„Frühe Hilfen“ und „Prävention“: zu den Nebenfolgen öffentlicher Debat-ten zum Kinderschutz

„Frühe Hilfen" und „Prävention": zu den Nebenfolgen öffentlicher Debatten zum Kinderschutz*

Die öffentlichen Debatten, die bei jedem „Fall" eines Kindes einsetzen, das durchMisshandlung oder Vernachlässigung zu Schaden gekommen ist, sind gleichermaßennotwendig wie mit problematischen Nebenwirkungen verbunden. Einerseits ist dieöffentliche Debatte wünschenswert, weil dadurch das Gewährleisten desKindeswohls nicht nur als eine Aufgabe von Fachleuten bestimmter Berufsgruppenangesehen wird, sondern verstanden wird als ein Anliegen der gesamtenGesellschaft. Ferner werden durch das Interesse der Öffentlichkeit diezuständigen Institutionen gedrängt, nicht allzu schnell zum „Alltagsgeschäft"überzugehen, sondern sich intensiv mit Fehlern und - zukunftsbezogen - mitVerbesserungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Andererseits ist jedoch auch zukonstatieren, dass das große Interesse der Öffentlichkeit und der Medien alsunmittelbarer Handlungsdruck gegenüber Politik und Institutionen wirkt. Sowerden schnell neue Programme und Vorgehensweisen installiert, die kurzfristigHandlungsfähigkeit demonstrieren sollen, die aber in ihren Wirkungen nicht durchdachtsind. Neue Verfahren und Projekte werden so bisweilen mit kaum einlösbarenöffentlichen Erwartungen belegt, ohne dass deren Nebenfolgen schon ausreichenderwogen worden wären. In den öffentlichen Debatten haben diejenigen Akteure(Politiker, Verbandsrepräsentanten, „Experten" etc.) einen guten Stand, die inihrer Rhetorik auf „Prävention" setzen. Das Plädoyer, möglichst früh mit Hilfeneinzusetzen, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist", und möglichst imAnfangsstadium durch gezielte Hilfestellungen oder eingreifende Interventioneneiner weiteren Problemverschärfung vorzubeugen, wirkt im öffentlichen Diskursunmittelbar plausibel. Mit dem Verweis auf die Notwendigkeit „früher Hilfen",auf ein Verlässlichkeit verheißendes „Frühwarnsystem", das „präventiv" wirkt,steht man auf der sicheren Seite. Niemand wird sich dazu öffentlich in negativerWeise äußern können; Bedenken wären kaum öffentlich vermittelbar.

Gerade wegen der oberflächlichen Plausibilität solcher „Präventionsprogramme" undwegen der emotionalen Aufladung des Themas in der öffentlichen Darstellungbedarf es einer aufmerksamen und kritischen Erörterung der möglichenNebenfolgen des Diskurses und der dabei verwendeten rhetorischen Muster. Ob esgelingt, die Ambivalenz der Präventionsrhetorik auch in der öffentlichenDebatte bewusst zu machen, ist fraglich. Wichtig erscheint auf jeden Fallzunächst die Beachtung und Beobachtung der Nebenfolgen der Präventionsrhetorikauf Seiten derjenigen Akteure, die von der fachlichen und fachpolitischen Seiteden öffentlichen Diskurs mit beeinflussen. Auf die Nebenfolgen solcherPräventionsrhetorik soll in diesem Beitrag aufmerksam gemacht werden. Dabeistehen insbesondere drei Aspekte im Mittelpunkt:

  • Gefährdungen bei der Realisierung der Anforderung an die Jugendhilfe, zwischen Hilfeauftrag und Schutzauftrag eine Balance zu finden;
  • Spannungsfelder im Hinblick auf das Präventionsvokabular und die damit einhergehende Politik;
  • exemplarische Verdeutlichung  problematischer semantischer Implikationen am Beispiel des Begriffs „Frühwarnsystem".

 

1.     Gefährdungen der Balance zwischenSchutzauftrag und Hilfeauftrag in der Jugendhilfe

Die Frage, wann und in welcher Weise der private Lebensraum eines Kindes und einerFamilie vom Staat beobachtet, bewertet und zum Gegenstand einer Interventiongemacht werden kann und soll, berührt die grundlegende Frage des Verhältnissesvon Öffentlichkeit und Privatheit, von gesellschaftlicher Kontrolle undindividueller Freiheit, von eigenständigem Elternrecht auf Erziehung undGewährleistung des Kindeswohls. Wie diese Frage in der Gesellschaft diskutiertwird, hat Auswirkungen für das Selbstverständnis und für die Handlungsmöglichkeitender Jugendhilfe: Es geht darum, ob die Jugendhilfe die mittlerweile gefundeneBalance zwischen einer modernen Dienstleistungskonzeption einerseits und demAufrechterhalten des Schutzgedankens andererseits wirkungsvoll und zum Wohleder Kinder und Jugendlichen ausgestalten kann. Die Art, in der in derGesellschaft - insbesondere in der medialen Öffentlichkeit, bei der auch Teileder „Fachszene" mitwirken - über Kindeswohlgefährdungen und Kinderschutzdiskutiert wird, droht Jugendhilfe zurückzuwerfen auf alte, bisher als überholtangesehene Muster der Fürsorgetradition.

