Mit dem sog. Richterrecht haben Gewerkschaften, Betriebsräte und abhängig Beschäftigte hierzulande so manche schlechte Erfahrung gemacht. Siehe die Urteile zum (Richter-)Streikrecht, das faktisch ohne gesetzliche Grundlage existiert.

Rentenversicherung in Gefahr

Mit Hilfe von Klagen vor einem privaten Schiedsgericht und unter Bezugnahme auf die o.g. Inhalte von TTIP und CETA könnte z.B. ein US-amerikanischer Pensionsfonds oder Versicherungskonzern versuchen, »nicht realisierbare Gewinne« einzuklagen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als wesentlicher Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wird gegenüber privaten Anbietern »ungleich und unbillig« behandelt. Die DRV braucht keine Kunden zu werben; ihr »Außendienst« ist im Verhältnis zu dem der privaten Versicherungen klein und kostengünstig. Entscheidende Kosten, um an die Beiträge zu kommen, werden von den Betrieben getragen, da von deren Personalabteilungen erledigt. Die DRV und andere Träger erhalten staatliche Zuschüsse in Milliardenhöhe. Der Gesetz­geber kann »unternehmerische Risiken« der DRV verringern durch Kürzung von Leistungen bzw. Erhöhung der Beiträge/Prämien während der Laufzeit. Offensichtlich gibt es also eine Art der Staatshaftung, während Arbeitgeber/Betriebe keinen unmittelbaren Einfluss haben usw. usf. Wie wird ein privates, internationales Schiedsgericht bei einer solchen Klage entscheiden? Was wird der deutsche Gesetzgeber vorher und danach tun? Zu erwarten ist, dass die deutschen Versicherungsunternehmen ihrem amerikanischen Konkurrenten die Daumen drücken. Ein für diesen positives Urteil bzw. ein positiver Vergleich könnte/würde ihnen endlich einen – bislang auf die Riester-Rente beschränkten – Zugang zu den Ausgaben für die Altersversorgung ermöglichen.

Gefahren für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Auch hier wären ein ähnliches Vorgehen und vergleichbare Begründungen von »Investoren«, d.h. von privaten Versicherungsunternehmen denkbar. In den USA und Kanada sind beide Versicherungen anders als in Deutschland organisiert. Der Anteil der Privaten ist sowohl bei der Kranken- als auch bei der Arbeitslosenversicherung deutlich höher als hier – eine Klage auf ungehinderten Marktzugang sowie auf ›gleiche und gerechte‹ Behandlung von erfahrenen Juristen begründbar. Allerdings muss man hier auch einräumen, dass es bei der Gesetzlichen Krankenversicherung womöglich gar kein TTIP mehr braucht, um sie zu privatisieren. Denn die Krankenversicherungen sind in Deutschland mit verschiedenen Reformen seit den 90er Jahren und zuletzt mit der Unterstellung unter das Kartellrecht durch die schwarz-gelbe Koalition schon so weit zu Unternehmen umgebaut, dass sowieso die Gefahr besteht, dass sie bei der nächsten Klage vor dem EuGH von diesem als Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft werden. Mutmaßlich werden sich dann der gemeinsame Leistungskatalog, Preisabsprachen bei Rabatten auf Arzneimittel, der Risikostrukturausgleich u.ä. erledigt haben. Die auch formelle Privatisierung wäre dann die logische Konsequenz dieser »immanenten« Privatisierung – ganz ohne TTIP, TISA, USA etc.

Was tun zur Gefahrenabwehr?

Um solche Gefahren gar nicht erst aufkommen zu lassen, müssen alle sozialstaatlichen Regelungen ausdrücklich vor und in TTIP/CETA/TISA geschützt werden. Und um diese neoliberalen Instrumente für die Globalisierung der Profitinteressen von Unternehmen und Konzernen zu verhindern, wäre es nur logisch, den Komplex »Sozialstaat« ganz aus der beabsichtigten »transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft« (»Transatlantic Trade and Investment Partnership«, TTIP) herauszuhalten. Allein schon der gewählte, inhaltlich eingrenzende Titel TTIP dient der Verschleierung so mancher Absichten. Es geht um mehr als Handel und Investitionen im hergebrachten, klassischen Sinne.

