Zur Geschichte von Inklusion und Ausgrenzung
Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist momentan in aller Munde. Sie steht für Teilhabe und dient zugleich für ausgrenzende Einrichtungen wie Werkstätten für behinderte Menschen. Das ist ein Widerspruch. Florian Grams geht der Geschichte von Inklusion und Ausgrenzung nach und plädiert dabei für ein von den Betroffenen selbst bestimmtes Verständnis von Inklusion und Teilhabe.
Vor noch gar nicht langer Zeit wurde, was heute auf Schwerbehindertenausweisen unter dem Grad der Behinderung firmiert, in erschreckender Offenheit in der prozentualen Darstellung der vermeintlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit gemessen. In dieser Perspektive verlieren Menschen automatisch an Wert, wenn sie nicht (vollständig) ökonomisch verwertbar sind. Menschen mit Behinderungen sind in dieser Sichtweise auf jeden Fall Arbeitskräfte minderer Güte.1 In der Perspektive einer teilnahmslosen Rationalität seien diese Menschen - so schrieb der spanische Soziologe Antoni Jesús Aguiló Bonet - "[…] ›vergeudete Leben‹, als wegwerfbar und unproduktiv deklariert, weil sie nicht am Markt teilnehmen."2 Indes darf man hoffen, dass ein solch inhumanes Menschenbild der Vergangenheit angehört, wo doch allerorten von Inklusion und Teilhabe gesprochen wird; wo sich sogar Werkstätten für Menschen mit Behinderungen als inklusive Arbeitsplätze beschreiben. Irritierend bleibt jedoch, dass die UNO kürzlich Deutschland anlässlich der Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ob der nach wie vor bestehenden Ausgrenzungen im Schulwesen, bei der Unterbringung in großen stationären Wohneinrichtungen und nicht zuletzt auch aufgrund der absondernden Praxis in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tadelte. So wird ein Widerspruch zwischen dem inklusiven Narrativ und der ausgrenzenden Realität sichtbar. Menschen mit Behinderungen reklamieren die volle gesellschaftliche Teilhabe für sich und leben doch noch immer zu großen Teilen in Sonderwelten und leiden in vielen Fällen noch immer unter isolierenden Bedingungen. "Deshalb sind ihre Stimmen zum Schweigen gebracht und obwohl wir sie jeden Tag sehen, ist ihre Sichtbarkeit systematisch annulliert und reduziert."3 Diese Menschen, ihre Ausgrenzung, ihr Recht auf Teilhabe und nicht zuletzt ihre Eigenwilligkeit sichtbar zu machen, ist Gegenstand dieses Textes.
Ausgrenzung, Gottesstrafe und ein inklusiver Ansatz
In der griechisch-römischen Antike herrschte ein Menschenbild vor, das dem Ideal des gesunden und schönen Menschen folgte. Platon entwarf in seinem grundlegenden Werk über den Staat die Vorstellung, dass tüchtige Männer mit ausgewählten Frauen viele Kinder zeugen sollten. Auf der anderen Seite sollten gebrechliche Kinder - so Platon - an einem geheimen Ort verborgen werden.4 Es liegt auf der Hand, dass Kinder an diesem Ort nicht lange überlebten. Im europäischen Mittelalter veränderte sich das Bild vom behinderten Menschen. Mit dem Siegeszug der christlichen Religion gab es die Verpflichtung zum Mitleid, zum anderen aber auch die Vorstellung, dass Behinderungen eine Strafe Gottes seien. Dementsprechend waren Behinderte im Mittelalter sowohl Almosenempfänger als auch Opfer von Verfolgungen. Doch von einer tatsächlichen Fürsorge kann angesichts der feudalistischen Strukturen, die vor allem von der persönlichen Bindung der Untertanen an den Grundherren geprägt waren, noch nicht gesprochen werden.
