Bei der ab Januar 2005 geltenden Zusammenlegung der Sozialhilfe mit dem Arbeitslosengeld (ALG) wird die Anspruchsberechtigung ungleich mehr als bisher vom vorhandenen Vermögen abhängig gemacht...
Bei der ab Januar 2005 geltenden Zusammenlegung der Sozialhilfe mit dem Arbeitslosengeld (ALG) wird die Anspruchsberechtigung ungleich mehr als bisher vom vorhandenen Vermögen (Bargeld, Versicherungen, Wohneigentum, Geldanlagen, Schmuck usw.) abhängig gemacht. Werden die sehr niedrigen Höchstwerte überschritten, muss erst das eigene Vermögen weitgehend aufgezehrt werden, bevor das neue "ALG II/Sozialgeld" ausgezahlt wird. Einbezogen werden dabei auch die Vermögen der Ehe- und Lebenspartner und naher Verwandter. Gleichzeitig - das wurde bisher kaum beachtet - tritt mit der Hartz IV genannten "Reform" auch ein engmaschiges Überwachungssystem in Aktion.
Bereits seit 1999 können Arbeits- und Sozialämter erfahren, ob die Bezieher von ALG sowie Arbeitslosen- und Sozialhilfe ihren Banken Freistellungsaufträge erteilt haben.1 Die Ämter können diese Information beim Bundesamt für Finanzen in Bonn abfragen, denn dieser nachgeordneten Behörde des Finanzministeriums müssen alle 2900 Geldinstitute in Deutschland die Freistellungsaufträge ihrer Kunden melden. Bisher erfahren die Sozial-, Arbeits- und Finanzämter allerdings nur die Tatsache, dass jemand einen solchen Auftrag oder auch bei verschiedenen Banken mehrere Aufträge erteilt hat. Über die Menge des angelegten Geldes und die Höhe der Gewinne erfuhren die Ämter bisher nichts, aber sie hatten einen Anhaltspunkt, um weiter nachzuforschen.
Diese Regelung wurde 2002 erweitert. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 richtete die Bundesregierung auf einen Wink hin des großen Bruders jenseits des großen Teichs eine neue zentrale Erfassungsstelle ein: die "Konten-Evidenz-Zentrale" (KEZ). Sie ist in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn untergebracht, die ebenfalls dem Finanzministerium untersteht. Um die Geldflüsse von Terroristen zu überwachen, müssen alle Geldinstitute seitdem der KEZ sämtliche Konten und Depots aller Bankkunden automatisch melden.
Übermittelt wurden bis vor kurzem nur die "Stammdaten", also Name und Adresse des Konteninhabers, Geburtsdatum sowie Art der Konten. Einzelne Geldbewegungen und der Kontostand gehörten nicht dazu. Die BaFin gibt an, dass sie in den ersten neun Monaten über die KEZ bei den Banken 16700 Abfragen getätigt hat, die überwiegend durch die Polizei angestoßen wurden.
Wachsende Kontrolle
Das für die Bekämpfung des Terrorismus eingerichtete Instrumentarium wurde ohne triftigen Grund auf weitere Bereiche ausgeweitet. Die Bundesregierung beschloss Ende 2003 verschärfte Kontrollen, um die Kapitaleinkünfte aller Steuerpflichtigen konsequenter zu besteuern. Anlass dafür war das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit": Mit Hilfe einer Steueramnestie wollte die Bundesregierung mehrere hundert Milliarden Euro Fluchtgelder nach Deutschland zurückholen, die im Laufe des letzten Jahrzehnts durch vermögende Geldanleger in Finanzoasen wie Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz gebunkert wurden.
Gleichzeitig sind alle Geldinstitute seit 2004 verpflichtet, allen Inhabern der etwa 500 Mio. Konten jährlich eine Aufstellung über alle Kapitaleinkünfte (Zinsen aus Sparbüchern und Bundesschatzbriefen, Dividenden usw.) auszustellen. Diese "Erträgnisaufstellung" wird allen Kunden automatisch einmal im Jahr zugeschickt. Die Banken melden die Kapitaleinkünfte nicht dem Finanzamt, sondern dem Kunden. Die Finanzämter sind aber berechtigt, die Aufstellung von jedem Steuerpflichtigen einzufordern. So wird dem Scheine nach das Bankgeheimnis gewahrt, das ja noch Gesetzeskraft hat.