In der Jugendhilfe besteht - zumindest auf der programmatischen Ebene und im Grundsatz- weitgehend Einigkeit darüber, dass zu differenzieren ist zwischen einer aufFörderung ausgelegten Orientierung am Kindeswohl, die für alle Angebote derJugendhilfe maßgeblich sind und die sich insbesondere in unterstützenden Hilfenfür Eltern zeigen, und einer notwendigen kontrollierenden Intervention beikonkretem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.Konkret zeigt sich dies in der Differenzierung zwischen

  • dem Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes angemessene Erziehung nicht gewährleistet ist und eine bestimmte Hilfe als geeignet und notwenig angesehen wird (§ 27 SGB VIII), und
  • einer Intervention (Erwägung einer Anrufung des Familiengerichts) in den Fällen, bei denen vermutlich das Risiko der Gefährdung des Kindeswohls besteht (§ 8a SGB VIII in Verbindung mit § 1666 BGB).

Der Gesetzgeber hat weitgehend auf Förderung und Unterstützung gesetzt unter zwei Gesichtspunkten:Zum einen sollen durch Hilfen - auch im Kontext kontrollierender Interventionen- die Eltern in die Lage versetzt werden, mit ihrem Kind so umzugehen, dass dasKind ohne Risiken einer Kindeswohlgefährdung aufwachsen kann und der Staat sichwieder gegenüber der Familie zurücknehmen kann. Zum anderen geht derGesetzgeber von einem Interventionsinteresse des Staates nur bei einem akutenGefährdungsrisiko für das elementare Kindeswohl aus. Dies bedeutet, dass vomStaat keine positive Norm für gedeihliches Aufwachsen von Kindern gesetzt wird,sondern der Staat nähert sich dem Kindeswohl von seiner „negativen" Ausprägungher (Kindeswohlgefährdung); er greiftnur dann ein, wenn die leibliche und seelische Gesundheit eines Kindesnachhaltig gefährdet erscheinen - dann aber mit deutlichen Möglichkeiten derEinschränkung des Elternwillens. Der Staat beachtet also, dass die Gesellschaftunterschiedliche Lebensstile und Erziehungsvorstellungen von Familienakzeptieren muss, auch solche, die nicht mit Vorstellungen einer pädagogischwünschenswerten Förderung der Entwicklung von Kindern einhergehen. Der liberaleStaat kann zwar versuchen, Eltern von der Wünschbarkeit eines anderenErziehungsverhaltens zu überzeugen, aber er muss letztlich auch solcheErziehungsformen akzeptieren, die von einer pädagogisch wünschenswertenFörderung entfernt sind, solange diese nicht mit einer Gefährdung des Kindeswohls einhergehen. Darin einbezogen ist dasEingeständnis, dass Erziehung trotz angebotener Hilfen scheitern kann und dassdie Gesellschaft letztlich solche Situationen akzeptieren muss, wenn dieSchwelle einer Gefährdung des Kindeswohls nicht überschritten wird.

In den aktuellen Diskussionen um Kindeswohlgefährdung droht diese Differenzierungbisweilen verloren zu gehen. Es findet eine kaum merklich Verschiebung statt:Die Differenzierung zwischen einer Orientierung am Kindeswohl, die als Modusder Hilfe und Unterstützung selbstverständlich alle Handlungsformen derJugendhilfe prägen soll, und den notwendigerweise interventionistischenÜberlegungen bei Fällen der Kindeswohlgefährdung droht im Bewusstsein derAkteure (auch der Akteure innerhalb der Jugendhilfe) aufzuweichen bzw. verlorenzu gehen. Es wäre - im Sinne eines auf Pluralität gerichtetenGesellschaftsverständnisses und auch für die Akzeptanz der Jugendhilfe bei denFamilien - problematisch, wenn das Phänomen der Kindeswohlgefährdung zumAusgangspunkt eines stärker eingreifenden und kontrollierendenStaatsverständnisses würde. Das Anliegen, den Kinderschutz zu verbessern, darfnicht ungewollt dazu führen, dass die Heterogenität von Lebens- und Erziehungsformenin Familien missachtet wird und staatliches Handeln die Eigenheiten derLebenswelten von Familien nicht ausreichend beachtet. Staat und Gesellschaftmüssen selbstverständlich auch weiterhin durch freiwillige Angebote die Erziehungsbedingungen in Familien verbessern helfen,jedoch ohne damit Vorstellungen von „Kinderschutz" in den Mittelpunkt zurücken, die auf vermehrte Interventionen in private Lebensverhältnisse hinauslaufen.

