Kontamination wird zum Normalfall
Gentechnisch veränderte Soja ist immer häufiger in Lebens- und Futtermitteln zu finden. Die bislang vorliegenden Ergebnisse der Lebensmittelüberwachungsbehörden zeichnen ein eindeutiges Bild. Während im Jahr 2006 durchschnittlich erst bei jedem vierten untersuchten Lebensmittel gv-Soja ausfindig gemacht werden konnte, war dies im Jahr 2007 schon bei jedem zweiten bis dritten sojahaltigen Produkt der Fall.
GID 189, August 2008, S. 17-19
Jedes Jahr untersuchen die zuständigen Behörden der Bundesländer Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut nach Bestandteilen von gentechnisch veränderten (gv) Organismen. Gesucht wird hauptsächlich nach gv-Soja, -Mais, -Reis und -Raps. Stichproben bei Kartoffel- und Tomatenprodukten, Papayas etcetera sind hier eher die Ausnahme. Das Hauptaugenmerk der Untersuchungen liegt auf gv-Soja, da Soja nicht nur eine wichtige Rolle in der Futtermittelherstellung spielt, sondern auch häufig in Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffen anzutreffen ist. So waren neben Soja-Erzeugnissen wie Sojabohnenhälften, -schrot, -flocken und -mehl auch Produkte mit der Zutat Soja wie zum Beispiel Tofu, Wurstwaren auf Tofubasis, Brot-aufstriche, Sojadrinks, Sportler- und Babynahrung sowie Sojalecithine Gegenstand der Untersuchungen. In der Europäischen Union ist nur die Sojabohne GTS-40-3-2 der Firma Monsanto, bekannt als RoundupReady-Soja, sowie ihre Produkte für die Verarbeitung im Lebensmittelsektor und die Futtermittelproduktion zur Einfuhr zugelassen, der Anbau ist verboten.
Reine Spekulation?
Soja wird überwiegend in der Futtermittelproduktion eingesetzt. Der größte Anteil der deutschen Sojabohnenimporte (im Jahr 2007 waren es rund 3,7 Millionen Tonnen) stammt aus Brasilien, den USA, Paraguay, Kanada und Argentinien. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Sojaölerzeugung wurden in bedeutenden Mengen aus Brasilien, Argentinien, den Niederlanden und den USA eingeführt (insgesamt fast 3,1 Millionen Tonnen). Über den Anteil von gv-Soja an diesen Importen kann aber nur spekuliert werden: Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen können diesbezügliche Rückschlüsse „allenfalls aus den Anbaudaten gentechnisch veränderter Pflanzen in den Anbauländern gezogen werden“. Dabei sei aber zu beachten, „dass auch diese häufig keine amtlichen Erhebungen über den Flächenanteil gentechnisch veränderter Pflanzen durchführen“.(1)
Gv-Soja in Lebensmitteln
Die Ergebnisse der Bundesländer für 2007 liegen noch nicht vollständig vor, trotzdem ist zum jetzigen Zeitpunkt ein deutlicher Trend feststellbar: Insgesamt ist eine signifikante Steigerung der Anzahl an Produkten zu verzeich-nen, die Anteile von gentechnisch veränderter Soja ent-halten. In der Regel waren ein Drittel bis über die Hälfte der untersuchten sojahaltigen Lebensmittel betroffen. Nur in Niedersachsen ergaben sich deutlich geringere Werte; hier wurde in jedem sechsten Produkt gv-Soja ausfindig gemacht. Dies ist wohl dem Umstand geschuldet, dass es in den verschiedenen Bundesländern kein einheitliches Vorgehen gibt, was die Anzahl der Proben, die Auswahl der Produkte und auch die Darstellung der Ergebnisse betrifft. Im Jahr 2006 enthielt erst etwa jedes vierte Soja-Produkt gv-Anteile.
Die Kennzeichnungsregelungen wurden zumeist eingehalten. Ein Produkt muss als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden, wenn der Grenzwert von 0,9 Prozent für Verunreinigungen durch gentechnisch verändertes Material überschritten ist. Verunreinigungen unterhalb dieses Grenzwertes sind - ohne Kennzeichnung - nur dann zulässig, wenn es sich nachweislich um „zufällige“ oder „technisch unvermeidbare“ Kontaminationen handelt. Die Lebensmittelunternehmen legen schon aus marktwirtschaftlichen Interessen großen Wert darauf, in Deutschland keine Produkte mit diesem Label auf den Markt zu bringen, da hier der überwiegende Teil der Verbraucher der Gentechnik in Lebensmitteln ablehnend gegenübersteht.
Zutat oder nicht?
