Was versteht man unter dem Begriff „prekäre Arbeit“?
In letzter Zeit findet der Begriff „prekäre Arbeit“ immer häufiger Erwähnung im breiten öffentlichen und medialen Diskurs. Doch bevor wir uns mit den Mechanismen prekärer Arbeit auseinandersetzen, gilt es, den Begriff „prekär“ zu definieren. Das Wort „prekär“ leitet sich von zwei lateinischen Begriffen ab: einerseits von „precarius“, was so viel bedeutet wie „peinlich“, „bedenklich“, „unangenehm“, „unsicher“, „heikel“ als auch „schwierig“, andererseits von „precere“, das „um etwas bitten müssen“ bedeutet (Steiner, 2012; S.7). Laut Duden beschreibt das Attribut „prekär“ einen Umstand, der es äußerst schwierig macht, „die richtigen Maßnahmen“ und „Entscheidungen zu treffen“. Der Begriff „Prekariat“ beschreibt einen „Bevölkerungsteil, der besonders aufgrund von anhaltender Arbeitslosigkeit und fehlender sozialer Absicherung in Armut lebt oder von Armut bedroht ist und nur geringe Aufstiegschancen hat“ (Duden 2013). Die verschiedenen Verarbeitungsformen prekärer Arbeit sind allerdings nicht allein geprägt von ökonomischer Armut, sondern greifen darüber hinaus auch andere Aspekte sozialer Benachteiligung durch atypische Beschäftigung auf. So definiert Dörre (2005): „Ein Arbeitsverhältnis kann als prekär bezeichnet werden, wenn die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter ein Einkommens-, Schutz- und soziales Integrationsniveau sinken, das in der Gegenwartsgesellschaft als Standard definiert und mehrheitlich anerkannt wird. Beschäftigungsunsicherheit und Löhne unterhalb des Existenzminimums sind aus der Arbeitskraftperspektive zentrale Merkmale für Prekarität“ (ebd. S. 252). Ausgehend von der unterschiedlichen Begrifflichkeit stellen sich folgende Fragen: Welche Formen prekärer Arbeit gibt es? Was sind Ursachen prekärer Arbeit? Und vor allem: wie lässt sich dieser Umstand überwinden?
Formen und Mechanismen prekärer Arbeit
In der wissenschaftlichen Rezeption wird grundsätzlich zwischen atypischen und Normal-Arbeitsverhältnissen (NAV) differenziert. Wir erleben seit geraumer Zeit, dass der Anteil an atypischen Beschäftigungsverhältnissen1 zunimmt (s. Abbildung 1A)) und gleichzeitig die Zahl der Personen mit Norm-Arbeitsverhältnissen in den letzten Jahrzehnten zwischen 22 und 24 Mio. stagniert, obwohl die Zahl der Beschäftigten insgesamt zunimmt (s. Abbildung 1B)). Dies deutet auf einen langfristigen Wandel der Arbeitsgesellschaft hin, da der Zuwachs von atypischer Beschäftigung kontinuierlich ist (s. Abbildung 1A)) (Castel, 2011; Castel und Pfeuffer, 2000; Dörre, 2006). Rechtzeitig zur Bundestagswahl soll, so eine aktuelle Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts2, der Anteil atypischer Beschäftigung zum ersten Mal seit ein paar Jahren gesunken sein. Allerdings erweisen sich diese Neuigkeiten vom Aufschwung bei genauerer Betrachtung als Mythos. Betrachtet man die Zahlen für die vollständige Erhebung des Mikrozensus zwischen 1991 und 2012, erscheinen die „positiven“ Trends am Arbeitsmarkt als marginal (s. Abbildung 1 A)).
Beschäftigungsformen mit explizit hohem „Prekarisierungsrisiko sind Leih- und Zeitarbeit, niedrig entlohnte Beschäftigung, erzwungene Teilzeitarbeit und befristete Stellen ebenso wie Mini- und Midi-Jobs, Solo-Selbstständigkeit oder sozialpolitisch geförderte Arbeitsgelegenheiten“ (Dörre, 2012). Leiharbeit stellt hierbei die am stärksten wachsende atypische Beschäftigungsform dar und bildet aufgrund von Arbeitsplatzunsicherheit, geringer Entlohnung sowie dem Abverlangen eines Höchstmaßes an Flexibilität die Spitzenposition prekärer Arbeit (Niehaus, 2013). Unsichere Arbeitsverhältnisse betreffen darüber hinaus verstärkt auch Gruppen wie alleinerziehende Elternteile, BerufsanfängerInnen und AkademikerInnen. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung ist prekäre Arbeit also kein Randgruppen-, sondern ein Massenphänomen basierend auf Unsicherheiten im Sinne eines drohenden Scheiterns und des Nichterreichens der normativen Anforderungen an ein gelungenes Leben.
