Wirtschaftsdemokratie statt Shareholder-Kapitalismus

Soll ein neuer Aufschwung in Richtung einer "sozialen Arbeitsgesellschaft" eingeleitet werden, so sind die ökonomischen Prozesse demokratisch zu gestalten und auszusteuern.

"Die Demokratisierung der Wirtschaft im Mikro-, ebenso wie im Makrobereich, stellt," so Rudolf Hickel, "die wichtigste gesellschaftspolitische Aufgabe der Gegenwart, aber vor allem auch der Zukunft dar. Denn erst mit der Demokratisierung der Wirtschaft werden die gesellschaftsstrukturierenden Machtzentren zurückgedrängt und einer direkten Planung und Kontrolle unterzogen. Gleichzeitig wird damit auch eine für die herrschende Staatsauffassung typische Dichotomie überwunden. Während das System der parlamentarischen Demokratie von der Idee lebt, es reiche aus, die politischen Strukturen eines Landes zu demokratisieren, fordert eine radikale - d. h. eine an den gesellschaftlichen Wurzeln ansetzende - Demokratisierung auch und eben die Einbeziehung der Wirtschaft."1 Entgegen dieser spätestens seit der Weimarer Zeit von den Gewerkschaften erhobenen Forderung nach einer Demokratisierung stoßen bis heute unnachgiebig die parlamentarisch-demokratischen Strukturen - in einem Bundes- und Sozialstaat föderal in der Verfassung angelegt - auf eine weitgehend autokratische (paternalistische) Führungs- und Herrschaftsstruktur in der Wirtschaft. Diese wurde seit Mitte der 1970er Jahre unter dem Regime des Neoliberalismus noch verstärkt. Selbst die nach dem Zweiten Weltkrieg gesetzlich verankerte Mitbestimmung, die letztlich keine wirklich gleichberechtigte wirtschaftliche Mitbestimmung zwischen Kapital und Arbeit erlaubt, wird noch unterminiert. Der wirtschaftspolitische neoliberale Paradigmenwechsel hin zu einem sozial entfesselten Kapitalismus 2 hat nicht nur die bis dahin zumindest einigermaßen bestehende Machtbalance zwischen Kapital und Arbeit aus dem Lot gerissen, sondern auch den zuvor vorherrschenden keynesianischen Staatsinterventionismus abgelöst, der der fordistischen/tayloristischen Massenproduktion eine adäquate Massenkaufkraft bzw. -nachfrage zuführte. Schlimmer noch: die Herrschafts- und Machtverhältnisse sind mit der radikalen Öffnung und Liberalisierung der weltweiten Märkte seit Beginn der 1990er Jahre fast vollkommen auf die Wirtschaft übergegangen. Die Globalisierung hat die nationale Politik zum Getriebenen der Märkte gemacht. Der Raum der kapitalistischen Verwertung ist global geworden und der Vergleich der Verwertungsmöglichkeiten von Kapital, hinweg über Branchen, Länder und Kapitalformen (vom Geldkapital bis zum Humankapital), ebenfalls. Dabei zählt heute nur noch der Shareholder-Value, der zu einem unterstellten und von den Shareholdern (Kapitaleignern) geforderten Zinssatz den Wert eines Unternehmens kapitalisiert.3 Hierdurch ist es letztlich zu schwerwiegenden sozialen und ökonomischen Verwerfungen gekommen. Unzureichende Wachstumsraten, Massenarbeitslosigkeit und ein schrumpfender Sozialstaat haben zu immer mehr prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen geführt. Soll dem Einhalt geboten und ein neuer Aufschwung in Richtung einer "sozialen Arbeitsgesellschaft" eingeleitet werden, die auf einer uneingeschränkten materiellen und immateriellen Partizipation der abhängig Beschäftigten beruhen muss, so sind die ökonomischen Prozesse sowohl auf einzel- als auch auf gesamtwirtschaftlicher Ebene demokratisch zu gestalten und auszusteuern. Dies will der folgende Beitrag aufzeigen.

Marktwirtschaftliche Ideologie und ökonomische Demokratie

Es heißt, in marktwirtschaftlichen Ordnungen gebe es idealtypisch keine Macht. Weder die Unternehmen noch ihre Eigentümer könnten hier auf Grund ihrer nur geringen Größe und einer vollkommenen Konkurrenz Märkte beeinflussen, Preise und sonstige Konditionen setzen oder die Nachfrageseite des Marktes manipulieren. Im Gegenteil: Eine Marktwirtschaft diene der Gesellschaft über Konsumenteninteressen als Ganzes mit niedrigen Preisen bei bester quantitativer und qualitativer Marktversorgung. Der Markt wird mit einer Konsumentensouveränität gleichgesetzt, also mit der Macht des Verbrauchers zu entscheiden, welche Waren erzeugt, angeboten und verkauft werden. Die Produzenten, genauer die Kapitaleigner, müssten sich dem unterwerfen. Sie erhielten daher im Marktgleichgewicht auch keinen Gewinn. Dieser werde zu Gunsten der Konsumenten im Wettbewerb der Unternehmen untereinander wegkonkurriert. Die Kapitaleigner würden lediglich, setzen sie ihre eigene Arbeitskraft im Produktionsprozess ein, mit einem kalkulatorischen Unternehmerlohn bedacht, und die abhängig Beschäftigten würden mit ihrer Grenzproduktivität bzw. mit ihrem Wertgrenzprodukt der Arbeit entlohnt. 4 Auch seien die Kapitaleigner gegenüber ihren Beschäftigten unter den Bedingungen einer vollbeschäftigten Wirtschaft weitgehend machtlos. Der Staat habe nur eine "Nachtwächterfunktion". Er setze lediglich die Rahmenbedingungen. Jede staatliche Marktintervention führe zu schlechteren sozialen und ökonomischen Ergebnissen.

