Kurz gesagt argumentiere ich, dass die Massentötungen der 1930er Jahre unter Stalin als „Genozid" klassifiziert werden sollten. Diese These wird dadurch verkompliziert, dass es im sowjetischen Fall keine einzelne genozidale Tat gab, sondern dass es sich um eine zusammenhängende Reihe von Angriffen auf „Klassenfeinde" und „Volksfeinde" handelte - metonymische Begriffe für die verschiedenen angeblichen Feinde des sowjetischen Staates. Die Massentötungen nahmen zudem unterschiedliche Formen an. Sie umfassten in einigen Fällen Massenerschießungen, in anderen die Exilierung in die sogenannten Spezialansiedlungen und Arbeitslager des Gulag, in denen nicht weniger als eine Million Männer, Frauen und Kinder umkamen: sowohl durch den ungewöhnlich harten Charakter, der Verhaftungen, Verhöre, und Haftbedingungen kennzeichnete, als auch durch die barbarischen Verhältnisse von Transport, Unterbringung, Ernährung und Zwangsarbeit.
Die sozialen und nationalen Kategorien dieser vermeintlichen Feinde änderten sich im Laufe der Zeit; und auch die Begründungen für die Überfälle auf verschiedene Gruppen von Sowjetbürgern (und auf Ausländer in der Sowjetunion) waren wenig beständig. Doch Stalin und seine Gefolgsleute verknüpften diese genozidalen Angriffe mit den Lehrsätzen des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, und wandten bei ihrer Durchführung jeweils ähnliche polizeiliche, gerichtliche und außergerichtliche Mittel an. Staatliche und Parteiinstitutionen waren beteiligt, als Stalin die imposanten Macht- und Kontrollinstrumente, die die bolschewistische Revolution geschaffen hatte, einsetzte, um gegen seine Gegner vorzugehen - tatsächliche, potentielle, und zum grössten Teil eingebildete Gegner.
Analytische Probleme
Es gibt verschiedene legitime - wissenschaftliche und sogar moralische - Hemmungen, eine derartige Argumentation zu führen. Nicht zuletzt ist es die verständliche Zurückhaltung von Wissenschaftlern und Publizisten, eine Bezeichnung, die hauptsächlich zur Beschreibung des Holocausts - des Massenmordes der Juden durch die Nazis - geschaffen wurde, auf die Ermordung von Sowjetbürgern in den dreißiger Jahren anzuwenden. Vor allem deutsche und jüdische Holocaust-Forscher werden zuweilen darauf bestehen, dass die Ermordung von fast sechs Millionen Juden durch die Nazis ein Geschehen von historisch einmaliger Bedeutung war, das nicht gewinnbringend mit anderen Massenmorden der modernen Geschichte verglichen werden kann. Die Verbindung von Hitlers mörderischem Rassismus mit traditionellen christlichen und antisemitischen Motiven machen die nationalsozialistischen Verbrechen für viele Forscher zu einem einzigartigen genozidalen Projekt. Allerdings wird die Frage zumindest für die deutsche Seite komplizierter, wenn man berücksichtigt, dass die Nazis auch gegen Zigeuner (Roma und Sinti), gegen Homosexuelle, geistig Behinderte, sowjetische Kriegsgefangene, Polen und andere eine genozidale Kampagne geführt haben.
Damit verbunden ist die Tatsache, dass die Konvention der Vereinten Nationen vom Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sich vor allem auf die Ermordung von ethnischen, nationalen, rassischen und religiösen Kollektiven bezieht, und soziale wie politische Gruppen - wenngleich nicht explizit - ausschliesst. Gerade diese waren jedoch die Hauptopfer der blutigen Kampagnen Stalins. Einige Historiker konzentrieren sich nur auf die ukrainische Hungersnot 1932-33 oder auf die Deportationen der sogenannten „bestraften Völker" im Jahr 1944, um die Behauptung eines Stalinschen Völkermordes zu stützen. Andere sehen das Massaker an mindestens 22.000 polnischen Armeeoffizieren und Regierungsbeamten in den Wäldern von Katyn und an anderen Orten im Frühjahr 1940 als emblematisch für den stalinistischen Genozid. Wenn man jedoch nur diese blutigen Einzelgeschehnisse als Völkermord kategorisiert, und andere nicht berücksichtigt, wird der genozidale Charakter des sowjetischen Regimes in den dreißiger Jahren tendenziell bemäntelt. Das sowjetische Regime tötete systematisch, nicht episodisch.