Erwähnenswert ist, dass selbst innerhalb der atypischen Beschäftigung zwischen verschiedenen Lohnhierarchien differenziert werden muss. Dabei variiert das Ausmaß von prekärer Arbeit „je nach Beschäftigungsform und weiteren Arbeitsplatzmerkmalen und wird dadurch beeinflusst, wie gut oder schlecht die Chancen auf Übergänge in andere Beschäftigungsformen sind“ (Bosch 2011). Als Beispiel sei hier der Unterschied zwischen einer Teilzeitarbeit mit Garantie auf Wiederaufnahme des Normal-Arbeitsverhältnisses und Leiharbeit mit signifikant geringen Aufstiegschancen in ein gesichertes Arbeitsverhältnis genannt.
Kennzeichen prekärer Arbeit ist der sukzessive Verlust von ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung an den Prozessen der Produktion, so wie sie noch als charakteristisch für die fordistische Ära3 galten. Im heutigen Finanzmarktkapitalismus verlagern sich die durch prekäre Arbeit entstandenen Unsicherheiten auf die innerbetriebliche Struktur (Dörre 2006). Noch präziser ausgedrückt stellt die prekarisierende Rolle von Arbeitsverhältnissen unter anderem eine Abwälzung von Risiken des Marktes auf Kosten der Lohnabhängigen dar. Die Verlagerung von finanzmarktbedingten Fluktuationen bzw. Unsicherheiten in die innerbetriebliche Ordnung ist kein Zeichen des Zerfalls des Kapitalismus, es ist vielmehr ein Beleg für eine zielgerichtete Zersetzung von grundlegenden ArbeitnehmerInnenrechten, was den schrittweisen Verlust sozialer Unabhängigkeit zur Folge hat. Die Qualität von Arbeitsverhältnissen wird dabei entscheidend durch wirtschaftliche Strukturverschiebungen bestimmt (Bosch 2011). Der Wandel von einer Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft markierte den sukzessiven Abbau von Normalarbeitsverhältnissen mit unbefristeter Vollzeitbeschäftigung und tariflich geregelter Bezahlung (Bosch 2011).
Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen des französischen Soziologen Robert Castel aus den Jahren 2000 bis 2005 kann man davon ausgehen, dass sich „in der Ausbreitung unsicherer Beschäftigungsverhältnisse die Krise eines bestimmten Typs von Erwerbsarbeit ausdrückt“. Laut Castel ist das Gefühl dieser Unsicherheit, das auf die entsprechenden Gesellschaftsschichten wirkt, nicht gleichzusetzen mit den eigentlichen negativen Folgen (Castel 2005, S. 9f) von Prekarisierungsprozessen und deren Ausmaßen (Dörre 2006, S. 183). Castel umschreibt diese gesellschaftliche Entwicklung als „große Transformation“, einen „Systemwandel des Kapitalismus“ vom „Industriekapitalismus“ hin zu einer Form des Kapitalismus, die „es weniger zu benennen gilt, als vielmehr zu begreifen“ (Castel, 2011; S.10).
Hierarchie der postfordistischen Arbeitsgesellschaft
Um die Transformationsprozesse des Arbeitsmarkts besser erfassen und darüber hinaus die Aufspaltung der Lohnabhängigen beschreiben zu können, unterteilt Castel die postfordistische Arbeitsgesellschaft in drei „Zonen“. Die Mehrzahl der Beschäftigten befindet sich noch immer in einer Zone der Integration mit geschützten Normal-Arbeitsverhältnissen und relativ intakten sozialen Beziehungen. Darunter expandiert jedoch eine Zone der Prekarität, die durch desintegrativ/unsichere Aufstiegschancen und abstiegsgefährdende Arbeitsverhältnisse geprägt ist. Dazu gesellt sich eine Zone der Entkoppelung, in der sich sozial relativ isolierte Gruppen ohne reale Chance auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt befinden (s. Tab. 1) (Castel 2000, Dörre 2006).
Die Typologie der „(Des-)Integrationspotentiale“ von Erwerbsarbeit untergliedert sich laut Dörre in „neun typische Verarbeitungsformen der neuen Unsicherheit am Arbeitsmarkt“ (Dörre 2006, s. Tabelle 1). Dörre argumentiert ergänzend zur Typologie Castels, dass die eigentlichen Gefahren für die Gesellschaft nicht erkannt werden und somit „das Ausmaß von Prekarisierungsprozessen erst sichtbar“ wird, wenn „subjektive Verarbeitungsformen unsicherer Beschäftigung in die Analyse“ einbezogen werden (Dörre, 2006; S.183).
