Oder: das Recht auf Bewegungsfreiheit
Bis zu 700 Flüchtlinge, darunter viele Frauen und Kinder, sind am Wochenende des 13./14. September 2014 nach diversen Medien- und NGO-Berichten im Mittelmeer ertrunken. Bei einer der Schiffstragödien vor Malta sei ein Flüchtlingsboot mit rund 500 Menschen an Bord – unter ihnen viele Flüchtlinge aus dem Gaza-Streifen –, von Schleppern vorsätzlich gerammt und versenkt worden, so heißt es unter Berufung auf die International Organization for Migration (IOM).
Nach Recherchen von Report Mainz und des SPIEGEL ist es möglicherweise zu einem Streit unter konkurrierenden Schmugglergruppen gekommen, so legen es die Interviews mit den wenigen Überlebenden nahe.
Die öffentliche Debatte konzentrierte sich ganz auf diesen Verdacht. Die Schlepper werden für das Massensterben im Mittelmeer verantwortlich gemacht.
Und nicht nur bezogen auf diesen in infrage stehenden Fall ist von Massenmord die Rede.
Jedoch, was für eine durchsichtige mediale Debatte! Dass Menschen beim Versuch zu Überleben zur profitablen Handelsware von Verbrechern werden, liegt allein an den europäisch erst hergestellten Bedingungen, unter denen sie ihren Fluchtweg nach Europa über das Mittelmeer einschlagen müssen. Da es keinen offenen Zugang nach Europa gibt, müssen sie sich notgedrungen den Schleusern anvertrauen. Das von der EU installierte Grenz- und Visaregime schottet Europa seit nunmehr über einem Jahrzehnt todbringend von den Fluchtmigrationen ab. Dadurch erst konnte das Schleusen von Flüchtlingen zu einem kommerziellen und einträglichen Geschäft für Schlepperorganisationen werden. Seit Jahresbeginn sind nach UNHCR-Angaben schon über 3.000 im Mittelmeer ertrunkene Menschen aus allen Krisenregionen der Welt zu beklagen.
Jedoch die Abschottung Europas vor jenen Menschen, die gewaltsam aus ihren Lebensräumen vertrieben werden, ist das eigentliche Verbrechen. Dafür steht das martialische Akronym FRONTEX, die Europäische Agentur für das Management der operativen Zusammenarbeit an den Außengrenzen.
Seenotrettung ist möglich
Nach den Schiffskatastrophen vor Lampedusa/Malta im Oktober 2013, bei der mehr als 500 Menschen ertrunken sind, startete die italienische Regierung eine Überwachungs- und Rettungsoperation mit dem Titel „Mare Nostrum“, an der sich italienische Marine-, Heeres- und Küstenschutzeinheiten beteiligten. Über 100.000 Flüchtlingen konnte aufgenommen und sicher an Land gebracht werden.
Diese italienische Seenotrettungsaktion hat vielen Menschen das Leben gerettet. Der italienische Ministerpräsident Matteo Renzo monierte öffentlich, Italien werde von der EU im Stich gelassen. Skandalös sei es, dass die EU zwar Staaten und Banken rette, aber Mütter mit ihren Kindern sterben ließe (NZZ, 14. Mai 2014).
In den Medien wurde breit darüber diskutiert, dass die Rettungsaktionen der italienischen Marine geradewegs eine „Sogwirkung“ auf Flüchtlinge und Schlepper ausübten. Rechtspopulistisch wird die organisierte Seenotrettung der italienischen Marine europaweit als „Fährbetrieb für Armutsmigranten“ verspottet.
Ende August 2014, nachdem die italienische Regierung nicht mehr bereit war, die immensen Kosten der „Seenotrettung“ und der Flüchtlingsaufnahme zu finanzieren, vereinbarten der italienische Innenminister und die EU-Kommissarin Malmström, dass eine zusätzliche „FRONTEX-Mission“ die Aufgabe übernehmen werde.
