Risiken & Regulierung

Wie geht es weiter mit der EU-Gentechnikpolitik?

Gentechnikfreies Saatgut, Risikobewertung und Gene Drives – das sind drei aktuelle Baustellen europäischer Gentechnikpolitik. Sie werden in der kommenden Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes, nach dem Start der neuen EU-Kommission, zu verhandeln sein.

https://www.gen-ethisches-netzwerk.de/251/risiken-regulierung

In der Folge der Wahlen zum Europäischen Parlament öffnet sich ein neues Fenster für eine Novellierung des EU-Gentechnikrechts. Das Parlament wird in den Verhandlungen von möglichen Gesetzesänderungen beteiligt sein und musste zuletzt bereits über die neue EU-Kommission abstimmen. Diese wird in vielen Prozessen die Federführung innehaben. Und natürlich werden auch die Regierungen der Mitgliedstaaten, in der EU unter anderem vertreten als Rat der EU, ihre Stimmen einbringen. In welche Richtung die Entwicklung geht, entscheidet sich sehr wahrscheinlich in den nächsten Monaten. Neben dem konkreten EU-Gentechnikrecht geht es auch um Politiken und Positionen, mit denen die EU zum Beispiel in internationale Verhandlungen hineingeht.

Risikobewertung

Ein Aspekt betrifft die Praxis der Risikoabschätzung gentechnisch veränderter Pflanzen, wie sie von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA und den zuständigen Behörden in der Schweiz durchgeführt wird. Diese wurde im Rahmen von RAGES von den Projektbeteiligten überprüft. Im Zentrum von RAGES standen die Risiken für die menschliche Gesundheit, aber auch Umweltrisiken wurden bearbeitet. Anhand von Fallstudien zu Stellungnahmen der EFSA, wissenschaftlich publizierten Forschungsergebnissen und zusätzlicher wissenschaftlicher Expertise wurden sechs besonders wichtige Themen identifiziert. Christoph Then, Geschäftsführer der Nichtregierungsorganisation Testbiotech, stellt in seinem Beitrag die wesentlichen Ergebnisse des Projektes vor. In der Summe hat sich gezeigt, dass die Europäische Union, wie auch die Behörden der Schweiz, mit den Risiken nicht angemessen umgehen. Then diagnostiziert den Behörden „eine ‚Don’t look & don’t find’-Strategie“. Schlussendlich leiten die Projektbeteiligten generelle Forderungen aus ihren Ergebnissen ab.

Gene Drive-Organismen

Gene Drive-Organismen (GDO) werden im nächsten Jahr in verschiedenen internationalen Prozessen zur Diskussion stehen, so zum Beispiel unter dem Dach der Weltnaturschutzorganisation IUCN oder der Konvention über Biologische Vielfalt. GDO zählen zu den weitreichendsten Veränderungen durch Gentechniken. Die Pläne mit den neuen Organismen sehen zum Beispiel vor, dass – weltweit – ganze Arten aussterben. So sollen Gene Drive-Organismen möglicherweise schon in den nächsten Jahren im Rahmen von Freisetzungsversuchen im Freiland getestet werden. Mareike Imken von der Initiative Save our Seeds zeigt, warum gerade auch auf internationaler Ebene eine Regulierung dieser speziellen Anwendung der Genschere CRISPR-Cas nötig ist. Für die internationale Zivilgesellschaft stehen, wie Imken berichtet, die Forderungen nach einem Moratorium und nach einem globalen Entscheidungsmodus im Zentrum.

Saatgut

Ein anderes wichtiges Thema ist der Schutz von gentechnikfreiem Saatgut. Dieses genießt in der Europäischen Union derzeit einen relativ strikten Schutz vor Verunreinigungen durch gentechnisch verändertes Material. Stefanie Hundsdorfer von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit zeigt die ambivalenten Verhandlungen in einer EU-Arbeitsgruppe. Ob deren Ergebnisse die Situation – das heißt die Gentechnikfreiheit des Saatgutes – auf Dauer eher verbessern oder verschlechtern ist offen.

Wie testen?

Katharina Kawall ist Wissenschaftlerin der Fachstelle Gentechnik und Umwelt. Sie recherchiert über neue Gentechnikverfahren. Insbesondere sucht sie nach Untersuchungen, die die Umweltwirkungen von mit neuen Gentechnikverfahren veränderten Organismen in den Blick nehmen. Davon findet Kawall jedoch bisher nur wenige. Entsprechend sieht es auch mit der Methodenentwicklung aus. Wie eine Risikobewertung solcher Organismen aussehen kann, ist derzeit noch völlig offen. Die Fragen, mit denen sich Kawall beschäftigt, sind aber auch deshalb interessant, weil sie einen Beitrag leisten zur Diskussion, ob neue und alte Gentechnikverfahren auch in Zukunft mit dem bestehenden Gentechnikrecht reguliert werden.

Wie geht‘s weiter?

Wie sich die drei europäischen Hauptakteure, Kommission, Rat und Parlament, in der neuen Legislaturperiode verhalten werden, ist im Moment noch nicht deutlich. Wenn überhaupt lassen sich erste Indizien erkennen: In den bisherigen Dokumenten der neuen Kommission zum Beispiel ist von der Novellierung des Europäischen Gentechnikrechts nichts zu lesen. Die zukünftige Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides ließ sich – im Rahmen ihrer Befragung durch die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Oktober – entlocken, dass sie bereit sei, einen Vorschlag für eine überarbeitete Regulierung auf den Weg zu bringen. In der Frage der Anhörung ging es insbesondere um neue Gentechnikverfahren, wie zum Beispiel die Genschere CRISPR-Cas. Inwieweit sich die Antwort Kyriakides‘ auch mit den Plänen von Ursula von der Leyen als designierte EU-Kommissionspräsidentin deckt, ist unklar.

Im Rat hat die finnische Ratspräsidentschaft einen Vorschlag lanciert, demzufolge die EU-Kommission zunächst eine juristische Einschätzung erstellen lassen soll. Damit soll geklärt werden, was das letztjährige Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Regulierung von neuen Gentechnikverfahren (Rechtssache C-528/16) für die Europäische Gentechnikgesetzgebung konkret bedeutet. Entscheidet sich der Rat dafür, dieser Empfehlung zu folgen, gilt es als unwahrscheinlich, dass sich in den nächsten zwei Jahren auf der Gesetzesebene in dieser Frage etwas ändert.