Deutsch-namibische Beziehungen im Schatten des Völkermords
Jahrzehntelang wurden die vom deutschen Kolonialismus verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet. In den deutschen Kolonien wurde Widerstand brutal niedergeschlagen. In „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, wurde von 1904 bis 1908 an den Herero und Nama der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts verübt. Etwa 10.000 Nama und 60.000 der zuvor 80.000 Hereros wurden ermordet. In der GWR 481 vom September 2023 haben wir mit einem Schwerpunkt die deutsche Politik des Verdrängens und des Neo-Kolonialismus beleuchtet. Mit dem folgenden Artikel knüpft Henning Melber an seinen GWR-481-Artikel „Koloniale Amnesie. Deutschland und die Schmusedecke des Halb-Erinnerns” (1) an. (GWR-Red.)
Mitte 2015 sah es so aus, als ob hinsichtlich einer kolonialen Vergangenheitsbearbeitung in Deutschland nachhaltige Fortschritte gemacht würden. Immerhin gestand ein Sprecher des Auswärtigen Amtes, wenn auch eher nebenbei, ein, dass der Vernichtungskrieg der kaiserlichen „Schutztruppen“ in „Deutsch-Südwestafrika“ (Euphemismen gab es schon damals) ein Völkermord war. Diese späte, nonchalant vorgetragene Einsicht war wohl die ungeplante Folge einer Bundestagsresolution zum Völkermord des Osmanischen Reiches an den Armeniern 1915/16. Sie führte allerdings bislang zu keiner entsprechenden parlamentarischen Entschließung, die den Völkermord im heutigen Namibia ähnlich offiziell bestätigt hätte. Doch fand der bis dahin gemiedene Begriff nun Eingang in die Nomenklatura.
Das ist der aggressiven Nationalstolz-Polemik der AfD zuwider. Zuletzt machte deren Bundestagsfraktion im Januar 2024 mittels einer Kleinen Anfrage unter Verweis auf anachronistische kolonialapologetische Behauptungen geltend, es gäbe „widerstrebende (sic!) Meinungen unter Historikern zur Völkermordthese“. In deren Lichte fordert sie die Aussetzung des 2021 geschlossenen „Versöhnungsabkommens“, auch mit Blick auf die darin vorgeschlagenen „Entschädigungszahlungen“. Die in Teilen neofaschistische Partei schlägt vor, dass „nicht zuletzt angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes“ eine internationale Historikerkommission zur Prüfung der Völkermordthese eingesetzt wird (2).
Nicht nur würde die seriöse Umsetzung eines solchen Vorschlags darauf hinauslaufen, dass Geld zur Bestätigung dessen ausgegeben würde, was die AfD und deren Kohorten anzweifeln. Jedenfalls dann, wenn tatsächlich fachlich seriöse und qualifizierte Historiker*innen für eine solche Kommission ausgewählt würden. Nicht Pseudo-Wissenschaftler vom Schlage Bruce Gilleys, einem notorischen Apostel kolonialer deutscher Zivilisationsleistungen, den die Antragsteller*innen vermutlich als geistigen US-amerikanischen Söldner im Sinn haben. Dieser begründete auf Einladung der AfD-Fraktion in einem öffentlichen Vortrag im Bundestagsgebäude im Dezember 2019, weshalb sich die Deutschen für die Kolonialzeit nicht zu entschuldigen und schon gar nicht dafür zu bezahlen haben (3). 2021 erschien sein erweitertes Oeuvre – noch vor Erscheinen der englischen Originalausgabe – in deutscher Fassung (4).
Zufälligerweise gibt es eine zeitliche Parallele dieser Kleinen Anfrage zur Veröffentlichung der die Beweislage stützenden Tagebücher des den Völkermord personifizierenden Kommandierenden Lothar von Trotha (5), sowie eines am Vernichtungskrieg mit Begeisterung teilnehmenden Soldaten (6). Diese erschienen gerade mit weiteren klärenden Kommentaren der zweifelsfrei fachlich qualifizierteren Kolonialhistoriker als den Herausgebern. So zeigt die AfD nur, wie wenig sie mit dem aktuellen Diskussions- und Kenntnisstand vertraut ist und wie sehr ihre Ideologie ein geschichtsblindes Scheuklappen-Weltbild konserviert.