Damit sind wir bei Hartz IV: Die Daten über Konten und Erträge, so beschloss die Bundesregierung termingerecht, stehen ab 2005 auch den Sozialämtern und der Arbeitsagentur zur Verfügung, "wenn eigene Ermittlungen keinen Erfolg versprechen", wie es in Paragraf 93 der Abgabenordnung heißt. So können die Zahlstellen für das ALG II nicht nur jedes Detail über die Konten und Erträge der Leistungsempfänger erfahren, sondern auch über die Konten der Kinder, Ehepartner, Lebensgefährten und Mitbewohner.
Solche Personen gehören zu der "Bedarfsgemeinschaft", deren Einkommen und Vermögen zum Nachweis der Leistungsberechtigung mit herangezogen werden. Zur Kontrolle können Sozialamt und Arbeitsagentur auf die Daten der KEZ zugreifen. Der Bedürftige und sein Umfeld stehen nackt und durchsichtig vor dem Staat und merken zudem nicht, dass sie rundum ausgespäht werden. Selbst die Banken können nicht merken, dass und wann die Daten welcher ihrer Kunden abgefragt werden.
Einheitliche Identifikationsnummer
Die KEZ erhält durch ein weiteres Großprojekt erst ihre durchschlagende Wirkung: die neue einheitliche Identifikationsnummer. Zum schnelleren Datenabgleich verpasst das Bundesamt für Finanzen zentral jedem Steuerzahler in Deutschland eine solche Nummer. Sie gilt ab 1. April 2005.
Die einheitliche Steuernummer gab es bisher nicht. Jeder Bürger, jedes Unternehmen bekommt nun eine solche Nummer, lebenslang - sie erlischt erst mit dem Tod. Damit werden alle erfasst, die direkte Steuern zahlen müssen: Einkommen-, Umsatz-, Gewerbeund Körperschaftsteuer. Es handelt sich freilich nicht nur um eine Steuernummer. Der Staat besitzt damit ein Überwachungsinstrument, das dem Innenministerium jahrzehntelang verweigert wurde, weil dem ja "eigentlich" der Datenschutz entgegensteht.
Die einheitliche bundesweite Steuer- Identifikationsnummer avanciert in der Praxis zur allgemeinen Bürger-Kennnummer. Denn auf die Daten der KEZ haben eben nicht nur die Finanzämter Zugriff, sondern auch die Zahlstellen des ALG II, also die Sozialämter und die Arbeitsagenturen, die Wohnungsämter usw. Die Daten müssen von den Banken und Ämtern täglich aktualisiert und zum automatisierten Zugriff bereitgehalten werden.
Doch auch damit nicht genug. In der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wird eine weitere Erfassungs- und Meldestelle eingerichtet. Sie hat noch keinen richtigen Namen, sondern heißt in den verschiedenen Gesetzen, als hätte man beim literarischen Meister der totalitären Bürokratenherrschaft, Franz Kafka, nachgeschaut, immer nur "die zentrale Stelle". Auch sie hat eine Vorgeschichte. Zum 1. Januar 2002 wurde für die neue, privat finanzierte Altersrente ("Riester- Rente") in der BfA zunächst die "Zentrale Stelle für Altersvermögen" (ZfA) eingerichtet. Diese Zentrale ist seitdem in der BfA-Außenstelle in Brandenburg an der Havel untergebracht.
2004 beschloss der Bundestag dann die "nachgelagerte Besteuerung" der Renten (Alterseinkünftegesetz). Damit der Staat alle Renten erfasst, um sie zu besteuern, wurde ein "umfassendes Mitteilungsverfahren" eingeführt. Deshalb müssen seit 2004 alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen, Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen usw. der ZfA jährlich von jedem Rentner und jeder Rentnerin Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse sowie Beginn, Ende und Höhe des Rentenbezugs melden ("Rentenbezugsmitteilung").
Verbunden ist diese Datenübermittlung ebenfalls mit der Identifikationsnummer. Wenn das Individuum als Steuerpflichtiger erfasst ist, steht seine Nummer schon fest. Das Finanzministerium hat über das zugehörige Bundesamt für Finanzen die Fachaufsicht über die ZfA, und zwar, wie es im Bürokratendeutsch des Finanzverwaltungsgesetzes so schön heißt, "im Wege der Organleihe". Die bei der ZfA gesammelten Daten dieses Organhandels werden zunächst dem Bundesamt für Finanzen - und somit der KEZ - weitergeleitet. Von dort gehen sie an die Landesrechenzentren, die mit den Finanz-, Sozial- und weiteren Ämtern der jeweiligen Bundesländer verbunden sind.
Verfassungsklage gegen "kumulative Grundrechtseingriffe"?