Dieser theoretischen Form und Interpretation einer marktwirtschaftlichen Ordnung mit einer immanent unterstellten "ökonomischen Demokratie", die auch dem heute vorherrschenden marktradikalen Neoliberalismus als Rechtfertigungsideologie dient, steht allerdings die wirtschaftliche Realität einer kapitalistischen Ordnung gegenüber. 5 In dieser ist nicht nur ein widersprüchliches Lohn-Kapital- Verhältnis angelegt, sondern es dominiert auf Grund des Privateigentums am eingesetzten Unternehmenskapital ausschließlich der Kapitaleigner, der Shareholder. "Neben der nur durch Arbeitsgesetze eingeschränkten Verfügungsgewalt über die Arbeitskräfte wird den Kapitalgebern die Aneignung des wirtschaftlichen Erfolges zugestanden. Auch die einseitige Orientierung der Unternehmen an der Gewinnerzielung als ausschließlichem Ziel ist eine Konsequenz dieser Machtstruktur und nicht die zwangsläufige Schlussfolgerung aus der Marktkoordination und Marktsteuerung."6 Von gleichberechtigten demokratischen Mitsprachestrukturen der abhängig Beschäftigten kann jedenfalls keine Rede sein. Das kapitalistisch orientierte Unternehmen, ob als kleiner Handwerksbetrieb oder als großer international agierender Konzern, verfolgt ausschließlich ein profitmaximierendes Kapitalinteresse, ohne dabei Rücksicht auf Natur und Mensch zu nehmen. Weder wird ohne eine staatliche Intervention die Natur (Umwelt) in das "marktwirtschaftliche" Preissystem internalisiert, noch erfolgt eine Beteiligung der abhängig Beschäftigten am Wert ihrer Arbeit. Sie erhalten lediglich ein Lohnäquivalent in Höhe des Wertes ihrer Arbeitskraft, so dass sich der Kapitaleigner, der Kapitalist, auf Grund des Kapitalvorschusses und des Eigentums den Überschuss, den Mehrwert (Profit), aneignen kann. Markt- und wettbewerbsimmanente Konzentrations- und Zentralisationsprozesse haben dabei im Kapitalverwertungs- und einem erweiterten Akkumulationsprozess immer größere Unternehmenseinheiten entstehen lassen, die, entgegen marktwirtschaftlicher Ideologie, kapitalistisch alles daran setzen, "Preise nach eigenem Belieben festzusetzen und künstlich Nachfrage nach ihren Gütern zu schaffen. Zu diesem Zweck nutzen sie das gesamte Instrumentarium der Monopol- und Oligopolpreisbildung, der Produktgestaltung und -differenzierung, der Werbung und sonstiger Methoden der Verkaufs- und Handelsförderung."7 Insbesondere der Konzern ist hier für Joel Bakan "eine pathologische Institution, gefährlich, da im Besitz einer ungeheuren Macht, die er über Menschen und Gesellschaft ausübt."8 Von Konsumentensouveränität kann dabei keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Macht der Konzerne sichert ihnen eine Extraprofitstellung und wirkt gleichzeitig durch ihre ausbeuterische Kraft der Umverteilung negativ auf das ganze System zurück. Die Ausgebeuteten, die Konsumenten, die abhängig Beschäftigten und die kleinen und mittleren Unternehmen, zahlen die Zeche.

Gefährlich für die realiter gegebene kapitalistische Ordnung ist auch ihr nicht krisenfreies wirtschaftliches Wachstum. Konjunkturelle Zyklen und langfristig (säkular) abnehmende Wachstumsraten führen zu allgemeinen Gewinneinbußen und struktureller Arbeitslosigkeit. Die Antwort hierauf war, zumindest für eine gewisse Zeit, ein politisch intendiertes Projekt, der Keynesianismus. Man traute - vor dem Erfahrungshintergrund der Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1933 - dem sich selbst überlassenen Markt und dem unkontrollierten Kapital nicht mehr. Die bis dahin dominante Theorie des marktwirtschaftlichen Laissez-faire und eine staatliche Deflationspolitik hatten als Therapie in der Weltwirtschaftskrise völlig versagt. Daher war spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg in Theorie und politischer Praxis die Erkenntnis gereift, dass der Staat in den Marktmechanismus intervenieren muss. Einerseits zur Begrenzung der wirtschaftlichen Macht der Großunternehmen und Konzerne und andererseits zur Erhöhung der Massenkaufkraft durch ein sozialstaatliches Gefüge, das auch durch eine Umverteilung der primären Markteinkommen zu den nicht so Leistungsfähigen in einer Gesellschaft herbeigeführt werden sollte. Der sich selbst überlassene Markt schafft dies nicht. "Der Markt hat kein Herz", stellt Amerikas berühmtester Ökonom Paul A. Samuelson fest.9

Speziell in Deutschland wurde zwischen 1945 und 1947 sogar die Systemfrage gestellt.10 Selbst die CDU formulierte in ihrem "Ahlener Programm" vom 3. Februar 1947, dass "das kapitalistische Wirtschaftssystem den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden" sei. Die SPD sah nur in einer "Sozialisierung" und "Vergesellschaftung" eine zukünftige Lösung für die Wirtschaft, die dem Recht und der Würde des Menschen genügten. In den Gewerkschaften erinnerte man sich an die in der Weimarer Republik im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) von Fritz Naphtali (1928) entwickelten Vorstellungen über eine Wirtschaftsdemokratie. Auf dieser Basis erarbeitete Erich Potthoff 11 nach dem Zweiten Weltkrieg für die noch inoffizielle Gewerkschaftsführung in der britischen Besatzungszone konzeptionelle Vorschläge, die eine Sozialisierung der großen Unternehmenskomplexe in Form einer Verstaatlichung vorsahen, wobei diese Maßnahmen in eine globale staatliche Wirtschaftsplanung einzubetten wären 12. "Das Wirtschaftsleben würde erst dann wirklich demokratisch, wenn der entsprechende Einfluss der Gewerkschaften und der Betriebsräte auf die Verwaltung der einzelnen Unternehmungen gewährleistet (ist), indem diese in den Aufsichtsräten paritätisch mit den übrigen Vertretern beteiligt sind."13 Die Ausarbeitungen von Potthoff gingen 1949 als politische Forderungen in das erste "Grundsatzprogramm" des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ein. Dort heißt es:

  • "(Es ist) eine Wirtschaftspolitik (umzusetzen), die unter Wahrung der Würde freier Menschen die volle Beschäftigung aller Arbeitswilligen, den zweckmäßigen Einsatz aller volkswirtschaftlichen Produktivkräfte und die Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs sichert.
  • (Es muss eine) Mitbestimmung der organisierten Arbeitnehmer in allen personellen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen, in der Wirtschaftsführung und Wirtschaftsgestaltung (eingeführt werden).
  • Überführung der Schlüsselindustrien in Gemeineigentum, insbesondere des Bergbaus, der Eisen- und Stahlindustrie, der Großchemie, der Energiewirtschaft, der wichtigsten Verkehrseinrichtungen und der Kreditinstitute.
  • (Es ist) soziale Gerechtigkeit durch angemessene Beteiligung aller Werktätigen am volkswirtschaftlichen Gesamtertrag und Gewährung eines ausreichenden Lebensunterhaltes für die infolge Alter, Invalidität oder Krankheit nicht Arbeitsfähigen (zu garantieren).