Wer kann zu dieser »Gefahrenabwehr« beitragen? Neben der breiten und großen außerparlamentarischen Bewegung, die am 10. Oktober 2015 rund 250 000 Menschen zur Demonstration in Berlin mobilisieren konnte, sind dies die Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie die diesen sog. Freihandelsabkommen ablehnend gegenüber stehenden Parteien »die Grünen« und »die Linke«. Sie können über ihre Beteiligungen in Landesregierungen im Bundesrat TTIP/CETA/TISA verhindern. Bei diesen Abkommen handelt es sich um sog. »gemischte Abkommen«, die der Zustimmung aller Parlamente der EU-Mitgliedsländer bedürfen. Damit muss in Deutschland auch der Bundesrat zustimmen. Dort haben sowohl »die Grünen« als auch »die Linke« Einflussmöglichkeiten und für eine Verhinderung ausreichende Mehrheiten. Ob z.B. »die Grünen« diesen Einfluss nutzen werden, um die Abkommen zu verhindern, hängt sicherlich ganz entscheidend auch von der gesellschaftlichen Stimmung ab. Diese kann/muss u.a. von den Gewerkschaften und der außerparlamentarischen Bewegung geprägt werden. Wichtig ist dabei auch, wie die Diskussionen in der SPD weiter gehen. Setzt sich Gabriel mit seinen Camouflagen durch, oder bestimmt die offensichtlich ablehnungsbereite Mehrheit der Mitglieder und Delegierten den Kurs der Partei? In dieser Auseinandersetzung können Gewerkschaftsvorstände ihren Einfluss in der SPD wirksam werden lassen. Immerhin ist dies Gabriel umgekehrt auch gelungen. Trotz der ablehnenden Positionen von IGM, ver.di, IG BAU und GEW konnte dieser den DGB zu einem gemeinsamen Positionspapier mit sog. »roten Linien« bewegen, die nicht überschritten werden dürfen, wenn es ein Ja zu TTIP und CETA geben sollte. Dank dieses Papieres konnte Gabriel auf dem Parteikonvent in Leipzig im September 2014 die zu erwartende mehrheitliche Ablehnung umschiffen.

Absurde Prognosen zu Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum

Die Befürworter und Propagandisten hielten 2013 diese Argumente für TTIP und CETA – Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und steigende Realeinkommen – für schlagkräftig. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sollten damit offensichtlich Gewerkschaften, Parteien, abhängig Beschäftigte und Arbeitsuchende für die Abkommen gewonnen werden. Die anfangs genannten Zahlen waren auf den ersten Blick beeindruckend. So wurde in einer Studie der Bertelsmann-Stiftung die Schaffung von über zwei Millionen Arbeitsplätzen allein durch TTIP prophezeit – davon etwas über eine Million in den USA und ca. 181.000 in Deutschland. Bei näherem Hinsehen allerdings zeigte sich, dass hier ein Zeitraum von 10-20 Jahren zugrunde gelegt wurde. Also ca. 9.000 bis 18.000 Arbeitsplätze jährlich. Je nachdem.

Etwas bescheidener fiel die Prognose des Münchner IFO-Instituts (dessen Leitung derzeit noch Hans-Werner Sinn innehat) aus: 61.000 neue Arbeitsplätze in 14 Jahren, d.h. bis 2027. Also nicht mal 5.000 jährlich. Weder die Bertelsmann-Stiftung noch das IFO-Institut sagten etwas über die Qualität und damit auch voraussichtliche Entlohnung dieser neuen Arbeitsplätze aus. Da ist vieles denkbar. Je nach Hoffnung und Bedürfnis. In der Öffentlichkeit wurde auch nicht kommuniziert, dass diese positiven Zahlen Salden sind. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze entstehen, sondern es werden zeitgleich Arbeitsplätze vernichtet. TTIP und CETA sollen ja den Wettbewerb fördern und zu sinkenden Preisen führen. Für abhängig Beschäftigte ist jedoch das Zustandekommen dieser Zahlen wichtiger als der Saldo. Kurz: Bin ich bei den Gewinnern oder den Verlierern?

Das Ergebnis einer im November 2014 veröffentlichten Studie der Tufts University in Massachusetts stärkte bei einigen schwankenden Befürwortern die Zweifel. Demnach würde TTIP in Europa rund 600.000 Arbeitsplätze kosten; allein in Deutschland ca. 134.000 und in Frankreich ca. 130.000 Stellen. Auch die Erfahrungen mit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA zeigen trotz aller positiven Prophezeiungen im Vorfeld andere, nämlich gegenteilige Ergebnisse. In Mexiko verloren Millionen von Kleinbauern mit ihren Familien durch den Import subventionierter Erzeugnisse aus den USA ihre Existenz und Einkommen. Andererseits gingen in der US-amerikanischen Textil und Autoindustrie Hunderttausende Stellen durch Verlagerung der Betriebe in den Norden Mexikos verloren. (Siehe Artikel »Schöne neue Freihandelswelt« im express 11/2013)

