Emanzipation im Sozialstaat – (wie) geht das?
Edel sei der Sozialstaat, hilfreich und gut? Die Anrufung des Menschlichen in Goethes Gedicht „Das Göttliche“ wird gerne auf das Öffentliche, sprich: auf den modernen Staat, gemünzt. Im Alltagsverstand wie in der Wissenschaft ist für gewöhnlich das stärkste Vorurteil gegenüber dem Sozialstaat ein durchweg positives: Angesichts der unverkennbaren, durch die industriell-kapitalistische Produktionsweise hervorgerufenen, sozialen Problemlagen sei er historisch angetreten, seinen Bürgerinnen und Bürgern Gutes zu tun, ihnen Hilfe zu leisten, ihre individuelle Existenz sozial zu veredeln. Ist der demokratisch-kapitalistische Sozialstaat also eine groß angelegte gesellschaftliche Wohltätigkeitsveranstaltung?
Die politisch-soziale Realität sieht anders aus. Der moderne Sozialstaat ist keineswegs nur der systemische Antipode zu einem unregulierten Marktkapitalismus, dessen Wirken und Wirkungen er im Interesse des leiblichen und seelischen Wohlergehens marktvergesellschafteter Individuen begrenzt und kompensiert. Der Sozialstaat ist vielmehr selbst und aus eigener Kraft eine Instanz der Vergesellschaftung der eigenständigen Strukturierung sozialer Beziehungen und gesellschaftlicher Ungleichheitsverhältnisse. Wem was zusteht, wer worauf ein Recht hat, wer wem was schuldig ist, wer gut oder schlecht, besser oder schlechter gestellt wird und zu wessen Lasten bzw. Gunsten dies jeweils geschieht: Dies sind Fragen, die der Sozialstaat zwar nicht immer offen stellt, die sich aber jeder politischen Gemeinschaft immer und immer wieder neu stellen und auf die der real existierende Sozialstaat de facto alltäglich eine effektive Antwort gibt. Wie hoch der Spitzensteuersatz und wie niedrig die Grundsicherung ausfällt, ob in die Sozialversicherungssysteme die „guten“ ebenso wie die „schlechten“ Risiken einbezogen werden oder jeweils nicht, ob Leistungen zur Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung bedingungslos gewährt oder aber an bestimmte Verhaltensauflagen gebunden werden: Die politischen Antworten auf solche, nicht selten nur „technisch“ anmutende Fragen können ganz unterschiedlich ausfallen – so oder so aber prägen sie auf maßgebliche Weise die soziale Ungleichheitsstruktur einer Gesellschaft, die alltäglichen Lebensverhältnisse ihrer Mitglieder und deren individuellen Lebenschancen.
Emanzipatorische Potenziale?
Historisch betrachtet war der demokratisch-kapitalistische Sozialstaat immer mindestens drei Zwecken gleichermaßen verpflichtet: Einerseits steht in der Tat die Gewährleistung menschenwürdiger Existenzbedingungen, in vielen Fällen darüber hinaus auch die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe für möglichst breite Bevölkerungsschichten im Zentrum des sozialstaatlichen Zielkatalogs – und damit auch die Wahrung sozialer Integration. Andererseits aber ist der moderne Sozialstaat sowohl funktional wie normativ mit einer marktförmig-besitzindividualistischen Gesellschaftsordnung verbunden, deren Funktionsfähigkeit und Akzeptanz er stützt. Und schließlich zielt er, angesichts eines wachsenden Apparats öffentlicher Einrichtungen und Verwaltungen, nicht zuletzt auch auf die Stabilisierung und institutionelle Reproduktion seiner selbst. Insofern ist der Sozialstaat in seinem Tun und Lassen mindestens so sehr auf „Beharrung“, also die Sicherung der ökonomischen, politischen und sozialen „Ordnung“, gepolt wie auf einen wie auch immer zu bestimmenden „Fortschritt“: Sei es nun im Sinne der Angleichung gesellschaftlicher Lebensbedingungen, der Herstellung gerechter Verteilungsstrukturen oder der Befreiung der Bürger/innen aus sozialen Abhängigkeitsverhältnissen.
Dass für die letztgenannte politische Zielbestimmung überhaupt auf den Staat gesetzt wird, erscheint dabei nicht unbedingt selbstverständlich oder auch nur naheliegend. Nicht umsonst erwartete die industriekapitalistische Arbeiterbewegung ihr gesellschaftliches Heil zunächst in aller Regel nicht von staatlichen Instanzen und staatlicher Intervention – und dies zu Recht, jedenfalls in einem Staat wie dem deutschen, dessen offenkundiges Anliegen lange genug die Fortschreibung der alten ständegesellschaftlichen Ordnung war. Als Adressat für politische Emanzipationsansprüche kam solch ein Staat allenfalls bedingt in Frage: Soweit er sich selbst als Sozialstaat sah und legitimierte, äußerte sich dies eher in der elitär-paternalistischen „Gewährung“ von Sozialleistungsansprüchen als in Form einer Anerkennung gleicher gesellschaftlicher Teilhabe- und Partizipationsansprüche auch für die Besitzlosen und Unvermögenden.