Eine solche wirtschaftspolitische Willensbildung und Wirtschaftsführung verlangt eine zentrale volkswirtschaftliche Planung, damit nicht private Selbstsucht über die Notwendigkeit der Gesamtwirtschaft triumphiert."14

Diese Forderungen nach einer demokratischen Wirtschaft ließen sich nach der ersten Bundestagswahl in der Bundesrepublik 1949 nicht mehr umsetzen. Die mehrheitlich gewählte rechts-liberale Koalition von CDU/CSU/FDP und der Deutschen Partei (DP), geführt von Konrad Adenauer (CDU) als Bundeskanzler, machte sehr schnell deutlich, dass eine wie auch immer geartete "Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien" und eine "zentrale volkswirtschaftliche Gesamtplanung" nicht auf ihrer Agenda stand, und selbst eine Mitbestimmung in den Unternehmen allenfalls auf "kleinster Flamme" in Frage kam. "Spätestens jetzt war klar, dass die Kapitalismus-Kritik des "Ahlener Programms" der CDU graue Vergangenheit war."15

Dennoch wurde in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg eine "Soziale Marktwirtschaft" konstituiert. "Das zukünftige Wirtschaftssystem sollte das Prinzip der Marktwirtschaft mit dem des sozialen Ausgleichs verbinden; mit dem von Müller-Armack geprägten Begriff der "Sozialen Marktwirtschaft" konnten sich auch die stärker planwirtschaftlich orientierte Bevölkerung und vor allem die Gewerkschaften identifizieren."16 Der Aufbau eines Sozial- und Wohlfahrtsstaates und die Nicht-Wiederherstellung einer "Laissezfaire- Wirtschaft" standen hier im Mittelpunkt. Für Alfred Müller-Armack stand außer Frage, dass zum Wesen einer "Sozialen Marktwirtschaft " eine staatliche Intervention in die ansonsten instabilen und unsozialen Märkte gehört.17 Gleichzeitig wollte man hiermit der aufgekommenen "Systemkonkurrenz" mit dem "sozialistischen Lager " bzw. der zentralisierten planwirtschaftlichen Ordnung begegnen. Der Kapitalismus musste zeigen, dass er auch sozial ist. Dazu wurden die Produktivitätssteigerungen zumindest verteilungsneutral zwischen den Kapitaleignern und den abhängig Beschäftigten aufgeteilt und Lohnerhöhungen zugestanden. Diese waren wiederum die Bedingung dafür, dass die mit der Steigerung der Produktivität ebenfalls steigende Gütermenge über eine kaufkräftige Massennachfrage abgesetzt werden konnte. Das kapitalistische Klassenverhältnis von Kapital und Arbeit wurde so befriedet. Es kam zu Wachstum und Vollbeschäftigung. Die Abwesenheit einer "Reservearmee" der Arbeitslosen war neben der produktivitätsorientierten Lohnpolitik auch die Basis für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und für eine Humanisierung der Arbeitswelt. Außerdem wurden von den Gewerkschaften verkürzte Arbeitszeiten durchgesetzt. Der Staat konnte auf Grund hoher Wachstumsraten bei Vollbeschäftigung und daraus entstehenden Steuereinnahmen die Sozialversicherungssysteme ausbauen.

Die Einrichtung einer Wirtschaftsdemokratie, selbst nur bezogen auf eine gesetzliche paritätische Mitbestimmung in Aufsichtsräten von Großunternehmen, wurde dagegen von Anfang an, nicht zuletzt von Ludwig Erhard, dem ersten Bundeswirtschaftsminister, strikt ablehnt und bekämpft. Erhard hielt die Mitbestimmung in den Unternehmen allgemein für unvereinbar mit dem freien Markt. Die Kapitaleigentümer müssten zur Gründung und zum Ausbau ihrer Unternehmen Risiken auf sich nehmen und sollten daher die alleinige Kontrolle haben.18 Diesbezüglich bekam er große Unterstützung aus der Wirtschaft, deren Vertreter grundsätzlich der Auffassung waren, dass Wirtschaftsdemokratie so unsinnig sei wie eine Demokratisierung der Schulen, der Kasernen oder der Zuchthäuser.19 Die Gewerkschaften hielten dagegen. Sie hatten, sieht man von dem Montan-Mitbestimmungsgesetz aus dem Jahr 1951 ab, mit dem 1952 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Betriebsverfassungsgesetz und der so genannten unternehmerischen "Drittelparität" in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit mehr als 500 Beschäftigten eine schwere Niederlage erlitten. Das Betriebsverfassungsgesetz sah und sieht bis heute keine wirtschaftliche Mitbestimmung vor und die "Drittelparität" ist eine Scheinmitbestimmung, da nur ein Drittel der Aufsichtsratsmandate auf Arbeitnehmervertreter entfallen. Otto Brenner, langjähriger Vorsitzender der IG Metall, konkretisierte und begründete daher 1961 noch einmal die Forderung nach Wirtschaftsdemokratie. Er schrieb: "Der Gedanke der Mitbestimmung bedeutet im Grunde nichts anderes als eine Ausprägung der gewerkschaftlichen Idee der Freiheit. Freiheit ist für uns nicht nur ein politischer Begriff, sondern vor allem auch eine soziale Kategorie. Wir wissen, dass die Freiheit des Menschen außerhalb seines Arbeitslebens nicht vollständig und gesichert ist, solange der Mensch in seinem Arbeitsleben der Herrschaft anderer unterworfen bleibt. Die Demokratisierung des öffentlichen Lebens, das freie Wahl-, Versammlungs-, Rede- und Presserecht bedarf der Ergänzung durch die Demokratisierung der Wirtschaft, durch Mitbestimmung der arbeitenden Menschen über die Verwendung ihrer Arbeitskraft und der von ihnen geschaffenen Werte. Die Forderung nach Mitbestimmung der arbeitenden Menschen ist historisch entstanden in einer Wirtschaftsordnung, die auf dem privaten Besitz an Produktionsmitteln beruht, auf der Trennung des Arbeiters von den Produktionsmitteln und vom Produkt seiner Arbeit und auf der damit gegebenen Bevorzugung der Produktionsmittelbesitzer. Mit anderen Worten: Wir haben es mit einer Wirtschaftsordnung zu tun, in der es keine Freiheit im sozialen Bereich und keine Demokratie im Wirtschaftsleben gibt. Der Gedanke der Mitbestimmung bedeutet nichts anderes als einen Versuch, Freiheit und Demokratie auch im Bereich der Wirtschaft, auch für die Arbeitnehmer zu verwirklichen."20

Brenner hatte 1960 die Konzeption einer Wirtschaftsdemokratie in Anlehnung an das erste Grundsatzprogramm des DGB von 1949 in einer Drei-Stufen-Theorie - auf einer Makro-, Meso- und Mikroebene - konkretisiert. Demnach sollte durch eine adäquate makroökonomische Gesamtplanung für Vollbeschäftigung und soziale Gerechtigkeit gesorgt werden. Auf der Mesoebene war eine Kontrolle wirtschaftlicher (unternehmerischer) Macht vorgesehen und auf der Mikroebene eine Partizipation der abhängig Beschäftigten an den unternehmerischen Entscheidungsprozessen.21