Die Politik des Kalten Krieges in akademischen Kreisen (und damit meine ich vor allem: politische Positionen gegen den Kalten Krieg) hat ebenfalls eine offene Erörterung der Völkermordfrage in Bezug auf Stalin und den Stalinismus behindert. Das ist sogar noch für unser heutiges Verständnis der sowjetischen Geschichte von Relevanz. Weil Stalin, so wurde argumentiert, im Namen der hehren Ideale des Sozialismus und des menschlichen Fortschritts tötete, könne man dies nicht mit den niederen Beweggründen der anderen Völkermörder des zwanzigsten Jahrhunderts gleichsetzen. Diesen hätten Massenmorde lediglich aufgrund der von ihnen so wahrgenommenen „Andersartigkeit" ethnischer oder religiöser Gruppen begangen, oder, im Falle Hitlers, um eine rassische Dystopie zu verwirklichen, die außer bei Deutschen nur wenig Anklang finden konnte. Wenn Historiker die Motive Stalins bewerten, die ihn dazu bewegten, die Tötung von etlichen Millionen sowjetischer Bürger in den 1930er Jahren ins Werk zu setzen, scheinen sie bisweilen darauf bedacht zu sein, gute Gründe dafür zu finden - ob sich dabei nun um das halsbrecherische Programm zur Modernisierung des Landes handelt, oder um die Notwendigkeit, für die Schwerindustrie Anlagekapital bereitzustellen und die Landwirtschaft technisch zu verbessern; ob es um den Schutz der Sowjetunion vor den potentiellen Invasionen ihrer Feinde, vor allem Polens, Deutschlands und Japans geht; um potentielle Terroristen innerhalb der sowjetischen Bevölkerung, die Stalin und seine Komplizen ermorden wollen; oder um den schädlichen Einfluss Trotzkis und seiner Vierten Internationale auf die sowjetische Elite.
In der neueren Literatur zu Stalins Verbrechen werden fast immer Wjatscheslaw Molotows Reminiszenzen aus seinen Gesprächen mit Felix Tschuew, die etwa fünfunddreissig Jahre nach den Ereignissen stattfanden, als „Rechtfertigung" der Säuberungen und Tötungen zitiert:
„1937 war notwendig. Wenn man berücksichtigt, dass wir nach der Revolution nach rechts und links schlugen und gesiegt haben, aber Reste von Feinden verschiedener Ausrichtung blieben weiter bestehen, und angesichts der wachsenden Gefahr faschistischer Aggression hätten sie sich vereinigen können. Wir waren 1937 dazu gezwungen sicherzustellen, dass wir im Krieg keine fünfte Kolonne haben [...] / Es ist natürlich traurig und bedauerlich um diese Leute [die unschuldig waren], aber ich glaube, dass der Terror, der Ende der dreißiger Jahre ausgeübt wurde, notwendig war [...] Stalin hat meiner Meinung nach die absolut richtige Politik betrieben; was soll's, wenn dabei ein paar Köpfe zuviel rollten, dafür würde es im Krieg und nach dem Krieg kein Zögern und Zaudern geben."3
Die Auffassung, dass die schrecklichen Massentötungen der 1930er Jahre in Antizipation des kommenden Großbrandes durchgeführt wurden, und dass sie sogar entscheidend für den sowjetischen Sieg im „Großen Vaterländischen Krieg" gegen die Nazis waren, passt nicht nur zu der aphoristischen Verfügung Molotows und anderer Stalinisten - „wo gehobelt wird, da fallen Späne" -, dass also Menschen geopfert werden müssten, um die höheren Werte des Sozialismus sowjetischen Typs zu erreichen. Viele Historiker in Russland und im Westen glauben, dass Stalin mit der Entkulakisierung, den Säuberungen und den Feldzügen gegen angebliche innere Feinde - soziale, politische und nationale Feinde - sein Land auf den Krieg vorbereitete. Sogar die massenhaften Säuberungsaktionen in den sowjetischen Streitkräften und unter ausländischen Kommunisten, von denen man annehmen sollte, dass sie den Aussichten Stalins, einen drohenden Krieg zu gewinnen, eindeutig schaden würden, werden als rationale Vorbereitungen auf den kommenden Konflikt interpretiert. Weil Stalin den Krieg gewonnen hat, so lautet dies post hoc ergo propter hoc-Argument („danach, also deswegen"), können die vermeintlichen Vorbereitungen auf ihn während der 1930er Jahre, egal wie brutal, gewalttätig, und destruktiv, gerechtfertigt und deshalb nicht als Völkermord gewertet werden, als das „Verbrechen aller Verbrechen" im Völkerrecht, das keine Rechtfertigung haben kann.
