Vergleichbar?

Leihgebären und Eizellverkauf versus Sexarbeit - ein Thesenpapier

Aus GID 242 - Schwerpunkt  "Feminismus vs. Reprotech"
www.gen-ethisches-netzwerk.de/publikationen/gid/242

 

Wie analysieren wir Leihgebären und Eizellverkauf und welche politischen Forderungen ergeben sich daraus? Im Gen-ethischen Netzwerk lehnen wir seit vielen Jahren diese Praktiken ab und unterstützen das in Deutschland gültige staatliche Verbot. Diese Haltung ist derzeit herausgefordert, neu befragt und ausformuliert zu werden: Denn über die Aufrechterhaltung eines Verbots hinaus werden wir uns, so wie es aussieht, bald mit einem neu zu formulierenden Fortpflanzungsmedizingesetz auseinandersetzen müssen.

Eine der Herausforderungen ist es, Leihgebären und Eizellverkauf als Arbeitsverhältnisse zu verstehen und politisch zu beantworten. Melinda Cooper und Catherine Waldby unternehmen in dem Band „Sie nennen es Leben, wir nennen es Arbeit“  eine solche Analyse - und stellen sich gegen ein staatliches Verbot: Protektionistische Verbote könnten kapitalistische Dynamiken nicht aushebeln, sondern führten zu Informalisierung und Kriminalisierung statt zur Ermächtigung der Arbeiterinnen. Diese Arbeitsverhältnisse seien parallel zu Sexarbeit zu diskutieren - und Bewegungen von Sexarbeiter_innen und deren Unterstützer_innen haben sich immer wieder gegen eine Politik der Kriminalisierung ausgesprochen.

Diesem Vergleich von Sexarbeit und den genannten Tätigkeiten, die ich vereinfachend „Reprotecharbeit“ nenne, gehe ich im Folgenden nach. Wie weit können wir dem Vergleich folgen? Welche Grenzen der Vergleichbarkeit mögen es sinnvoll erscheinen lassen, uns bei Sexarbeit für Entkriminalisierung und bei Reprotecharbeit gegen eine Aufhebung eines staatlichen Verbots auszusprechen? Diese Überlegungen sind als Zwischenstand zu verstehen und hoffentlich Einstieg in eine komplexe strategisch-politische Debatte.

Zunächst folge ich der Prämisse, dass wir hier über Arbeitsverhältnisse sprechen und benenne einige Unterschiede. Anschließend vertrete ich die These, dass die Perspektive auf Arbeitsverhältnisse nur eine unter mehreren sein kann und spreche weitere Dimensionen, insbesondere das Ware-werden von Körperteilen und -substanzen kurz an.

Medizinisch-technologisch vermitteltes Arbeiten

Gemeinsam ist Reprotecharbeit und Sexarbeit, dass es sich um verkörperte, feminisierte und diskontinuierliche Arbeiten handelt. Sie sind Teil neokolonialer globaler Verhältnisse, sei es im Rahmen von Sextourismus, „reproduktivem Reisen“ oder migrantischer Sexarbeit und Eizellverkauf. Beide Arbeitsfelder sind im Grenzbereich zwischen unbezahlter und bezahlter Arbeit zu verorten. Sie überschreiten und irritieren die klassisch bürgerlich-westliche Zuschreibung von Sex und Gebären zur Sphäre der Familie, des Privaten und der unbezahlten „Arbeit aus Liebe“. Aus einer wertkonservativen Perspektive sind sowohl Reprotech- als auch Sexarbeit insofern ein Störfaktor, als sie die Institution der Familie zu gefährden scheinen. Auch unter Feministinnen gibt es eine international gut vernetzte Fraktion, die gleichermaßen ein Verbot von Sexarbeit - sie nennen es Prostitution - und Leihgebären fordern. Sie interpretieren beides grundsätzlich als Ausdruck patriarchaler Unterwerfung und ziehen insofern aus anderen Gründen ähnliche Trennlinien zwischen gut und böse wie die wertkonservativen Kräfte. Von politischen Positionen, die mit solchen  Annahmen moralisieren und skandalisieren, gilt es sich aus einer queerfeministischen Perspektive zu distanzieren.