Neoliberale Angriffe auf Mitbestimmung und Demokratie

Von der Etablierung demokratischer Strukturen, die auf Partizipation der Lohnarbeitenden an dem von ihnen geschaffenen Überschussprodukt und auf ihre Teilnahme an den Entscheidungsprozessen in Betrieb und Wirtschaft setzt, sowie den demokratisch verfassten Staat in die Verpflichtung nimmt, suboptimale und ungerechte Marktergebnisse durch staatliche Wirtschaftspolitik zum Vorteil für die Mehrheit der Staatsbürger zu berichtigen, ist die bundesdeutsche Wirtschaft seit etwa Mitte der 1970er Jahre weiter entfernt als jemals zuvor. Selbst das wenige an heute bestehender Mitbestimmung wird seitdem durch die einseitige Hinwendung zu einem neoliberal orientierten Finanzkapitalismus bedroht.22 Der Schweizer Jean Ziegler betont, die Welt wurde einer "marktradikalen Gehirnwäsche" unterzogen. Das Kapital diktiere der eigentlich dem gesamten Volk verpflichteten staatlichen Politik, mittlerweile nicht einmal mehr versteckt, sondern völlig offen und einseitig, die Bedingungen und Ansprüche an das gesellschaftlich arbeitsteilig erwirtschaftete Volkseinkommen. Dahinter steht ein weltweit gespanntes System, dessen Ideologie im "Konsens von Washington" von den herrschenden Oligarchien des Finanzkapitals festgelegt und von der Politik eingefordert wurde.23 Es lässt sich als Trias aus Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung zusammenfassen. "Die neuen Herren der Welt" (Ignacio Ramonet) 24 wollten eine Entfesselung der Märkte, sie wollten den weltweit globalen Markt, die Privatisierung des Planeten, um sich noch mehr bereichern zu können und gleichzeitig die Armen dieser Welt auszuschließen bzw. territorial einzusperren.25 Das Primat der demokratisch gewählten und legitimierten Politik wurde "entpolitisiert" (Pierre Bourdieu) und durch eine weltweite Dominanz des Finanzkapitals ausgehebelt.26 Die Macht- und Herrschaftseliten erhoben den Anspruch auf eine wachsende Entdemokratisierung bzw. auf eine Rückverlagerung der Macht ausschließlich auf die Seite der Kapitaleigner. "Die Distribution der gesellschaftlichen Ergebnisse der kapitaldominierten Marktwirtschaft wurde so immer stärker in Richtung der leistungslosen Vermögenseinkommen verschoben."27 Dies wurde geschickt hinter blinden und anonymen Gesetzen des Marktes und einer Hochstilisierung des Wettbewerbs getarnt. Der Markt (und sein Synonym Konsument) sei der Souverän, dem sich alle zu beugen hätten, und der Markt würde im Gegensatz zum Staat die gesamtökonomisch besseren Ergebnisse liefern. Der Staat "stranguliere" durch seine ständigen Marktinterventionen die Dynamik der marktwirtschaftlichen (preislichen) Selbststabilisierung der Konkurrenzwirtschaft. Deshalb seien grundsätzlich staatliche Eingriffe in Marktprozesse auf Ausnahmen zu beschränken. Der Staat habe lediglich die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftstätigkeit festzulegen und dem Leistungswillen und der Eigenverantwortung des Einzelnen im Wettbewerb genügend Raum zu lassen. Freiheit und Eigentum seien dabei konstitutive Elemente. Beide Elemente würden nachhaltig durch Mitbestimmung, durch eine demokratische Partizipation der Arbeitnehmer in den Unternehmen die Rechte der Kapitaleigner verletzen. Dies alles ist nicht nur vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit einer "Sozialen Marktwirtschaft ", sondern auch deshalb grundlegend falsch, weil die Freiheit der einen in einer kapitalistisch angelegten Ordnung die Unterdrückung der anderen ohne Kapitaleigentum automatisch nach sich zieht, wenn diese Freiheit nicht von politischen Regeln und Interventionen staatlicherseits eingeschränkt wird. Der sich selbst überlassene und immanent instabile kapitalistische Markt garantiert den abhängig Beschäftigten heute nicht einmal mehr den Verkauf ihrer Ware Arbeitskraft. Dies bezeichnet Oskar Negt zu Recht als einen "kapitalistischen Gewaltakt, als einen Anschlag auf die körperliche und seelisch-geistige Integrität der davon betroffenen Menschen."28 Sächliche Produktionsmittel und die unternehmerische Freiheit sind verfassungsrechtlich durch das Eigentum mehr geschützt als die lebendige menschliche Arbeit. Diese Asymmetrie ist inakzeptabel. Der Mensch darf nicht einer Sache untergeordnet werden. Dennoch privilegiert unsere Rechtsordnung bei der Regelung des Unternehmens das Kapital.29 Wolfgang Däubler fordert daher konsequenterweise im Hinblick auf Artikel 1 des Grundgesetzes (der "Würde des Menschen") einen Verfassungsrang für eine paritätische Mitbestimmung der abhängig Beschäftigten in den Unternehmen, wie er noch in der Weimarer Verfassung gegeben war.30