Das staatliche Schnüffel- und Meldesystem richtet sich ersichtlich wenig gegen diejenigen, gegen die es zunächst eingeführt wurde: Terroristen und betuchte Kapitalflüchtlinge. Es betrifft auch nicht nur die Empfänger des ALG II. Vielmehr wird nun ein wesentlich größerer Personenkreis erfasst: alle Empfänger staatlicher Sozialleistungen, alle Rentner - auch solche, die Renten aus nichtstaatlichen Einrichtungen erhalten -, und schließlich sämtliche Steuerpflichtigen, also (fast) alle Erwachsenen. Durch Zentralisierung, einheitliche Identifikationsnummer und gegenseitige Amtshilfeverpflichtung entsteht ein tief gestaffeltes Schnüffel- und Meldesystem, das einen "gläsernen Bürger" Wirklichkeit werden lässt, wie es ihn in Deutschland bisher zu keiner Zeit gab - auch nicht im Nationalsozialismus.
Dennoch ist dieses System nur scheinbar einheitlich. Das wird etwa deutlich anhand der EU-Zinsrichtlinie: Ab 1. Juli 2005 tauschen 22 EU-Staaten Informationen über Zinserträge von Ausländern aus. Damit wird angeblich die Steuerhinterziehung bekämpft. Doch die Informationen fallen hier wesentlich geringer aus als in der "Erträgnisaufstellung" deutscher Banken, und die traditionellen Steuerfluchtstaaten Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich nehmen an dem Informationsaustausch gar nicht erst teil. Außerdem werden nur Zinsen, also die altertümlichste Form des Kapitalgewinns, erfasst, nicht jedoch Gewinne aus kumulierenden Fonds, Hedgefonds, Derivaten, Aktiengeschäften und Ähnlichem. Zudem werden nur individuelle Privatkonten registriert. Wenn eine Luxemburger Bank, wie seit Jahren üblich, für die zwei Mio. Euro eines vermögenden deutschen Geldanlegers eine Briefkastenfirma gründet, zum Beispiel einen Trust in der britischen Finanzoase Guernsey, dann werden deren Gewinne jedoch nicht aufgenommen, selbst wenn es sich um Zinsen handeln sollte. Somit ist nur die absolute Unterklasse der Geldanleger von der neuen EU-Steuer betroffen.
Gleichzeitig stimmt die Bundesregierung viel weiter gehenden Steuerfluchten Vermögender zu. So verlagert der Rennfahrer Michael Schumacher seinen Steuersitz in die Schweiz; dort wird nur ein ausgehandelter Betrag von 250000 Schweizer Franken besteuert. Gleichzeitig verzichtet das deutsche Finanzamt auf die Besteuerung der Einkommen Schumachers von jährlich etwa 100 Millionen Euro, obwohl er deutscher Staatsbürger bleibt. Entsprechendes gilt für eine wachsende Zahl weiterer Deutscher. Diese Regelung ist nur für Bürger möglich, die in der Schweiz ein Einkommen von mehreren Millionen nachweisen können.
Die Verletzung des Datenschutzes für die Mehrheit - Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und in das "Sozialgeheimnis" (Sozialgesetzbuch) und der steuerliche Zugriff sind somit geprägt von sozialer Ungleichbehandlung. Weiter noch: Auf Einkommen und Vermögen der staatlichen Leistungsempfänger und "Normalverdiener" greift der Staat verschärft zu, weil er auf die Einkommen und Vermögen der besonders Vermögenden und der Konzerne immer weniger oder gar nicht mehr zugreift.
Damit wird neben dem Persönlichkeitsrecht ein weiteres Grundrecht verletzt: die Eigentumsgarantie. Mit dem Hinweis auf zu geringe Steuereinnahmen greift der Staat auf durch Eigenleistung erworbenes Eigentum zu, das erst aufgezehrt werden muss, bevor die Sozialleistung erfolgt. Auch wird etwa der Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes auf ein Jahr verkürzt, selbst wenn durch jahrzehntelange Einzahlung viel weiter gehende Ansprüche erworben wurden. Die ganze Dimension zeigt sich zudem erst dann, wenn alle gleichzeitigen Einschränkungen (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) zusammen gesehen werden.
Eine Verfassungsklage wegen dieser kumulativen Grundrechtsverletzungen und Ungleichbehandlung steht an. Dabei käme es nicht nur auf die rechtliche Prozedur an, sondern vor allem auf die öffentliche Diskussion und darauf, dass ein wachsender Teil der Bevölkerung seine Rechte und seine Würde einfordert.
1 Solche Aufträge erteilt man der Bank, wenn man Geld anlegt und sich (bis zur Freigrenze von 1421 Euro Gewinn) vom automatischen Abzug der Quellensteuer befreien will.
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