Kommen wir aber nun zu den Unterschieden: Reprotecharbeit ist im Unterschied zu Sexarbeit auf spezifische Weise medizinisch-technologisch vermittelt, das heißt die Arbeitsbedingungen sind durch einen medizinisch-technologischen Komplex weitgehend vorgegeben - es sind körperliche Prozesse involviert, die nicht oder nur bedingt einer bewussten Kontrolle der Arbeiter_innen zugänglich sind. Während es in der Sexarbeit möglich ist, - selbstverständlich abhängig von der Verhandlungsmacht der Arbeiter_innen und insofern von spezifischen Kräfteverhältnissen - dafür zu kämpfen, ohne gesundheitliche Gefährdungen zu arbeiten, ist dies bei Reprotecharbeiten ungleich schwieriger bis unmöglich: Die Eizellentnahme birgt medizinisch-technologisch vermittelte gesundheitliche Risiken, insbesondere das im schlimmsten Fall tödliche hormonelle Hyperstimulationssyndrom. Zwar könnte für geringere Hormongaben und eine „sanftere Stimulierung“ der Eizellproduktion als derzeit allgemein üblich gekämpft werden. Die Verhandlungsspielräume sind aber fraglich. Schließlich widerspräche eine dann wesentlich geringere Eizellproduktion unmittelbar dem Arbeitsinhalt und den Interessen der Reproindustrie, für die die Knappheit an Eizellen ein Dauerproblem ist. Und auch für Leihgebären gilt: Schwangerschaft und Geburt sind körperlich belastend und bergen Gefahren. Dieses Argument soll Schwangerschaft und Geburt nicht (weiter) pathologisieren; gesundheitliche Gefahren sind aber bei der Lohnarbeit für Dritte anders zu bewerten. Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sind also für Reprotecharbeiten zentral. Wir könnten zu dem Schluss kommen, dass diese Arbeiten schlicht zu gefährlich sind bzw. so stark reglementiert werden müssten, dass sie für den reproduktionsmedizinischen Komplex uninteressant würden.

Desweiteren gibt es bei den Reprotecharbeiten spezifische Probleme der Kündigung und des Ausstiegs. Bei Sexarbeit ist, selbstverständlich wieder abhängig von Verhandlungsmacht und Kräfteverhältnissen, die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich. Bei der Eizellentnahme bleiben die hormonelle Belastung und die (immer noch nicht genügend erforschten) langfristigen gesundheitlichen Schäden bestehen. Vor allem beim Leihgebären ist im Rahmen üblicher Verträge kein Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von neun Monaten möglich. Ein formales Kündigungsrecht würde bedeuten, dass Leihgebärende jederzeit abtreiben oder das Kind (gegen finanzielle Kompensation) behalten könnten. Auch hier gäbe es also theoretisch die Option, für andere gesetzlich-vertragliche Bedingungen statt für ein Verbot zu kämpfen. Dies würde aber das Interesse an Vertragssicherheit und das Recht der Bestelleltern auf das „genetisch eigene“ Kind unterlaufen und insofern Grundprinzipien des Geschäfts angreifen.

Auch Sexarbeiter_innen (und viele andere Arbeiter_innen) haben mit Gesundheitsgefahren und Zwangslagen zu kämpfen. Und auch Reprotecharbeiter_innen können für eine andere Regulierung ihrer Arbeit statt Verbote kämpfen. Allerdings haben sie als Gegenüber einen medizinisch-technologischen Komplex, dessen Grundinteressen an Produktivität und Vertragssicherheit durch diese Forderungen in Frage gestellt sind.

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass Sexarbeit und Reprotecharbeit sehr unterschiedlich gesellschaftlich verankert sind, was die historische Phasen ihrer Durchsetzung und Gemengelagen von Akteur_innen betrifft. Sexarbeit ist konstitutiver Teil der bürgerlich-kapitalistischen Organisation von Sexualitätsverhältnissen - und es gibt eine lange Geschichte der Organisierung von Sexarbeiter_innen weltweit. Durch Verbote kommt es unweigerlich zu Informalisierung und Kriminalisierung eines historisch verankerten Arbeitsfeldes. Reprotecharbeiten sind dagegen Effekt eines im Aufbau begriffenen technologischen Komplexes, der gerade vehement für die regulativen Bedingungen seiner Etablierung und Expansion kämpft.