Abgesehen davon, dass sie die Verknüpfung von Stalins Verbrechen mit der legitimen Verteidigung der sowjetischen Sicherheit in Frage stellt, hängt meine These ganz zentral von der Feststellung ab, dass es gute Gründe gibt, die Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes breiter und flexibler anzuwenden, als dies in der wissenschaftlichen Forschung manchmal getan wird. Dies ist besonders bei einer Untersuchung des stalinistischen Falles wichtig, da die Sowjetunion und ihre Verbündeten mit daran beteiligt waren, die Definition von Völkermord zu formulieren. Das bedeutete, dass sie gegen all diejenigen Passagen, in denen von sozialen und politischen Gruppen die Rede war, und die in praktisch allen ursprünglichen Entwürfen der Völkermordskonvention der Vereinten Nationen enthalten waren, im Grunde ihr Veto einlegte. Die internationalen Gerichtshöfe haben sich hin zu einem breiteren Verständnis von Genozid bewegt. Ein gutes Beispiel dafür ist das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien aus dem Jahr 2004 im Fall Radoslav Krstić. Der Gerichtshof urteilte, dass die Massenexekution von fast 8.000 bosnisch-muslimischen Männern und Jungen durch bosnische Serben im Juli 1995 einen Fall von Genozid darstellt. Derselbe Gerichtshof entschied im Revisionsverfahren dieses Falles, dass ein Vorgang von Massentötung wie in Srebrenica als Völkermord bezeichnet werden kann, und zwar auch ohne dass bereits irgendwelche Täter des Genozids für schuldig befunden wurden. Der Internationale Gerichtshof, ebenfalls in Den Haag, urteilte im Februar 2007 in einem Prozessverfahren, das die Regierung Bosnien-Herzegowinas gegen die serbische Regierung angestrengt hatte (die Klage wurde ansonsten abgelehnt), ganz ähnlich, nämlich dass Srebrenica einen Fall von Genozid darstelle.
Implizit in jeder Bewertung der Stalinschen Massenmorde in den 1930er und 1940er Jahren ist unser Wissen und Verständnis der Schrecken des Holocausts. Nichts kann ganz den Schock beschreiben, den dieses Bild dem menschlichen System zufügte: Hundertausende nackte und hilflose Männer und Frauen, einschließlich der ganz alten und der ganz jungen, systematisch vergast und dann in den Öfen der Nazi-Krematorien verbrannt. Das letzte Ziel Hitlers, die, wie einige Historiker sagen, gesamte jüdische Weltbevölkerung zu töten, stellt eine unerhörte und unerreicht verbrecherische Absicht dar. Doch Stalins Verantwortung für die Tötung von fünfzehn bis zwanzig Millionen Menschen bringt ihre eigene entsetzliche moralische Last mit sich, zumal sie im Namen einer der wichtigsten und angeblich fortschrittlichsten politischen Ideologien der Neuzeit, des Kommunismus, vollbracht wurde.
An dieser Stelle ist ein Wort über die Zahl der Opfer Stalins angezeigt. Seit 1990 ist in den russischen Archiven eine große Anzahl sowjetischer Dokumente deklassifiziert und der Forschung zugänglich gemacht worden. Vor allem die Berichte der OGPU und des NKWD - den Organen der sowjetischen Sicherheitspolizei - listen für den betrachteten Zeitraum die Zahlen der Verhafteten, Erschossenen und Deportierten frappierend detailliert und vollständig auf. Doch müssen diese Zahlen sehr vorsichtig verwendet werden, sie repräsentieren auf keinen Fall das letzte Wort zu der Frage, wieviele sowjetische Bürger in den 1930er Jahren „repressiert" und wieviele umgebracht wurden. Dass die Zahlenkolonnen stets aufgehen und „stimmen" und die Zahlen der Opfer stets bis zur letzten Stelle angegeben werden - 496.460 deportierte Tschetschenen und Inguschen zum Beispiel, oder 1.803.392 entkulakisierte Bauern in den Jahren 1931-32 - geben Grund zur Annahme, dass hinter dieser unmöglichen Genauigkeit möglicherweise ein größeres Problem bezüglich der Richtigkeit dieser Zahlen liegt.
Für Miliz- und Justizbeamte bestand zuweilen der Anreiz, die Zahl der Verhafteten und Erschossenen nach oben zu treiben, um so ihre Vorgesetzen - Stalin und insbesonders seine OGPU- und NKWD-Chefs Jagoda, Jeshow, und Berija - mit guten Resultaten zufriedenzustellen. Häufiger jedoch bestand für sie ein Anreiz, niedrigere oder gar keine Zahlen zu melden, vor allem, wenn es um „unwesentliche" Todesfälle im Gulag-System, einschließlich der Spezialansiedlungen, ging, oder in Fällen von Hungersnot und Entkulakisierung. Alexander Jakowlew, der mehreren Kommissionen zur Untersuchung der Stalinschen Massenmorde vorsass und außergewöhnlich guten Zugang zu einem breiten Spektrum archivalischer Dokumente besass, warnt davor, die Zahlen des NKWD für bare Münze zu nehmen. Er konstatiert, dass „diese [NKWD-Zahlen] falsch sind. [...] Sie berücksichtigen nicht die in den internen NKWD-Gefängnissen festgehaltenen Menschen, doch diese Gefängnisse waren überfüllt. Sie unterscheiden nicht nach Sterblichkeitsraten in den Lagern für politische Häftlinge und sie ignorieren die Zahl der verhafteten Bauern und der Deportierten." Wie dem auch sei, die falsche Präzision der NKWD-Angaben und die sich ständig ändernde politische Agenda von Stalins Hauptrepressionsapparaten sollten ausreichen, um die unproblematische Verwendung von NKWD-Zahlen durch heutige Historiker skeptisch zu betrachten.
