Die Grünen haben auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz einen Antrag diskutiert, der ein Studierenden-Grundeinkommen als BAföG-Ersatz fordert.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe wäre ein feine Sache: der Zwang zur Lohnarbeit wäre aufgehoben – ein Privileg, das bisher den Richkids und ihren Eltern vorbehalten ist. Zwanglosigkeit ist ein wichtiger Faktor für tatsächliche und auch gefühlte Freiheit. Zwar würde die Einführung eines solchen Grundeinkommens nicht automatisch Gerechtigkeit und Gleichberechtigung mit sich bringen, aber es würde die materielle Grundvoraussetzung für deren demokratische Erkämpfung schaffen. Wer 8 bis 16 Stunden am Tag arbeiten muss, hat keine Energie mehr, um sich für seine politischen Interessen einzusetzen, geschweige denn sich grundsätzlich über sie klar zu werden. Dieses Zwangsverhältnis der bürgerlichen Gesellschaft würde ein Grundeinkommen abschwächen, denn die Menschen könnten sich um ihre eigenen Interessen kümmern, ohne Angst um ihre Existenz (Einkommen) haben zu müssen.
Grundeinkommen zuerst für Studierende?
Die Grünen diskutieren die Abschaffung des bisherigen BAföGs und aller damit einhergehenden Subventionen für Eltern: „Die meisten Studierenden erhalten abhängig vom Einkommen ihrer Eltern weniger Förderung oder überhaupt kein Geld. Über das Kindergeld und den Kinderfreibetrag werden die Eltern von Studierenden subventioniert: Je mehr sie verdienen, desto höher fällt die steuerliche Entlastung aus.“ Stattdessen soll ein Grundeinkommen eingeführt werden, das „allen Studierenden eine bedarfsdeckende Förderung garantiert“.
So weit, so gut. Aber wäre es nicht besser, gleich ein existenzsicherndes bedingungsloses Grundeinkommen für Alle zu fordern, statt studentische Interessenspolitik zu machen und nebenbei wieder die durchschnittlich Bessergestellten mit einem Grundeinkommen zu versorgen, während die breite Masse der Armen rechts liegen bleibt? Ein Blick auf die Gesamtgesellschaft und die Geschichte der Studierendenstreiks zeigt, wie wichtig es ist, dass gerade die Studierenden über ihren Tellerrand hinausschauen und nicht nur ihr eigenes Süppchen kochen.
Der Blick über den Tellerrand
Einen anderen Ansatz für einen ersten Schritt in Richtung globaler sozialer Rechte hat zum Beispiel die internationale Menschenrechtsorganisation FIAN vorgelegt: ein weltweites Grund-Nahrungseinkommen, das allen Menschen genug Geld für drei einfachste Mahlzeiten pro Tag garantiert (also die Freiheit von absoluter Armut). Es könnte ohne weiteres aus den westlichen Entwicklungshilfebudgets finanziert werden, der Vorschlag von FIAN sieht allerdings eine andere, gemeinsame Finanzierung vor.
Da in vielen armen Ländern die dadurch geschaffene Freiheit von Hunger und Mangelernährung auch die Teilhabe an der (kaum vorhandenen kommerziellen) Kultur ermöglichen würde, käme dies von der Wirkungskraft schon dem sehr nahe, was in Deutschland nur ein Grundeinkommen in Höhe der relativen Armutsgrenze gewährleisten könnte. Hier zeigt sich auch der enorme Unterschied zwischen den ärmsten und den reichsten Ländern: Nach offizieller EU-Definition verläuft die Armutsgrenze (für relative Armut) bei 60 Prozent des so genannten Nettoäquivalenzeinkommens (ein auf Grundlage eines bestimmten Warenkorbs gewichteter Durchschnittswert). Für die Bundesrepublik liegt diese Schwelle für einen erwachsenen Single gegenwärtig bei 934 Euro – netto wohlgemerkt. Dies müsste die Mindesthöhe einer jeden Grundsicherung sein – ob Grundeinkommen oder Hartz IV – wenn sie nicht Armut per Gesetz sein soll.
