Monatliches Archiv

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Amsterdam hat „ausgekrakt“

Repression und Kriminalisierung von Hausbesetzungen im liberalen Holland

Jahrelang war das sogenannte kraken, das Besetzen von Häusern, in den Niederlanden erlaubt. Doch damit ist nun Schluss. Ein neues Gesetz stellt Hausbesetzungen seit Oktober 2010 unter Strafe.

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Der lange Arm der türkischen Justiz

Quasi-Folter in Moabit – Verfassungsgericht gibt kurdischen Flüchtling recht

Die Mühlen der Justiz mahlen. Vor allem langsam. Fünf Jahre nach dem Klein-Guantanamo für ein Mitglied des damaligen Kultursyndikats der FAU Berlin hat der Berliner Verfassungsgerichtshof das örtliche Kammergericht ins Unrecht gesetzt. Das oberste Gericht erklärte die tagelange Fesselung des traumatisierten Flüchtlings für rechtswidrig. Doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

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Nationale Mobilmachung

Daten und Bioproben von 200.000 Menschen sollen ab 2012 bundesweit in der so genannten „nationalen Kohorte“ gesammelt werden. Eine Sammlung in dieser Form und Größe wirft nicht nur Fragen nach ihrem medizinischen Sinn oder zum Datenschutz auf, sondern auch zu ihrer biopolitischen Bedeutung. Wie staatliche und medizinische Institutionen zusammenspielen, zeigt sich derzeit in Leipzig, wo im Oktober ein verwandtes, auf 30.000 Menschen ausgerichtetes Projekt angelaufen ist.

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Mit Nazis spielen?

Das staatsfinanzierte Projekt »Dortmund den Dortmundern«
in (20.01.2012)


Mit 300.000 Euro finanziert das Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ in den nächsten Jahren ein Modellprojekt in Dortmund, das den irritierenden Titel „Dortmund den Dortmundern – Wem gehört die Stadt?“ trägt. Die MacherInnen präsentieren ihr Projekt als innovativ: Sie wollen Neonazis daran beteiligen und bezeichnen das als „offensiven Schritt der konkreten Intervention nahe am rechtsextremen Feld“. Tatsächlich lassen sie pädagogische und politische Mindeststandards vermissen.

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Last Exit Versammlungssprengung

Blockaden als »grobe Störung«?
in (19.01.2012)


„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“(§ 21 VersG) Seit Jahren suchen die Ermittlungsbehörden nach Möglichkeiten, gegen Massenblockaden von Naziaufmärschen vorzugehen.

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