Der heute vorherrschende Finanzkapitalismus oder Shareholder- Kapitalismus im Sinne von Alfred Rappaport 31 fordert dagegen nur noch eins: den Respekt vor dem Privateigentum des Kapitals. Die Herrschenden und die Ideologen des Ultraliberalismus hatten während der zwei "Wirtschaftswunderjahrzehnte" nach dem Zweiten Weltkrieg unermüdlich gegen die mächtige keynesianische mixed economy und ihre daraus abgeleitete und vom Kapital empfundene Eigentumsenteignung kämpfen müssen. Es war unter dem Regime des Keynesianismus eine "soziale Arbeitsgesellschaft" entstanden, auch unter Akzeptanz des angestellten Managements in den Kapitalgesellschaften, die auf Wachstum und Vollbeschäftigung setzte. Die weltweite Liberalisierung der Finanzmärkte hat diese Logik und gesellschaftliche Sozialverträglichkeit nachhaltig zerstört. Das Kapital hat heute die Option zwischen der Anlage in beschäftigungschaffende Realinvestitionen oder in Finanzinvestitionen, zwischen einer Arbeits- oder Geldwirtschaft wählen zu können. Hinzu kommt die Möglichkeit einer jederzeitigen Ausstiegsoption aus einem börsennotierten Kapitalunternehmen und damit die Rückverwandlung von Kapitaleigentum in Liquidität. Das Eigentum "springt" in Form der Liquidität von einem Unternehmen zum anderen und setzt dabei nicht primär auf eine Dividenden- bzw. Mehrwertpartizipation, die vom Unternehmen real erwirtschaftet wird, sondern auf die Spekulation des Börsenwertes. Alles unterliegt so nur noch einem kurzfristigen Profitinteresse. Katalysatoren sind dabei die Finanz- und besonders die aggressiven Hedge- und Private Equity-Fonds, die das kollektive gesamtwirtschaftliche Sparvermögen, auch angelegt in Pensionsfonds zur Alterssicherung, weltweit nach der Maßgabe maximaler Profiterzielung anlegen.32 Die Kapitalrisiken werden unter dem neuen Finanzregime externalisiert, d. h. den Beschäftigten aufgeladen. Es kommt zu einer Verkehrung kapitalistischer Logik. Nicht der Profit ist das Residualeinkommen, sondern der Lohn. Profite werden zu ex-ante in ihrer Höhe festgelegte Kontrakteinkommen. Die Deutsche Bank z. B. verlangt diesbezüglich 25 v. H. Kapitalrendite. Die Löhne und der Beschäftigungsstand werden so zu Anpassungsvariablen mit Erpressungscharakter. Hierdurch werden nicht nur die Arbeitnehmerinteressen negiert und Mitbestimmung als "Störfaktor" diskreditiert, sondern es ist unter dem Regime des Neoliberalismus, 33 der nur wettbewerbs- und profitgetrieben daherkommt, sogar zu einer Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen, verbunden mit einem gefährlichen gesamtwirtschaftlichen Lohndumping, gekommen. Die wichtige gesellschaftliche Machtbalance zwischen Kapital und Arbeit hat sich dabei zunehmend zu Gunsten des Kapitals und der Marktlogik, die keinen sozialen Fortschritt vorantreiben kann, aufgelöst. Die Einkommens- und Vermögensverteilung ist zunehmend aus dem Gleichschritt mit den Produktivitätssteigerungen geraten 34 und zerstört so zunehmend die ökonomische Basis und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ohne einen Paradigmenwechsel in Politik und Ökonomie - weg vom Neoliberalismus und der Ideologie der herrschenden Oligarchien des Finanzkapitals - wird es daher keine Wirtschaftsdemokratie geben. Im Gegenteil: Es ist sogar ein weiterer Abbau der heute schon nicht ausreichenden gesetzlichen Mitbestimmung zu befürchten.

Zur Ausgestaltung einer demokratischen Wirtschaft

Die Veränderungen des neoliberal getriebenen Kapitalismus und der Druck des völlig entfesselten Finanzkapitals geben im Grunde die Wege zur Rückeroberung einer sozialen Arbeitsgesellschaft vor. Der demokratisch legitimierte Staat, die gewählte Politik, muss hierbei für eine übergreifende wirtschaftspolitische Strategie sorgen, deren Eckpunkte in Vollbeschäftigung, sozialer Sicherheit, ökologischer Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit bestehen.35 Dazu darf der Staat nicht weiter, gemäß neoliberaler Diktion, zu einem Annex der Wirtschaft verkümmern, sondern der Staat hat die Wirtschaft auszusteuern und zu kontrollieren, ansonsten entstehen im Markt- und Wettbewerbsgeschehen noch weitere wirtschaftliche Machtgebilde. Die "originären" Marktergebnisse sind nie gesellschaftlich akzeptable und gerechte Ergebnisse. Sie verlangen nicht nur nach einer staatlichen Kontrolle des Wettbewerbs und nach einer Internalisierung externer Effekte in die jeweiligen Preisstrukturen zum Vorteil der Umwelt, sondern auch nach einer Umverteilung durch eine adäquate Steuer- und Abgaben- sowie Ausgabenpolitik.36 Dies nicht zuletzt zur Aussteuerung des der Marktwirtschaft immanenten Konjunkturzyklus. Dieser ist keynesianisch-antizyklisch zu glätten. Dabei sollte auf europäischer Ebene unter den einzelnen Ländern ein Makrodialog angestrebt werden, der zielorientiert, d.h. gegenüber der jeweiligen nationalstaatlichen Finanzpolitik, eine adäquate Geldpolitik einschließt. Bezüglich der Finanzpolitik ist der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt kein Selbstzweck. Er darf nicht zu einer finanzpolitischen "Zwangsjacke" werden, die dann gesamtwirtschaftlich nur schadet. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in diesem Kontext nicht nur eine Preisniveaustabilität zu berücksichtigen, sondern sie hat auch Verantwortung für Wachstum und Beschäftigung zu übernehmen. Bezüglich einer solchen fortschrittlichen Wirtschaftspolitik versagen aber bis heute die politischen Institutionen der EU auf der ganzen Linie. Hier muss schnellstens in Europa - auch unter dem politischen Einfluss Deutschlands - für Abhilfe gesorgt werden.

Neben der Makroebene muss es auf der ökonomischen Mesoebene zu einer Einbeziehung gesellschaftlicher Ziele in die Unternehmenspolitik kommen. Unternehmen müssen als gesellschaftliche Veranstaltungen und nicht als private Angelegenheiten begriffen werden. Hier ist vor dem Hintergrund der erreichten hohen Konzentration in der Wirtschaft eine Zurückdrängung von Marktmacht notwendig: als Marktmacht im Sinne beherrschender Positionen von Unternehmen gegenüber Konkurrenten an Absatz- und Beschaffungsmärkten 37 und als Macht des immer mehr angewachsenen Finanzkapitals an den weltweiten Finanzmärkten. Auch gehört dazu die Bekämpfung von Macht, die Unternehmen gegenüber den Konsumenten als Endverbraucher ausüben. Dies muss in Anbetracht heute bestehender vielfältiger grenzüberschreitender unternehmerischer Marktstrategien und Unternehmensbeteiligungen durch eine drastische Verschärfung europäischer kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften umgesetzt werden.38

Ein wichtiger Bereich zur Demokratisierung der Wirtschaft auf der Mesoebene ist die Tarifpolitik. Der Staat muss diesen ansonsten autonomen Bereich (Tarifautonomie) durch eine begleitende Mindestlohn- und Arbeitszeitpolitik stützen. Tarifpolitik zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist immer Lohn- und Arbeitszeitpolitik. Die Lohnpolitik muss mindestens den verteilungsneutralen Spielraum, also die Produktivitäts- und die Inflationsrate, ausschöpfen, und die Arbeitszeitpolitik muss Verantwortung für ein Schließen der immer mehr auseinanderklaffenden gesamtwirtschaftlichen Produktions-Produktivitätsschere übernehmen. Sonst kommt es zu schwerwiegenden Störungen im gesamtwirtschaftlichen Kreislaufgefüge, wie die bestehende Massenarbeitslosigkeit und die seit langem nur schwache Binnennachfrage in Deutschland mehr als deutlich zeigen. Damit zukünftig nicht weiterhin die Arbeitgeberverbände eine wirtschaftliche Krisensituation zur Durchsetzung ihrer Partialinteressen zum Schaden der Gesellschaft ausnutzen können, weil die Gewerkschaften in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit geschwächt sind und in den Tarifverhandlungen permanent nur "zweiter Sieger" bleiben, sollte der Staat durch eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft der abhängig Beschäftigten in Gewerkschaften und von Unternehmen in Arbeitgeberverbänden für einen Machtausgleich sorgen. Unter der Kuratel einer Pflichtmitgliedschaft könnten Arbeitnehmer dann nur noch ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen konstituieren, wenn sie Mitglied einer Gewerkschaft wären. Hierdurch würde die Existenz der Institution Gewerkschaft als dringend notwendige gesellschaftliche Gegenmacht zum Kapital langfristig gesichert. Ebenso müsste auf der Arbeitgeberseite eine Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen im Arbeitgeberverband vorgeschrieben werden, um eine Unterminierung der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie durch Verbandsaustritt zu verhindern. Der Staat sollte die Tarifpolitik auch im Sinne einer umverteilenden gerechteren Vermögensbeteiligung durch Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungsmodelle 39 fördern und nicht zuletzt auf der Mesoebene eine arbeits- und sozialrechtliche Gesetzgebung zum Schutz und im Sinne des Menschen im Produktionsprozess ausbauen - und nicht wie heute abbauen.