Der Historiker tut gut daran, auch einige andere Warnschilder zu beachten, wenn er sich der Geschichte der stalinistischen Massentötungen von den frühen Dreißigern bis in die Kriegsjahre hinein nähert. Es gibt zum einen das Problem, die politischen Säuberungsaktionen zusammenzufassen mit der Entkulakisierung, der Deportation der Nationalitäten und der im Befehl 00447 angeordneten Eliminierung der „Asozialen"; die Exekution der polnischen Offiziere 1940 mit den Prozessen und der Erschießung der sowjetischen Militäroffiziere im Jahr 1938, und so all die verschiedenen Akte von Massenmord in den sowjetischen 1930er Jahren miteinander zu verschmelzen. Auf der anderen Seite haben Historiker den genozidalen Charakter von Stalins Herrschaft gewöhnlich übersehen, wenn sie diese Ereignisse zu streng voneinander getrennt haben. Zudem kann nicht bei jedem einzelnen dieser Fälle von Genozid gesprochen werden, für den ein gewisser Vorsatz Stalins und seiner Regierung unerlässlich ist. Ebenfalls vonnöten ist die Absicht, ein Kollektiv als Ganzes zu attackieren und dabei einen erheblichen Teil von ihm zu vernichten. Es ist selbstverständlich sehr schwierig, eine Absicht nachzuweisen, selbst bei der verbesserten Quellenlage und dem Zugang zu den Archiven in Russland. Stalin deportierte häufig die eine oder andere Gruppe in der sowjetischen Bevölkerung, um sie für ihre angeblichen Verbrechen zu bestrafen. Zwangsdeportation ist fraglos ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit," aber die Resultate solcher Deportationen können manchmal durchaus als „genozidal" erachtet werden - im Sinne von „Völkermord gleichkommend", ohne dass dies jedoch notwendig die juristischen Implikationen mit sich brächte, die aus der Kennzeichnung eines Geschehens als „Genozid" folgen. Alles in allem sind diese Unterscheidungen heikel und nur schwer fassbar. Aber sie sind doch wichtig, um den mörderischen Charakter von Stalins Herrschaft zu verstehen. Kurz, es liegen wissenschaftliche Gefahren sowohl in der Verschmelzung der einzelnen Vorfälle von Massentötung, als auch darin, sie zu streng voneinander zu scheiden.
Stalin ins Zentrum der Frage nach dem Völkermord zu stellen, bedeutet nicht, damit auch die sozialen, politischen, wirtschaftlichen, und ideologischen Determinanten der Massentötungen in der Sowjetunion der 1930er Jahre zu vernachlässigen. Die Sowjetunion war in ihrer stalinistischen Phase nicht bloß eine personale Diktatur, obwohl sie auch das war. Ein gewaltiges Netzwerk staatlicher Organisationen musste mobilisiert werden, um eine so große Zahl von Menschen zu töten. Die „Komplizen des Völkermords" - im rechtlichen wie im historischen Sinne - mussten in die Zehntausende gehen. Meine Studie vertritt jedoch die These, dass weder für die Zeit vor noch nach Stalins Diktatur von Genozid gesprochen werden sollte, um die Fälle von Massentötungen zu bezeichnen, die in dieser Zeit stattgefunden haben - so erschreckend ihr Charakter auch gewesen sein mag, insbesondere während des Bürgerkrieges von 1918 bis 1921. Stalin machte einen gewaltigen Unterschied. Seine Rolle im Völkermord ist von entscheidender Bedeutung für das Verständnis dieser sowjetischen Periode.