Ein entscheidender Faktor für die zunehmende Unsicherheit unter den Lohnabhängigen ist die „Planbarkeit der Zukunft“ (Castel 2005). Während jedoch die „Ausgegrenzten“ und prekär Beschäftigten nahezu über keine Zukunftsplanung mehr verfügen, lassen sich „ähnliche Empfindungen und Verarbeitungsformen [auch] in der Zone der Integration feststellen“ (Dörre 2006, S. 187). Allerdings unterscheiden sich die Unsicherheiten darin, dass die oftmals unmittelbar materielle, existenzgefährdende Unsicherheit innerhalb der prekären Zone in der Zone der Integration mehr eine „gefühlte Unsicherheit“ darstellt. Für die in ein gesichertes Normalarbeitsverhältnis integrierten Lohnabhängigen stellt sich somit das Gefühl der „Präkarisierungsangst“ ein, denn sie haben einen möglichen Abstieg in eine unsichere Zukunft vor Augen. Dörre bezeichnet allerdings die „gefühlte Unsicherheit“ als durchaus auf realen Erfahrungen basierend: Die vom Management erzeugten Unsicherheiten des Arbeitsmarktes werden auf die Belegschaft abgewälzt und schaffen ein Klima permanenter Verunsicherung (Dörre 2006). Standortkonkurrenzen wie beispielsweise in der Automobilindustrie und die ständige Beschäftigungsfrage sorgen für eine permanente Verunsicherung in den Stammbelegschaften und führen zu Entsolidarisierungsprozessen gegenüber anderen ArbeitnehmerInnen, die – unbewusst oder nicht – als Konkurrenz wahrgenommen werden.
Dörre stellt weiter fest, dass das Unterlaufen von tariflichen Regelungen und damit verbundene Lohneinbußen, Arbeitszeitverlängerungen und Leistungsintensivierungen ein wichtiger Ursprung von Prekarisierungsängsten innerhalb der Zone der Integration sind (Dörre 2006). Für ArbeiterInnen von Stammbelegschaften mit entsprechendem Arbeitsethos und Klassenbewusstsein ist der drohende Abstieg in Hartz-IV-Verhältnisse nach jahrelanger Identifikation mit „ihrem“ Betrieb besonders schmerzhaft. Zwar werden LeiharbeiterInnen laut Dörre zunächst von der Stammbelegschaft als „wünschenswerter Flexibilisierungspuffer“ betrachtet, gleichzeitig stellt sich aber auch „ein diffuses Gefühl der Ersetzbarkeit“ ein (Dörre, 2006). Die Tatsache, dass oftmals die gleiche Arbeit in gleicher Qualität von prekarisierten ArbeiterInnen (LeiharbeiterInnen, befristet und flexibel Beschäftigte) ausgeführt werden kann, führt durch ihre „bloße Präsenz zu einer Disziplinierung der Stammbelegschaft“ (Holst, 2009).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das System Leiharbeit ein psychologisches Moment der Angst auf Lohnabhängige ausübt, diese voneinander isoliert und gefügig macht, um in einer flexibilisierten Arbeitswelt möglichst effizient, möglichst wenig meckernd, zu funktionieren. Die Angst vor der eigenen Entbehrlichkeit schwebt ständig über den Betroffenen. Dörre stellt treffend fest, dass „konventionelle Arbeitsmarktanalysen übersehen, dass die sozialen Zonen keine voneinander isolierbaren Segmente darstellen, sondern wie ein System kommunizierender Röhren wechselseitig aufeinander einwirken“ (s. Tab. 1) (Dörre 2006, S. 188). Ähnlich spannungsgeladene Wechselbeziehungen finden sich zwischen den etablierten integrierten ArbeitnehmerInnen als auch freiberuflich Tätigen sowie auf Kleingewerbebasis arbeitenden ArbeiterInnen und Subunternehmern. Der Gegensatz zwischen dem Privileg unbefristeter Vollzeitarbeit und unsicherer prekärer Arbeit führt zu einer Situation, in der sich die ArbeiterInnen voneinander isolieren und in Konkurrenz treten. In der Folge kommt es oftmals zur Diskriminierung bzw. Marginalisierung von Menschen, die dem „Flexibilisierungspuffer“ zugehörig sind. Prekäre Arbeit ist nicht allein eine Folge kapitalistischer Verwertungslogik und Profitmaximierung, sondern vielmehr ein Instrument, um einerseits die gesicherten Typen von Erwerbstätigen durch Unsicherheit zu disziplinieren und andererseits ein Regime der Konkurrenz unter den Beschäftigten zu etablieren. Das Bewusstsein der Arbeiterklasse befindet sich somit durchaus in einer Krise.
