Die Entschädigung von „asozialen“ Opfern des Nationalsozialismus nach 1945
Der Nationalsozialismus wird immer wieder als zivilisatorischer Bruch beschrieben.
Der Nationalsozialismus wird immer wieder als zivilisatorischer Bruch beschrieben.
Im Februar verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) sein Urteil: Die Staatenimmunität Deutschlands darf von italienischen Gerichten nicht durch Prozesse um Entschädigungen für NS-Massaker und Zwangsarbeit angetastet werden. Damit haben die Opfer und deren Angehörige ihren langen und hindernisreichen Kampf um die juristische Anerkennung ihrer Ansprüche endgültig verloren.
(übersetzt von Marianne Wienemann)