Wie alle anderen einschlägigen Anfragen zuvor wurde auch diese kurz danach kategorisch abschlägig abgefertigt. Die Diagnose des Völkermords wurde in einer Vorbemerkung der Bundesregierung „einig mit der herrschenden wissenschaftlichen Meinung und unabhängigen Einschätzungen etwa im Rahmen der Vereinten Nationen“ bekräftigt (7). Doch benennt die AfD ideologische Fixpunkte, die keinesfalls nur archivarischen Wert haben. Sie signalisieren, womit zu rechnen ist, sollte diese noch mehr gestalterischen Einfluss erlangen.
Zur Geschichte der deutsch-namibischen „Versöhnungsinitiative“
Trotz des Völkermord-Eingeständnisses 2015 mündete der vermeintliche Durchbruch seither eher in ein diplomatisch-taktisches Manöver, um „Schlimmeres“ zu verhindern. Zwar haben Sonderbeauftragte der deutschen und der namibischen Regierung jahrelang darüber verhandelt, welche Formen des Umgangs mit der die Beziehungen beider Länder belastenden Hypothek geeignet wären. Doch eine offizielle und vorbehaltlose Entschuldigung seitens der deutschen Regierung für die Massenvernichtung der sich dem Kolonialismus Widersetzenden ist bis heute ausgeblieben. Sie wurde zum Verhandlungsgegenstand erklärt. Auch wurde um die Konsequenzen geschachert, die der Tatbestand des Völkermords in materieller Hinsicht haben sollte. Form und Umfang von Entschädigungsleistungen wurden reduziert auf eine „Geste der Anerkennung“. So der damalige Außenminister Heiko Maas Ende Mai 2021 bei Bekanntmachung einer durch die Sonderbeauftragten paraphierten Gemeinsamen Erklärung. Dass die Offerte wie auch die Verhandlungen unter Ausschluss maßgeblicher Vertretungen der Ovaherero und Nama erfolgten, sorgt nicht nur unter diesen für Empörung. Sie finden auch Gehör in den deutschen zivilgesellschaftlich verorteten postkolonialen Initiativen.
Der ausgehandelte Text wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung Ende 2021 zum „Versöhnungsabkommen“ verklärt. Er sollte nur Wochen später von den Außenminister*innen beider Länder ratifiziert werden. Doch lag der Entwurf seither auf Eis. Die keinesfalls gigantischen vereinbarten Zahlungen von 1,1 Milliarden Euro über eine Laufzeit von 30 Jahren (in etwa der Betrag der bis dahin seit der Unabhängigkeit Namibias geleisteten „Entwicklungshilfe“) beeindruckten die namibische Seite nicht. Sie kritisierte die Form entwicklungspolitischer Sondermaßnahmen und die Vermeidung des Begriffs Reparationen. Denn der wird hinsichtlich der Sühne kolonialer Verbrechen nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen früheren Kolonialmächten so gefürchtet, wie vom Teufel das Weihwasser.
Deutschland bekannte sich so zwar des in der Kolonie Südwestafrika zwischen 1904 und 1908 begangenen Völkermords schuldig. Allerdings mit der Einschränkung, dies wäre ein begrifflich gefasster Tatbestand aus heutiger Perspektive. Damit wurde eine rechtliche Konsequenz aus diesem Eingeständnis vermieden. Somit blieb die Bundesregierung der seit Beginn des Jahrhunderts vom damaligen Außenministers Joschka Fischer geprägten Handlungsmaxime treu, gemäß derer es keine entschädigungsrelevante Entschuldigung geben darf (8).
Sand im Getriebe
Der vehemente Protest in Namibias Parlament und der Zivilgesellschaft sorgte für Sand im diplomatischen Getriebe. Der im Kabinett für die Verhandlungen zuständige Vizepräsident Nangolo Mbumba erklärte am 27. Oktober 2022 öffentlich, dass es Nachbesserungsbedarf gäbe. Dies beträfe die vereinbarte Summe, eine uneingeschränkte Anerkennung des Völkermords, Reparationen, sowie die Einbeziehung der Nachfahren der betroffenen Gruppen in Südafrika und Botswana. Am 9. November 2022 stellte die deutsche Seite in einer Fragestunde im Bundestag klar, dass es keine Neuverhandlungen, wohl aber Nachverhandlungen geben würde. Seither entfaltete der Widerstand gegen das ausgehandelte Ergebnis weitere Dynamik.