Gesellschaftliche Konsequenzen prekärer Arbeit
Wenn gemäß dem dialektischen Materialismus das „gesellschaftliche Sein das Bewusstsein“ (Karl Marx 1859, S. 9) bestimmt, so kann im Zuge der Unsicherheit und der Angst vor sozialem Abstieg mit dem Verlust des Klassenbewusstseins gerechnet werden. Dieser Verlust stellt sich unter anderem auch als Deprivation des individuellen Selbstvertrauens dar. Für die prekären Lohnabhängigen ergibt sich letztlich der Wunsch nach einem Ausweg aus ihrer Lage und einer Aufwertung ihres sozialen Status bzw. ihrer gesellschaftlichen Anerkennung. Exemplarisch sei hier die häufige Bereitschaft zur Selbstausbeutung genannt, um die Zugehörigkeit zur arbeitenden Gesellschaft bloß nicht zu verlieren. Der soziale Status innerhalb eines „konservativ-korporatistischen“ Solidarsystems ist durch den Arbeitnehmerstatus begründet. Das „feste und geschützte Beschäftigungsverhältnis bildete hierbei das Hauptfundament für das Solidarsystem der Arbeitsgesellschaft“ fordistischer Prägung (Castel, 2011). Doch die vermeintliche Stärke eines solchen Solidarsystems kann gleichzeitig seine Schwäche sein. Denn von Ungleichheit geprägte Lohnhierarchien und die zunehmende Angst vor sozialem Abstieg können zu einer Ab- und Ausgrenzung führen, insbesondere von LeiharbeiterInnen. Der Rest jener fordistischen Arbeitsgesellschaft, die ein historisches Maximum an Mitbestimmung im Rahmen einer kapitalistischen Produktionsweise vorzuweisen hatte, kämpft meist nur noch vom Standpunkt des Erhalts der eigenen Machtposition aus. Dieses wirtschaftskooperative Verhalten ist durchaus als Bündnis zwischen Kapitalisten und privilegierten Lohnsklaven zu bezeichnen. Die „glücklichen Besitzer“ eines gesicherten Normal-Arbeitsverhältnisses sind demnach logischerweise bestrebt, ihre Privilegien nicht abtreten zu müssen. Die Lohnabhängigen treten also in eine kompetitive Situation, in der die privilegierte Schicht ihre Sicherheit vehement nach unten verteidigt und prekäre LohnarbeiterInnen als Konkurrenz wahrnimmt. Die Spaltung der Lohnabhängigen vollzieht sich über Ausgrenzung. Vor allem prekäre LohnarbeiterInnen sehen sich einer anhaltenden Distinktionsstrategie durch die Stammbelegschaften ausgesetzt. Dies zeigt sich unter anderem in der Aberkennung ihrer Qualifikation, Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit (Holst et al., 2009). Der Mangel an Anerkennung durch die Stammbelegschaft akkumuliert sich oft als sozialer Frust in den Köpfen der prekären Lohnabhängigen. Prekäre Arbeit kann deshalb nicht isoliert vom Zwang nach gesellschaftlicher Respektabilität und ökonomischer Unabhängigkeit betrachtet werden. Allzu bezeichnend ist der Umstand, dass viele Lohnabhängige sich lieber in ein prekäres Arbeitsverhältnis begeben, um nicht diese Anerkennung durch die Gesellschaft zu verlieren oder in Hartz-IV-Verhältnisse abzurutschen. Dabei werden von staatlicher Seite aus Geringverdiener mit Hartz-IV-Aufstockungen versehen, damit wenigstens der Anschein der Lebensunterhaltsgrenze gewahrt wird. Dieses Verhalten verschärft sich umso mehr, wenn man die Zone der Entkoppelung in die Betrachtung mit einbezieht. Dörre skizziert mit der Zone der Entkoppelung, der „Entbehrlichen des Arbeitsmarkts“, ein soziales Milieu, dem seiner Meinung nach „in der Hierarchie der nachfordistischen Arbeitsgesellschaft“ ein Minimum an gesellschaftlicher Anerkennung zuteil wird (Dörre, 2006; S. 185). Dabei stellt sich oftmals im Bewusstsein der „Entkoppelten“ höchstens der Sprung in eine prekäre Beschäftigungsform als realistisch dar. Beispiele sind hier langzeitarbeitslose Jugendliche für „Veränderungswillige“ (Typ 8, s. Tab. 1) sowie die schwer zu erfassende, minoritäre Gruppe der Langzeitarbeitlosen, der „Abgehängten“ (Typ 9, s. Tab. 1) (Dörre, 2006). Durch diese „Entkoppelung“ von den Zonen der Prekarität und Integration findet eine soziale Ausgrenzung von „Entbehrlichen“ als auch eine Abgrenzung ausgehend von den „Entkoppelten“ gegenüber den Zonen mit Integrationspotential statt. Ausgehend von der skizzierten Hierarchie einer nachfordistischen Arbeitsgesellschaft kann man somit durchaus von einer zunehmenden Entfremdung zwischen den Zonen innerhalb der Klasse der Lohnabhängigen sprechen.