Gleichwohl verfügt der Sozialstaat an sich durchaus über emanzipatorisches Potenzial. In einer demokratisch verfassten Gesellschaft kann die sozialstaatliche Institutionenordnung im Sinne einer gesellschaftlichen Berechtigungs- und Gewährleistungsstruktur ausgestaltet werden – eine starke soziale Bewegung für eine emanzipatorische Sozialpolitik einerseits, kreative und responsive politische Akteure andererseits vorausgesetzt. In seiner gegenwärtigen Gestalt und Bewegung als „aktivierender“ Sozialstaat wird dieses emanzipatorische Potenzial allerdings ganz offensichtlich nicht realisiert – im Gegenteil, wenn heute von „Potenzialen“ die Rede ist, müssen die Bürger/innen vielmehr mit einem weiteren Schub der Ökonomisierung ihrer Lebensverhältnisse rechnen. Als Potenzial, das es sozialpolitisch zu mobilisieren und möglichst vollständig auszuschöpfen gilt, kommen dem gegenwärtigen Sozialstaat allein die ökonomisch produktiven Ressourcen seiner zu bloßen Marktbürger/innen degradierten Steuerungsadressat/innen in den Blick: Frauen und Migrant/innen, Kinder und Alte zählen unter dem Gesichtspunkt ihres verwertbaren Humankapitals als flexibel einsetzbares Arbeitskräftereservoir und kostensparende Quelle bürgerschaftlichen Engagements. Fragen der persönlichen Wertschätzung und individuellen Selbstbestimmung, der Befreiung aus ökonomischer Abhängigkeit und sozialer Unmündigkeit spielen hier keine Rolle bzw. werden, unter Rekurs auf eine soziologische Zauberformel, mit der beschwörenden Rede von sozialer „Inklusion“ gleichgeschaltet: Wer integraler Teil des Marktgeschehens ist, so das Credo der herrschenden Sozialpolitik, kommt quasiautomatisch in den Genuss von Teilhabe und Anerkennung, Autonomie und Partizipation. Das „selbstbestimmte“ Marktsubjekt wird zum Leitbild sozialstaatlichen Handelns – Emanzipation für Arme, könnte man sagen, wären es nicht gerade die an ökonomischem, kulturellem und sozialem Kapital Reichen, die sich die institutionellen Gelegenheitsstrukturen dieses Wohlfahrtsmodells einseitig zunutze zu machen wissen.
Emanzipation als kollektives Geschehen
Es wäre an der Zeit, eben diese Gelegenheitsstrukturen zu ändern – und damit den Sozialstaat effektiv zu demokratisieren. Es wäre an der Zeit, die gleichsam in ihm schlummernden Potenziale zur Befähigung aller seiner Bürger/innen zur Mündigkeit Schritt für Schritt zu entfalten – einer Mündigkeit, die zuallererst in ihrer politischen Dimension zu verstehen und zu garantieren wäre, sprich: als individuelle Fähigkeit zur selbstbewussten Mitgestaltung der das eigene Leben mitbestimmenden gesellschaftlichen Verhältnisse. Welche sozialpolitischen Instrumente dazu maßgeblich beitragen könnten, ist jedenfalls im Prinzip klar, nämlich all jene sozialen Rechte, die jedem und jeder Einzelnen die gleiche basale Sicherheit ihrer sozialen Existenz garantieren: Das Recht auf Grundeinkommen, das Recht auf Grundbeschäftigung, das Recht auf Grundzeit. Als komplementäre soziale Grundrechte bilden sie das materielle und normative Fundament, auf dem individuelle Autonomie und gesellschaftliche Partizipation tatsächlich wachsen könnten.
Doch bedürfte und bedarf es für Emanzipation im Sozialstaat nicht nur institutioneller Reformen – selbst wenn sie (kleines Gedankenspiel) von einem wohlmeinenden Fortschrittsdiktator erlassen würden, so bedürften sie immer noch einer entsprechenden, sie tragenden und materialisierenden, mit Leben füllenden gesellschaftlichen Kultur. Ein emanzipatorischer Sozialstaat (Ende des Gedankenspiels) fällt jedoch nicht vom Himmel. Er ist denkbar nur als Einsatz und Effekt eines gesellschaftlichen Aktes, oder genauer: vieler einzelner Akte der gesellschaftlichen Selbstbefreiung und Selbstermächtigung. „Einzelne“ Akte meint dabei nicht, dass dies die Akte Einzelner wären oder sein könnten: Selbstständigkeit ist ein progressiver, wahrhaft emanzipatorischer sozialer Wert nur dann, wenn sie nicht auf einzelne Subjekte beschränkt und diesen überlassen bleibt, sondern als kollektives Ergebnis einer kollektiven Bewegung verstanden und realisiert wird. Keine Frage: Für eine solche Bewegung gibt es noch viel zu tun. In einem veränderten Sozialstaat aber könnte sie Betätigungsfeld und Machtbastion zugleich finden.