Massentötungen
Unter Stalin dezimierte das sowjetische Regime seine eigene Bevölkerung. Dank der Verfügbarkeit der Daten des NKWD, so problematisch sie auch sein mögen, ist es einfacher, die numerischen Verluste zu berechnen, als die Kosten des Stalinismus für Gesellschaft und Land ingesamt. Letzteres ist eine so schwierige, komplexe und schwer zu fassende Frage, dass nur weniger Historiker sich daran versucht haben. Den NKWD-Angaben zufolge wurden zwischen den frühen dreißiger Jahren und 1953 etwa 1,1 bis 1,2 Millionen Menschen erschossen, drei Viertel davon in den Jahren 1937-1938. Etwa sechs Millionen sowjetische Bürger wurden in Spezialansiedlungen deportiert; von ihnen starben 1,5 Millionen (25 Prozent) einen „vorzeitigen Tod." In der gleichen Zeit wurden darüber hinaus 16 bis 17 Millionen Sowjetbürger inhaftiert und mussten Zwangsarbeit verrichten, drei Millionen von ihnen wurden „konterrevolutionärer" Aktivitäten für schuldig befunden. Zehn Prozent der Arbeitslagerinsassen kamen vorzeitig ums Leben. Diese Zahlen berücksichtigen noch nicht die Opfer der Hungersnot in der Ukraine, in der vier bis fünf Millionen Menschen umkamen, oder die Opfer der Massaker und Exekutionen der Polen, der baltischen Völker, der Bauern, die der Kollektivierung Widerstand entgegenbrachten, und die Opfer in den Nationalitäten, die sich ihrer Deportation widersetzen. Auch fehlt die Zahl derjenigen, die auf dem Weg in die Spezialansiedlungen und Arbeitslager ums Leben kamen oder die während der Voruntersuchungen, in Haft oder während ihrer Verhöre starben oder getötet wurden. Dies sind Zahlen, die unmöglich genau zu bestimmen sind, wie Jakowlew bereits angemerkt hat.
Eine der schwierigsten Fragen in der Geschichte der Massentötungen unter Stalin betrifft den genozidalen Charakter der Deportationen in den 1930er und 1940er Jahren. Die Lebensbedingungen in den Spezialansiedlungen änderten sich in dieser Zeit kaum und setzten Millionen von Deportierten tödlichen Gefahren aus. Von den existentiellen Minimalbedingungen, die in den Direktiven zu den Spezialansiedlungen erwähnt wurden, war vor Ort wenig zu sehen. Wir wissen das aus den zahlreichen Berichten schockierter OGPU-Ärzte und -Administratoren, die zeigen, dass Hunger, Krankheiten, Schmutz, Not, grimmige Kälte, unzulängliche Unterkünfte und unzureichende Verpflegung in fast allen Spezialansiedlungen herrschten. Das zum Bau der Baracken benötigte Holz kam nie an; Maschinen, um das Land zu räumen, fehlten; die ohnehin minimalen Essensrationen wurden fehlgeleitet, gestohlen, oder erst überhaupt nicht abgeschickt. Der Bericht eines frustrierten und ungehaltenen subalternen Funktionärs in Westsibirien mit dem Namen Genosse Schpek aus dem Januar 1932 erzählt eine nur allzu bekannte Geschichte über die allgemein herrschende Indifferenz gegenüber dem Leiden der Exilierten.
„Ich wurde mit dem Aufbau des Lagers beauftragt. Ich hielt Ausschau nach Kleidung und Schuhwerk für diese Elemente, denen alles fehlte. Ich machte die Runde durch sämtliche Wirtschaftsorganismen, holte die notwendigen Informationen ein und ging dann zum Bezirkskomitee der Partei, um den Genossen Pereplizin zu informieren. Der sagte mir wütend: „Genosse Schpek, Sie verstehen nichts von der Politik unseres Staates! Glauben Sie wirklich, diese Elemente seien zur Umerziehung hierher geschickt worden? Nein, Genosse, wir müssen es so einrichten, dass alle bis zum Frühjahr umgekommen sind. Aber wir müssen geschickt vorgehen - sie so kleiden, dass sie noch ein bisschen Holz fällen, ehe sie krepieren. Sie sehen ja selbst, in welchem Zustand sie hier ankommen, völlig zerlumpt, geradezu nackt lädt man sie am Flussufer ab. Wenn der Staat sie wirklich umerziehen wollte, würde er sie auch ohne unsere Hilfe einkleiden!" Nach diesem Gespräch habe ich es abgelehnt, das Lager zu organisieren. Ich hatte begriffen, dass man dorthin Leute schicken würde, die ich umkommen lassen sollte."4
Stalin wusste und verstand gewiss, dass die Bedingungen in den Spezialansiedlungen lebensbedrohlich waren, und dass die Hauptkategorien der Deportierten - Kulaken, „Asoziale," und Angehörige der deportierten Nationalitäten - unter Umständen lebten, in denen Hunger, Typhus, unmenschliche Lebensbedingungen, und Kannibalismus weit verbreitet waren. Er ist in vielen Fällen auch dafür verantwortlich, dass die staatliche Bereitstellung an Mitteln für Umsiedlungen reduziert wurde, was viele Tausende zum Tode verurteilte. Seine Gleichgültigkeit gegenüber diesem Leiden und Sterben war zweifellos mörderisch, wenn nicht gar genozidal. Es ist möglich, eine zugespitzte These dahingehend zu entwickeln, dass der allgemeine Angriff auf diese einzelnen Gruppen, vor allem auf die Kulaken, das Ziel hatte, sie physisch als eine Gruppe von Menschen auszulöschen, nicht nur metaphorisch als eine Klasse. Damit kann man von Genozid sprechen.