Die sogenannte Entdeckung Amerikas und die Umschiffung Afrikas stürzten diese Ordnung in eine tiefe Krise. Das mittelalterliche Weltbild war durch wissenschaftliche Erkenntnisse erschüttert. In dieser Situation trat der 1592 geborene Pädagoge Johann Amos Comenius hervor, der das Ziel formulierte, dass "[…] dem ganzen Menschengeschlecht, das Ganze, allumfassend […] gelehrt werde."5 Dabei legte er Wert darauf, dass von dieser Bildung kein Mensch ausgeschlossen werden soll. Vielmehr insistierte Comenius darauf, dass gerade Menschen, denen das Lernen schwer fällt, ein Anrecht auf Unterstützung besitzen. Es handelt sich bei diesem Anspruch um den ersten Anlauf zur Gestaltung eines inklusiven Bildungsverständnisses. Dass einige Vertreter*innen der Sonderpädagogik Comenius später zum Ideengeber der Sonderschulen uminterpretierten, kann jedoch nicht verwundern, da sich historisch eine gänzlich andere Praxis durchgesetzt hat.
Verwertbarkeit und Vernichtung
An die Stelle des feudalistischen Systems trat nicht die Herrschaft des gemeinen Mannes, wie es die tausend Haufen des Deutschen Bauernkrieges erhofft hatten,6 sondern Bürger, die den neu entstandenen Weltmarkt beherrschten. Dieses neue Bürgertum, die Bourgeoisie, hat - schrieben Karl Marx und Friedrich Engels: "[…] wo sie zur Herrschaft gekommen, […] alle feudalen, patriarchalischen, idyllischen Verhältnisse zerstört. Sie hat die buntscheckigen Feudalbande, die den Menschen an seinen natürlichen Vorgesetzten knüpften, unbarmherzig zerrissen und kein anderes Band zwischen Mensch und Mensch übriggelassen als das nackte Interesse, als die gefühllose ›bare Zahlung‹. Sie hat die heiligen Schauer der frommen Schwärmerei, der ritterlichen Begeisterung, der spießbürgerlichen Wehmut in dem eiskalten Wasser egoistischer Berechnung ertränkt. Sie hat die persönliche Würde in den Tauschwert aufgelöst und an die Stelle der zahllosen verbrieften und wohlerworbenen Freiheiten die eine gewissenlose Handelsfreiheit gesetzt."7 Marx und Engels veröffentlichten diese Analyse im Jahre 1848. Fast zur gleichen Zeit entstanden die ersten tatsächlichen Behinderteneinrichtungen. Vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Naturwissenschaften entstand die scheinbare Möglichkeit, abweichendes Verhalten und körperliche Defekte medizinisch zu beheben.8 Gleichzeitig ging es darum, Menschen mit Behinderungen soweit als möglich auf eine Verwertung ihrer Arbeitskraft vorzubereiten. Von dieser Warte war die Trennung der Menschen in vermeintlich bildungsfähige und bildungsunfähige Menschen notwendig. Aus dieser Situation entstanden Hilfs- oder Sonderschulen auf der einen und so genannte Idiotenanstalten, in denen die Insassen verwahrt wurden, auf der anderen Seite. Damit war um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Struktur des Behindertenbetreuungswesens zementiert, wie sie bis in die 1970er Jahre vorherrschend war.