Inzwischen will selbst der TTIP-/CETA-Propagandist Gabriel von positiven Arbeitsplatzprognosen nichts mehr hören. Er bezeichnet die Zahlen und Berechnungen jetzt selbstvergessen als »voodoo-Ökonomie« (Handelsblatt, 11. April 2015). Dazu hat ihn vielleicht auch die Vielzahl hämischer Kommentare zu den angekündigten Wachstumsraten gebracht. Das von der EU-Kommission beauftragte Londoner Centre for Economic Policy Research kündigte infolge TTIP einen Wachstumsschub von 0,5 Prozent in der EU und von 0,4 Prozent in den USA an. Allerdings erst im Laufe von 14 Jahren, d.h. bis 2027! Dies wären pro Jahr 0,034 Prozent in der EU und 0,028 Prozent in den USA. Das sind in Modellen errechnete Zehntel-Promille, die kein Statistiker tatsächlich in der Realität erheben bzw. messen kann.

   … und zu steigenden Realeinkommen

Nach 2013 veröffentlichten Modellrechnungen der TTIP-Befürworter soll das reale Einkommen eines durchschnittlichen, europä­ischen Privathaushaltes um jährlich 500 Euro steigen. Im Frühjahr 2015 wurde von der EU-Kommission gar ein Plus von 545 Euro jährlich für einen Vier-Personen-Haushalt genannt. Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse z.B. in Griechenland, Spanien, Portugal utopische Zahlen. Selbst für Deutschland überwiegen die Zweifel. Woher die 500 bzw. 545 Euro real mehr kommen bzw. wie diese zustande kommen sollen, ist mehr als fragwürdig: Wie treffsicher diese Modellrechner zukünftige Preissteigerungen vorher sehen wollen – denn erst nach Abzug der jährlichen Preissteigerungsraten ergibt sich die reale Zahl –, bleibt angesichts der jahrzehntelangen Erfahrungen mit den fehlerhaften Prognosen der fünf Weisen im sog. Sachverständigenrat eine Frage ohne Antwort.

Fragwürdig auch die Begründung für das prognostizierte Fallen der Preise, die zu steigenden Realeinkommen führen sollen. Der durch TTIP verstärkte Wettbewerb sowie geringere Kosten sollen dies bewirken. Zu geringeren Kosten soll u.a. der Wegfall der Zölle führen. Im Durchschnitt betragen diese derzeit noch 4-5 Prozent – letztendlich kein relevanter Kostenfaktor mehr für die meisten Branchen und Unternehmen. Viel relevanter als die festen und damit gut kalkulierbaren Zölle sind die sich ständig ändernden Wechselkurse zwischen Dollar, Euro und Pfund.

Auch bei den Einkommen kommt die Tufts University zu ganz anderen Zahlen: In Deutschland wird das jährliche Einkommen pro ArbeitnehmerIn um 3 400 Euro sinken, in Großbritannien um 4 800 Euro und in Frankreich gar um 5 500 Euro! Anzumerken ist hier, dass die WissenschaftlerInnen der Tufts University für ihre Berechnungen Modelle benutzen, die auch die UNO aktuell verwendet. Die für die Studien der EU-Kommission verwendeten Modelle hingegen basieren auf Annahmen, die aus den 1980er und 1990er Jahren stammen. Vielleicht macht dies neben den NAFTA-Erfahrungen den Unterschied.

Unabhängig davon, ob man sich auf diese Modelle überhaupt einlässt und welchen Zahlen man sich anschließt, zeigen selbst die positiven Zahlen Größenordnungen an, die keines der Risiken, das TTIP auch nur für einen einzigen gesellschaftlichen Bereich mit sich bringt, rechtfertigen. Auch deshalb sind die ablehnenden Positionen der US-amerikanischen und kanadischen Gewerkschaften sowie des DGB, der IGM, ver.di, BAU und GEW gegenüber TTIP/CETA/TISA zu unterstützen.

Lesehinweise/Informationsquellen:

Homepages und Broschüren von attac, Boeckler impuls, BUND, Campact, Deutscher Kulturrat, Dt. Städtetag, DGB, DGUV (= Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung), GEW, IGM, Labournet, Nachdenkseiten, Naturfreunde, Umweltinstitut München, ver.di, WSI-Mitteilungen sowie Die Grünen, Die
Linke, Rosa-Luxemburg-Stiftung

Stellungnahmen und Artikel von WissenschaftlerInnen und Publizisten, auch in FAZ, FR, ND, SZ, taz, ZEIT

Wolfram Treiber: »Lizenz zum Plündern«, in: Graswurzelrevolution, Nr. 403, November 2015 (Anm.: aktuell und informativ)

CETA-Vertragstext – deutsche Fassung, übersetzt im Auftrag der Fraktion Die Linke im Bundestag, online unter: http://linksfraktion.de/ttip-stoppen/

anton kobel

 

In: express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 01/2016