Als Gegenmacht zum privatwirtschaftlichen Unternehmenssektor wäre außerdem ein Ausbau von öffentlichen und genossenschaftlichen Unternehmen ein wesentlicher weiterer Reformschritt in Richtung Wirtschaftsdemokratie. Die Privatisierung der gesellschaftlich bedeutenden Bereiche der Post- und Telekommunikation sowie des Bahnverkehrs war ein großer Fehler. Diese Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören unter gesellschaftliche und demokratische Kontrolle und dürfen nicht nach dem Gewinnprinzip und der Höhe von Börsenwerten ausgesteuert werden. Dies gilt auch für die Bereiche der Energieversorgung (Strom, Gas, Wasser), die man mit den fatalen Folgen von Konzentration, Beschäftigungsabbau, höheren Preisen und höheren Gewinnen für private Kapitaleigner einem Pseudowettbewerb ausgesetzt hat. Die Ergebnisse sind hier, ebenso wie im Post- und Bahnbereich, gesellschaftlich insgesamt suboptimal.

Zu einer Wirtschaftsdemokratie gehört auch die Vergesellschaftung, d. h. die Nutzung von Produktionsmitteln für gesellschaftliche Ziele und Zwecke, die dem Gemeinwohl dienen. Das Grundgesetz bietet gemäß Art 15 (Sozialisierung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln) dazu die Möglichkeit. Diese Forderung wird im Umfeld einer kapitalistisch geprägten Wirtschaftsordnung und vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der osteuropäischen Planwirtschaften heute am meisten abgelehnt und ideologisch bekämpft. Hier sei noch einmal an die Forderungen nach Sozialisierung wirtschaftsrelevanter Unternehmen und Branchen nach dem Zweiten Weltkrieg sowohl aus den Reihen der Politiker als auch aus den Gewerkschaften erinnert. Es sei dabei darauf verwiesen, dass der Staat in der Vergangenheit und auch heute in vielen Branchen wie beispielsweise der Luft- und Raumfahrtindustrie oder der Werftund Stahlindustrie, nicht zu vergessen im Bergbau, gewaltige Subventionen gezahlt hat. Hier wurden nicht selten die Verluste sozialisiert und die Gewinne privatisiert.

Auf der mikroökonomischen (unternehmerischen und betrieblichen) Ebene muss schließlich das Verhältnis von Arbeit und Kapital in den Unternehmen von der unternehmerischen Ausübung von Klassenmacht gegenüber den abhängig Beschäftigten befreit werden. Dazu muss der Faktor Arbeit mit einer Gegenmacht ("Countervailing power ") gegenüber dem Kapital in den Unternehmen durch eine gesetzliche Absicherung ausgestattet werden. Wirkliche Gegenmacht entsteht erst durch eine uneingeschränkte rechtliche Gleichstellung von Arbeit und Kapital auf unternehmens- und betriebsbezogener Ebene.

Deshalb sollten die heute vorliegenden drei unterschiedlichen unternehmerischen Mitbestimmungsgesetze (Montan-Mitbestimmung, Drittelparität, "76er" Mitbestimmung) abgeschafft und durch ein einheitliches neues Mitbestimmungsgesetz ersetzt werden. Dies neue Gesetz sollte für alle Unternehmen mit mehr als ständig 500 Beschäftigten (ohne Auszubildende), unabhängig von der Gesellschaftsbzw. Rechtsform und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche, Gültigkeit haben. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wäre nach dem heutigen Modell der Montan-Mitbestimmung festzulegen. Dies schließt eine paritätische (quantitative) Vertretung von Kapital und Arbeit im Aufsichtsrat ein, allerdings ergänzt um einen staatlichen Vertreter mit Beratungs- und Informationsstatus, aber ohne Stimmrecht. Dies deshalb, weil Unternehmen auch eine öffentliche Verantwortung haben. Die "Pattauflösung" bei möglichen Kampfabstimmungen im Aufsichtsrat soll, wie heute in der Montan-Mitbestimmung, durch ein weiteres neutrales Mitglied erfolgen. Der "neutrale Mann" ist dabei einvernehmlich zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen und abzuberufen. Dem Leitungsorgan (Vorstand/Geschäftsführung) muss außerdem, wie im Montan- Mitbestimmungsgesetz, ein gleichberechtigtes Mitglied (Arbeitsdirektor) angehören, der insbesondere den personellen und sozialen Geschäftsbereich vertritt.

Mit dieser Rahmenfestlegung für eine wirkliche paritätische Unternehmensmitbestimmung ist es aber nicht getan. Hierzu gehört entscheidend auch die Aufhebung des so genannten Letztentscheidungsrechts der Kapitalanteilseignerversammlung gemäß § 111 Abs. 4 Aktiengesetz. Hierdurch können heute letztlich alle Entscheidungen des Aufsichtsrats auf Antrag der Geschäftsführung vom Kapitaleigner wieder aufgehoben und für nichtig erklärt werden. Im Gegensatz dazu muss der Aufsichtsrat mit Ausnahme von unternehmerischen Satzungsänderungen und von Kapitalerhöhungen sowie Kapitalherabsetzungen das Letztentscheidungsrecht haben.

Alle Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die keiner unternehmerischen Mitbestimmung per Aufsichtsrat unterliegen, blieben weiter den ausschließlichen Rechtsbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes unterstellt. Die Betriebsräte müssten die Funktion der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat übernehmen. Dazu müssten allerdings das Betriebsverfassungsgesetz entscheidend in Richtung einer heute nicht gegebenen wirtschaftlichen Mitbestimmung erweitert und die Rechte der Betriebsräte entsprechend ausgebaut werden.