Nur in wenigen Fällen wurde der Grenzwert von 0,9 Prozent überschritten. Ein Krebsfleischimitat, ein „Figur Drink“ und Soja-Tortellini wurden wegen fehlender Kennzeichnung beanstandet. Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen konnte in neun Tütensuppen, die in der Türkei hergestellt worden waren, eine Überschreitung des Grenzwerts nachweisen. Bei drei dieser Produkte ergaben die Analysen sogar einen gv-Anteil von mehr als zehn Prozent des Gesamt-Soja-Gehaltes. In zwei Fällen waren in den Zutatenverzeichnissen jedoch gar keine Sojabestandteile angegeben, so dass „zunächst geprüft werden muss, ob der nachgewiesene Anteil an Soja als Zutat des Produkts angesehen werden muss“, so nachzulesen im hessischen Lebensmittel- und Futtermittelbericht 2007.
Zufällig und unvermeidbar
GVO-Anteile zwischen 0,1 und 0,9 Prozent wurden in Bayern in 16 (von 283) Proben gefunden. In Thüringen waren es zwölf (von 108), darunter fünf Proben von diätetischer Säuglingsnahrung. In Hessen gab es zehn (von 64) und in Baden-Württemberg acht Fälle (von 181). Besonders hohe gv-Soja-Anteile wurden im Sojamehl eines Backwarenherstellers ausfindig gemacht (0,6 Prozent), knapp unter 0,9 Prozent war der Anteil in einem Sojaproteinisolat US-amerikanischer Herkunft. Hier scheinen es die Hersteller nicht so genau zu nehmen – obgleich auch diese Produkte prinzipiell zu kennzeichnen wären. Die zuständigen Behörden der Bundesländer haben denn auch die betroffenen Betriebe aufgefordert, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für ein Entfallen der Kennzeichnungspflicht gegeben sind – nämlich die „zufällige und unvermeidbare“ Kontamination. Bislang gibt es jedoch keine EU-weit gültige Definiton für diesen Sachverhalt.
Anteile von gv-Soja unterhalb von 0,1 Prozent werden in der Regel von der Lebensmittelüberwachung toleriert. GVO-Gehalte gelten dann per se als „zufällig“. In dieser Sparte finden sich denn auch die meisten Lebensmittel mit gv-Soja-Anteil, die von den Untersuchungen erfasst wurden.
Futtermittel nicht korrekt gekennzeichnet
In der Europäischen Union sind Sorten von gv-Soja, -Mais,-Raps und-Baumwolle als Futtermittel zugelassen. Soja ist - neben Weizen - jedoch einer der Hauptbestandteile von Mischfuttermitteln. Bei Futtermitteln liegt den Analysen der Lebensmittelbehörden zufolge der Anteil an Proben mit gv-Soja-Bestandteilen deutlich höher als bei Lebensmitteln.
So waren bei Futtermittel-Beprobungen in Niedersachsen in 20 von 30 Fällen gv-Soja-Bestandteile von über 0,9 Prozent nachweisbar. Nur 15 dieser Proben waren korrekt gekennzeichnet. Die übrigen fünf mussten aufgrund fehlender Kennzeichnung beanstandet werden. In Hessen enthielten 20 Futtermittelproben Soja, alle wiesen Anteile von gv-Soja auf. Elfmal konnte ein GVO-Gehalt von über 0,9 Prozent nachgewiesen werden.
„Ohne Gentechnik“ mit Gentechnik
Schon seit zehn Jahren können Hersteller ihre Produkte mit dem Label „Ohne Gentechnik“ bewerben. Die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, wurden bei der Novellierung der NVL (Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutatenverordnung) im Rahmen der Revision des Gentechnikgesetzes im Februar 2008 gelockert. Nun sind zufällige oder technisch unvermeidbare Anteile bis zu 0,9 Prozent zulässig, bislang galt ein Beurteilungswert von 0,1 Prozent. Das Label „Ohne Gentechnik“ wurde - unter Gültigkeit der strengeren Auflagen - bislang nur sehr selten verwendet. Im Jahr 2007 wurden Sojaprodukte mit dieser Kennzeichnung in Baden-Württemberg und Thüringen unter die Lupe genommen: Das CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) in Freiburg konnte in gut einem Drittel der Proben (8 von 22) Verunreinigungen feststellen, dabei handelte es sich zumeist um Werte von unter 0,05 Prozent, die auch bei so gekennzeichneten Lebensmitteln als technisch unvermeidbar angesehen werden. Im Thüringer Jahresbericht 2007 heißt es hierzu etwas undeutlich, „bei den untersuchten Proben konnte die Auslobung 'ohne Gentechnik' analytisch bestätigt werden“.