Ausführliche Informationen zu Grundeinkommen – inklusive dem FIAN-Konzept – finden sich in der Magisterarbeit des Autors auf www.jacks.cc sowie in der sehr umfangreichen Sammlung auf www.archiv-grundeinkommen.de
Ein bedingungsloses Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe wäre ein feine Sache: der Zwang zur Lohnarbeit wäre aufgehoben – ein Privileg, das bisher den Richkids und ihren Eltern vorbehalten ist. Zwanglosigkeit ist ein wichtiger Faktor für tatsächliche und auch gefühlte Freiheit. Zwar würde die Einführung eines solchen Grundeinkommens nicht automatisch Gerechtigkeit und Gleichberechtigung mit sich bringen, aber es würde die materielle Grundvoraussetzung für deren demokratische Erkämpfung schaffen. Wer 8 bis 16 Stunden am Tag arbeiten muss, hat keine Energie mehr, um sich für seine politischen Interessen einzusetzen, geschweige denn sich grundsätzlich über sie klar zu werden. Dieses Zwangsverhältnis der bürgerlichen Gesellschaft würde ein Grundeinkommen abschwächen, denn die Menschen könnten sich um ihre eigenen Interessen kümmern, ohne Angst um ihre Existenz (Einkommen) haben zu müssen.
Grundeinkommen zuerst für Studierende?
Die Grünen diskutieren die Abschaffung des bisherigen BAföGs und aller damit einhergehenden Subventionen für Eltern: „Die meisten Studierenden erhalten abhängig vom Einkommen ihrer Eltern weniger Förderung oder überhaupt kein Geld. Über das Kindergeld und den Kinderfreibetrag werden die Eltern von Studierenden subventioniert: Je mehr sie verdienen, desto höher fällt die steuerliche Entlastung aus.“ Stattdessen soll ein Grundeinkommen eingeführt werden, das „allen Studierenden eine bedarfsdeckende Förderung garantiert“.
So weit, so gut. Aber wäre es nicht besser, gleich ein existenzsicherndes bedingungsloses Grundeinkommen für Alle zu fordern, statt studentische Interessenspolitik zu machen und nebenbei wieder die durchschnittlich Bessergestellten mit einem Grundeinkommen zu versorgen, während die breite Masse der Armen rechts liegen bleibt? Ein Blick auf die Gesamtgesellschaft und die Geschichte der Studierendenstreiks zeigt, wie wichtig es ist, dass gerade die Studierenden über ihren Tellerrand hinausschauen und nicht nur ihr eigenes Süppchen kochen.
Der Blick über den Tellerrand
Einen anderen Ansatz für einen ersten Schritt in Richtung globaler sozialer Rechte hat zum Beispiel die internationale Menschenrechtsorganisation FIAN vorgelegt: ein weltweites Grund-Nahrungseinkommen, das allen Menschen genug Geld für drei einfachste Mahlzeiten pro Tag garantiert (also die Freiheit von absoluter Armut). Es könnte ohne weiteres aus den westlichen Entwicklungshilfebudgets finanziert werden, der Vorschlag von FIAN sieht allerdings eine andere, gemeinsame Finanzierung vor.
Da in vielen armen Ländern die dadurch geschaffene Freiheit von Hunger und Mangelernährung auch die Teilhabe an der (kaum vorhandenen kommerziellen) Kultur ermöglichen würde, käme dies von der Wirkungskraft schon dem sehr nahe, was in Deutschland nur ein Grundeinkommen in Höhe der relativen Armutsgrenze gewährleisten könnte. Hier zeigt sich auch der enorme Unterschied zwischen den ärmsten und den reichsten Ländern: Nach offizieller EU-Definition verläuft die Armutsgrenze (für relative Armut) bei 60 Prozent des so genannten Nettoäquivalenzeinkommens (ein auf Grundlage eines bestimmten Warenkorbs gewichteter Durchschnittswert). Für die Bundesrepublik liegt diese Schwelle für einen erwachsenen Single gegenwärtig bei 934 Euro – netto wohlgemerkt. Dies müsste die Mindesthöhe einer jeden Grundsicherung sein – ob Grundeinkommen oder Hartz IV – wenn sie nicht Armut per Gesetz sein soll.
Ausführliche Informationen zu Grundeinkommen – inklusive dem FIAN-Konzept – finden sich in der Magisterarbeit des Autors auf www.jacks.cc sowie in der sehr umfangreichen Sammlung auf www.archiv-grundeinkommen.de