Schlussfolgerungen
Um diesen Vortrag zu beenden, ist es vielleicht am hilfreichsten, die zentralen Argumente meines Buches nun zusammenzufassen.
1. Die Ursprünge des Begriffes „Genozid" in den Schriften von Raphael Lemkin und die Entwicklung der Völkermords-Konvention der Vereinten Nationen von 1948 schließen eine Anwendung des Begriffs auf politische und soziale Gruppen als Opfer von Genozid nicht aus. Lemkin selbst hatte dies während seiner Arbeiten in den 1930er Jahren im Sinn, und die ursprünglichen Entwürfe für die Konvention der Vereinten Nationen erwähnen die zentrale Bedeutung politischer und sozialer Gruppen. Letztlich übte die Sowjetunion jedoch in einem Maße politischen Einfluss auf den Entstehungsprozess der UNO-Konvention aus, dass es gerechtfertigt erscheint, dem dort vorgenommenen Ausschluss von sozialen und politischen Gruppen nicht stur zu folgen. Die spätere Entwicklung des Völkerrechts im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von Genozid führt ebenfalls zu einer flexibleren Verwendung des Begriffs für das „Verbrechen aller Verbrechen". Nach 1991 haben vor allem die Balten völkerrechtliche Präzedenzfälle auf die Sowjetunion angewendet und vormalige sowjetische Amtsträger des Völkermordes angeklagt und in einigen Fällen verurteilt.
2. Stalin wurde nicht als Massenmörder geboren oder zu ihm erzogen. Es war nicht in erster Linie seine Erziehung im Kaukasus und in Georgien, welche die extreme Gewalt produzierte, die später seine Herrschaft über das Sowjetsystem charakterisierte. Stalin wurde im Laufe der Zeit zu einem Völkermörder, und auf dem Weg dieser persönlichen Evolution gab es eine ganze Reihe von wichtigen Momenten: von seiner schwierigen Familienherkunft und seiner Jugend in Georgien, über seine Verstrickung in die revolutionäre Bewegung und seine Verbindungen mit Lenin und dem Bolschewismus, seine Erfahrungen in der Illegalität und im Exil, bis hin zu seiner Rolle in der Revolution vor allem im Bürgerkrieg - in der sich in mancher Hinsicht ankündigte, was später kommen sollte - und zu seiner Beteiligung an dem Machtkampf der 1920er Jahre. Auch das in der Kollektivierungskampagne Anfang der 1930er Jahre vergossene Blut trug mit bei zur wachsenden Billigung von Massentötungen durch Stalin und seine engsten Gefolgsleute. Die kumulativen Wirkungen seiner Biographie und Persönlichkeit schufen einen wilden Zorn und Groll gegen jene, die ihm im Weg standen und von denen er meinte, dass sie seine Erfolge kritisierten. Nachdem Stalin die unionsweiten Industrialisierungs- und Kollektivierungskampagnen initiiert hatte, lastete er ihre unausweichlichen Misserfolge ganzen Bevölkerungskollektiven an - mit dem gleichen Hass und der gleichen Rachsüchtigkeit, die er auch gegen seine politischen Gegner hegte.
3. Die Entkulakisierung, die die Kollektivierungskampagne begleitete und 1928-29 begann, kann als genozidal betrachtet werden. Stalin und das sowjetische Regime schufen eine vorgebliche soziale Gruppe, die als Kulaken bekannt und bezeichnet wurden, die als „Volksfeinde" vom Rest der bäuerlichen Bevölkerung abgesetzt wurden und für die die Vernichtung vorgesehen war. Sie wurden Kulaken - „Fäuste" - genannt, weil sie angeblich große Geldsummen in ihren Fäusten hielten, die sie aus der Ausbeutung der ärmeren Bauern bezogen hätten. Der Status eines Kulaken wurde als erblich betrachtet, und Angehörige dieser Gruppe wurden in der staatlichen Propaganda nicht als Menschen, sondern als Insekten, Abschaum, manchmal als Affen, dargestellt. Mehrere Zehntausend wurden auf Befehl der sogenannten Trojkas erschossen, die eingerichtet wurden, um angeblich Widerstand Leistende zu verurteilen. Die übrigen wurden von ihrem Land und ihrer Lebensgrundlage entfernt und in die kaum bewohnbaren Gebiete des hohen Nordens und Sibiriens deportiert. Dort, in den Spezialansiedlungen, starben mehrere Hundertausend an Hunger, durch Erfrieren, an Arbeitsüberlastung und Krankheit.