Die Jugendhilfehat über lange Zeit Bemühungen unternommen, sich aus ihrer einseitigenFürsorgetradition zu befreien. Dass das Jugendamt von Kindern, Jugendlichen undEltern nicht nur als eine Kontrollbehörde angesehen wird, die man sich„möglichst vom Leib halten" sollte, sondern als eine Institution, an die mansich auch mit Problemen und Hilfe-Ersuchen wenden kann, dringt allmählich in dasBewusstsein breiterer Bevölkerungsgruppen ein. Damit ist der Schutzauftrag derJugendhilfe nicht eingeschränkt worden, sondern er sollte in ein modernesHilfekonzept integriert werden, das der Erkenntnis Rechnung trägt, dass wirkungsvolleHilfe - auch für das Kind - letztlich auf Koproduktion der Adressatenangewiesen ist. Das SGB VIII hat die Organisationen der Jugendhilfe beauftragt,Dienstleistung und Schutzauftrag miteinander zu verbinden, die Spannungenzwischen beiden in eine angemessene Balance zu bringen und in dieser zu halten.Wenn eine solche Balance gelingt, kann es die Jugendhilfe schaffen, Eltern,Kinder und Jugendliche frühzeitig zu erreichen, ihnen Hilfen zu bieten unddiese Hilfen wirkungsvoll auszugestalten. Auch wenn es zu Beginn der Geltungszeitdes SGB VIII auf Seiten einiger Fachkräfte sicherlich Orientierungsproblemegegeben haben mag, indem diese den Dienstleistungsauftrag auf eine Weise in denMittelpunkt gerückt haben, dass damit implizit der Schutzauftrag marginalisiertwurde, so sind mittlerweile solche Fehlentwicklungen wohl weitgehend korrigiertworden. Zumindest auf der konzeptionellen Ebene besteht in der JugendhilfeEinigkeit darüber, dass ein wirkungsvoller Kinderschutz nur in einerVerkoppelung von frühzeitigen Hilfen und kompetenten Interventionen gestaltetwerden kann.

Wenn jedoch vor dem Hintergrund der - bisweilen emotionalisierten - öffentlichenDebatten zum Kinderschutz die skizzierte Balance gefährdet und die Jugendhilfein der Wahrnehmung ihrer Adressaten in eine stärker obrigkeitlich eingreifendeRichtung gedrängt wird, so droht ein fachpolitischer Rückschritt gegenüber dembisher Erreichten. Ein Zurück in die alten Muster der Fürsorgetradition würdedie Jugendhilfe in ihren Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten für jungeMenschen und ihre Familien, auch für Kinder, deren Wohl gefährdet erscheint,nachdrücklich behindern. Die Folgen wären nicht zuletzt für das Kindeswohl beiKindern in gefährdenden Lebensbedingungen fatal: Denn es ist zu befürchten,dass sich gerade Eltern, die auf Hilfe angewiesen sind, gegenüber derJugendhilfe abschotten und Unterstützungsangebote verweigern könnten.

 

2.     Spannungsfelder in der „Präventionspolitik"beim Kinderschutz

In der fachöffentlichen und allgemein öffentlichen Debatte werden Bestrebungen,über Maßnahmen der „Prävention" eine Problemzuspitzung in RichtungKindeswohlgefährdung zu verhindern, selbstverständlich befürwortet.Früherkennung von Problemen und früher Einsatz von Hilfen sollen intensiviertwerden, um durch gezielte Hilfen das Eintreten von körperlichen und psychischenSchädigungen zu vermeiden. Allerdings sind bei allen Plädoyers für Präventionauch Spannungsfelder zu Kenntnis zu nehmen, die - gleichsam als Nebenfolgen -mit dem öffentlichen Plädoyer für den Präventionsgedanken einhergehen.

Die öffentliche Debatte zum Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung wird weitgehenddurch die Erwartung geprägt, durch möglichst früh einsetzende Hilfen demEintreten akuter Kindeswohlgefährdungen entgegentreten zu können. Die Chiffre,unter der diese Erwartung auf einen kurzen Begriff gebracht wird, heißt„Prävention": „Prävention" insbesondere in Form von „Frühwarnsystemen" sollmöglichst umfassend und früh, also in einem Stadium vor der Problemzuspitzung,mit Hilfen einsetzen. In der - zunächst durchaus plausiblen und unterstützenswerten- Ausrichtung an „Prävention" sind allerdings Spannungsfelder enthalten, aufdie in der sozialwissenschaftlichen Diskussion eingehend hingewiesen wurde(vgl. u.a. Wambach 1983; Bröckling 2004) und die auch im Hinblick auf dieJugendhilfe kritisch erörtert wurden (u.a. Freund/ Lindner 2001). Mit Blick aufdie Kinderschutzdebatten sollen hier insbesondere zwei Spannungsfelder benannt werden:

  • Es wird vielfach der Eindruck erzeugt, als bekäme man das Problem der Kindeswohlgefährdung „in den Griff", wenn man nur ausreichend präventiv in Umfang und Intensität handele. Eine „Problemlösung" im umfassenden Sinne kann jedoch auch durch noch so intensive Präventionsprogramme nicht erreicht werden. So wie auch kriminalpräventive Programme im günstigen Fall die Kriminalitätsrate auf einem Level halten bzw. leicht absenken können, so werden auch Präventionsaktivitäten hoffentlich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen reduzieren helfen, jedoch wird es auch weiterhin bedauerliche und dramatischen Fälle von Kindesschädigungen geben, und die Institutionen der Jugendhilfe werden sich fragen lassen müssen, ob sie durch anderes Handeln die jeweilige Problemzuspitzung vielleicht hätten vermeiden und Schlimmeres verhindern können. Ferner muss bei allen Erwartungen gegenüber möglichen Effekten von Prävention deren „strukturelle Grenze" in den Blick genommen werden: Es wird immer Lebensbedingungen (besondere Belastungen bis hin zu Krisensituationen) geben, an denen Eltern und Familien scheitern können und die durch noch so intensive Präventionsprogramme nicht vermieden werden können. Dieser - fast banal wirkende - Hinweis spricht nicht gegen möglichst frühzeitige Bemühungen zur Identifizierung und Reduktion von Risikofaktoren. Es soll vielmehr darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch Präventionsprogramme in ihren Wirkungsmöglichkeiten begrenzt sind und in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck hervorgerufen werden darf, man hätte mit diesen Programmen das Problem weitgehend „im Griff". Eine Politik, die auch nur ansatzweise in der Öffentlichkeit den Eindruck hervorruft, dass mit einer Intensivierung von Prävention keine nennenswerten Probleme mehr aufträten, weckt unrealistische Erwartungen und handelt somit verantwortungslos.

 

  • Der Präventionsgedanke sollte nicht so weit getragen werden, dass dadurch Präventionspolitik und Präventionshandeln die Markierungen einer freiheitlichen Gesellschaft missachten. Prävention bedeutet immer, dass Staat und Gesellschaft in die Lebensweisen der Individuen eindringen. Die Verhaltensweisen des Einzelnen werden daraufhin betrachtet und bewertet, ob sie bestimmten Normen entsprechen, und aufgrund einer solchen frühen Bewertung werden Korrekturversuche unternommen. Prävention fundiert darauf, dass die Bewertung des Verhaltens der Individuen „vorverlagert" wird. Für den Kinderschutz geschieht dies beispielsweise dadurch, dass bereits eine „Risikodiagnose" zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes vorgeschlagen wird und die Familie ggf. in eine intensivere Beobachtung genommen werden soll. Kindertageseinrichtungen werden durch Vereinbarungen mit dem Jugendamt dazu angehalten, stärker „die Augen offen zu halten" (§ 8a Abs. 2 SGB VIII); in ähnlicher Weise versucht man in den Schulgesetzen einiger Länder, die Schulen bzw. die Lehrer in die Prävention einzubinden (z.B. § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW). Bis zu einem gewissen Grad mögen solche „Vorverlagerungen" des Kontrollraums im Sinne des Kinderschutzes plausibel sein. Jedoch muss auch gesehen werden, dass mit einer weiteren Intensivierung des Präventionsgedankens die Kontrolle, der sich Menschen gegenübersehen, immer näher an sie heranrückt. Intensivierte Prävention hat als Nebenfolge eine Einschränkung von Freiheitlichkeit der Gesellschaft. Es bedarf einer gesellschaftlichen Debatte darüber, wie die Balance von „Prävention" und „Freiheitlichkeit" gestaltet werden soll, wie viel „Freiheit" und wie viel „Prävention" sie sich leisten will.

Im Hinblick auf Erziehung muss sich die Gesellschaft darüber klar sein, dass Erziehungimmer bis zu einem gewissen Grad mit Risiko verbunden ist und darüberdebattiert werden muss, wie weit die Gesellschaft dabei gehen darf, dem Risikovon Erziehung vorzubeugen. Problematisch wird es, wenn im Namen der PräventionFamilien primär unter dem Blickwinkel betrachtet werden, ob sich Indizienfinden, die auf mögliche künftige Übel hindeuten können. Der „präventive Blick"bedarf der immanenten Korrektur, weil ansonsten zuvörderst die Risiken undweniger die Entwicklungspotentiale markiert werden. In diesem Sinne muss dieGesellschaft - und hier insbesondere Akteure aus der Jugendhilfe, aus derPolitik und aus den Medien - ein Bewusstsein dafür schaffen, dass man - beialler notwendigen Prävention - auch „der Prävention vorbeugen" muss. Darin eingeschlossenist die Entscheidung, mit welchem Teil von „Risiko" man zugunsten von Freiheitleben will. Dass eine kritische Debatte über Grenzen und Möglichkeiten einer„Präventionspolitik" im Kinderschutz dringend erforderlich ist, zeigen dieimmer wieder von Politikern eingebrachten Absichten zur Verschärfung des § 8aKJHG, vor denen Fachverbände der Jugendhilfe nachdrücklich warnen.