Die Rolle der Reformgewerkschaften
Die Funktionärs- und Betriebsratsebene der systemstabilisierenden Gewerkschaften wie DGB, IG-Metall und Ver.di sieht sich in jüngster Zeit dazu gezwungen, die Situation der LeiharbeiterInnen stärker zu thematisieren. Die Widersprüchlichkeit, mit der die reformistischen Gewerkschaften taktieren, wird offensichtlich, bedenkt man den Umstand, dass nicht Leiharbeit als solches abgelehnt wird. Vielmehr setzt man auf die Spaltung in Lohnhierarchien in Form eines „Vetorechts für Betriebsräte“ und bezeichnet dies noch als „Erfolg“. Dabei wird betont, dass „Leiharbeit kein Dauerzustand“ sein dürfe, „sondern Ausnahme bleiben“ müsse (SZ, 12.07. 2013). Laut Gericht soll das Urteil „dem Schutz der Leiharbeitnehmer“ dienen. Außerdem soll es „die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleiherbetriebs in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern“ (SZ, 12.07. 2013)4. Doch das Gegenteil ist der Fall. Das, was hier als Erfolg im Sinne einer partizipativen Arbeitskultur verkauft wird, ist nichts weiter als ein Schutzreflex, um die Privilegien der Stammbelegschaften zu wahren. Für die LeiharbeiterInnen kann das Urteil womöglich einen schnelleren Arbeitsplatzwechsel und somit weniger Gleichberechtigung und geringere Chance auf Integration in ein Normalarbeitsverhältnis bedeuten.
Durch die Teilhabe an Tariffindungen innerhalb des Ausbeutungsregimes wird die systematische Marginalisierung von LeiharbeiterInnen legitimiert. Das Vetorecht der Betriebsratsebene zielt somit nicht auf die Abschaffung prekärer Arbeit ab. Vielmehr wird aufgrund ihrer traditionellen Programmatik, die eng mit dem überholten organisierten Kapitalismus verbunden ist, auf die Absicherung der integrierten Belegschaft gesetzt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, wie kürzlich die Solidarisierung von Stammbelegschaft und LeiharbeiterInnen in einem Thyssen-Werk, setzen die wirtschaftskonformen, reformistischen Gewerkschaften weniger auf Solidarität oder gar Streik als vielmehr auf das Abnabeln und Ausgrenzen der Betroffenen – und feiern sich dennoch als Verteidiger von ArbeitnehmerInnenrechten. Der Strukturwandel und die Transformation der Arbeitsgesellschaft lassen sich unter anderem daran erkennen, dass viele Gewerkschaften nicht mehr die vermeintlich „typische kämpferische Durchsetzung von Lohn- oder Arbeitszeitinteressen, sondern die kooperative Durchsetzung von Beschäftigungsinteressen“ im Fokus aufzeigen. Dies ist verbunden mit dem Wunsch nach einem „stärkeren Einfluss auf die betriebliche Rationalisierung im Sinne einer kooperativen Modernisierung“ (Haipeter und Banyuls, 2007; S.26). Laut Haipeter und Banyuls „verfolgen die Gewerkschaften seit mehreren Jahren eine mehr oder weniger ausgeprägte Strategie der Wettbewerbsorientierung im Rahmen eines Wettbewerbskorporatismus, mit deren Hilfe sie die Interessen ihrer Mitglieder unter den Bedingungen der Globalisierung sichern wollen“ (ebenda S.26). In anderen Worten sind diese kooperativ handelnden Gewerkschaften Akteure und Apologeten von Standortkonkurrenzen, die exemplarisch für die sukzessive Zersetzung der Klasse der Lohnabhängigen stehen. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass weite Teile der reformistischen Gewerkschaften Leiharbeit nicht grundsätzlich ablehnen. Laut Artikel in junge Welt5 und leakleiharbeit6 beteiligen sich DGB und Ver.di aktiv an der Ausbeutung durch prekäre Beschäftigungsformen, indem sie eigene Firmen zur Arbeitnehmerüberlassung unterhalten. Die politisch als auch gewerkschaftlich getragene „Flexibilisierung des Arbeitsmarktes“ im Zeichen der Agenda 2010 sowie die Hartz-Gesetze markieren einen vorläufigen Tiefpunkt für die Emanzipation von Lohnabhängigen. Diese Reformen sind nichts anderes als die induzierte Zersetzung emanzipatorischer Forderungen ganz im Sinne des Finanzmarktkapitalismus. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit vom 19.11.2008 hat sich dabei wenig geändert (Steiner, 2012). Wie bereits erwähnt, reagierte die Bundesrepublik Ende April 2011 nur widerwillig, als das erste Gesetz zur Änderung des AÜG7 in Kraft trat und laut Steiner „weit hinter den Erwartungen der Beschäftigten“ lag (Steiner, 2012; S.12). Der Gesetzgeber hat allerdings schon in der Entstehungsphase des AÜG Ausnahmen geschaffen, mit denen man den equal-pay-Grundsatz legal umgehen kann. Reformen zur Verbesserung der Situation der LeiharbeiterInnen auf Druck der EU scheitern nicht allein am fehlenden politischen Willen: Der zum Schutz der LeiharbeiterInnen eingeführte equal-pay-Grundsatz mit einem laut AÜG §9 Nr. 2 eingeführten „tarifdispositiven Recht“ ermöglicht es, aufgrund eines Tarifvertrags (!) den Gleichbehandlungsgrundsatz zu untergraben.
