Grundrechtsbindung in Zeiten der Privatisierung
Am 22. Februar 2011 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen erfreulichen Schritt zur Stärkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit unternommen, indem es ein prinzipielles Demonstrationsverbot am Frankfurter Flughafen für verfassungswidrig erklärte.