 

3.     „Frühwarnsysteme": ein Beispiel fürproblematische Semantik in der Jugendhilfe

Der Begriff des „Frühwarnsystems", mit dem zunächst in NRW ein Projekt zum„präventiven Kinderschutz" initiiert wurde (MGFFI NRW 2003 und 2005) und der inder Kinderschutzdebatte mittlerweile fast zu einer sprachlichenSelbstverständlichkeit geworden ist, spiegelt in markanter Weise die Erwartung eineszuverlässigen Problemmanagements wider. Mit dem Begriff nimmt man eine Anleihebei technischen Systemen: Leitorientierung ist der Rauchmelder mit den darananschließenden Reaktionsketten oder die technische Frühwarnung beiÜberschwemmungen, die durch Erdverschiebungen ausgelöst werden („Tsunami"). Mitder einfachen Reaktionskette von „Erkennen - Warnen - Handeln" (als drei„Basiselemente" bezeichnet) wird die Perspektive einer Problemlösung durchKomplexitätsreduktion versprochen. Mit Rekurs auf ein einfaches Phasenmodell(„Normalzustand" - Überschreiten der Schwelle mit Hinweisen auf eine „latentenKrise" mit „schwachen Signalen" - Überschreiten der Schwelle zur „akuten Krisebzw. Verfestigung") soll auf die Notwendigkeit der Beachtung „schwacher Signale"hingewiesen werden, deren Intensivierung und Systematisierung dem Eintreten einerakuten Krise vorbeugen sollen. „Im sozialen Frühwarnsystem geht es also um dieEntwicklung gemeinsam geteilter Bewertungskriterien von ‚Normalzuständen' undderen Veränderungen, die auf fachlich begründeten Standards beruhen undentsprechende verbindliche Reaktionen in den Institutionen nach sich ziehensollen." (MGFFI 2005, S. 11). Versprochen wird also eine Problembewältigungdurch Komplexitätsreduktion - von vielen Akteuren gewünscht in einem sovielfältigen, undurchsichtigen, mit persönlichen Normen und fachlichenBewertungen belegten und letztlich Angst machenden Sachverhalt wie „Kindesvernachlässigung"(zur Komplexität der Situationen und der Anforderungen vgl. u.a. ISS 2008 undMerchel 2005).

Der Begriff des „sozialen Frühwarnsystems" gewinnt an Faszination (a) durch dieEröffnung einer Perspektive der Handhabbarkeit aufgrund vonKomplexitätsreduktion und Orientierung an vermeintlichen Reaktionsketten und(b) durch seine breite Verwendbarkeit infolge mangelnder inhaltlicherSpezifität. Bereits bei dem unter diesem Titel vollzogenen Modellprojekt in NRWwurden sechs Projekte mit höchst unterschiedlichen Handlungsansätzen unter denBegriff des „sozialen Frühwarnsystems" vereinnahmt (s. MGFFI 2003 und 2005):

 

  • frühzeitige Beobachtung von Risiken für Neugeborene (Kooperation von Kinderschutzbund und Kliniken);
  • Nutzung biographischer Übergänge (Eintritt in Kindergarten, Schuleintritt, Wechsel in die Sekundarstufe I) zur genaueren Beobachtung von Risiken;
  • Unterstützung von „Multiproblemfamilien" in sehr schlechten Wohnverhältnissen;
  • besseres Erkennen und Bearbeiten von Verhaltensauffälligkeiten von Kindern im Kindergarten;
  • Qualifizierung von Mitarbeitern eines „Kinderhauses" zur besseren Wahrnehmung von Risikolagen;
  • Differenzierung von Sozialraumanalysen im Rahmen der Jugendhilfeplanung mit Blick auf potentielle Gefährdungsrisiken für Kinder und Familien.

 

Dies alles mag durchaus fachlich sinnvoll sein. Die Zusammenfassung unter demBegriff „soziales Frühwarnsystem" macht diesen Begriff jedoch außerordentlichdiffus. Mit dem Begriff kann alles das sprachlich eingefangen werden, was„irgendwie" mit dem Erkennen von frühen Anzeichen für möglicheKindeswohlgefährdung und dem entsprechenden Reagieren zu tun hat. Der Begriffwird zu einer diffusen Leitvokabel, zu einem Begriff mit geringer Aussagekraft,dessen Bedeutung weniger im sachlichen Aussagegehalt als in seinerAssoziationswirkung im Hinblick auf technisch wirkenden Problemlösungsoptionenzu liegen scheint. Im Begriff selbst wird gleichermaßen eine inhaltlicheDiffusität wie eine fachlich unzulässige Vereinfachung erzeugt. Die Jugendhilfewird von außen gemessen an einem (impliziten) Anspruch, den sie nicht erfüllenkann, an dessen Erzeugung sie aber - ungewollt und unreflektiert - mitgewirkthat: an dem Anspruch, das Problem Kindeswohlgefährdung „in den Griff bekommen"zu können. Die Semantik des „sozialen Frühwarnsystems" setzt die JugendhilfeErwartungen aus, denen sie nicht genügen kann und deren Folgen negativ auf siezurückwirken - als Bild einer geringen Verlässlichkeit und mangelndenKompetenz.