Die Urheber dieser Entwicklung charakterisierte der Arzt und Pädagoge Édouard Séguin als Anhänger einer Denkschule, "[…] deren höchstes Ziel ›Klassifikation nach der Kapazität und Belohnung nach der Produktion‹ war; Fortbestehen von Klassen, wenn nicht gar von Kasten; die Erziehung wie alles andere sei nur für den mutmaßlich Fähigen. In der Tat eine liberale Schule, die vom Embryo an klassifizierte, vom Fötus an ungleich machte."9 Ihr hielt er entgegen, dass die Schwere einer geistigen Behinderung weniger als vom medizinischen Gebrechen abhängig ist, als vielmehr von den Bedingungen, in denen die Menschen zu leben gezwungen sind. Auf diese Weise verwies Séguin auf die isolierenden Lebensverhältnisse als Ursache von Beeinträchtigungen und argumentierte, dass jeder Mensch lernen kann, wenn die Bedingungen dies zulassen. Das Ziel sei - so Séguin - die "[…] Einheit des Menschen in der Menschheit […]."10 Ihm kommt auf diese Weise das Verdienst zu, die Bildungsfähigkeit aller Menschen vertreten zu haben. In der Zeit der kapitalistischen Industrialisierung, die von der ökonomischen Verwertbarkeit des Menschen lebte, musste diese Überzeugung eine Flaschenpost aus dem 19. Jahrhundert bleiben, die es heute zu bergen gilt.11
Im Konzert des entstehenden deutschen Schulwesens übernahmen die Hilfsschulen vielmehr die Aufgabe, die Volksschulen von kompliziert zu unterrichtenden Kindern zu entlasten. Anstalten für Menschen mit Behinderungen sahen sich gleichzeitig in der Kritik, wertlose Arbeit zu leisten. Die Fürsorge für Menschen, aus denen kein Profit zu schlagen war, stand zu Beginn des 20. Jahrhunderts nicht hoch im Kurs. In diesem Sinne formulierte der Arzt Alfred Hoche 1920: "Die Anstalten, die der Idiotenpflege dienen, werden anderen Zwecken entzogen; […] es ist eine peinliche Vorstellung, daß ganze Generationen von Pflegern neben diesen leeren Menschenhülsen dahinaltern."12 Zur Veränderung dieses von ihm problematisierten Umstandes schlug Hoche vor, die unproduktiven Behinderten zu vernichten und die Geburt behinderter Kinder zu verhindern. Zwar gilt das zitierte Werk und sein Autor als Wegbereiter der Behindertenmorde der deutschen Faschisten, doch allein stand Alfred Hoche mit seiner Auffassung keineswegs. Vielmehr war zumindest die Sterilisation von behinderten Menschen bereits während der Weimarer Republik (nicht nur in Deutschland) ein breit diskutiertes Thema. So begann im Jahre 1932 eine juristische Debatte, an deren Ende das am 14. Juli 1933 beschlossene "Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses" stand. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden zwischen 1933 und 1945 bis zu 350.000 Menschen unfruchtbar gemacht. Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges begannen die planvollen Morde an Menschen mit Behinderungen. Die Zahl der Opfer dieser Maßnahmen lässt sich nur schätzen. Wolfgang Jantzen geht jedoch von 220.000 Menschen aus, die durch Gas, Nahrungsentzug oder Giftinjektionen ermordet wurden. In Kenntnis dieser fürchterlichen Zahlen schreibt Wolfgang Jantzen, dass das Verhältnis von Behinderung und Hitler-Faschismus auf die Kurzformel "Behinderung = Arbeitsunfähigkeit = Vernichtung"13 zu bringen sei.
Zwischen Ausgrenzung und Teilhabe
Am 8. Mai 1945 wurden Deutschland und die Welt vom Hitler-Faschismus befreit. Den Hauptkriegsverbrechern wurde in Nürnberg der Prozess gemacht. Einige wenige wurden hingerichtet oder kamen ins Gefängnis. Ein ähnliches Bild ergab sich beim 1946 stattgefundenen Ärzteprozess in Nürnberg, bei dem die Hauptschuldigen der faschistischen Euthanasie-Maßnahmen vor dem Richter standen. Den meisten gelang es, in der Bundesrepublik Karriere zu machen. Selbst Ärzte, die tief in die Selektion der zu ermordenden Menschen verstrickt waren, konnten wieder Professoren werden und den ärztlichen Nachwuchs ausbilden.14 Es kann daher kaum verwundern, dass Menschenbilder und Verfahrensweisen der Behindertenarbeit nach 1945 unverändert fortbestanden.
Ein Ausdruck dieser Kontinuität war, dass Verbände der etablierten Behindertenhilfe Ende der 1980er Jahre den australischen Bioethiker Peter Singer zu Vorträgen nach Deutschland einluden, damit er seine Ethik vorstelle. Singer schlägt eine Differenzierung von Menschen in Personen und Nicht-Personen vor. Das Kriterium für die Anerkennung als Person wäre die Fähigkeit, sich seiner selbst bewusst zu werden und Zukunftspläne entwerfen zu können. Bei schwerstgeschädigten Babys und Komapatienten fehle diese Fähigkeit und daher sei - so Peter Singer - nichts mehr zu berücksichtigen.15 Die Tötung scheint legitimiert.
