Assange ist in Schweden eines minderschweren Falles von Vergewaltigung angeklagt, obwohl er keine Frau gewaltsam zum Sex gezwungen hat, sondern lediglich ohne Kondom mit zwei Frauen schlief, die ihn jeweils in ihre Wohnung zum Übernachten eingeladen hatten.
Ist diese Anklage ein Beispiel dafür, dass wild gewordene „Radikalfeministinnen" es aber nun wirklich zu weit treiben, wie in vielen Internetkommentaren gemutmaßt wird?
Meiner Ansicht nach hat das Ganze weniger mit Feminismus zu tun als mit dem schwedischen Staatsverständnis und mit der dortigen Vorstellung, dass alles, was eine Gesellschaft kulturell und moralisch für richtig oder falsch hält, von Staats wegen durchgesetzt gehört. Während man in Deutschland „dem Staat" gegenüber, aus historischen Gründen, im Allgemeinen eher skeptisch eingestellt ist, sehen die meisten Schwedinnen und Schweden den Staat positiv: nicht als Gegenpart zum „Bürger", sondern als legitimen verlängerten Arm ihrer selbst. Deshalb gibt es in Schweden wenig Datenschutz-Aktivismus, denn man ist der Meinung, der Staat werde schon verantwortlich mit den Informationen umgehen. Und deshalb ist dort die Bereitschaft, ordentlich Steuern zu zahlen, relativ hoch, weil die Menschen überzeugt sind, der Staat werde das Geld schon sinnvoll ausgeben.Man hat in Schweden auch wenig dagegen, wenn der Staat nicht nur unerwünschtes Verhalten verbietet, sondern auch erwünschtes Verhalten herbeiführt - berühmtes Beispiel sind die „Vätermonate", die in Schweden erfunden wurden, und die bedeuten, dass Elterngeld nur dann in voller Höhe ausbezahlt wird, wenn Vater und Mutter ihre Erwerbsarbeit zu je gleichen Teilen unterbrechen.
In diesem Kontext des allgemeinen Vertrauens in „den Staat" und seine Institutionen ist auch die Anklage gegen Assange zu sehen. Hintergrund ist hier das juristische Konstrukt einer „minderschweren Vergewaltigung", die nach schwedischem Recht auch dann vorliegen kann, wenn sich das „Opfer" während des Sexualaktes nicht eindeutig gewehrt hat oder sogar Zustimmung signalisierte.
Dass Gewalt nicht nur dann stattfinden kann, wenn sie körperlich ist, müsste sich doch inzwischen allgemein herumgesprochen haben. Es gibt strukturelle Gewalt, psychische Gewalt und so weiter. Gerade im Bezug auf Gewalt in intimen Beziehungen und im Zusammenhang mit Sexualität spielt das eine große Rolle, da die allermeisten Vergewaltigungen ja eben nicht im dunklen Park stattfinden, sondern von Verwandten, Bekannten und Freunden verübt werden.
Es ist jedenfalls durchaus denkbar, dass Assange zum Beispiel eine Einladung zur Übernachtung als Einladung zum Sex missverstanden hat und die betreffende Frau den Sex zwar nicht wollte, aber auch nicht lautstark dagegen protestierte, zum Beispiel aus Scham oder weil sie sich überrumpelt fühlte. Damit will ich, wohlgemerkt, nicht behaupten, dass es so gewesen ist. Wie es gewesen ist, können wir alle nicht wissen. Es könnte aber so gewesen sein. Und wenn es so gewesen wäre, dann wäre das Verhalten Assanges falsch gewesen. Er hätte eine Situation ausgenutzt, sich gegen die Bedürfnisse und Wünsche der betreffenden Frau ignorant gezeigt, und das wäre nicht in Ordnung gewesen.
Die Frage, um die es hier geht, ist: Wäre das ein Fall fürs Gericht?
Offensichtlich - die näheren Umstände des Gesetzes sind mir nicht bekannt - versucht man in Schweden tatsächlich, solche Settings nicht nur „moralisch", sondern auch juristisch zu erfassen. Also jene komplexen Ebenen menschlicher Beziehungen, in denen es nicht klar und eindeutig um physische Gewaltanwendung geht (die den „Vorteil" hat, dass man sie beweisen und nachweisen kann), sondern um subtile Dynamiken, die es einem Menschen ermöglichen, seinen Willen und seine Bedürfnisse unter Missachtung des Willens und der Bedürfnisse anderer auszuleben.
Wie gesagt: Ob das im Fall von Julian Assange so war oder nicht, ist derzeit nicht bekannt, das herauszufinden wäre ja Thema eines eventuellen Prozesses.
In Schweden meint man, solche Dinge sind justiziabel, der Staat müsse sich darum kümmern.
Nach dem Empfinden der meisten Menschen in Deutschland handelt es sich dabei eher um private Angelegenheiten nach dem Motto: Soll die Frau doch lernen, deutlich Nein zu sagen. Über dieses Staatsverständnis wäre also zu diskutieren. Als Anarchistin sehe ich persönlich das schwedische Modell ebenfalls skeptisch. Gerade das komplexe Phänomen „Gewalt in intimen Beziehungen" lässt sich meiner Ansicht nach nicht juristisch in den Griff kriegen - warum, habe ich kürzlich in einem Vortrag (1) aufgeschrieben. Zumal ja rechtliche Festschreibungen immer auch die Gefahr des Missbrauchs beinhalten - ein Thema, das die Frauenbewegung meiner Ansicht nach ruhig offensiver diskutieren könnte.
Als in den 1990er Jahren die Debatten über Kindesmissbrauch geführt wurden, hat Katharina Rutschky das Thema „Missbrauch des Missbrauchs" zur Sprache gebracht.
Ich habe es immer schade gefunden, dass ihre Thesen in Frauenbewegungskreisen oft nicht diskutiert, sondern pauschal zurückgewiesen worden sind.
Auch im vorliegenden Fall ist es natürlich möglich, dass die Beschuldigungen gegen Assange falsch sind. Es ist möglich, dass der Sex einvernehmlich stattfand, und zwar nicht nur in dem (deutschen) Sinne, dass keine physische Gewalt angewendet wurde, sondern auch in dem (schwedischen) Sinne, dass Assange die Frauen nicht überrumpelte, dass er seinen Star-Status nicht ausnutzte und das Kondom nur deshalb wegließ, weil die Frau ebenfalls nicht wollte, dass er es benutzt. Und es ist natürlich auch möglich, dass es sich bei der Anklage um eine bewusste Diffamierung gegen Wikileaks und Co. handelt.
Aber es ist eben auch das Gegenteil möglich: dass Assange seine eigenen Bedürfnisse über die der betreffenden Frauen gestellt hat. Und das würden wir hoffentlich alle falsch finden. Doch es wäre ein rein ethisches Vergehen, es wäre in Deutschland nicht justiziabel. In Schweden aber schon. Nicht, weil es da so viele Radikalfeministinnen gibt. Sondern weil man in Schweden dem Staat einfach ungeheuer viel Autorität gibt.
Antje Schrupp
Anmerkung:1) Siehe www.antjeschrupp.de/gewalt_vortrag_soest.htm
Artikel aus: Graswurzelrevolution Nr. 355, 40. Jahrgang, Januar 2011, www.graswurzel.net