Darüber hinaus sind als - vermutlich wenig erwünschte - Nebenfolgen der „Frühwarnrhetorik"in Rechnung zu stellen:

  • eine (Selbst-)Überforderung und eine möglicherweise unreflektierte Profilverschiebung von Jugendhilfe-Organisationen: Je umfassender eine Jugendhilfe-Einrichtung aus dem Motiv der eigenen „Sicherheit" warnt, desto stärker werden Organisationen (die Einrichtungen selbst und das Jugendamt) mit der Bearbeitung von „Warnmeldungen" beschäftigt. Die Organisation tendiert dazu, dem Aspekt „Kindesvernachlässigung" eine besonders hervorgehobene Bedeutung innerhalb der eigenen Handlungsprogramme zu geben und dabei andere Aufgaben stärker an den Rand der Aufmerksamkeit zu schieben. Entweder man ist sich solcher Mechanismen zur Marginalisierung eines bestimmten Teils eigener Aufgaben bewusst, versucht sie zu vermeiden und bewegt sich damit in Richtung Selbstüberforderung. Oder es vollzieht sich eine unmerkliche Verschiebung des Aufgaben- und Handlungsprofils der Organisation hin zur Priorisierung des Aspekts „Kinderschutz". Gerade für Kindertageseinrichtungen, die im Zentrum der Frühwarn-Vorstellungen stehen, kann sich diese Dilemmasituation ergeben. Denn an Kindertageseinrichtungen werden in der öffentlichen Debatte vielfältige Anforderungen gerichtet, die die Einrichtungen bereits jetzt an den Rand der Überforderung bringen (vgl. dazu die entsprechende Stellungnahme es Bundesjugendkuratoriums 2008).
  • (auf der Infrastrukturebene) eine notwendige Ausweitung von Hilfestrukturen und Hilfeangeboten: „Frühwarnsystem" mit der gewollten Reaktion auf „latente Krisen/ schwache Signale" bedeutet auch, dass vermehrt Probleme wahrgenommen und Hilfen eingesetzt werden müssen in Situationen, auf die man ohne den „Frühwarnblick" nicht aufmerksam geworden wäre und die man ansonsten nicht für hilferelevant erachtet hätte. Vermutlich war in der Vergangenheit in einem Teil der jetzt als „beobachtungs- und hilferelevant" erachteten Fälle der Entwicklungsverlauf zwar nicht unproblematisch, aber ohne eine besondere Dramatik. Unter der „Frühwarnlogik" müssen jetzt die Hilfestrukturen und Hilfeangebote ausgeweitet werden, und zwar sowohl in quantitativer Hinsicht (mehr Hilfen für mehr Adressaten) als auch unter qualitativen Gesichtspunkten (Intensivierung und gezielte Initiierung von Hilfen). Dass dafür eine deutliche Ressourcenausweitung für die Jugendhilfe erforderlich ist, wird in den öffentlichen Debatten weitgehend verschwiegen. Im Gegenteil: Bisweilen ist die Meinung zu vernehmen, dass das Ganze letztlich Ressourcen sparen würde, weil durch einen frühzeitigen Einsatz von Hilfen ein künftig intensiverer Ressourceneinsatz bei den Erziehungshilfen vermieden werden könnte - ein Argument, das sich bereits bei der Einführung der Sozialpädagogischen Familienhilfe und anderer ambulanter Hilfen als empirisch nicht belegbar oder gar unzutreffend erwiesen hat. Vom „Substitutionseffekt" ambulanter Hilfen spricht in der Jugendhilfe kaum noch jemand ernsthaft. Dementsprechend sollte man auch zur Kenntnis nehmen, dass „Frühwarnsysteme" mit einer Ausweitung der Hilfen und der entsprechenden Kosten einhergehen. Zum Nulltarif ist dies nicht zu haben!

 

4.     Perspektiven

Bei den Akteuren der Jugendhilfe ist ein Wissen um die Bedingungen für einen gutenKinderschutz vorhanden. Die emotionale Aufladung des Themas markiert insofernein Problem für die Weiterentwicklung in der Jugendhilfe, als zum einen in denfachpolitischen Debatten zu wenig Differenzierungen und zu wenig Reflexionen zuden Nebenfolgen von Argumenten und neuen Handlungsprogrammen zugelassen bzw.herausgefordert werden. Zum anderen fühlen sich Politiker in einerMediengesellschaft dort, wo genauere Evaluation erforderlich wären, zuhektischem Aktionismus motiviert, in dessen Gefolge Aktionen initiiert werden,die den betroffenen Kindern letztlich eher schaden als nützen. Dass hierbeibisweilen auch Jugendhilfe-Organisationen und „Experten" eine nicht immererfreuliche Rolle spielen, ist bedauerlicherweise ebenfalls zu konstatieren.