Die EU-Kommission verfügt jedoch noch nicht über die notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel und die technische Ausrüstung, die für diese „Triton“ genannte Operation benötigt werden und die erst aus den 28 EU-Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden müssen.
Der FRONTEX-Einsatz sei auf Überwachungs- und Seenotrettungsoperationen an der europäischen Seegrenze beschränkt. Patrouillen in internationalen Gewässern, wie sie bei der Aktion „Mare Nostrum“ üblich waren, seien nicht vorgesehen.
Dadurch werden die Sterberaten im Mittelmeer nachweislich wieder ansteigen. Nach Angaben der NZZ-Online (7. Oktober 2014)1, die sie aus Zahlen des italienischen Innenministeriums und der Datenbank „The Migrant‘s Files“ errechnet hat, starben im Jahr 2012 erschreckende 39 von eintausend Flüchtlingen, die sich auf dem Seeweg nach Italien aufgemacht hatten.
Im Jahr 2013 waren es immer noch 15 ertrunkene Flüchtlinge, die auf eintausend gerettete kamen. In der ersten Hälfte des Jahres 2014 sank die Zahl auf vier Ertrunkene je tausend der in Italien angekommenen Flüchtlinge.
Im Zuge der kontroversen Diskussionen, der Überforderung der italienischen Regierung und Gesellschaft, immer mehr Flüchtlinge aufzunehmen, die nach der europäischen Asylzuständigkeitsregelung (Dublin-System) in Italien bleiben müssten, und der europäischen Zurückhaltung, die italienische Seenotrettungsaktion zu unterstützen, stieg die Sterberate wieder an: im Juli 29/1000; August 13/1000 und im September 50/1000.
Es ist abzusehen, dass mit einer finanziell und geographisch eng ausgelegten FRONTEX-Mission, das Massensterben an Europas Grenzen weitergehen wird. Es ist europäisch akzeptiert und als Abschreckung konzipiert. Man lässt Menschen nun wieder wohlkalkuliert ertrinken.
Legitimationsprobleme
Die organisierte Seenotrettung der italienischen Marine legt hingegen das Legitimationsproblem der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik unter der wohlfeilen europäischen Menschenrechtsrhetorik mitsamt ihren proklamierten humanitären Werten wie mit einem Seziermesser frei: Die Grenzen der Europäischen Union lassen sich vor illegalisierter, vor unerwünschter Einwanderung, drohnen- und sattelitenüberwacht sowie mit militärischen Grenzpatrouillen nur dann engmaschig abschotten, wenn man politisch und moralisch gleichzeitig bereit ist, das absehbare Sterben von Flüchtlingen und MigrantInnen im Mittelmeer und in anderen Grenzregionen hinzunehmen. Der europäisch geführte Kampf gegen die „illegale Migration“, wie es offiziell heißt, kann nur um den Preis von unzähligen Menschenopfern geführt werden. Die militärische Operation „Mare Nostrum“ hat unterdessen eindeutig gezeigt: Eine konsequent und vordringlich auf Seenotrettung ausgerichtete Grenzüberwachung hätte in den letzten zwei Jahrzehnten und in der Gegenwart viele Bootflüchtlinge vor dem Ertrinken retten können.
Seit der Jahrhundertwende sind inzwischen weit über 20.000 Menschen im Mittelmeer ersäuft worden. Was für ein Blutzoll für Europas Abschottung vor den Habenichtsen der Welt. Eine konsequente Lebensrettung ist europäisch offensichtlich nicht gewollt.
Existenzrecht contra Staatensouveränität
Allein im Jahr 2013 betrug die Anzahl der gewaltsam vertriebenen und zur Flucht gezwungenen Menschen weltweit bereits über 50 Millionen. So viele, wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.
Etwa 80 % der Flüchtlinge und Vertriebenen verbleiben in den ärmeren Nachbarregionen. Die Zahl der Binnenflüchtlinge betrug im gleichen Jahr nach Angaben des UNHCR und des International Displacement Monitoring Centre (IDMC) mehr als 33 Millionen Menschen.