4. Eine letzte Welle in der Vernichtungskampagne gegen die Kulaken begann 1937-38. Sie fiel zusammen mit dem Versuch Stalins und des Regimes, sich sozial „fremder" Menschen allgemein zu entledigen - Landstreicher, Kriminelle, Obdachlose, Prostituierte, Arbeitslose, ehemalige Grundbesitzer und frühere Beamte der Zarenregierung. Sie passten nicht in den vervollkommnungsfähigen Staat, in die sozialistische UdSSR. Der blutige Feldzug gegen diese angeblichen Feinde war verbunden mit der Bekanntmachung der Verfassung von 1936, die laut die Errungenschaften des Sozialismus verkündete, und mit der Wahlkampagne zum Obersten Sowjet, der an der Wahlurne bestätigt werden sollte. Der berüchtigte Befehl 00447 enthielt Quoten von Menschen, die im Schnellverfahren verurteilt und erschossen werden sollten. Andere wurden in die Spezialansiedlungen verbannt, in denen viele umkamen. Es handelt sich hier um eine besondere Art von Völkermord, an einer identifizierbaren Gruppe von sozial „Anderen", die nicht in Stalins Vorstellung vom zukünftigen sowjetischen Staatskörper passten.
5. Die Hungersnot in der Ukraine sollte ebenfalls als ein genozidaler Akt betrachtet werden. Es gibt ausreichend, wenngleich nicht überwältigend viele Anhaltspunkte dafür, dass Stalin und seine engsten Gefolgsleute wussten, dass die verbreitete Hungersnot in der Sowjetunion in den Jahren 1932-1933 die Ukraine besonders hart traf, und dass sie bereit waren, das millionenfache Sterben ukrainischer Bauern hinzunehmen. Das Regime unternahm keinerlei Anstrengungen, um Hilfe zu leisten; es hinderte die Bauern daran, selbst nach Nahrung in den Städten oder andernorts in der Sowjetunion zu suchen; und es weigerte sich, die Restriktionen auf Getreidelieferungen zu lockern, bis es zu spät war. Stalins Feindseligkeit gegenüber den Ukrainern und ihren Versuchen, ihre Art von Selbstverwaltung zu erhalten, heizte die Hungerkatastrophe weiter an; ebenso sein Zorn darüber, dass ukrainische Bauern der Kollektivierung Widerstand geleistet hatten. Auch im Fall der etwa 1,4 Millionen Kasachen (38 Prozent der gesamten kasachischen Bevölkerung), die im Verlauf der - durch Kollektivierung und Sesshaftmachung der nomadischen Bevölkerung verursachten - Hungersnot von 1933 umkamen, bezeugen die Quellen das völlige Desinteresse der sowjetischen Machthaber an dem Schicksal der Hungernden. Sie zeigen, dass die sowjetische Führung weder bereit war, den Kasachen zu helfen noch ihnen zu erlauben, im Ausland Zuflucht zu suchen. Doch anders als im ukrainischen Fall liegen hier keine Anhaltspunkte für eine besondere Feindseligkeit Stalins oder seines Gefolges gegen die Kasachen vor. Dennoch behaupten heute einige kasachische Intellektuelle, dass es sich um einen klaren Fall von Genozid handelt.
6. Der Angriff gegen gewisse „Feindnationen" nahm in einigen Fällen genozidale Merkmale an. In den frühen 1930er Jahren wurden diejenigen Nationalitäten, deren Heimatländer scheinbar im Ausland lagen - insbesondere Polen, Deutsche und Koreaner - von den übrigen sowjetischen nationalen Kollektiven abgesondert und für den sowjetischen Staat als inhärent gefährlich eingestuft. Vor allem die Aktionen gegen die Polen, die 1934 mit Massendeportationen in die Spezialansiedlungen begannen und mit den Verhaftungen und Deportationen der Jahre 1939-1940 und dem Massaker von Katyn 1940 endeten, können als genozidal verstanden werden. Während des Krieges wurden 1944 die muslimischen Völker des Nordkaukasus und der Krim massenweise in die Spezialansiedlungen Zentralasiens deportiert. Ein erheblicher Anteil dieser Völker (vor allem Tschetschenen, Inguschen und Krimtataren) kam im Verlauf der Deportationen und der Umsiedlung ums Leben. Die davon betroffenen Völker halten Stalins Taten für Genozid. Es liegen eindeutige Belege vor, die zeigen, dass das Sowjetregime diese Schritte unternahm, um diese Völker verschwinden zu lassen, wenn nicht physisch als Menschen - obwohl auch das in unglücklichem Ausmaß geschah -, dann als Angehörige einer bestimmten Nationalität. Der Angriff gegen die Tschetschenen, Inguschen und Krimtataren sollte zumindest als versuchter kultureller Genozid betrachtet werden.