Statt immer neue „Modelle" zu schaffen, die sich dann bei genauerer Betrachtung alsgar nicht so neu erweisen wie zunächst propagiert, und statt ein Erfolgversprechendes Modell in den Mittelpunkt zu stellen, sollte (a) eher eineVielfalt von örtlichen Modellen initiiert und unterstützt werden und sollten(b) die vorhandenen Projekte und Modelle intensiver evaluiert werden, um dieErfahrungen für die jeweils örtlich angemessene Praxis auswerten zu können underfolgversprechende Projekte auf Dauer zu stellen. Die bisherigen vielfältigenHandlungsansätze sollten systematisch ausgewertet und die aus einer solchenvertieften Evaluation resultierenden Erkenntnisse für die weiterePraxis-Entwicklung sollten aufgearbeitet werden. Bereits jetzt ist erkennbar,dass die Suche nach einem „überregional gültigen" Vorgehen bei den frühenHilfen keine angemessene Problemlösung verheißt. Vielmehr müssen - auf derBasis empirisch als „tragfähig" erkannter qualitativer Rahmenbedingungen - injeder Region die örtlich jeweils sinnvollen Vorgehensweisen entwickelt werden;dabei kann man sich von guten (und differenziert aufgearbeiteten) Erfahrungenaus anderen Regionen anregen lassen, doch letztlich muss vor dem Hintergrunddes bisher erreichten wissenschaftlichen Kenntnisstandes die jeweils regionalpassende Handlungs- und Organisationsform immer wieder neu „konstituiert"werden. Der Rekurs auf wissenschaftlich evaluierte Handlungsansätze einer„guten Praxis" des Kinderschutzes und die Ausrichtung solcher Erkenntnisse aufdie Spezifika der jeweiligen regionalen Konstellationen müssen miteinander zueiner gleichermaßen fachlich undregional tragfähigen und effektiven Form des Kinderschutzes verbunden werden.

Ferner bedarf es genauerer wissenschaftlicher Analysen, warum das Wissen um einen„guten Kinderschutz" in der Jugendhilfe nur so bruchstückhaft und mitambivalenten Folgen umgesetzt wird, welche Bedingungen also dieRealisierungsprobleme für dieses Wissen erklären können. So wird z.B. bei derkritischen Erörterung des Handelns in Jugendämtern und bei Überlegungen zurQualifizierung dieses Handelns meist und fast ausschließlich die fachlicheKompetenz der handelnden Fachkräfte in den Blick genommen (Handeln nach den „Regelnder fachlichen Kunst"; so z.B. Jordan 2001 und Münder 2001). Dies isteinerseits konsequent, weil die in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle immerdie Frage herausfordern, ob die Beteiligten nach den „Regeln der fachlichenKunst" gehandelt haben und dementsprechend ihrer Verantwortung gerecht gewordensind. Andererseits wird viel zu wenig zur Kenntnis genommen, dass diesePersonen innerhalb von Organisationen handeln und dass daher auch geprüftwerden muss, ob die „Organisation Jugendamt" partiell versagt hat bzw. markanteMängel aufweist. Notwendig ist - neben der Überprüfung der individuellenVerantwortlichkeit der Fachkräfte - eine kritische Prüfung vonOrganisationsstrukturen und der Organisationskultur im Jugendamt. Neben derkritischen Frage nach individuellem Fehlverhalten und möglicher mangelnder individuellerKompetenz von Fachkräften" bedarf es gleichermaßen einer Debatte über möglichesOrganisationsversagen und über Mängel in der Organisationskultur von Jugendämtern,die einen fachlich adäquaten Umgang mit den Anforderungen des Kinderschutzeserschwert haben (vgl. dazu Merchel 2007 und 2008). Darin einbezogen sind u.a.Fragen des Umgangs mit knappen Finanzmitteln, der Aufrechterhaltung desfachlichen Sinngehalts von kollegialen Fallberatungen im Team, des Vermeidensvon äußerlichen Routinisierung und Ritualisierung im Umgang mit fachlichenHandlungsempfehlungen und „fachlichen Weisungen", der prozesshaftenQualitätsentwicklung und des „Fehlermanagements" u.a.m. Aus einem solchenEinbezug von organisationsstrukturellen und organisationskulturellen Gesichtspunktenin die kritische Überprüfung des Jugendamtshandelns müssen sich verstärkteAktivitäten zur kontinuierlichen Organisationsentwicklung in Jugendämternergeben.