Im Gegensatz dazu engagiert sich die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (F.A.U./IAA) als eine der ersten Gewerkschaften bewusst und offensiv für eine Beendigung von moderner Sklaverei in Form von Leiharbeit und anderen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Seit ca. 2003 werden in diesem Zusammenhang mit der Kampagne „Leiharbeit abschaffen“ in regelmäßigen Abständen Tarifverträge veröffentlicht, um auf die Erosion von essentiell gewerkschaftlich-emanzipatorischen Forderungen hinzuweisen. Kampagnen wie „Leiharbeit abschaffen“ lösen nicht nur Diskussionen um die Lage der Lohnabhängigen in prekären Arbeitsverhältnissen aus, sondern zeigen vor allem, dass auch Basisgewerkschaften – trotz drohendem Gewerkschaftsverbot oder Marginalisierung durch Teile der systemstabilisierenden Gewerkschaften – einen erheblichen Impuls ausüben können. Als aktuelles Beispiel sei hierbei auf die bundesweiten Protestaktionen hingewiesen, die die Beschäftigung von Lohnabhängigen in prekären Arbeitsverhältnissen durch die Heinrich-Böll-Stiftung öffentlich kritisieren.
Wenn man bedenkt, dass prekäre Arbeitsverhältnisse ein Disziplinierungs- und Herrschaftsinstrument des Kapitals sind, muss man leider feststellen, dass der Mainstream der Gewerkschaftsbewegung und Politik das Thema Leiharbeit jahrzehntelang entweder ignoriert oder lediglich zur Befriedigung partieller Interessen instrumentalisiert hat. Es sei hier erwähnt, dass entgegen der rechtlichen Richtigstellung über das Streikrecht von LeiharbeiterInnen scheinbar erst ein arbeitsmarktbedingter Wandel der anteiligen Leiharbeit am Gesamtarbeitsmarkt sichtbar werden musste, um eine Reaktion bei DGB und Ver.di zu forcieren. Leider bleibt es fragwürdig, ob die Abkehr von einer wirtschaftskonformen Haltung tatsächlich stattfinden kann. In ihrer Programmatik sind die Positionen reformistischer Gewerkschaften bestenfalls auf Klientelpolitik begrenzt. Die Ignoranz von Seiten der Stammbelegschaften ist dabei immer noch sehr gravierend. Allerdings scheinen durch die prozentual höhere Zunahme an atypischen Beschäftigungsformen gegenüber Normalarbeitsverhältnissen die Auswirkungen von prekären Arbeitsverhältnissen immer weniger politischen Spielraum zu geben, um das Thema zu ignorieren. Entgegen jahrelang systematisch erfolgter Desinformation von unorganisierten Lohnabhängigen in Bezug auf ihre Rechte ist das Streikrecht dabei laut AÜG § 11 Absatz 5 unmissverständlich auch für LeiharbeiterInnen gültig. Der Haken an der Rechtsprechung ist allerdings nicht, ob man streiken darf, sondern die Notwendigkeit einer Formulierung des AÜG an sich, die Leiharbeit erst normativ legitimiert und die Aufspaltung von der Belegschaft in Lohnhierarchien zementiert. Gerade durch die ständigen (und vor allem unfreiwilligen) politischen Anpassungsreformen des AÜG werden prekäre Arbeitsverhältnisse durchgesetzt und gesetzlich legitimiert. Das lässt sich unter anderem an der Ablehnung von Petitionen zur Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes erkennen8. Leiharbeit kann nicht „missbraucht“ werden, sondern stellt an sich einen Missbrauch von Lohnabhängigen dar.
Ausblick
Im Rahmen der Transformationsprozesse im Wandel von einer Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft scheint es so, als ob den Gewerkschaften der Blick und vor allem die Handlungsbereitschaft gegen ausbeuterische Verhältnisse sukzessive abhanden gekommen ist. Wirtschaftskooperative Gewerkschaften verharren als anachronistisches Relikt immer noch in einer fordistisch geprägten Arbeitsgesellschaft mit einem Hang zur Lohndiskriminierung.
