Aufstandsbekämpfung im Elendsviertel als militärisches Auslaufmodell?
Die Aufstellung der „Regionalen Sicherheits- und Unterstützungskräfte“ (RSUKr) und der Bau der Übungsstadt Schnöggersburg bieten genug Anlass, sich über eine weitere Militarisierung der Stadt Gedanken zu machen. Bei den RSUKr handelt es sich um Reservisteneinheiten, die für den bewaffneten Einsatz im Inneren bereitgehalten werden. Schnöggersburg ist eine nur für Kampfübungen errichtete Geisterstadt mitsamt Flugplatz, Kraftwerk, U-Bahn und Elendsviertel. Liegt „die Zukunft der Kriegführung“ also in den Städten?
Gegenwärtig ergibt sich aus der Praxis ein uneinheitliches Bild. Es zeigt sich, dass es beim Kampf um die Hauptstädte eher auf die Stärke der Luftstreitkräfte ankommt und die Kontrolle der Städte dann schnell privaten Sicherheitskräften überlassen wird – fokussiert auf „grüne Zonen“ bei Vernachlässigung der Peripherie. Die Städte und ihre (Flug-)Häfen fungieren dann als Umschlagplätze für die Gefechte in abgelegenen Provinzen. Ein Beispiel ist der jüngste, französisch geführte Militäreinsatz in Mali, mit dem eine neue Regierung eingesetzt wurde, fast ohne dass in der Hauptstadt selbst ein Schuss gefallen wäre.
Die Militarisierung der Stadt sollte also nicht dem Bild verhaftet bleiben, dass Panzer und Soldaten hier eine aufgebrachte Menschenmenge vom Sturm auf den Regierungssitz abhalten. Dies geschieht vielmehr durch ausdifferenzierte Diskurse und Technologien, an denen hauptsächlich zivile Akteure beteiligt sind. Diese dienen nicht nur der Aufstandsbekämpfung innerhalb der Stadt, sondern auch dazu, die Stadt für den Krieg produktiv und durchhaltefähig zu machen. Als kritische Infrastrukturen gelten dabei Einrichtungen, die das Funktionieren des Wirtschaftsstandortes und der politischen Steuerung aufrechterhalten. Das rückt automatisch auch die Verhinderung von Streiks und Blockaden, die diese Infrastrukturen betreffen könnten, verstärkt in den Fokus der Sicherheitspolitik. So wurden z.B. zur Beendigung des Fluglotsenstreiks 2010 in Spanien die Fluglotsen dem Militärrecht unterstellt.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Direkten Aktion #220 - November / Dezember 2013