Im Januar 2023 reichten mit der Ovaherero Traditional Authority und den neun Verbänden der Nama Traditional Leaders Association maßgebliche Vertretungen der hauptsächlich betroffenen Bevölkerungsgruppen gemeinsam mit Bernadus Swartbooi als Präsident der zweitgrößten Oppositionspartei Landless People’s Movement beim namibischen Obergericht Klage gegen die Gemeinsame Erklärung ein. Deren Zustandekommen und Inhalt verstoße gegen die Verfassung des Landes sowie einen 2006 im namibischen Parlament gefassten Beschluss, da die Nachfahren der vom Völkermord direkt betroffenen Gemeinschaften nicht an deren Aushandlung beteiligt waren.
Zudem erhielten die Klagenden gewichtige internationale Unterstützung. Sieben Sonderberichterstatter*innen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen übermittelten am 23. Februar 2023 ein Schreiben an die Regierungen Deutschlands und Namibias mit der Bitte um Stellungnahme. In ihrer umfänglichen Analyse bemängeln sie, dass die Gemeinsame Erklärung keine rechtliche Anerkennung des Völkermords darstellt und ein vorbehaltloses Schuldeingeständnis sowie effektive Reparationsmaßnahmen vermeidet. Insbesondere verstoße das Abkommen gegen die von beiden Staaten unterzeichnete Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker. Deren maßgebliche direkte Beteiligung an sie betreffende Angelegenheiten sei darin verankert. Auch kritisierten sie die fehlende öffentliche Erinnerung an das begangene Verbrechen in Deutschland.
Die Bundesregierung wies die Kritik zurück und ignorierte dabei geflissentlich relevante Perspektiven internationaler Rechtsnormen. So behauptete sie erneut, es habe damals den Begriff Reparationen, den Begriff des Völkermords, dessen völkerrechtliche Ächtung und Verbot nicht gegeben. Das heutige kodifizierte internationale Recht sei ihr zufolge – und entgegen anderslautenden Meinungen von Rechtsexperten – zur juristischen Anwendung ungeeignet. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass die Haager Konvention von 1899, die vom Kaiserreich ratifiziert wurde, bereits damals Kriegsverbrechen eindeutig definierte und gegen deren Kriterien der damalige Völkermord (wie auch andere Kolonialverbrechen) zweifelsfrei verstießen.
Erinnerungspolitische Fallstricke
Eigentlich sah es dennoch ganz danach aus, als ob nach acht Jahren die bilateralen deutsch-namibischen Verhandlungen ein offizielles Ende finden könnten. Nach Feilschereien hinter verschlossenen Türen schien Anfang Dezember 2023 in Berlin ein Kompromiss erreicht. Demnach solle, wie ohne offizielle Bestätigung kolportiert, der zugestandene Betrag als Kompensationsleistung für die Folgen des begangenen Unrechts um eine Milliarde Euro erhöht und damit fast verdoppelt werden. Der ursprüngliche Zeitraum für die Zahlungsleistungen von 30 Jahren wurde verkürzt. Auch sollen die damit finanzierten Leistungen den Nachfahren der hauptsächlich betroffenen Ovaherero und Nama (von den Damara und San ist meist nicht die Rede) in der bis dahin unberücksichtigten Diaspora zugutekommen.
Trotz dieser Nachbesserungen bleibt es aber bei der Anerkennung des Völkermords mit der Einschränkung „aus heutiger Perspektive“ zur Vermeidung von Reparationen. Zwingende Entschädigungsleistungen bleiben ein Tabu. Als „Schlussstrich“ soll die Erklärung das für beide Seiten – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – schmerzvolle Kapitel ein für alle Mal schließen. Doch erneut kam es anders.