Bestand in der entstehenden Behindertenbewegung Einigkeit in der Ablehnung jeder Relativierung des Lebensrechts von Menschen mit Behinderungen, tat sich sehr bald ein Dissens auf bei der Frage, wie ein angestrebtes - möglichst selbstbestimmtes - Leben zu erreichen sei. Auf der einen Seite formierten sich Teile der Bewegung zu einem politischen und juristischen Kampf um die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes aufgrund von Behinderungen in das Grundgesetz. Ein Ziel, das im Oktober 1994 mit der Aufnahme des Satzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in den Artikel 3 des Grundgesetzes erreicht wurde. Diese Ergänzung ist eine Waffe gegen Ausgrenzungen, weil sie die Argumentationslast umkehrt. Im Idealfall sind es nun nicht mehr die Menschen mit Behinderungen, die sich ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erkämpfen müssen, stattdessen geraten jetzt die Ausgrenzenden in Rechtfertigungsnot.
Einen deutlichen Paradigmenwechsel im Umgang mit behinderten Menschen stellte auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dar. Dieses Dokument wurde 2009 auch von Deutschland ratifiziert und ist mithin geltendes Recht. Dadurch ist festgeschrieben, dass alle Menschen mit Behinderungen in den Genuss sämtlicher Menschenrechte zu kommen haben. Besonderes Augenmerk legt die Konvention auf die Verhinderung von Diskriminierungen. Zugleich schreiben sich aber auch die Betreiber der alten Sonderwelten plötzlich die Inklusion auf ihre Fahnen. Es geht dabei auch darum, die eigenen Anteile am Markt der Behindertenhilfe zu sichern. In diesem Prozess kommt es in diesen Einrichtungen freilich zu Umstrukturierungen, die das Leben dort verbessern. Wolfgang Jantzen wies jedoch zu Recht darauf hin, dass es den Vertreter*innen der Behindertenhilfe oftmals ausreiche, wenn diese Veränderung "[…] im vorzeigbaren Bereich bleibt. Und angelehnt an Tucholskys Gedicht von der Bürgerlichen Wohltätigkeit könnte man formulieren: Und die Behinderten ›dürfen auch in den Park … Gut. Das ist der Pfennig. Aber wo ist die Mark -?‹"16 Ein solches Vorgehen ist treffend mit einem Begriff Antonio Gramscis als passive Revolution zu begreifen, in der die alten Eliten durch die Adaption von Teilforderungen der progressiven Kräfte ihre partikularen Interessen zu verteidigen suchen.17 Für den Bereich der Inklusion würde das bedeuten, dass die Begriffe Inklusion und Teilhabe in einer Weise besetzt werden, die ihrem emanzipatorischen Gehalt diametral widersprechen.
