Einer
neu gewählten Bundeskanzlerin werden traditionell einhundert Tage als
Bewährungszeit eingeräumt. Bei einer neu gewählten EKD-Vorsitzenden
soll dieser alte Brauch offensichtlich nicht gelten. Was Bischöfin
Margot Käßmann Anfang des Jahres an Unterstellungen über sich ergehen
lassen musste, stellte dies eindrucksvoll unter Beweis. Mehr noch: Es
kann als Paradebeispiel dafür gelten, wie mediale Kampagnen heute
gemacht werden.
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