Die Klage Südafrikas gegen die Kriegsführung Israels in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag schuf einen unerwarteten neuen Bezugspunkt. Vor Beginn der Anhörung stellte sich Namibia als „dritte Partei“ auf die Seite Südafrikas. Am 12. Januar erklärte sich Deutschland demgegenüber zur dritten Partei für Israel. Ausgerechnet auf den Tag genau 120 Jahre nach Beginn des bewaffneten Widerstands der Ovaherero, dessen Niederschlagung in dem Völkermord kulminierte. Dem gedachte als einzige offizielle deutsche Stimme die Integrationsbeauftragte des Bundes auf X. Die Reaktion folgte umgehend. Monica Kalondo-Geingos, die First Lady Namibias, kommentierte tags darauf süffisant auf X: Die Absurdität, dass Deutschland am Tag, an dem der Herero-Nama Genozid den Anfang nahm, die Klage wegen Genozids durch Israel abtut und vor einer politischen Instrumentalisierung warnt, sei nicht verloren geblieben (9).
Ihrem Ehegatten, Präsident Hage Geingob, platzte deutlich rabiater der Kragen. In einer offiziellen Erklärung gab er bekannt, Deutschland habe noch keinesfalls richtig für den Genozid auf Namibias Boden gebüßt. Im Lichte dieser Unfähigkeit die Lehren aus der furchtbaren Geschichte zu ziehen, habe er tiefe Besorgnis hinsichtlich der deutschen Verwerfung der Genozid-Klage gegen Israel. Er appellierte an die Bundesregierung, die Entscheidung, als dritte Partei Stellung zu beziehen, zu überdenken (10). Die Antwort vom Sprecher des Auswärtigen Amtes auf eine entsprechende Frage auf der Bundespressekonferenz am 15. Januar 2024 ließ – wie auch das seitherige Verhalten – keine diesbezügliche Einsicht erkennen. Der Unterschied in der Haltung beider Länder könnte kaum größer sein.
Doch damit nicht genug. Am Holocaust-Gedenktag (27. Januar) platzierte die deutsche Botschaft in Windhoek auf X zwei Fotos. Diese bildeten den Botschafter mit einigen der dort Beschäftigten und einem unbekannten Mann in jüdischer Traditionskleidung ab (bestenfalls eine seltene, wenn überhaupt sichtbare Erscheinung im Alltagsleben des Landes). Sie hielten Plakate, die aneinandergereiht „We Remember“ ergaben. Keinesfalls eine verwerfliche Geste. Nur, dass dies auch das Datum ist, an dem 1908 die ersten Konzentrationslager im Land geschlossen wurden, die eine horrende Zahl der Gefangenen (auch Frauen und Kinder) nicht überlebten. Der Text ließ keinerlei Hinweis erkennen, dass sich die Botschaft dessen bewusst gewesen wäre. Auch war auf den Fotos keine Person in der Tracht der Ovaherero oder Nama abgebildet, die tatsächlich zum örtlichen Alltagsleben gehören (11).
Diese bestenfalls unsensible Missachtung von Landesgeschichte verdeutlicht das tieferliegende Problem selektiver Empathie. Das Trauma des Holocaust verschüttet die Erinnerung an anderes begangenes Unrecht. Der Verweis auf dessen Singularität – so verständlich dies angesichts der einzigartigen industriellen Massenvernichtung auch sein mag – verstellt den Blick darauf, dass für die Nachfahren der Opfer des Völkermords in Namibia das Ausmaß des Verbrechens sowie seiner bis heute spürbaren Folgen ebenfalls singulär ist. Wer kann es diesen verdenken, dass sie eine solche Hierarchisierung des Leids als rassistische Diskriminierung empfinden?
Wie weiter?
Nach der in alles anderem als diplomatischem Ton geäußerten Empörung Geingobs blieb die Frage, wie es im deutsch-namibischen Verhältnis weitergeht. Dass sich Namibia trotz solch grundlegender Kontroverse mit Deutschland „versöhnt“, schien angesichts des damit drohenden Gesichtsverlusts abwegig. Doch erneut änderte sich die Konstellation. Am 4. Februar 2024 starb Präsident Geingob an einem erst wenige Tage vorher verkündeten Krebsleiden. Wie in der Verfassung vorgesehen, wurde der bisherige Vizepräsident Nangolo Mbumba noch am gleichen Tag als sein Nachfolger bis zum Ende der Amtszeit am 21. März 2025 vereidigt. Wie geschildert, beaufsichtigte er die bilateralen Verhandlungen mit Deutschland. Auch hatte er sich vergeblich um Akzeptanz des ausgehandelten Ergebnisses durch die maßgeblichen Vertretungen der Ovaherero und Nama bemüht. Diese beharren weiterhin auf dem Grundsatz, dass alles ohne sie gegen sie ist („without us is against us“). So würde selbst bei einer letztlichen Einigung beider Regierungen das Grundproblem nicht behoben. Denn eine „Völkerverständigung“ im Wortsinn bedarf nun mal einer Verständigung der Völker. Regierungen können und müssen dabei eine wichtige Rolle spielen. Aber Völker sind sie deshalb noch lange nicht.