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Literatur

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  • Mierzejewski, Alfred C.: Ludwig Erhard. Der Wegbereiter der Sozialen Marktwirtschaft, München 2005.
  • Müller, Gloria: Strukturwandel und Arbeitnehmerrechte. Die wirtschaftliche Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie 1945 - 1975, Essen 1991.
  • Müller-Armack, Alfred: Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik, Bern-Stuttgart 1976.
  • Negt, Oskar: Arbeit und menschliche Würde, 2. Aufl., Göttingen 2002.
  • Ramonet, Ignacio: Die neuen Herren der Welt. Internationale Politik an der Jahrtausendwende, Zürich 1998.
  • Rappaport, Alfred: Shareholder Value als Maßstab für Unternehmensführung, Stuttgart 1995.
  • Reuter, Norbert: Arbeitgeber-Marktwirtschaft, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 10/2001.
  • Schäfer, Claus: Weiter in der Verteilungsfalle - Die Entwicklung der Einkommensverteilung in 2004 und davor, in: WSI-Mitteilungen, Heft 11/2005.
  • Stein, Ekkehart: Demokratisierung der Marktwirtschaft, Baden-Baden 1995.
  • Welteke, Marianne: Theorie und Praxis der Sozialen Marktwirtschaft, Frankfurt a. M. 1976.
  • Ziegler, Jean: Die neuen Herrscher der Welt und ihre globalen Widersacher, München 2005.

Heinz-J. Bontrup - Jg. 1953, Prof. Dr. rer. pol., Hochschullehrer für Wirtschaftswissenschaft an der Fachhochschule Gelsenkirchen mit dem Schwerpunkt Arbeitsökonomie, Mitglied der Arbeitgruppe Alternative Wirtschaftspolitik. Zahlreiche Buch- und Zeitschriftenveröffentlichungen zur Arbeitsökonomie, Wirtschaftspolitik sowie Preis- und Wettbewerbstheorie. Zuletzt erschien sein Buch "Arbeit, Kapital und Staat. Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft", Papy-Rossa Verlag Köln 2005.

1 Rudolf Hickel: Die Demokratisierung des Unternehmens. Die Neomarxistische Konzeption, in: Internationale Stiftung Humanum (Hrsg.): Neomarxismus und Pluralistische Wirtschaftsordnung, Bonn 1979, S. 150.

2 Vgl. Joachim Bischoff: Entfesselter Kapitalismus, Hamburg 2003.

3 Vgl. Elmar Altvater: Das Ende des Kapitalismus, wie wir ihn kennen. Eine radikale Kapitalismuskritik, Münster 2005, S. 63.

4 Vgl. Heinz-J. Bontrup: Lohn und Gewinn, Volks- und betriebswirtschaftliche Grundzüge, München-Wien 2000, S. 92 ff.

5 Zum Begriff bzw. zur Geschichte des Begriffs "Kapitalismus", der erstmals im 18. Jahrhundert verwendet wurde, sich allerdings erst sehr viel später durchsetzte, vergleiche Elmar Altvater: Das Ende des Kapitalismus, a. a. O., S. 34-42. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff auf Grund der negativen Assoziationen, die durch Ausbeutung, Enteignung und Machtanwendung geprägt waren, in "Marktwirtschaft " umbenannt. Dies ist aber nichts als eine "Täuschung", schreibt der bekannte amerikanische Ökonom John Kenneth Galbraith. "Ökonomen, Führungspersönlichkeiten aus der Wirtschaft und Politik, (...) sprechen heute lieber von ›der Marktwirtschaft‹, weil dieser Terminus keine negativen Assoziationen weckt. Zwar kann man das Wort ›Kapitalismus‹ noch hie und da hören, aber nur selten aus dem Munde der scharfsinnigen und eloquenten Verteidiger der bestehenden Wirtschaftsordnung. (...) Die Rede von einem marktwirtschaftlichen System ist aber (...) nichtssagend, falsch und schönfärberisch. Hinter dieser Umbenennung stand der Wunsch nach Schutz vor den leidvollen Erfahrungen, die mit der Ausübung kapitalistischer Macht verbunden waren. (...) Heute glaubt man, dass das einzelne Unternehmen, der einzelne Kapitalist, keine Macht besitze. Unerwähnt bleibt dabei, dass der Markt geschickt und umfassend manipuliert wird. Darin besteht die Täuschung." John Kenneth Galbraith: Die Ökonomie des unschuldigen Betrugs. Vom Realitätsverlust der heutigen Wirtschaft, München 2005, S. 29 f.

6 Joachim Bischoff: Das Ende des Neoliberalismus und die Zukunft der Wirtschaftsdemokratie, in: UTOPIE kreativ, Heft 173 (März 2005).

7 John Kenneth Galbraith: Die Ökonomie des unschuldigen Betrugs, a. a. O., S. 28.

8 Joel Bakan: Das Ende der Konzerne. Die selbstzerstörerische Kraft der Unternehmen, Hamburg 2005, S. 8.

9 Vgl. Gespräch mit Paul A. Samuelson, in: Der Spiegel, Nr. 38/2005, S. 86.

10 Vgl. Alfred C. Mierzejewski: Ludwig Erhard. Der Wegbereiter der Sozialen Marktwirtschaft, München 2005, S. 75 ff.; Marianne Welteke: Theorie und Praxis der Sozialen Marktwirtschaft, Frankfurt a. M. 1976, S. 34 f.

11 Erich Potthoff war nach seinem Studium der Betriebswirtschaft in Köln von 1937 bis 1940 wissenschaftlicher Assistent des Begründers der modernen Betriebswirtschaftslehre, Eugen Schmalenbach. Von 1946 bis 1949 und von 1952 bis 1956 leitete er das wirtschaftswissenschaftliche Institut der Gewerkschaften, das heutige Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans Böckler Stiftung.

12 Erich Potthoff, in: Protokoll der Gewerkschaftskonferenz 1946 in Hannover, S. 10 ff.

13 Gloria Müller: Strukturwandel und Arbeitnehmerrechte. Die wirtschaftliche Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie 1945-1975, Essen 1991, S. 129.

14 Zitiert nach Gewerkschaften und Mitbestimmung. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 128, Bonn 1977, S. 223.

15 Michael Kittner: Arbeitskampf. Geschichte, Recht, Gegenwart, München 2005, S. 598.

16 Norbert Reuter: Arbeitgeber- Marktwirtschaft, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 10/2001, S. 1.168.

17 Vgl. Alfred Müller-Armack: Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik, Bern/Stuttgart 1976.

18 Vgl. Alfred C. Mierzejewski: Ludwig Erhard, a. a. O., S. 152.

19 Vgl. Industriekurier vom 7. Oktober 1965.

20 Otto Brenner: Aus einem Referat im Juni 1961, in: Ders.: Aus Reden und Aufsätzen, Frankfurt a. M. 1972, S. 58.

21 Vgl. Otto Brenner: Die Gewerkschaften in der modernen Industriegesellschaft, in: Protokoll des 6. ordentlichen Gewerkschaftstages der IG Metall, Frankfurt a. M. 1960.