7. Der Große Terror der Jahre 1937-38 war ebenfalls von genozidalen Aspekten geprägt, auch wenn er nach den Kriterien der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen nicht als Völkermord bezeichnet werden kann. Stalin und das sowjetische Regime erfanden Gruppen angeblicher politischer Feinde, die - zusammen mit ihnen nahestehenden Personen - vor Gericht gestellt, verhört, gefoltert, erschossen oder in den Gulag verbannt wurden. Stalin wusste, dass bei dieser Vernichtung der alten Bolschewiki, der kommunistischen Elite, des Offizierskorps und zehntausender Angehöriger der Nomenklatura, mehrere zehntausend unschuldige Menschen ermordet würden, zusammen mit ihren Familien, Freunden und Kollegen. Er tat nichts, um der Ausbreitung von Argwohn und Denunziation Einhalt zu gebieten, durch die ständig neue Opfer produziert wurden. Im Gegenteil, Stalin ermunterte den Terror, zeigte kein Interesse für seine unschuldigen Opfer und brachte ihn erst dann zu einem Ende, als ein Krieg unmittelbar bevorzustehen schien.
8. Damals, aber auch noch Jahrzehnte später, verteidigten Stalin und seine Statthalter ihre Anschläge auf alle Bereiche der sowjetischen Gesellschaft damit, dass sie das Land auf den Krieg hätten vorbereiten müssen. Die nationalen Minderheiten, die Kulaken und die gesellschaftlichen Aussenseiter wurden als Angehörige einer potentiellen fünften Kolonne attackiert. Das Sowjetregime beschuldigte seine angeblichen politischen Feinde, im Dienste fremder Regierungen und Trotzkis zu stehen und beim ersten Zeichen eines Krieges Regierungsmitglieder ermorden und die sowjetische Regierung stürzen zu wollen. Ich erlaube mir hier die Ansicht zu äußern, dass das „Kriegsfurcht"-Argument, wiewohl es der marxistisch-leninistisch-stalinistischen Ideologie innewohnte, einer soliden Grundlage entbehrt, auch wenn es in den Dreißigern natürlich internationale Bedrohungen gab. Es wurde von den Stalinisten ausgenutzt, um ihre mörderischen Handlungen während der ganzen 1930er Jahre zu rechtfertigen. Mit ihren Massentötungen bereiteten sie das Land nicht auf den Krieg vor. Das genaue Gegenteil ist der Fall, sie schwächten das Land schwer und mögen im Ergebnis zu noch mehr Toten im Krieg geführt haben.
9. Stalins Schuldhaftigkeit für Massenmord ist derjenigen Hitlers nicht unähnlich. Es ist schwer, sich die genozidalen Aktionen der 1930er ohne Stalin vorzustellen, genauso wie der Holocaust ohne Hitler historisch unvorstellbar ist. Das bedeutet nicht, dass Gewalt nicht in das sowjetische System eingebaut war, oder dass antisemitische Übergriffe nicht stattgefunden hätten, wenn Hitler - ein wehmütig-kontrafaktischer Gedanke - 1936 gestorben wäre. Aus einer ganzen Reihe von Gründen sollte der Holocaust als der schlimmste Fall von Völkermord in der Neuzeit betrachtet werden. Die Vergleichspunkte zwischen Stalin und Hitler, Nationalsozialismus und Stalinismus sind jedoch zu zahlreich, um sie ignorieren zu können. Beide waren Diktatoren, die eine gewaltige Anzahl von Menschen im Europa der Zwischenkriegs- und Kriegszeit getötet haben. Beide zerstörten menschliche Leben im Namen einer umgestaltenden Zukunftsvision. Beide verheerten ihre Länder und Gesellschaften, und richteten eine enorme Zahl von Menschen zugrunde, inner- wie ausserhalb ihrer eigenen Staaten. Beide waren letzten Endes Völkermörder.
(Aus dem Amerikanischen von Alexander Frese)
Anmerkungen
1 Vortrag,gehalten am 3.12.2009 in der Repräsentanz des Suhrkamp Verlags in der Berliner Fasanenstraße 26.
2 Norman M. Naimark: Stalin und der Genozid. Aus dem Amerikanischen von Kurt Baudisch. Berlin:Suhrkamp Verlag 2010. Das Buch enthält die ausführlichen Quellenangaben, auf die hier weitestgehend verzichtet wird. Die englische Ausgabe erschien 2010 unter dem Titel „Stalin‘s Genozides" bei Princeton University Press.
3 Sto sorok besed s Molotowym. Is dnewnika F. Tschuewa. [Einhundertundvierzig Gespräche mit Molotow. Aus dem Tagebuch von F. Tschuew.] Moskwa: Terra, 1991, S. 390 und 416.
4 Nicolas Werth: Die Insel der Kannibalen. Stalins vergessener Gulag. München: Siedler Verlag 2006, S. 85-86.
Erschienen in: Berliner Debatte INITIAL 21 (2010) 3, S. 162-171