Dass der „Schlussstrich“ jetzt von Namibia gezogen wird und diese Erklärung auf dem Müllhaufen der Geschichte landet, wäre die Chance für einen Neubeginn. Aus den Fehlern zu lernen ist eine Tugend. Falls die namibische Regierung die Ovaherero, Nama und Damara (und falls möglich auch die San) in Neuverhandlungen maßgeblich einbezieht, wäre Deutschlands Regierung gefordert. Sie könnte eine Erklärung im Koalitionsvertrag ernst nehmen. Dort heißt es: „Die Aussöhnung mit Namibia bleibt für uns eine unverzichtbare Aufgabe, die aus unserer historischen und moralischen Verantwortung erwächst“. – Oder sie könnte sich weiter blamieren und ins internationale Abseits manövrieren.
Henning Melber
Henning Melber ist Professor an den südafrikanischen Universitäten in Pretoria und des Freistaats in Bloemfontein, Fellow des Institute for Commonwealth Studies der Universität London und Associate des Nordic Africa Institute in Uppsala. Er kam als jugendlicher Sohn von Einwanderern nach Namibia, wo er 1974 der Befreiungsbewegung SWAPO beitrat.
Anmerkungen/Quellenhinweise:
1) https://www.graswurzel.net/gwr/2023/ 09/koloniale-amnesie/
2) Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10003, Kleine Anfrage, Die Thesen des Völkermords an den Herero als Grundlage freiwilliger deutscher Entschädigungszahlungen an Namibia, 09.01.2024.
3) Gilley, Bruce, The Case for German Colonialism. Paper presented in the German Parliament on 11 December 2019. https://www.researchgate.net/publication/338555799_The_Case_for_German_Colonialism (dort auch in deutscher Fassung zugänglich). Siehe auch quasi als „Nachklapp“ seine „Beweisführung für die ethischen Grundlagen des deutschen Kolonialismus: The Ethical Foundations of German Colonialism. Paper presented at the conference “Ethics & Empire IV: The Modern Period”, Christ Church, University of Oxford, 30 June – 1 July 2022. https://www.researchgate.net/publication/360919744_The_Ethical_Foundations_of_German_Colonialism
4) Verteidigung des deutschen Kolonialismus. Lüdinghausen: script 2021; in überarbeiteter Fassung (mit entlarvenden Untertitel) auch as: In Defence of German Colonialism: And How Its Critics Empowered Nazis, Communists, and the Enemies of the West. Washington, DC: Regnery Gateway, 2022.
5) Matthias Häussler/Andreas Eckl (Hrsg.), Lothar von Trotha in Deutsch Südwestafrika, 1904-1905. Band 1: Das Tagebuch. Berlin: De Gruyter 2024.
6) Andreas Eckl (Hrsg.), „Die Überraschung war so groß, daß die Hereros nur ein paar Schüsse abgaben.“ Kriegstagebuch aus Deutsch-Südwestafrika 1904-1905 von Leutnant Georg Gräff. Bochum: Welwitschia 2024.
7) Deutscher Bundestag, Drucksache 10205, 30.01.2024, S. 4.
8) Ausführlich dazu Medardus Brehl, Namibia im Deutschen Bundestag und in der Außenpolitik, in Henning Melber/Kristin Platt (Hrsg.), Koloniale Vergangenheit – Postkoloniale Zukunft? Die deutsch-namibischen Beziehungen neu denken. Frankfurt/Main: Brandes & Apsel 2022.
9) https://twitter.com/KalondoMonica/ status/1746128060464701534
10) https://twitter.com/NamPresidency/status/1746259880871149956
11) https://twitter.com/GermanEmbassyNA/status/1751186775815627260
Artikel aus:Graswurzelrevolution Nr. 487, März 2024, www.graswurzel.net