In ähnlicher Weise ist zu analysieren, warum einerseits alle Beteiligten um denStellenwert einer verbesserten Kooperation zwischen Organisationen(insbesondere aus der Jugendhilfe und aus dem Gesundheitssystem) wissen, aberandererseits immer wieder beabsichtigte Kooperationen im Alltag ins Leerelaufen. Der Ruf nach verbesserter Kooperation zwischen verschiedenenInstitutionen bleibt so lange ein reiner Appell an die jeweils individuelleKooperationsbereitschaft der Akteure, wie (a) die strukturellen Schwierigkeitenin Kooperation zwischen Organisationen aus unterschiedlichen gesellschaftlichenBereichen nicht in den Blick genommen werden und (b) die Forderung nach„Vernetzung" nicht als eine methodische Herausforderung verstanden, sondern aufein reines „Sich-Zusammen-Setzen" in Form eines „runden Tisches" reduziertwird. Angesichts der notwendigerweise verschiedenartigen Sichtweisen undLogiken, in denen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungswesens,des Gesundheitswesens, der Justiz u.a. agieren, kann eine gelingendeKooperation nicht vorausgesetzt werden; sie ist eher als ein Glücksfallanzusehen, den man mit gezielten und kontinuierlichen Koordinierungsaktivitäten„erarbeiten" muss. Dabei müssen auch die Grenzen der Kooperation beachtetwerden, die mit den verschiedenartigen Aufträgen der beteiligten Einzelakteureund Organisationen gegeben sind. Hier genaueres Wissen über die Mechanismen voninterinstitutioneller Kooperation im Kinderschutz im Rahmen von differenzierterEvaluation und Forschung zu erzeugen, wäre eine weitere wichtige Perspektivezur zielgerichteten Qualifizierung des Kinderschutzes, die über einen medialerzeugten unreflektierten Aktionismus und über eine oberflächlichePräventionsrhetorik in der öffentliche Debatte hinausführen könnte

 

Literatur:

Bröckling, U. (2004): Prävention. In: Bröckling, U./Krasmann, S./ Lemke, Th. (Hrsg.), Glossar der Gegenwart. Frankfurt/ Main,S.210-215

Bundesjugendkuratorium (2007): Schutz vorKindeswohlgefährdung - Anmerkungen zur aktuellen Debatte. abrufbar unter www.bundesjugendkuratorium.de.abgedruckt in: Forum Jugendhilfe 1/2008, S. 35-42

Bundesjugendkuratorium (2008): Zukunftsfähigkeit vonKindertageseinrichtungen. München (abrufbar unter www.bundesjugendkuratorium.de)

Freund, T./ Lindner, W. (Hrsg.) (2001): Prävention.Zur kritischen Bewertung von Präventionsansätzen in der Jugendarbeit. Opladen

ISS (Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogike.V.) (Hrsg.) (2008): Vernachlässigte Kinder besser schützen.Sozialpädagogisches Handeln bei Kindeswohlgefährdung. München/ Basel

Jordan, E. (2001): Zwischen Kunst und Fertigkeit -Sozialpädagogisches Können auf dem Prüfstand. In: Zentralblatt für Jugendrecht2/2001, S. 48-53

Merchel, J. (2005): „Garantenstellung undGarantenpflichten": die Schutzfunktion des Jugendamtes zwischen Strafrecht,medialer Öffentlichkeit und fachlichen Konzepten. In: Recht der Jugend und desBildungswesens 4/2005, S. 456-471

Merchel, J. (2007): Jugendamt und Organisationskultur:Gegen eine Vernachlässigung des Organisationskulturellen in der öffentlichenJugendhilfe. In: Das Jugendamt 11/2007, S. 509-515

Merchel, J. (2008): Kinderschutz: Anforderungen an dieOrganisationsgestaltung im Jugendamt. In: ISS (Hrsg.), S. 89-128

MGFFI (Ministerium für Generationen, Familie, Frauenund Integration) NRW (Hrsg.) (2003): Soziale Frühwarnsysteme in NRW - wertvolleBeispiele aus der Praxis. Dokumentation der Fachtagung 24. März 2003.Düsseldorf

MGFFI (Ministerium für Generationen, Familie, Frauenund Integration) NRW (Hrsg.) (2005): Frühe Hilfen für Familien. Arbeitshilfezum Aufbau und zur Weiterentwicklung lokaler sozialer Frühwarnsysteme.Düsseldorf

Münder, J. (2001): Rechtsfolgen bei Verletzung professionellerStandards. In: Zentralblatt für Jugendrecht 11/2001, S. 401-408

Wambach, M.M. (Hrsg.) (1983): Der Mensch als Risiko.Zur Logik von Prävention und Früherkennung. Frankfurt/ Main

 

Prof. Dr. Joachim Merchel;Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, Hüfferstr.27, 48149 Münster



* Der Beitragnimmt Passagen aus der Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums auf, die unterdem Titel „Schutz vor Kindeswohlgefährdung - Anmerkungen zur aktuellen Debatte"im Dezember 2007 veröffentlicht worden ist (Bundesjugendkuratorium 2007;www.bundesjugendkuratorium.de). Die Abschnitte aus der Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums werden ergänzt durch Anmerkungen zu dem in derKinderschutzdebatte häufig verwendeten Begriff des „Frühwarnsystems". Der Autordes Beitrags ist z.Zt. Mitglied des Bundesjugendkuratoriums und hat an der„Kinderschutz Stellungnahme" des Bundesjugendkuratoriums maßgeblich mitgewirkt.