Volle gesellschaftliche Teilhabe durchsetzen
Angesichts der so referierten Befunde auf den Kampf um Inklusion und Teilhabe zu verzichten, weil er ohnehin gekapert werde, wäre jedoch grundfalsch. Stattdessen gilt es, darum zu ringen, dass alle Menschen im vollen Umfang am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dies bedeutet zum einen, dafür zu sorgen, dass es eine umfassende Barrierefreiheit gibt. Dies muss sowohl die bauliche Barrierefreiheit von öffentlichen und privaten Gebäuden und von öffentlicher Infrastruktur umfassen als auch die Beseitigung von kommunikativen Barrieren - also die flächendeckende Bereitstellung von Blindenschrift, Gebärdensprache und Audiodeskriptionen. Es bedeutet zum anderen aber auch, dass Inklusion und Teilhabe als Verpflichtung ernst genommen werden. Dazu gehört, dass Begriffe und Konzepte nicht preisgegeben werden. Sie sind vielmehr "[…] zu rehistorisieren und zu radikalisieren, […] die Begriffe und die hinter ihnen verborgenen Programme auf ihre Ursprünge zurückzuführen, d.h. auf die Verhältnisse, auf die Praxis, deren Negation sie ihren eigenen Ansprüchen nach sein wollten und - möglicherweise - anfangs auch waren."18
Der Wissenschaft stellt sich in diesem Kontext nicht zuletzt die Aufgabe, ihre eigene Geschichte, die viel zu oft im Dienste von Ausgrenzung und Vernichtung stand, zu reflektieren. Sie hat darauf hinzuwirken, dass Menschen mit und ohne Behinderungen immer und in jedem Fall als Menschen geachtet und niemals wieder als lebensunwert oder als Müll betrachtet werden. Mit Antoni Jesús Aguiló Bonet sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen daran arbeiten "[…] die Erinnerung an das Recht derjenigen wiederherzustellen, die in das Vergessen gefallen sind, die Nichtse aus dem Müllschacht des Schweigens herauszuholen, in den sie gestoßen wurden, und die Würde des Mülls wieder einzufordern."19
Anmerkungen
1) Vgl. Wolfgang Jantzen 1974: Sozialisation und Behinderung - Studien zu sozialwissenschaftlichen Grundfragen der Behindertenpädagogik, Gießen: 100.
2) Antoni Jesús Aguiló Bonet 2013: Die Würde des Mülls - Globalisierung und Emanzipation in der Sozial- und politischen Theorie von Boaventura de Sousa Santos, Berlin: 44.
3) Ebd.
4) Vgl. Plat. rep. 459E-460D.
5) Johann Amos Comenius 2001: Pampaedia - Allerziehung, Sankt Augustin: 12.
6) Vgl. Friedrich Engels: "Der deutsche Bauernkrieg", in: MEW Bd. 7: 402.
7) Karl Marx, Friedrich Engels: "Manifest der kommunistischen Partei", in: MEW Bd. 4: 464f.
8) Vgl. Michel Foucault 1976: Die Geburt der Klinik - Eine Archäologie des ärztlichen Blicks, Frankfurt / M.: 203.
9) Édouard Séguin 1912: Die Idiotie und ihre Behandlung nach physiologischer Methode, Wien: 38.
10) Ebd.: 164.
11) Wolfgang Jantzen 2013: "Die Idiotie ist nicht im Gehirn, sie ist nicht draußen und sie ist nicht drinnen - Édouard Séguin oder die Dechiffrierung einer Flaschenpost aus dem 19. Jahrhundert", in: Eckhard Rohrmann (Hg.): Aus der Geschichte lernen, Zukunft zu gestalten - Inklusive Pädagogik und Erziehung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, Marburg: 47.
12) Karl Binding, Alfred Hoche 1922: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, Leipzig: 55.
13) Wolfgang Jantzen 1982: Sozialgeschichte des Behindertenbetreuungswesens, München: 156.
14) Vgl. Ernst Klee 1986: Was sie taten - was sie wurden; Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord, Frankfurt/M.: 169.
15) Vgl. Peter Singer 1994: Praktische Ethik, Stuttgart: 85.
16) Wolfgang Jantzen 2012: "Behindertenpädagogik in Zeiten der Heiligen Inklusion", in: Behindertenpädagogik 51: 43.
17) Vgl. Antonio Gramsci 2012: Gefängnishefte Bd. 6. Hamburg: 1330.
18) Eckhard Rohrmann 1994: "Integration und Selbstbestimmung für Menschen, die wir geistigbehindert nennen", in: Zeitschrift für Heilpädagogik 1/1994: 19-20.
19) Antoni Jesús Aguiló Bonet 2013 (s. Anm. 2): 44.
Florian Grams ist Historiker. Seine Arbeitsschwerpunkte sind die Geschichte der Arbeiterbewegung, der Pädagogik und die Geschichte eugenischer Diskurse. Er engagiert sich in der selbstbestimmten Behindertenbewegung.