Kinder an die Macht!

Für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze

in (17.09.2009)

In den meisten Staaten ist das Wahlrecht eines der wichtigsten politischen Rechte. Kinder und Jugendliche bilden in Deutschland die größte Bevölkerungsgruppe, der dieses Recht nach wie vor vorenthalten wird. Durch die im Grundgesetz (Art. 38 Abs. 2) für Bundestagswahlen festgelegte Altersgrenze von 18 Jahren werden mehr als 13 Millionen Menschen ausgeschlossen.

PolitikerInnen orientieren sich - zumindest in Wahlkampfzeiten und somit bei der Erstellung von Wahlprogrammen - daran, was die WählerInnen wollen. Schließlich wollen sie ja gewählt werden. Wenn Kinder und Jugendliche jeden Alters wählen dürften, würden Themen wie Schulpolitik und Jugendschutz sicherlich anders diskutiert als es heute der Fall ist. Bislang laufen PolitikerInnen Gefahr, andere WählerInnenkreise zu verprellen, ohne neue hinzuzugewinnen, wenn sie sich etwa für Veränderungen des Bildungswesens nach den Wünschen der SchülerInnen aussprechen würden. Es geht nicht darum, ob die eine oder andere Partei dadurch ein paar Prozentpunkte zulegt. Dürften junge Menschen wählen, müssten sich alle Parteien auf Anliegen junger Menschen zubewegen.

Ein weiterer wichtiger Effekt des Kinderwahlrechts wäre, dass sich damit der gesellschaftliche Status von Kindern ändern würde, ähnlich wie es bei Besitzlosen und Frauen war, als diese das Wahlrecht erhielten. Die Sichtweise von Erwachsenen auf Kinder würde sich zwar nicht von einem Tag auf den anderen ändern, aber im Laufe der Jahre würden immer mehr Menschen erkennen, dass Kinder gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft sind.
Deshalb kann es auch nur um ein persönliches Wahlrecht für Kinder und Jugendliche gehen und nicht darum, dass Eltern für jedes Kind eine zusätzliche Stimme abgeben können. Letzteres wäre kein Kinderwahlrecht, sondern ein Elternwahlrecht.

Das Wahlrecht ist ein Recht und keine Pflicht. Kinder, die sich nicht für Politik interessieren, können der Wahl einfach fernbleiben. Andere Grundrechte gelten bereits ohne Altersgrenze, wie etwa die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Auch wenn Babys natürlich nicht in der Lage sind, zu einer Demonstration zu gehen, haben sie dennoch das Recht dazu.
Gegen ein Kinderwahlrecht wird meistens argumentiert, dass Kinder sich zu leicht beeinflussen ließen. Dieser Einwand verkennt die Tatsache, dass jeder Mensch, egal welchen Alters, durch sein Umfeld, wie zum Beispiel Freunde, Verwandte oder die Medien, beeinflusst wird. Häufig wird auch behauptet, dass Kinder nicht schlau genug seien um mitentscheiden zu dürfen. Nach dieser Logik könnte man das Wahlrecht auch vom Schulabschluss oder von einem Intelligenztest abhängig machen. Wenn Menschen aber aufgrund ihrer vermeintlich fehlenden Intelligenz das Recht auf politische Beteiligung aberkannt wird, ist das zutiefst undemokratisch.


Umfangreiche Informationen und Antworten auf die häufigsten Einwände und Fragen gibt es unter de.kraetzae.de/wahlrecht/ und unter www.ich-will-waehlen.de

 

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