Bio mit GVO
Bei Bio- oder Öko-Lebensmitteln ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen nicht vorgesehen. Verunreinigungen bis 0,1 Prozent werden auch hier in der Regel von der Lebensmittelüberwachung toleriert. Bei einem höheren Anteil muss - wie üblich - ein Nachweis über die technische Unvermeidbarkeit erbracht werden.
In Thüringen wurden 37 Biolebensmittel untersucht. Es wurden nur „in Einzelfällen“ Spuren von gv-Soja (unter 0,1 Prozent) detektiert. Auch in Baden-Württemberg konn-ten geringe Spuren (unter 0,05 Prozent) nachgewiesen werden. Immerhin wurde man bei 15 Prozent der Proben (6 von 39) fündig, während bei konventioneller Ware beinahe jede zweite Probe (47 Prozent) betroffen war.
„Botanische Verunreinigungen“ bei Saatgut
In Baden-Württemberg wurde bei der Beprobung von Rapssaat (29 Proben) dreimal, bei Maiskörnern (31 Proben) einmal RoundupReady-Soja mit einem Anteil von jeweils circa 0,1 Prozent nachgewiesen - eine sogenannte „botanische Verunreinigung“, die nicht kennzeichnungspflichtig ist. Dabei handelt es sich meist, so die CVUA Freiburg in ihrem Jahresbericht, um Stäube, die aus Futtermitteln mit gv-Soja bei Lagerung oder Verarbeitung im gleichen Betrieb übertragen werden.
Koexistenz ist nicht möglich
GVO-Kontamination ist schon jetzt nicht mehr die Ausnahme, sondern wird zum Normalfall. Auch Bio-Lebensmittel sind betroffen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass das EU-Bio-Siegel nach Neufassung der EU-Öko-Verordnung ab 2009 explizit auch auf Produkten verwendet werden darf, die bis zu 0,9 Prozent gv-Bestandteile enthalten, vorausgesetzt die technische Unvermeidbarkeit und Zufälligkeit - ganz wie bei konventionellen Produkten. Wird dieser Grenzwert überschritten, führt dies zu einer Aberkennung des Bio-Status, und das Produkt darf nur noch mit Gentechnik-Kennzeichnung vermarktet werden.
Hersteller werden natürlich auch in Zukunft versuchen, eine solche Kennzeichnung zu vermeiden und im Zweifelsfall auf eine Erhöhung des Grenzwerts drängen. So plädierten Verbände des ökologischen Landbaus bei der Neufassung der EU-Öko-Verordnung auf eine Festlegung des Grenzwerts auf 0,9 Prozent – und nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, auf einen möglichst niedrigen Grenzwert. Leicht nachvollziehbar, denn ein niedriger Grenzwert würde nicht nur einen erheblichen Arbeits- und Kostenaufwand mit sich bringen, sondern könnte auch ziemlich bald das Ende des Öko-Landbaus bedeuten. Denn inzwischen sollte es klar sein: Koexistenz ist nicht möglich. Gentechnikfreiheit kann in zunehmendem Maße nicht mehr garantiert werden.
Zulassung von nicht zugelassenen Sorten?
Nicht von ungefähr haben verschiedene Landwirtschafts- und Futtermittelverbände gar die Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Sojasorten beziehungsweise eine Beschleunigung des EU-Zulassungsverfahrens gefordert.(2) Begründet wurde dieses Ansinnen mit der gefährdeten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tierproduktion aufgrund der erschwerten Importbedingungen. Keine Frage – an der Nulltoleranz muss auf alle Fälle festgehalten werden. Trotzdem steht aber zu befürchten, dass auf lange Sicht eine Kontamination der Sojaimporte mit Sorten, die in der EU keine Zulassung besitzen, nicht ausgeschlossen werden kann. Der Gesetz-geber ist daher vielmehr aufgefordert, das Zulassungsverfahren im Sinne der Verbraucher zu reformieren, die Kontrollen zu systematisieren und im Zweifelsfall von einer Zulassung weiterer Sorten abzusehen. Denn sonst wird die Wahlfreiheit der Verbraucher vollends zur Farce.
Fußnoten:
(1) Deutscher Bundestag, Drucksache 16/9992
(2) siehe auch die Dokumentation „Keine Kontaminationen!“ in diesem Heft
Quellen:
www.laves.niedersachsen.de; www.hmulv.hessen.de; www.thueringen.de; www.cvua-freiburg.de; www.lgl.bayern.de; www.bbges.de; www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de; www.lua.sachsen.de; www.lua.rlp.de; www.lsgv.saarland.de; www.umwelt.nrw.de; www.mluv.brandenburg.de; www.schleswig-holstein.de; www.hamburg.de; www.sms.sachsen.de; www.lallf.de; www.lmtvet.bremen.de