Damit seien so viele Menschen innerhalb ihres Herkunftsstaates auf der Flucht wie nie zuvor seit 1945. Die aktuell westlich mitgeführten Kriege im Irak und Syrien treiben erneut Millionen zur Flucht. Die meisten finden Schutz in den Anrainerstaaten.
Während also Millionen klima-, kriegs- oder armutsbedingt aus ihren existenzsichernden Lebensräumen vertrieben werden und ihr Existenzrecht in der Migration zu behaupten versuchen, behauptet die europäische Staatengemeinschaft ihr Recht auf territoriale Souveränität in der tödlichen Abschottung ihrer Grenzen, die zu Fronten aufgerüstet werden. Die Entscheidung eines jeden einzelnen Flüchtlings zur Migration, um das existenzielle Überleben zu sichern, kollidiert mit dem Staatenrecht, den Zugang zum eigenen Territorium zu beschränken und demnach zu kontrollieren. Dabei kann die politische Verantwortung der Europäischen Union nicht mehr ausschließlich auf die national je eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger begrenzt werden, da vor allem die reichen Industriestaaten die weltweiten wirtschaftlichen, klimabedingten und kriegerischen Verwerfungen im Zuge der Globalisierung zu verantworten haben. Zudem: Nur ein Bruchteil der weltweit Entwurzelten sucht tatsächlich den Weg nach Europa, aber auch dieser kleine Anteil ist dem wohlhabenden Europa schon zu viel. Ihr Recht auf Freizügigkeit kann nur menschenrechtswidrig abgestritten werden. Mit tödlichem Ausgang, wie die neuen Bootstragödien im Mittelmeer zeigen.
Jürgen Dahlkamp bringt in einem mitleidlosen Essay unter dem Titel „Die Erbsünde“, also ein Unheilszusammenhang, in den wir alle verstrickt sind, das europäische Dilemma in der Asylpolitik auf den Punkt: „Der Ansturm auf ihre Grenzen zwingt die Europäer, sich eine Entscheidung, die sie längst gefällt haben, auch vor Augen zu führen. Täglich sterben Menschen, weil Europäer ihr besseres Leben behalten wollen. … Aber so sind wir nun mal.“ (Der Spiegel 39/2014, S. 24 u. 25)
Die EU-Migrations- und Grenzpolitik sind Teil der internationalen Bemühungen, die weltweite kapitalistische Ungleichheitsordnung, nach der die Lebenschancen nicht nur ungleich verteilt, sondern in der die Menschen zuhauf entwurzelt werden und zugrunde gehen, aufrechtzuhalten, notfalls mit Gewalt. Im Zuge der Globalisierung wird die Welt mehr und mehr in Zonen des Lebens und denen des Todes aufgeteilt.
Todeszonen und Massenmörder
Menschenrechtlich und human allein angemessen wäre jedoch, einen offenen Zugang nach Europa für alle Schutzsuchenden zu schaffen. Auch wenn Seenotrettung keine Alternative zum menschenrechtlich Gebotenen darstellt, wäre zumindest aber die hochaufgerüstete Grenzüberwachung in ein effizientes Seenotrettungssystem zu überführen. In der bereits angesprochenen „Report Mainz“-Sendung vom 23. September 2014 sagt der innenpolitische Sprecher der SPD, Ralf Stegner: „Wer Menschen ertrinken lässt, der macht sich nicht nur der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, sondern das ist Mitwirkung an einem Verbrechen.“ Die Frage ist gestellt: Wollen wir unsere Grenzen in Todeszonen verwandeln? Alles andere sind Scheindebatten und billige Scheinempörungen. Nicht die Schlepper sind das eigentliche Problem, sondern eine über Leichen gehende europäische Migrationspolitik – für unseren Wohlstand.
Dirk Vogelskamp | Komitee für Grundrechte und Demokratie
Anmerkung:
Artikel aus: Graswurzelrevolution Nr. 393, 43. Jahrgang, November 2014, www.graswurzel.net