In der aktuellen Situation in Deutschland ist eine Legalisierung notwendige Bedingung für die Etablierung dieser Arbeitsverhältnisse, da es die medizinisch-technologische Vermittlung und gesetzlich-berufsrechtliche Regulierung nicht erlaubt, diese Arbeiten klandestin zu organisieren. Dies hebelt nicht das Problem aus, dass sich der reproduktionsmedizinische Komplex je nach Rechtslage global flexibel verlagern kann. Rechtliche Strategien zur Verhinderung gesundheitsgefährdender Arbeitsverhältnisse sind auf nationaler Ebene dennoch legitim, wenn wir uns nicht einem race to the bottom anschließen wollen. Wichtig ist aber, diese Strategien mit einem (nichthierarchischen!) transnationalen Austausch und Organisierung von unten zu kombinieren. Auch transnational gibt es vielfältige Ansatzpunkte gesetzlich-regulatorischer Art, da dieser Markt Reproduktionskliniken braucht und auch global im Unterschied zu Sexarbeit nicht völlig irregulär, sondern eher semilegal funktioniert.

Eine die lokale und historische Situation jeweils beachtende politische Analyse muss sich dafür interessieren, welche Akteur_innen sich überhaupt für eine rechtliche regulierte Legalisierung einsetzen. In einigen Kontexten, wo Reprotecharbeiten bereits etabliert sind, gibt es sicherlich zum Beispiel Leihgebärende, die diese Verdienstmöglichkeit erhalten wollen. Im deutschen Kontext sind es allerdings nicht die (noch gar nicht existierenden) Arbeiterinnen, die die Forderung nach Legalisierung pushen, sondern die Reproduktionskliniken und zunehmend auch die Stellvertreter_innen einer potenziellen Kundschaft, während die Arbeitsverhältnisse weitgehend dethematisiert bleiben.

Jenseits der Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Dimensionen zur politischen Bewertung von Leihgebären und Eizellverkauf gehen jedoch in der Analyse von Arbeitsverhältnissen nicht auf.

Sobald wir über die Arbeitsverhältnisse hinausschauen, sind die Fragen gänzlich anders gelagert und zu diskutieren als bei kommerzialisiertem Sex und bürgerlicher Doppelmoral.

So sind jenseits der Arbeiter_innen weitere soziale Gruppen und Perspektiven betroffen: Auch die neueren reproduktionsmedizischen Verfahren sind in Technologien einer eugenischen „Qualitätssicherung“ verwickelt, sei es dass Eizellgeber_innen gescreent werden, sei es dass Leihgebärende Pränataldiagostik anwenden und selektiv abtreiben sollen. Involviert sind insofern diejenigen Menschen, deren Eigenschaften hier als nicht lebenswert markiert werden. Auch stellt sich die Frage nach der Interessenslage der „Wunschkinder“, die in der Folge dieser Technologien geboren werden. Das Recht auf Wissen über die Herkunft, das manche hier ins Zentrum stellen, sollte allerdings kritisch reflektiert werden – überhöht es doch die Bedeutung einer biologisch-genetischen Genealogie. Ähnlich verhält es sich mit Spekulationen über eine pränatale Bindung zur Leihgebärenden. Eher stellt sich die Frage, welchen Normen und Leistungsanforderungen auf die Wunschkinder projiziert werden, in die so viel investiert wurde. (Dies betrifft allerdings heute das Kinderbekommen weit über die Grenzen der Reproduktionsmedizin hinaus.)

Hauptbedingung dafür, dass diese Industrien überhaupt expandieren, ist der Wunsch nach einem „eigenen“ biologisch und/oder genetisch verbundenen Kind - und insofern die Biologisierung und Genetisierung sozialer Nahbeziehungen. Auch deswegen ist es wichtig, dass wir uns kritisch zur Weiterentwicklung der Reproduktionsmedizin positionieren und stattdessen an alltäglichen Praktiken und Utopien des kollektiven Zusammenlebens jenseits „genetischer“ oder „biologischer“ Verbindungen anknüpfen.