22 So wollen restaurative Kräfte, wie u.a. der ehemalige BDI-Vorsitzende, Michael Rogowski, der demokratische Mitbestimmungsstrukturen für einen "Irrtum der Geschichte" hält, heute selbst die wenigen in der Wirtschaft vorliegenden unternehmensbezogenen und betrieblichen Mitbestimmungsrechte der abhängig Beschäftigten zusammenstreichen oder sogar ganz abschaffen. Dabei unterliegen nur rund 13 v. H., dies sind etwa 4 Millionen der gut 30 Millionen abhängig Beschäftigten in der Wirtschaft einer unternehmerischen Mitbestimmung - einschließlich der Drittelparität. Auf betrieblicher Ebene haben lediglich 17 v. H. aller Unternehmen (47 v. H. aller Beschäftigten) in Westdeutschland und sogar nur 15 v. H. (38 v. H.) in Ostdeutschland einen Betriebsrat. Man muss also eher von "mitbestimmungsfreien Zonen" sprechen.

23 Vgl. Jean Ziegler: Die neuen Herrscher der Welt und ihre globalen Widersacher, München 2005, S. 51 ff.

24 Vgl. Ignacio Ramonet: Die neuen Herren der Welt. Internationale Politik an der Jahrtausendwende, Zürich 1998.

25 Vgl. Jean Ziegler: Die neuen Herrscher der Welt, a. a. O., S. 11.

26 Vgl. Jörg Huffschmid: Politische Ökonomie der Finanzmärkte, 2. Aufl., Hamburg 2002.

27 Joachim Bischoff: Das Ende des Neoliberalismus und die Zukunft der Wirtschaftsdemokratie, a. a. O., S. 203.

28 Oskar Negt: Arbeit und menschliche Würde, 2. Aufl., Göttingen 2002, S. 54.

29 Vgl. Ekkehart Stein: Demokratisierung der Marktwirtschaft, Baden-Baden 1995, S. 56.

30 Vgl. Wolfgang Däubler: Das Grundrecht auf Mitbestimmung und seine Realisierung durch tarifvertragliche Begründung von Beteiligungsrechten, Frankfurt a. M. 1973. Der amerikanische Ökonom John Kenneth Galbraith hat gerade in seinem neuesten Buch "Die Ökonomie des unschuldigen Betrugs" vor der im Shareholder-Kapitalismus entstandenen Machtkonzentration eines weitgehend verselbständigten und selbstherrlichen Managements, das sich eine eigene Bürokratie geschaffen hat, gewarnt. Er fordert eine wirksamere Kontrolle. Diese kann nur durch Gegenmachtbildung ("Countervailing power") erreicht werden. Dazu muss der Faktor Arbeit mit Macht ausgestattet werden.

31 Vgl. Alfred Rappaport: Shareholder Value als Maßstab für Unternehmensführung, Stuttgart 1995.

32 Vgl. Lothar Kamp, Alexandra Krieger: Die Aktivitäten von Finanzinvestoren in Deutschland, Düsseldorf 2005.

33 Vgl. Werner Goldschmidt, Dieter Klein, Klaus Steinitz: Neoliberalismus. Hegemonie ohne Perspektive, Heilbronn 2000.

34 Vgl. Claus Schäfer: Weiter in der Verteilungsfalle - Die Entwicklung der Einkommensverteilung in 2004 und davor, in: WSI-Mitteilungen, Heft 11/2005, S. 603-615.

35 Vgl. Joachim Bischoff: Das Ende des Neoliberalismus und die Zukunft der Wirtschaftsdemokratie, a. a. O., S. 200-211.

36 Vgl. dazu die jährlich erscheinenden Memoranden der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, so das Memorandum von 2005 unter dem Titel: "Sozialstaat statt Konzern- Gesellschaft", Köln 2005.

37 Hier ist in den vergangenen Jahren an den Beschaffungsmärkten insbesondere die Nachfragemacht von Unternehmen dramatisch angestiegen. Vgl. speziell dazu: Heinz- J. Bontrup: Kann der Mittelstand überleben?, in: VDI-Nachrichten, Nr. 37 vom 16. September 2005, S. 2.

38 Vgl. Heinz-J. Bontrup: Arbeit, Kapital und Staat. Plädoyer für eine demokratische Wirtschaft, 3. Aufl., Köln 2005, S. 201-245.

39 Vgl. Heinz-J. Bontrup: Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligungen - ökonomische Utopie oder Notwendigkeit?, in: Intervention, Heft 1/2005, S. 95-114.

 

in: UTOPIE kreativ, H. 186 (April 2006), S. 299-310

 

 

aus dem Inhalt:

Essay HEINRICH SENFFT: Erich Kuby; Gesellschaft - Analysen & Alternativen HEINZ-J. BONTRUP: Wirtschaftsdemokratie statt Shareholder-Kapitalismus; STEFAN SJÖBERG: Kollektive Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand; Debatte Grundsicherung MICHAEL OPIELKA: Gerechtigkeit durch Sozialpolitik? KATJA KIPPING, MICHAEL OPIELKA, BODO RAMELOW: "Sind wir hier bei ›Wünsch dir was?‹" Thesen für einen neuen Sozialstaat; DIETER ZAHN: Grundsicherung bedarfsorientiert gestalten; Neue Medien TOBIAS SCHULZE: Internet und Brechts Radiotheorie; Standorte FRITZ KLEIN: Fallstudie von besonderem Reiz. Zur Wolfgang-Steinitz-Biographie; Konferenzen & Veranstaltungen KLAUS STEINITZ: In der Stagnationsfalle. Perspektiven kapitalistischer Entwicklung; Festplatte WOLFGANG SABATH: Die Wochen im Rückstau; Bücher & Zeitschriften David Harvey: Der neue Imperialismus (MARTIN SCHIRDEWAN) Wolfgang Stegemann: Fürstenberg/Havel - Ravensbrück. Beiträge zur Kulturgeschichte einer Region zwischen Brandenburg und Mecklenburg, Bd. 1: Von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jh. Ders./Wolfgang Jacobeit (Hrsg.): Fürstenberg/Havel - Beiträge zur Alltags- und Sozialgeschichte einer Region zwischen Brandenburg und Mecklenburg, Bd. 2: Im Wechsel der Machtsysteme des 20. Jh. (JENS LANGER) Riccardo Bavaj: Von links gegen Weimar. Linkes antiparlamentarisches Denken in der Weimarer Republik (MARCEL BOIS) Stuart Hall: Ideologie, Identität, Repräsentation. Ausgewählte Schriften 4, hrsgg. von Juha Koivisto und Andreas Merkens (ALBAN WERNER) Dieter Sauer: Arbeit im Übergang. Zeitdiagnosen (Marcus Schwarzbach) Hermann Scheer: Energieautonomie (JÜRGEN MEIER)