Die Renaissance des (anarcho-)syndikalistischen Gewerkschaftsmodells und des Streiks als Form des Widerstands erscheinen hierbei zwar optimistisch und notwendig, wirken aber in einer derart gespaltenen und bewusstlosen Klasse der Lohnabhängigen momentan noch als Zukunftsmusik. Betrachtet man darüber hinaus die zunehmend repressiven Bedingungen innerhalb der Bundesrepublik und die schwindend geringe Bereitschaft der Gesellschaft, Staat, Nation und Kapital zu kritisieren, steht es ausgesprochen schlecht um die Situation der Lohnabhängigen.
Prekäre Arbeit, so lässt es sich zusammenfassend beschreiben, ist nicht nur ein Symptom kapitalistischer Verwertungslogik, sondern vielmehr ein Instrument zur Kontrolle in Form einer Etablierung von Konkurrenzverhältnissen unter den Lohnabhängigen. In Zeiten kapitalistischer Produktionsweise führt das unternehmerische Streben nach Profitmaximierung zur Akkumulation von Kapital und zunehmender Entfremdung. Schon Marx wusste, dass der Zusammenhalt zwischen den Lohnabhängigen das Spiel des Kapitals massiv stört (s. K. Marx, 1890; S.669-667). Denn um eine maximale „Freisetzung von Arbeitskräften“ zu ermöglichen, bedarf es einer uneingeschränkten Konkurrenz unter den ArbeiterInnen (Kromphardt, 1987). In anderen Worten lässt sich die „große Transformation“ als Fortsetzung eines historisch gewachsenen Verhältnisses von Herrn und Sklaven beschreiben. Bedenkt man, dass die Arbeitsteilung im gegenwärtigen Kapitalismus in seiner globalisierten Form wesentlich komplexer und ausgeprägter ist als zu Marx’ Zeiten, so müssen die Umstände prekärer Arbeitsverhältnisse neu analysiert werden, um erst einmal zu begreifen, welchen Formen und Ebenen der Ausbeutung wir, die Lohnabhängigen, ausgesetzt sind. Natürlich unterliegt die Definition des „Klassenkampfes“ einer ständigen Revision und muss entsprechend der Aktualität analysiert werden. Nichtsdestotrotz bemerkte auch schon Warren Buffet mit seinem prominentesten Kommentar, dass wir uns in einer Situation befinden, in der „eine Klasse gegen die andere kämpft, und eine am gewinnen ist“ – und zwar die der Kapitalisten. Wie lässt sich aber auch ein Konflikt überwinden, wenn man die Spielregeln derjenigen spielt, die ihn entworfen haben? Deshalb wird es in nächster Zeit immer dringlicher, sich nicht direkt oder indirekt zu Lakaien des Kapitals reduzieren zu lassen, sondern die Gewerkschaftsbewegung wieder zu einer solidarischen und vor allem kämpferischen Plattform der Emanzipation gegenüber dem Kapital zu erneuern. Auch wenn wir uns in einer schwer zu beschreibenden Ausgangslage befinden und momentan hauptsächlich mit der Bekämpfung von Symptomen beschäftigt sind, müssen wir uns immer vor Augen halten, dass wir, die Klasse der Lohnabhängigen, alle von denselben Prekarisierungsmechanismen betroffen sind. Durch das Scheitern der Arbeiterklasse als revolutionäres Subjekt in Form von wirtschaftskooperativen Gewerkschaften ergibt sich die Notwendigkeit, eine konsequente Analyse der Transformation des Kapitalismus fortzusetzen, um die neuen Bedingungen des Arbeitsmarktes zu begreifen. Es gilt deshalb momentan vielmehr die erwerbs- und berufsbezogenen Lücken zu schließen und die vorhandenen internen Gegensätze unter Lohnabhängigen aufzuheben, um tatsächlich auch in die Position zu gelangen, sozial-revolutionären Druck aufbauen zu können. Nicht zuletzt deshalb hat es Sinn, sich mit arbeitssoziologischen Analysen auseinanderzusetzen.
Anmerkungen
[1] ↑ Damit sind insbesondere befristete Stellen, Zeitarbeitstätigkeiten, Leih- und Teilzeitarbeit sowie alle anderen geringfügig bezahlten Stellen gemeint.
[2] ↑ „Pressemitteilungen – Atypische Beschäftigung sinkt 2012 bei insgesamt steigender Erwerbstätigkeit – Statistisches Bundesamt (Destatis)“. Zugegriffen 28. August 2013. www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/08/PD13_285_132.html.