Aber auch wenn wir bei der Frage der Inwertsetzung von Körpern bleiben: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zu Sexarbeit, der es problematisch macht, die umstrittenen reproduktionsmedizinischen Verfahren nur mit der Brille der Arbeitsverhältnisse zu interpretieren. Insbesondere bei der Eizellabgabe geht es nicht nur um eine Kommerzialisierung des „Gebrauchs von Körpern“ sondern um die Inwertsetzung und Entäußerung von Körperteilen und -substanzen. Dieses „zur Ware werden“ fasse ich im Folgenden als „Kommodifizierung“. Formalrechtlich ist in Europa der Handel mit Körperteilen/substanzen verboten und nur die Spende erlaubt. Dieses Prinzip wird in vielen europäischen Ländern beim Eizellhandel durch Entschädigungszahlungen unterlaufen, so dass wir hier von einer verdeckten Kommodifizierung sprechen können. Frauen unterziehen sich eben dieser belastenden und gefährlichen Prozedur nur gegen Geld, so die Erfahrung. Es ist zwar analytisch richtig, diese verdeckte Kommodifizierung als Arbeitsverhältnis zu fassen. Dies aber zum einzigen politischen Ausgangspunkt zu erklären, heißt, die Norm des Verbots der Kommodifizierung von Körperteilen/substanzen grundsätzlich aufzugeben - mit dramatischen Konsequenzen weit über die Reproduktionsmedizin hinaus. Wenn eine offene Kommodifizierung verhindert werden soll, können wir insofern strategisch nicht darauf verzichten, auf dem Prinzip der Spende zu beharren. Und auch abgesehen davon erfordert die Frage, wie wir die innere Landnahme des Körpers politisch analysieren und bewerten wollen, weit mehr politische Analyseraster als nur das der Arbeit.

Gleichzeitig wirft das Prinzip der altruistischen Spende weitere Fragen auf: Eine rigide Regulierung von Eizellabgabe (und auch Leihgebären) als rein altruistisch würde den reproduktionsmedizinischen Markt, so wie er heute global existiert, zwar weitgehend austrocknen bzw. auf soziale Nahbeziehungen begrenzen. Inwiefern es möglich sein wird, dies gegen die Gewalt kapitalistischer Verhältnisse zu verteidigen, bleibt eine offene politische Frage. Zudem werfen auch tatsächlich „altruistische“, weil unbezahlte Spenden Fragen auf: Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse spielen auch in persönlichen Nahbeziehungen und insofern bei unbezahlter Arbeit eine Rolle; andererseits scheinen derzeit Konzepte von Mehrelternschaft und erweiterter Familie genau auf solche Formen altruistischer Beziehungen zu setzen.

Fazit: Unterschiede von Reprotecharbeit gegenüber Sexarbeit bestehen in der medizinisch-technologischen Vermittlung und anderen Dimension der Verkörperlichung sowie damit einhergehend der Gesundheitsgefährdung und längerfristigen körperlichen Involviertheit. Außerdem sind Regulierungsmöglichkeiten ebenso wie gesellschaftliche Verankerung und Interessegemengelagen völlig anders gelagert. Diese Unterschiede sind nicht alle systematisch-prinzipieller Natur und lassen in unterschiedlichen Kontexten auch verschiedene strategisch-politische Schlüsse zu. Reprotecharbeiten sind zudem in völlig andere soziale Verhältnisse eingebettet als kommerzialisierter Sex. Diese Verhältnisse überschreiten die Frage der Arbeit und involvieren die Abwertung von Menschen mit „Behinderung“ ebenso wie den Wunsch nach und Investitionen in das genetisch und/oder biologisch „eigene“ Kind. Die Eizellabgabe ist zudem nicht von der Frage zu trennen, wie wir uns zu einer Kommodifzierung von Körperteilen/substanzen stellen.

Wichtig für die gesamte Diskussion ist, dass es nicht um abstrakte Technologien geht, sondern ihre aktuelle Einbindung in soziale Verhältnisse. Das bringt auch mit sich, dass Strategien der Verrechtlichung Fallstricke bergen, die immer wieder strategisch und kontextbezogen der Reflexion bedürfen.

 

Vorliegender Text ist eine gegenüber der Printausgabe erweiterte Version.

 

Susanne Schultz ist Politologin und forscht an der Goethe-Universität Frankfurt zu Demografiepolitik in Deutschland. Sie ist Teil des Herausgeber_innenkollektivs Kitchen Politics, das 2015 „Sie nennen es Arbeit, wir nennen es Leben. Biotechnologie, Reproduktion und Familie im 21. Jahrhundert“ bei Edition Assemblage veröffentlicht hat.