[3] ↑ „Fordismus“ leitet sich zwar von Henry Ford ab, soll aber keineswegs auf eine positive Bewertung bezüglich H. Fords Haltung gegenüber Gewerkschaften und Mitbestimmung hindeuten. Vielmehr dient Ford als Namensgeber einer Theorie, die die typische Arbeitsgesellschaft nach dem Ersten Weltkrieg beschreibt. Von marxistischen Grundsätzen ausgehend soll die Theorie des Fordismus vor allem erklären, warum es anstelle eines krisenhaften Kollaps des Kapitalismus zum Wohlfahrtsstaat kam.
[4] ↑ www.sueddeutsche.de/wirtschaft/urteil-des-bundesarbeitsgerichts-betriebsraete-bekommen-vetorecht-bei-leiharbeit-1.1719846
[5] ↑ www.jungewelt.de/2013/03-21/index.php
[6] ↑ www.leakleiharbeit.de/gewerkschaften-und-leiharbeit/ver-di-im-leiharbeitsgesch%C3%A4ft/daa-kein-mindestlohn-f%C3%BCr-leiharbeiter/
[7] ↑ Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
[8] ↑ siehe www.bundestag.de unter „Petitionen“
Literaturverzeichnis
Bosch, Gerhard. „Prekäre Beschäftigung und Neuordnung am Arbeitsmarkt“. Expertise im Auftrag der IG Metall. Duisburg. September (2012). www.iaq.uni-due.de/iaq-standpunkte/2012/sp2012-02.pdf.
Bosch, Gerhard, und Claudia Weinkopf. „Arbeitsverhältnisse im Dienstleistungssektor“. WSI-Mitteilungen 9, Nr. 2011 (2011): 439–446.
Butterwegge, Christoph. „Neoliberale Modernisierung, Sozialstaatsentwicklung und Soziale Arbeit“. In: „Modernisierungen“ methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit, herausgegeben von Brigitta Michel-Schwartze, 49–88. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2010.
Castel, Robert. Die Krise der Arbeit: Neue Unsicherheiten und die Zukunft des Individuums. Hamburg: Hamburger Edition, HIS, 2011.
Castel, Robert, und Andreas Pfeuffer. Die Metamorphosen der sozialen Frage: eine Chronik der Lohnarbeit. Konstanz: UVK, 2000.
Castel, Robert, and Michael Tillmann. Die Stärkung des Sozialen: Leben im neuen Wohlfahrtsstaat. Hamburger Ed., 2005.
Dörre, Klaus. „Prekarität – eine arbeitspolitische Herausforderung“. WSI-Mitteilungen 5.2005 (2005): 250-258.
Dörre, Klaus. „Prekäre Arbeit“. Arbeit (2006).
Dörre, Klaus. „Prekäre Arbeit und gesellschaftliche Integration – Empirische Befunde und integrationstheoretische Schlussfolgerungen“. In: Desintegrationsdynamiken, herausgegeben von Wilhelm Heitmeyer und Peter Imbusch, 29–55. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2012.
Haipeter, Thomas, und Josep Banyuls. „Arbeit in der Defensive? Globalisierung und die Beziehungen zwischen Arbeit und Kapital in der Automobilindustrie“. Leviathan 35, Nr. 3 (2007): 373–400.
Holst, Hajo. „Funktionswandel von Leiharbeit – Neue Nutzungsstrategien und ihre arbeits- und mitbestimmungspolitischen Folgen“ (2009). d-nb.info/1031942335/.
Kromphardt, Jürgen. Konzeptionen und Analysen des Kapitalismus: von seiner Entstehung bis zur Gegenwart. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1987.
Marx, Karl. „Zur Kritik der politischen Ökonomie“. Berlin 1859, MEW, Bd. 13
Marx, Karl. Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Bd. 1, Hamburg 1867, 4. Auflage 1890. MEW, Bd. 23.
Niehaus, Moritz. „Leiharbeit und Privatleben: Auswirkungen einer flexiblen Beschäftigungsform auf Partnerschaft und Familie“. Berliner Journal für Soziologie 22, Nr. 4 (16. April 2013): 569–594. doi:10.1007/s11609-012-0199-7.
Schultheis, Franz, und Stefan Herold. „Précarité und Prekarität: Zur Thematisierung der sozialen Frage des 21. Jahrhunderts im deutsch-französischen Vergleich“. Zwischen Prekarisierung und Protest. Die Lebenslagen und Generationsbilder von Jugendlichen in Ost und West. Bielefeld (2009): 233–264.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. „Statistisches Bundesamt Deutschland – GENESIS-Online“. Text, 12.August2013. www-genesis.destatis.de
„Gesamtwirtschaft & Umwelt – Arbeitskräfteerhebung – Atypische Beschäftigung – Statistisches Bundesamt (Destatis)“. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Arbeitskraefteerhebung/Arbeitskraefteerhebung.html
Steiner, Regina. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Handlungshilfe für Betriebsräte. Frankfurt, M: Bund-Verl., 2012.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Direkten Aktion 219 - September / Oktober 2013